Bebauungsplan 1136V - Stadt Wuppertal
Bebauungsplan 1136V - Stadt Wuppertal
Bebauungsplan 1136V - Stadt Wuppertal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Dreigrenzen – Fachmarktbezogenes Einkaufszentrum<br />
Begründung zum vorhabenbezogenen <strong>Bebauungsplan</strong> Nr. <strong>1136V</strong><br />
28<br />
Die Konstruktionshöhe des Verkehrslenkungsturms im SO wird auf maximal 362,3 m ü NHN begrenzt,<br />
was je nach Standort einer Gesamthöhe von bis zu 58,3 m entspricht. Diese Höhe gilt für die<br />
Oberkante des Schriftzuges des Turmes (vgl. Visualisierung [17] / Standort B).<br />
Die Höhe wird erforderlich, um den anreisenden Kunden bereits von der BAB A 1, A 46 und der L 58<br />
aus dem Zielort möglichst frühzeitig signalisieren zu können und Fehlfahrten zu verhindern (s. [17]).<br />
Dies stellt innerhalb einer mit technogenen Elementen vorbelasteten Umgebung eine weitere städtebauliche<br />
Beeinträchtigung dar.<br />
6.7 Gestaltung der baulichen Anlagen (Teilbereich A)<br />
Im östlichen Teil wird als ein Bestandteil des fachmarktbezogenen Einkaufszentrums ein IKEA-<br />
Einrichtungshaus gebaut. Dieses weist eine Ausrichtung des Eingangsbereichs Richtung Westen aus<br />
und hat im hinteren Teil bedingt durch ein automatisches Hochregallager von 1.00 bis 1.600 m² einen<br />
deutlich höheren Gebäudeteil.<br />
An der südlichen Seite außerhalb der Anbauverbotszone wird ein Gebäude für weitere Fachmärkte<br />
errichtet, das parallel zur Autobahn ausgerichtet ist. Die Fassadengestaltung ist hinweislich in Planteil<br />
4, dem Vorhaben und Erschließungsplan, dargestellt. Südwestlich der Gebäude ist eine großflächige<br />
Kundenstellplatzanlage mit Parkpalette vorgesehen. Abgerundet wird dieses Gebäudeensemble<br />
durch ein kleineres vorgelagertes Gebäude für Gastronomie. Die Gebäudehöhen sind im Wesentlichen<br />
höhenmäßig von West (kleiner) nach Nordost (größer) gestaffelt. Randlich verläuft eine Umfahrungsstraße,<br />
die die Zufahrt und die Kundenstellplätze sowie im rückwärtigen Teil der Gebäude die<br />
Mitarbeiterstellplätze und die Anlieferzonen verbindet und fortlaufend zur Ausfahrt führt. Von der östlichen<br />
Geltungsbereichsgrenze sowie von der Schmiedestraße aus führen überdies separate öffentlich<br />
zugängliche Gehwege zu den Eingangsbereichen der Einzelhandelsbetriebe, um eine gute fußläufige<br />
Anbindung des Plangebietes sicherzustellen.<br />
Das SO-Gebiet wird – mit Ausnahme der westlichen Seite mit der Zu- und Abfahrt – randlich mit bepflanzten<br />
Grünflächen umgeben. Diese werden mit unterschiedlichen Gehölzen bepflanzt, die die<br />
harten Kanten der Architektur abmindern und das Gelände in die Landschaft einbinden. Die Anwohnerstraße<br />
erhält ebenfalls einen mit Gehölzen und Hecken begrünten Seitenstreifen.<br />
6.8 Geh-, Fahr- und Leitungsrechte<br />
Im Teilbereich A liegen parallel zur BAB A 46 innerhalb der Anbauverbotszonen unterirdisch verlegte<br />
Hauptver- und Entsorgungsleitungen, die nachrichtlich übernommen wurden. Diese Leitungstrassen<br />
erhalten beidseitig 2,0 m breite Geh-, Fahr- und Leitungsrechte zugunsten des Betreibers, der <strong>Wuppertal</strong>er<br />
<strong>Stadt</strong>werke, WSW. Es handelt sich um Gasleitungen, eine Trinkwasser-, eine Mischwasserund<br />
eine Stromleitung mit 10 kV (Mittelspannung).<br />
Weiterhin befindet sich auf ca. 170 m² zwischen dem nordwestlichen Rand des Sonstigen Sondergebietes<br />
und der Auffahrrampe zur BAB A 46 ein Lichtwellenkabel mit einem Schutzstreifen im Besitz<br />
des Betreibers. Auch verläuft am südöstlichen Rand des Teilbereichs B ein ebensolches Lichtwellenkabel,<br />
dessen Schutzstreifen in den Geltungsbereich hineinreicht. In öffentlichen Verkehrsflächen<br />
wurde auf die Darstellungen von Leitungen und Schutzstreifen verzichtet.<br />
6.9 Belastungsflächen<br />
Gekennzeichnet wurde im westlichen Teil des Planbereiches eine festgestellte relevante Belastung<br />
von angeschütteten Böden mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Diese ist in<br />
der Planzeichnung als „Umgrenzung einer Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden<br />
Stoffen belastet ist“ (gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB) aufgenommen. Die erforderlichen Maßnahmen<br />
zum Umgang mit den vorgefundenen Belastungen werden im Rahmen eines Bodenmanagements