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Haushaltssatzung und Haushaltsplan - Landkreis Dahme-Spreewald

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(4) Für Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets, die durch Minderaufwendungen oder<br />

Mehrerträge im gleichen Budget gedeckt werden, müssen keine über- oder außerplanmäßigen<br />

Aufwendungen beantragt werden <strong>und</strong> eine Entscheidung des Kreistages entfällt.<br />

Der Kreistag ist halbjährlich über erfolgte teilhaushaltsübergreifende Mehraufwandsdeckungen<br />

innerhalb eines Budgets zu unterrichten.<br />

(5) Die Absätze 2-4 gelten nicht für Mehraufwendungen, die zu einer Veränderung der mit<br />

dem Produkt vereinbarten Leistungen führen. Diese bedürfen<br />

o bis zu einer Höhe von 50.000 € der Zustimmung des Kämmerers<br />

o über 50.000 € der Zustimmung durch den Kreistag.<br />

<strong>und</strong> müssen sich aus der Aufgabenerfüllung des <strong>Landkreis</strong>es zwingend ergeben. Zudem<br />

muss ein dringendes sachliches Bedürfnis zur Erfüllung der Aufgabe bestehen, eine Verschiebung<br />

der Aufwendung auf einen anderen Zeitpunkt, an dem die Mittel zur Verfügung<br />

stünden, nicht möglich <strong>und</strong> die Deckung gewährleistet sein<br />

(6) Die Absätze 2-5 gelten nur für Aufwendungen <strong>und</strong> Erträge, die durch den jeweiligen<br />

Budgetverantwortlichen bewirtschaftet werden. Die übrigen Aufwendungen sind gegenseitig<br />

deckungsfähig, wenn Sie sachlich zusammenhängen; für über- <strong>und</strong> außerplanmäßige<br />

Aufwendungen gilt Absatz 5 Satz 2 entsprechend.<br />

(7) Die Absätze 4 bis 6 gelten für Mehrauszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />

entsprechend.<br />

(8) Einzahlungen <strong>und</strong> Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit sind nur für die im Teilfinanzhaushalt<br />

veranschlagte Maßnahme zu verwenden; für über- <strong>und</strong> außerplanmäßige<br />

Auszahlungen gilt Absatz 5 Satz 2 entsprechend.<br />

Lübben (<strong>Spreewald</strong>), …………………..<br />

S. Loge<br />

Landrat

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