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Ausgabe Juni 2013 - Gemeinde Hellenthal

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6 Amtliches aus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong><br />

Bekanntmachung<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hellenthal</strong>, Weißer Stein, im beschleunigten Verfahren<br />

gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB);<br />

Satzungsbeschluss<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hellenthal</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift<br />

und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Hellenthal</strong>, den 13.06.<strong>2013</strong><br />

Rudolf Westerburg, Bürgermeister<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong> hat in seiner Sitzung am 06.06.<strong>2013</strong><br />

die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>,<br />

Weißer Stein, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Satzung<br />

beschlossen. Bestandteil des Bebauungsplanes sind eine Übersichtskarte,<br />

der Gesamtplan sowie die Begründung.<br />

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 30 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>, Weißer Stein, (Bereich Wohnmobilhafen)<br />

mit der Bekanntmachung wirksam und kann auf Dauer im Rathaus<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>, Rathausstraße 2, 53940 <strong>Hellenthal</strong>, Zimmer<br />

20, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt<br />

des Planes wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />

Lage und Abgrenzung des Plangebietes der 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 30 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>, Weißer Stein, kann dem<br />

beigefügten Lageplan entnommen werden.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />

Hinweise auf die Rechtsfolgen<br />

Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB<br />

über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />

für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan<br />

und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

Gemäß § 215 (1) BauGB wird darauf hingewiesen, dass<br />

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />

der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung<br />

der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />

und des Flächennutzungsplans und<br />

3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />

des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich<br />

gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />

Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />

Gemäß § 7(6) der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach<br />

Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend<br />

gemacht werden, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes<br />

Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt<br />

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht<br />

worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet<br />

oder<br />

Bekanntmachung<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>,<br />

Nr. 59, „Bauschutt-Recyclinganlage Losheim, Prümer<br />

Straße“, im beschleunigten Verfahren gem.<br />

§ 13a Baugesetzbuch (BauGB);<br />

Satzungsbeschluss<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong> hat in seiner Sitzung am 06.06.<strong>2013</strong><br />

den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>,<br />

Nr. 59 „Bauschutt-Recyclinganlage Losheim, Prümer Straße“ im beschleunigten<br />

Verfahren gem. § 13a BauGB als Satzung beschlossen.<br />

Bestandteil des Bebauungsplanes ist der Durchführungsvertrag mit seinen<br />

in § 2 aufgelisteten Anlagen 01 – 08, und zwar:<br />

01 Lageplan mit den Grenzen des Vertragsgebietes<br />

02 Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

03 Pläne zur Durchführung des Vorhabens / Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

04 Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

05 Begründung<br />

06 Artenschutzfachbeitrag<br />

07 Schalltechnisches Gutachten<br />

08 Gutachterliche Stellungnahme zu Staubimmissionen<br />

BürgerInfo | 29. <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong>

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