Nr. 84 - AHK Italien
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J A N U A R 2 0 1 4 | 8 4<br />
N E W S L E T T E R<br />
RECHT<br />
&STEUERN<br />
FINANZ- UND BANKRECHT #17#<br />
ITALIEN: VERORDNUNG EMIR UND AUFLAGEN FÜR FINANZDIENSLEISTER<br />
Die Verordnung EU <strong>Nr</strong>. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister<br />
(nachfolgend „EMIR Verordnung“) wurde am 4. Juli 2012 verabschiedet<br />
und ist am 16. August 2012 in Kraft getreten. Die EMIR Verordnung bestimmt das Clearing<br />
von Standard OTC-Derivateverträgen mittels einer zentralen Gegenpartei, die Anwendung<br />
von Margen für Verträge dessen Clearing nicht durch zentrale Gegenparteien erfolgt, sowie<br />
die Meldepflicht der OTC-Derivateverträge an die Transaktionsregister. Die Bestimmungen<br />
der EMIR Verordnung betreffen finanzielle Gegenparteien, wie Banken, Kreditinstitute,<br />
Versicherungen und Investmentfonds, sowie nicht-finanzielle Gegenparteien, eines OTC-<br />
Derivatevertrages. Die Anwendung der Bestimmungen der EMIR Verordnung in <strong>Italien</strong><br />
war begrenzt, da die Verordnung vorsieht, dass jeder Mitgliedstaat die Behörde benennt,<br />
die dafür zuständig ist, die Einhaltung der in der Verordnung vorgesehenen Pflichten sicherzustellen.<br />
Erst mit Gesetz <strong>Nr</strong>. 97 vom 6. August 2013 hat der italienische Gesetzgeber<br />
den Artikel 193-quater des Finanzeinheitstextes eingeführt, der die definitive Anwendung<br />
der EMIR Verordnung, sowie Geldbußen in Höhe bis zu EUR 250.000 mit Bezug auf jede<br />
einzelne Verletzung für die Personen mit Verwaltungs- und Kontrollaufgaben in den zentralen<br />
Gegenparteien, in den finanziellen Gegenparteien und in den nicht-finanziellen Gegenparteien,<br />
vorsieht.<br />
Avv. Dietmar Zischg<br />
dietmar.zischg@cms-aacs.com<br />
16<br />
S E I T E<br />
DIE NEUE GELANGENSBESTÄTIGUNG<br />
Informationen und<br />
Muster formular für<br />
Ihren italie nischen<br />
Geschäftspartner<br />
Ab dem 1. Januar 2014 haben deutsche Unternehmen<br />
für Warenlieferungen in das europäische Ausland<br />
sogenannte „Gelangensbestätigungen“ an die deutschen<br />
Steuerbehörden weiterzuleiten, um gegenüber<br />
ihren Abnehmern ohne Umsatzsteuer abrechnen zu<br />
können. Die Ausstellung der jeweiligen Gelangensbestätigung<br />
obliegt dem Warenempfänger. Ziel dieser<br />
Neuerung im deutschen Umsatzsteuerrecht ist die<br />
Verhinderung von Steuerhinterziehungen durch Erhöhung<br />
der Transparenz in der Lieferkette.<br />
Um deutschen Unternehmen die Erläuterung dieser<br />
Neuerung gegenüber ihren italienischen Geschäftspartnern<br />
zu erleichtern, hat die DEinternational Italia<br />
Srl, Dienstleistungsgesellschaft der <strong>AHK</strong> <strong>Italien</strong>, ein<br />
kurzes Informationsblatt in italienischer Sprache erstellt.<br />
Zudem bietet sie ein Musterformular für die<br />
Ausstellung einer Gelangensbestätigung mit italienischen<br />
Erläuterungen an, welches vervielfältigt und<br />
im Rahmen von Warenlieferungen nach <strong>Italien</strong> an<br />
die italienischen Abnehmer weitergegeben werden<br />
kann.<br />
Kontakt: recht@deinternational.it<br />
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Inhalt<br />
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