Haushaltssatzung und Haushaltsplan - Landkreis Dahme-Spreewald
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(4) Für Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets, die durch Minderaufwendungen oder<br />
Mehrerträge im gleichen Budget gedeckt werden, müssen keine über- oder außerplanmäßigen<br />
Aufwendungen beantragt werden <strong>und</strong> eine Entscheidung des Kreistages entfällt.<br />
Der Kreistag ist halbjährlich über erfolgte teilhaushaltsübergreifende Mehraufwandsdeckungen<br />
innerhalb eines Budgets zu unterrichten.<br />
(5) Die Absätze 2-4 gelten nicht für Mehraufwendungen, die zu einer Veränderung der mit<br />
dem Produkt vereinbarten Leistungen führen. Diese bedürfen<br />
o bis zu einer Höhe von 50.000 € der Zustimmung des Kämmerers<br />
o über 50.000 € der Zustimmung durch den Kreistag.<br />
<strong>und</strong> müssen sich aus der Aufgabenerfüllung des <strong>Landkreis</strong>es zwingend ergeben. Zudem<br />
muss ein dringendes sachliches Bedürfnis zur Erfüllung der Aufgabe bestehen, eine Verschiebung<br />
der Aufwendung auf einen anderen Zeitpunkt, an dem die Mittel zur Verfügung<br />
stünden, nicht möglich <strong>und</strong> die Deckung gewährleistet sein<br />
(6) Die Absätze 2-5 gelten nur für Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge, die durch den jeweiligen<br />
Budgetverantwortlichen bewirtschaftet werden. Die übrigen Aufwendungen sind gegenseitig<br />
deckungsfähig, wenn Sie sachlich zusammenhängen; für über- <strong>und</strong> außerplanmäßige<br />
Aufwendungen gilt Absatz 5 Satz 2 entsprechend.<br />
(7) Die Absätze 4 bis 6 gelten für Mehrauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />
entsprechend.<br />
(8) Einzahlungen <strong>und</strong> Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sind nur für die im Teilfinanzhaushalt<br />
veranschlagte Maßnahme zu verwenden; für über- <strong>und</strong> außerplanmäßige<br />
Auszahlungen gilt Absatz 5 Satz 2 entsprechend.<br />
Lübben (<strong>Spreewald</strong>), …………………..<br />
S. Loge<br />
Landrat