Brandenburgischen Besoldungs - BRAVORS
Brandenburgischen Besoldungs - BRAVORS
Brandenburgischen Besoldungs - BRAVORS
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 32 vom 20. November 2013 44<br />
Förderschulrektorin, Förderschulrektor<br />
- als Leiterin oder Leiter einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ mit mehr als<br />
180 Schülerinnen und Schülern oder einer Schule mit einem anderen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt<br />
mit mehr als 90 Schülerinnen und Schülern -<br />
Gesamtschulkonrektorin, Gesamtschulkonrektor<br />
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Gesamtschule mit<br />
nicht voll ausgebauter Oberstufe -<br />
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Gesamtschule mit<br />
voll ausgebauter Oberstufe und bis zu 360 Schülerinnen und Schülern -<br />
- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Gesamtschule mit<br />
voll ausgebauter Oberstufe und mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - 2)<br />
Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor<br />
- als Leiterin oder Leiter einer Gesamtschule mit nicht voll ausgebauter Oberstufe - 2)<br />
- als Leiterin oder Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Oberstufe und bis zu 360 Schülerinnen und<br />
Schülern - 2)<br />
Hauptkonservatorin, Hauptkonservator<br />
Hauptkustodin, Hauptkustos<br />
Kanzlerin, Kanzler der Fachhochschule Brandenburg<br />
Kanzlerin, Kanzler der Fachhochschule der Polizei<br />
Kanzlerin, Kanzler der Fachhochschule Potsdam<br />
Kanzlerin, Kanzler der Hochschule für Film und Fernsehen<br />
Kanzlerin, Kanzler der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH)<br />
Kanzlerin, Kanzler der Technischen Hochschule Wildau (FH)<br />
Museumsdirektorin und Professorin, Museumsdirektor und Professor 3)<br />
Oberärztin, Oberarzt 4)<br />
Oberschulrätin, Oberschulrat<br />
- bei einer Behörde oder Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich des für Schule zuständigen Ministeriums<br />
- 3)<br />
Oberschulrektorin, Oberschulrektor<br />
- als Leiterin oder Leiter an einer Oberschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern -<br />
Rektorin, Rektor<br />
- bei einer Behörde oder Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich des für Schule zuständigen Ministeriums<br />
- 5)