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Bebauungsplan 1136V - Stadt Wuppertal

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Dreigrenzen – Fachmarktbezogenes Einkaufszentrum<br />

Begründung zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>1136V</strong><br />

18<br />

rungskategorie betrachtet. Die sich hieraus ergebenden spezifischen Lebenssituationen mit unterschiedlichen<br />

Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behandelt werden. Ziel ist es, Chancengleichheit in<br />

der <strong>Stadt</strong>entwicklung und Städtebaupolitik herzustellen, so dass Räume gleichberechtigt durch Mädchen<br />

und Jungen, Jugendliche, Frauen und Männer genutzt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe<br />

an ihnen besteht.<br />

Eine Vorstehendes berücksichtigende Bauleitplanung bezieht sich unter anderem auf die Vereinbarkeit<br />

von Erwerbs- und Versorgungsarbeit, Mobilität, Freiraumangebot, Wohnen und Sicherheit sowie<br />

Partizipation insbesondere im Rahmen des Planungsprozesses.<br />

Die städtebauliche Konzeption für das fachmarktbezogene Einkaufszentrum sieht eine benutzerfreundliche<br />

Lage der Baukörper, ihrer Zugänge und vorgelagerten Stellplätze vor. Die Anlieferung soll<br />

separiert von Kundenverkehren geführt werden. Sämtliche Zugänge werden barrierefrei ausgebildet,<br />

Gebäude und Freianlagen ausgeleuchtet, Wegebeziehungen werden offen und frei von Angsträumen<br />

gestaltet.<br />

Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt im Rahmen der weiterführenden Genehmigungs- und Ausführungsplanung.<br />

5. Bestandsbeschreibung und geplante Erschließung<br />

5.1 Städtebauliches Umfeld und bestehende Nutzungen<br />

Das Plangebiet liegt in nord-östlicher <strong>Stadt</strong>randlage in unmittelbarer Nähe zur BAB A 46 an der Anschlussstelle<br />

<strong>Wuppertal</strong>-Oberbarmen (Nr. 37) und ferner zum Autobahnkreuz <strong>Wuppertal</strong>-Nord. In<br />

nördlicher Richtung liegt die BAB A 46. Westlich an das Plangebiet grenzt die L 58 (Schmiedestraße)<br />

an, in nord-östlicher Richtung wird das Gebiet durch den Eichenhofer Weg begrenzt. Direkt westlich<br />

der L 58 (Schmiedestraße) liegt ein Mischgebiet, süd-östlich des Plangebiets findet sich ein Wohngebiet<br />

(Allgemeine Wohnbaufläche) sowie die Kleingartenanlage „Mollenkotten“ und eine bandförmige<br />

Parkanlage. Das Plangebiet selber ist größtenteils als gewerbliche Baufläche ausgewiesen (Teilbereich<br />

A). Im Westen direkt angrenzend an das Rampenstück der Autobahnanschlussstelle <strong>Wuppertal</strong>-Oberbarmen<br />

schließt öffentliche Grünfläche an.<br />

Des Weiteren befindet sich im Süden des Teilbereichs A, wie bereits beschrieben, ein größeres<br />

Waldgebiet. Dieses ragt zum Teil (ca. 0,94 ha) in den Teilbereich A herein. Das größte Stillgewässer<br />

auf dem Grundstück (Teich 1) ist als Fläche für die Regenwasserentsorgung ausgewiesen, daneben<br />

gibt es zwei kleinere Tümpel sowie einen verrohrten Graben, der im weiteren Verlauf den Namen<br />

Meine trägt.<br />

Das Plangebiet wurde bislang noch durch die Firma Fertighausausstellung „Eigenheim & Garten“ genutzt,<br />

deren Pachtverhältnis allerdings am 31.12.2013 endete. Weitere Grundstücksflächen sind im<br />

privaten und öffentlichen Besitz (Bundesstraßenbauverwaltung), deren Ankauf derzeit vorbereitet<br />

wird.<br />

Die Teilbereiche stellen sich einerseits als stark versiegelte öffentliche Straßen-Infrastruktur (Teilbereich<br />

B) heraus. Andererseits handelt es sich um eine wie ein Wohngebiet gestaltete ehemalige Eigenheimausstellung<br />

(Teilbereich A), die trotz der Gewerbegebietsfestsetzung als extensiv versiegelter<br />

Bereich mit zahlreichen naturnäheren Strukturen wie den Gewässern, dem Waldbereich bzw. dem<br />

Grünland. Durch die prägenden Infrastrukturbänder mit teilweise hoher bis sehr hoher Verkehrsdichte<br />

sowie die nachweislich anthropogene Überprägung des Untergrundes in der Vergangenheit (Teilbereich<br />

A) ist diese naturnähere Ausprägung jedoch zu relativieren.<br />

Teilbereich C umfasst ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Flächen, die künftig als Waldfläche<br />

festgesetzt werden. Es handelt sich um die 1,54 ha großen Flurstücke 41, 54, 60, 61 und 62 in Flur<br />

547, die in ca. 1.100 m Entfernung zum Teilbereich A liegen. Die Fläche grenzt nördlich an die BAB A<br />

46 und östlich an Buchen-Altholzbestand an.

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