Ausgabe Juni 2013 - Gemeinde Hellenthal
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6 Amtliches aus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong><br />
Bekanntmachung<br />
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hellenthal</strong>, Weißer Stein, im beschleunigten Verfahren<br />
gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB);<br />
Satzungsbeschluss<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Hellenthal</strong> vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift<br />
und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Hellenthal</strong>, den 13.06.<strong>2013</strong><br />
Rudolf Westerburg, Bürgermeister<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong> hat in seiner Sitzung am 06.06.<strong>2013</strong><br />
die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>,<br />
Weißer Stein, im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB als Satzung<br />
beschlossen. Bestandteil des Bebauungsplanes sind eine Übersichtskarte,<br />
der Gesamtplan sowie die Begründung.<br />
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 30 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>, Weißer Stein, (Bereich Wohnmobilhafen)<br />
mit der Bekanntmachung wirksam und kann auf Dauer im Rathaus<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>, Rathausstraße 2, 53940 <strong>Hellenthal</strong>, Zimmer<br />
20, während der Dienststunden eingesehen werden. Über den Inhalt<br />
des Planes wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />
Lage und Abgrenzung des Plangebietes der 2. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 30 der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>, Weißer Stein, kann dem<br />
beigefügten Lageplan entnommen werden.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.<br />
Hinweise auf die Rechtsfolgen<br />
Auf die Rechtsfolgen des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB<br />
über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />
für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan<br />
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
wird hingewiesen.<br />
Gemäß § 215 (1) BauGB wird darauf hingewiesen, dass<br />
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung<br />
der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung<br />
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans<br />
und des Flächennutzungsplans und<br />
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,<br />
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung<br />
des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich<br />
gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> unter Darlegung des die Verletzung begründenden<br />
Sachverhalts geltend gemacht worden sind.<br />
Gemäß § 7(6) der <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(GO NW) kann die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
der <strong>Gemeinde</strong>ordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach<br />
Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend<br />
gemacht werden, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes<br />
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt<br />
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht<br />
worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet<br />
oder<br />
Bekanntmachung<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>,<br />
Nr. 59, „Bauschutt-Recyclinganlage Losheim, Prümer<br />
Straße“, im beschleunigten Verfahren gem.<br />
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB);<br />
Satzungsbeschluss<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong> hat in seiner Sitzung am 06.06.<strong>2013</strong><br />
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>,<br />
Nr. 59 „Bauschutt-Recyclinganlage Losheim, Prümer Straße“ im beschleunigten<br />
Verfahren gem. § 13a BauGB als Satzung beschlossen.<br />
Bestandteil des Bebauungsplanes ist der Durchführungsvertrag mit seinen<br />
in § 2 aufgelisteten Anlagen 01 – 08, und zwar:<br />
01 Lageplan mit den Grenzen des Vertragsgebietes<br />
02 Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
03 Pläne zur Durchführung des Vorhabens / Vorhaben- und Erschließungsplan<br />
04 Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
05 Begründung<br />
06 Artenschutzfachbeitrag<br />
07 Schalltechnisches Gutachten<br />
08 Gutachterliche Stellungnahme zu Staubimmissionen<br />
BürgerInfo | 29. <strong>Juni</strong> <strong>2013</strong>