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Bebauungsplan 1136V - Stadt Wuppertal

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Dreigrenzen – Fachmarktbezogenes Einkaufszentrum<br />

Begründung zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>1136V</strong><br />

28<br />

Die Konstruktionshöhe des Verkehrslenkungsturms im SO wird auf maximal 362,3 m ü NHN begrenzt,<br />

was je nach Standort einer Gesamthöhe von bis zu 58,3 m entspricht. Diese Höhe gilt für die<br />

Oberkante des Schriftzuges des Turmes (vgl. Visualisierung [17] / Standort B).<br />

Die Höhe wird erforderlich, um den anreisenden Kunden bereits von der BAB A 1, A 46 und der L 58<br />

aus dem Zielort möglichst frühzeitig signalisieren zu können und Fehlfahrten zu verhindern (s. [17]).<br />

Dies stellt innerhalb einer mit technogenen Elementen vorbelasteten Umgebung eine weitere städtebauliche<br />

Beeinträchtigung dar.<br />

6.7 Gestaltung der baulichen Anlagen (Teilbereich A)<br />

Im östlichen Teil wird als ein Bestandteil des fachmarktbezogenen Einkaufszentrums ein IKEA-<br />

Einrichtungshaus gebaut. Dieses weist eine Ausrichtung des Eingangsbereichs Richtung Westen aus<br />

und hat im hinteren Teil bedingt durch ein automatisches Hochregallager von 1.00 bis 1.600 m² einen<br />

deutlich höheren Gebäudeteil.<br />

An der südlichen Seite außerhalb der Anbauverbotszone wird ein Gebäude für weitere Fachmärkte<br />

errichtet, das parallel zur Autobahn ausgerichtet ist. Die Fassadengestaltung ist hinweislich in Planteil<br />

4, dem Vorhaben und Erschließungsplan, dargestellt. Südwestlich der Gebäude ist eine großflächige<br />

Kundenstellplatzanlage mit Parkpalette vorgesehen. Abgerundet wird dieses Gebäudeensemble<br />

durch ein kleineres vorgelagertes Gebäude für Gastronomie. Die Gebäudehöhen sind im Wesentlichen<br />

höhenmäßig von West (kleiner) nach Nordost (größer) gestaffelt. Randlich verläuft eine Umfahrungsstraße,<br />

die die Zufahrt und die Kundenstellplätze sowie im rückwärtigen Teil der Gebäude die<br />

Mitarbeiterstellplätze und die Anlieferzonen verbindet und fortlaufend zur Ausfahrt führt. Von der östlichen<br />

Geltungsbereichsgrenze sowie von der Schmiedestraße aus führen überdies separate öffentlich<br />

zugängliche Gehwege zu den Eingangsbereichen der Einzelhandelsbetriebe, um eine gute fußläufige<br />

Anbindung des Plangebietes sicherzustellen.<br />

Das SO-Gebiet wird – mit Ausnahme der westlichen Seite mit der Zu- und Abfahrt – randlich mit bepflanzten<br />

Grünflächen umgeben. Diese werden mit unterschiedlichen Gehölzen bepflanzt, die die<br />

harten Kanten der Architektur abmindern und das Gelände in die Landschaft einbinden. Die Anwohnerstraße<br />

erhält ebenfalls einen mit Gehölzen und Hecken begrünten Seitenstreifen.<br />

6.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />

Im Teilbereich A liegen parallel zur BAB A 46 innerhalb der Anbauverbotszonen unterirdisch verlegte<br />

Hauptver- und Entsorgungsleitungen, die nachrichtlich übernommen wurden. Diese Leitungstrassen<br />

erhalten beidseitig 2,0 m breite Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten des Betreibers, der <strong>Wuppertal</strong>er<br />

<strong>Stadt</strong>werke, WSW. Es handelt sich um Gasleitungen, eine Trinkwasser-, eine Mischwasserund<br />

eine Stromleitung mit 10 kV (Mittelspannung).<br />

Weiterhin befindet sich auf ca. 170 m² zwischen dem nordwestlichen Rand des Sonstigen Sondergebietes<br />

und der Auffahrrampe zur BAB A 46 ein Lichtwellenkabel mit einem Schutzstreifen im Besitz<br />

des Betreibers. Auch verläuft am südöstlichen Rand des Teilbereichs B ein ebensolches Lichtwellenkabel,<br />

dessen Schutzstreifen in den Geltungsbereich hineinreicht. In öffentlichen Verkehrsflächen<br />

wurde auf die Darstellungen von Leitungen und Schutzstreifen verzichtet.<br />

6.9 Belastungsflächen<br />

Gekennzeichnet wurde im westlichen Teil des Planbereiches eine festgestellte relevante Belastung<br />

von angeschütteten Böden mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Diese ist in<br />

der Planzeichnung als „Umgrenzung einer Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />

Stoffen belastet ist“ (gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB) aufgenommen. Die erforderlichen Maßnahmen<br />

zum Umgang mit den vorgefundenen Belastungen werden im Rahmen eines Bodenmanagements

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