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Service Recht<br />

Unter Garantie<br />

Der BGH entschied: Gebrauchtwagen dürfen bei freien Werkstätten gewartet<br />

wer<strong>de</strong>n, ohne dass die Garantie verfällt – mit einer Einschränkung.<br />

Recht<br />

Dr. Katja Löhr-Müller<br />

Rechtsanwältin<br />

Das gilt aber nur,<br />

wenn für eine solche<br />

Garantie etwas gezahlt<br />

wer<strong>de</strong>n muss<br />

Foto: Dron<br />

von Dr, Katja Löhr-MüLLer<br />

Der Bun<strong>de</strong>sgerichtshof hat wie<strong>de</strong>r einmal mit einem Donnerhall<br />

<strong>de</strong>n Gebrauchtwagenmarkt durcheinan<strong>de</strong>r gewirbelt. am 25.<br />

September 2013 erging ein Grundsatzurteil, das für Gebrauchtwagengarantien<br />

weitreichen<strong>de</strong> auswirkungen haben wird.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re autohäuser werben damit, gebrauchte Fahrzeuge<br />

mit einer zusätzlich vom Käufer zu erwerben<strong>de</strong>n Gebrauchtwagengarantie<br />

auszustatten. Zwar gehen Garantien <strong>de</strong>r<br />

Fahrzeughersteller während ihrer Laufzeit automatisch auf einen<br />

neuen Käufer über. Solche Garantielaufzeiten können jedoch<br />

von hersteller zu hersteller sehr unterschiedlich ausfallen und<br />

beziehen sich häufig nur auf bestimmte Scha<strong>de</strong>nsbil<strong>de</strong>r. neben<br />

<strong>de</strong>r Garantie, die stets eine freiwillige Leistung <strong>de</strong>s herstellers<br />

ist, besteht für ein Fahrzeug zusätzlich die gesetzliche Gewährleistung.<br />

Für neue Fahrzeuge beträgt diese zwei jahre, kann aber<br />

auf ein jahr vertraglich verkürzt wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Käufer ein<br />

Unternehmer ist.<br />

Bei Gebrauchtwagen kann die gesetzliche Gewährleistung<br />

im Kaufvertrag gegenüber Unternehmern als Käufer sogar gänzlich<br />

ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Gegenüber verbrauchern, also Privatpersonen,<br />

darf eine solche Gewährleistung für Gebrauchtwagen<br />

vertraglich lediglich auf ein jahr reduziert wer<strong>de</strong>n.<br />

Besser: Gebrauchtwagengarantie<br />

Wer also als Unternehmen zulässt, dass Mitarbeiter auch gebrauchte<br />

Fahrzeuge als Dienstwagen wählen dürfen, weil dann<br />

etwa für die gestattete referenzleasingrate ein höherwertigeres<br />

Fahrzeug angeschafft wer<strong>de</strong>n kann, geht somit ein erhebliches<br />

risiko ein. Bleibt das Fahrzeug mit einem Scha<strong>de</strong>n liegen und<br />

ist die herstellergarantie abgelaufen sowie die Gewährleistung<br />

vertraglich ausgeschlossen wor<strong>de</strong>n – was regelmäßig <strong>de</strong>r Fall ist<br />

-, trägt das Unternehmen die gesamten reparaturkosten.<br />

nicht nur für verbraucher, die ein gebrauchtes<br />

Fahrzeug anschaffen, son<strong>de</strong>rn auch für solche<br />

Unternehmen kann es daher sinnvoll sein, eine<br />

Gebrauchtwagengarantie abzuschließen. Dies erfolgt<br />

<strong>de</strong>rgestalt, dass <strong>de</strong>r verkäufer, etwa ein autohaus,<br />

eine einjährige entgeltliche Garantie auf<br />

das Fahrzeug gibt, die wie<strong>de</strong>rum vom verkäufer<br />

über eine versicherung abgesichert wird. Der<br />

Käufer ist nach <strong>de</strong>n Garantiebedingungen gehalten,<br />

seine ansprüche im Scha<strong>de</strong>nfall dann direkt<br />

gegenüber <strong>de</strong>r versicherung geltend zu machen<br />

und abzuwickeln.<br />

Zu<strong>de</strong>m beinhalteten die meisten Bedingungen<br />

für eine Gebrauchtwagengarantie bisher folgen<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r ähnlichen Wortlaut: „voraussetzung für jegliche<br />

Garantieansprüche ist, dass <strong>de</strong>r Käufer/Garantienehmer<br />

an <strong>de</strong>m Kraftfahrzeug die vom hersteller<br />

vorgeschriebenen o<strong>de</strong>r empfohlenen Wartungs-,<br />

Inspektions- und Pflegearbeiten beim verkäufer/<br />

Garantiegeber o<strong>de</strong>r in einer vom hersteller anerkannten<br />

vertragswerkstatt durchführen lässt“.<br />

Im jahr 2010 hatte ein Käufer, <strong>de</strong>r für seinen<br />

Gebrauchtwagen eine Gebrauchtwagengarantie<br />

erworben hatte, <strong>de</strong>n vierten Kun<strong>de</strong>ndienst nicht<br />

in einer vertragswerkstatt <strong>de</strong>s herstellers durchführen<br />

lassen, son<strong>de</strong>rn in einer freien Werkstatt.<br />

Kurz darauf blieb <strong>de</strong>r Wagen wegen einer <strong>de</strong>fekten<br />

ölpumpe liegen. Der Scha<strong>de</strong>n bezifferte sich auf<br />

mehrere tausend euro.<br />

nach<strong>de</strong>m die versicherung für <strong>de</strong>n Garantiegeber<br />

mit verweis auf die Garantiebedingungen<br />

nicht zahlen wollte, wur<strong>de</strong> sie vom Käufer verklagt,<br />

zunächst ohne erfolg. Das Landgericht hatte die<br />

Klage zunächst abgewiesen, das oberlan<strong>de</strong>sgericht<br />

gab <strong>de</strong>m Kläger in <strong>de</strong>r Berufung recht. Schließlich<br />

lan<strong>de</strong>te die angelegenheit beim Bun<strong>de</strong>sgerichtshof<br />

in Karlsruhe.<br />

Die obersten Bun<strong>de</strong>srichter haben nun entschie<strong>de</strong>n,<br />

dass eine Bedingung in einer Gebrauchtwagengarantie,<br />

die <strong>de</strong>n Käufer an vertragswerkstätten<br />

<strong>de</strong>s herstellers für die Durchführung von<br />

Wartungen und Inspektionen bin<strong>de</strong>t, <strong>de</strong>n Käufer<br />

unangemessen nach Paragraf 307 abs. 1 Satz 1<br />

BGB benachteiligt. Das gilt aber nur, wenn für<br />

eine solche Garantie etwas gezahlt wer<strong>de</strong>n muss,<br />

sie also käuflich erworben wer<strong>de</strong>n kann. nicht<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist hierbei allerdings, dass die Kosten<br />

<strong>de</strong>r Garantie geson<strong>de</strong>rt im Kaufvertrag o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

rechnung auszuweisen sind.<br />

Wer ein Gebrauchtfahrzeug also in freien<br />

Werkstätten warten lässt, verliert dadurch nicht<br />

seine ansprüche aus <strong>de</strong>r Gebrauchtwagengarantie<br />

(BGh, Urteil vom 25. September 2013, az.:<br />

vIII Zr 206/12).<br />

036<br />

bfp 11 2013

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