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Brandenburgischen Besoldungs - BRAVORS

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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 32 vom 20. November 2013 2<br />

Artikel 1<br />

<strong>Besoldungs</strong>gesetz für das Land Brandenburg<br />

(Brandenburgisches <strong>Besoldungs</strong>gesetz – BbgBesG)<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abschnitt 1<br />

Allgemeine Vorschriften<br />

§ 1 Geltungsbereich<br />

§ 2 Regelung durch Gesetz<br />

§ 3 Anspruch auf Besoldung<br />

§ 4 Weitergewährung der Besoldung bei Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder bei Abwahl von<br />

Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit<br />

§ 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern<br />

§ 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung<br />

§ 7 Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit<br />

§ 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche<br />

Einrichtung<br />

§ 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst<br />

§ 10 Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung<br />

§ 11 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung<br />

§ 12 Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Verjährung<br />

§ 13 Rückforderung von Bezügen<br />

§ 14 Anpassung der Besoldung<br />

§ 15 Versorgungsrücklage<br />

§ 16 Dienstlicher Wohnsitz<br />

§ 17 Aufwandsentschädigungen<br />

Abschnitt 2<br />

Grundgehalt<br />

Unterabschnitt 1<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

§ 18 Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung<br />

§ 19 Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt

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