28.02.2014 Aufrufe

Nr. 84 - AHK Italien

Nr. 84 - AHK Italien

Nr. 84 - AHK Italien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

J A N U A R 2 0 1 4 | 8 4<br />

N E W S L E T T E R<br />

RECHT<br />

&STEUERN<br />

VERRECHNUNGSPREISE # 10 #<br />

ITALIEN: NEUE PERSPEKTIVEN FÜR DAS INTERNATIONALE RULING<br />

Laut der Verordnung “Destinazione Italia” mit dem Ziel Maßnahmen zu entwickeln, die<br />

u.a. der Förderung der Unternehmensinternationalisierung dienen, hat der Ministerrat massiv<br />

die Vorschriften bzgl. einer verbindlichen Auskunft (sog. „internationalen Ruling“) verändert.<br />

Es handelt sich um das von Art. 8 DL 269/2003 geregelte Verfahren, auf das sich<br />

„Unternehmen mit internationalen Tätigkeiten“ berufen können, die eine Vorabvereinbarung<br />

mit der italienischen Finanzverwaltung bzgl. der Verrechnungspreise (was die Übertragung<br />

von materiellen und immateriellen Gütern, Dienstleistungen, Vereinbarungen über<br />

die Kostenverteilung angeht), der Zinsen, der Dividenden und der Royalties treffen wollen.<br />

Es betrifft sowohl it. als auch ausländische Unternehmen mit Betriebstätte in <strong>Italien</strong>, die<br />

in komplizierten transnationalen Geschäften involviert sind. In erster Linie wurde die<br />

Dauer der rechtlichen Gültigkeit der “Deckung” von 3 auf 5 Besteuerungszeiträume (inklusive<br />

des einen, in dem die Vereinbarung getroffen wird) verlängert. Für den gedeckten<br />

Zeitraum ist der Inhalt der Vereinbarung von den Verpflichtungen gegenüber der Finanzverwaltung<br />

befreit. Außerdem wird das Verfahren auf die Vorevaluierung der Existenz der<br />

Voraussetzungen für eine Betriebstätte im it. Staatsgebiet ausgedehnt. Die Zuständigkeit<br />

und der Abschluss der Vereinbarung werden einem einzigen Amt für internationales Ruling<br />

zugewiesen (und nicht mehr in Mailand oder Rom). Die Anordnung trat am 24.12.13 in<br />

Kraft.<br />

Dr. Carlotta Bedogni<br />

dottore commercialista e revisore legale<br />

c.bedogni@sinthema.it<br />

12<br />

S E I T E<br />

BAU- UND IMMOBILIENRECHT # 11 #<br />

ITALIEN: LEGGE DI STABILITÀ 2014: NUR WENIGE ÄNDERUNGEN IM<br />

BAUSEKTOR<br />

Das Gesetzespaket legge di stabilità bestätigt für das Jahr 2014 die steuerliche Abzugsfähigkeit<br />

von 50% derjenigen Kosten, die Eigentümer oder Mieter für die Sanierung von<br />

Immobilien aufwenden. Dabei gilt für diese Kosten eine Obergrenze von EUR 96.000; die<br />

Geltendmachung erfolgt in gleichen Raten über 10 Jahre. Für das Jahr 2015 werden nur<br />

noch 40% der Kosten abzugsfähig sein. Diese Steuerbegünstigung gilt für laufende und<br />

einmalige Instandhaltungsmaßnahmen, Restaurierung, Sanierung und Renovierung. Im<br />

Unterschied zur bisherigen Regelung ist kein vorheriger Antrag beim Finanzamt notwendig.<br />

Vielmehr genügt in der Steuererklärung die genaue Bezeichnung der Immobilie gemäß<br />

Liegenschaftsregister und, wenn die Arbeiten vom Mieter ausgeführt wurden, der Nachweis<br />

der Eintragung im Mietvertragsregister sowie die weiteren, zur Überprüfung der Abzugsfähigkeit<br />

notwendigen Angaben. Auf jeden Fall muss der Steuerpflichtige auch weiterhin<br />

auf Nachfrage der Behörde die bereits in der Vergangenheit notwendigen Unterlagen vorlegen.<br />

Darüber hinaus hat die Bezahlung der Arbeiten zwingend per Bank- oder Postüberweisung<br />

zu erfolgen. Die Überweisung muss dabei Zahlungsgrund sowie Steuernummer<br />

des Leistenden und des Zahlungsempfängers enthalten.<br />

Avv. Paola Nardini<br />

paola.nardini@cbalex.com<br />

Partnerkanzlei des Netzwerks „Recht & Steuern“<br />

der Deutsch-<strong>Italien</strong>ischen Handelskammer<br />

Inhalt<br />

DEinternational Italia Srl | Via Gustavo Fara 26 | 20124 Milano<br />

Tel.: 02.3980091 | Fax: 02.39800195 | E-Mail: recht@deinternational.it

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!