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Brandenburgischen Besoldungs - BRAVORS

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Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I - Nr. 32 vom 20. November 2013 44<br />

Förderschulrektorin, Förderschulrektor<br />

- als Leiterin oder Leiter einer Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ mit mehr als<br />

180 Schülerinnen und Schülern oder einer Schule mit einem anderen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt<br />

mit mehr als 90 Schülerinnen und Schülern -<br />

Gesamtschulkonrektorin, Gesamtschulkonrektor<br />

- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Gesamtschule mit<br />

nicht voll ausgebauter Oberstufe -<br />

- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Gesamtschule mit<br />

voll ausgebauter Oberstufe und bis zu 360 Schülerinnen und Schülern -<br />

- als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Gesamtschule mit<br />

voll ausgebauter Oberstufe und mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - 2)<br />

Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor<br />

- als Leiterin oder Leiter einer Gesamtschule mit nicht voll ausgebauter Oberstufe - 2)<br />

- als Leiterin oder Leiter einer Gesamtschule mit voll ausgebauter Oberstufe und bis zu 360 Schülerinnen und<br />

Schülern - 2)<br />

Hauptkonservatorin, Hauptkonservator<br />

Hauptkustodin, Hauptkustos<br />

Kanzlerin, Kanzler der Fachhochschule Brandenburg<br />

Kanzlerin, Kanzler der Fachhochschule der Polizei<br />

Kanzlerin, Kanzler der Fachhochschule Potsdam<br />

Kanzlerin, Kanzler der Hochschule für Film und Fernsehen<br />

Kanzlerin, Kanzler der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (FH)<br />

Kanzlerin, Kanzler der Technischen Hochschule Wildau (FH)<br />

Museumsdirektorin und Professorin, Museumsdirektor und Professor 3)<br />

Oberärztin, Oberarzt 4)<br />

Oberschulrätin, Oberschulrat<br />

- bei einer Behörde oder Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich des für Schule zuständigen Ministeriums<br />

- 3)<br />

Oberschulrektorin, Oberschulrektor<br />

- als Leiterin oder Leiter an einer Oberschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern -<br />

Rektorin, Rektor<br />

- bei einer Behörde oder Einrichtung des Landes im Geschäftsbereich des für Schule zuständigen Ministeriums<br />

- 5)

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