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Wegweiser für den beruflichen Wiedereinstieg - Inmit

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz (MASGFF)<br />

Männer ab 45 Jahren bei ihrer <strong>beruflichen</strong> Weiterbildung unterstützt,<br />

die ihre Berufstätigkeit wegen der Betreuung und Erziehung von Kindern<br />

unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen ersten<br />

oder zweiten Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und<br />

bei <strong>den</strong>en der Wegfall des Unterbrechungsgrundes mehr als ein Jahr<br />

zurückliegt oder weil die zuständige Agentur für Arbeit eine Förderung<br />

nicht genehmigt hat. Mit dem QualiScheck wer<strong>den</strong> 50% der Kosten für<br />

eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis maximal 500 Euro<br />

pro Person und Jahr gefördert. Beantragt wer<strong>den</strong> kann eine derartige<br />

Weiterbildungsförderung in verschie<strong>den</strong>en Bereichen, z.B. EDV, Technik,<br />

Betriebswirtschaft/kaufmännisches Wissen, Fach- und<br />

Metho<strong>den</strong>kompetenz, Personal- und Sozialkompetenz oder<br />

Sprachen. Der Antrag auf Förderung ist vor der Inanspruchnahme der<br />

Weiterbildungsmaßnahme an die vom Ministerium dafür beauftragte<br />

RAT GmbH, Trier zu richten (Adresse auf Seite 69). Nach Prüfung und<br />

Registrierung erhalten Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger ihren<br />

persönlichen QualiScheck per Post. Bei wem die Weiterbildung in<br />

Anspruch genommen wer<strong>den</strong> kann, ist auf jedem QualiScheck mit drei<br />

möglichen Weiterbildungseinrichtungen zur Auswahl benannt.<br />

MEHR<br />

Weitere Informationen zum<br />

QualiScheck des Ministeriums<br />

für Arbeit, Soziales,<br />

Gesundheit, Familie und Frauen<br />

Rheinland-Pfalz (MASGFF), zum<br />

Leitfa<strong>den</strong> für eine Förderung<br />

und zur Antragstellung im<br />

Internet unter:<br />

www.qualischeck.rlp.de/<br />

fuer-berufsrueckkehrerinnen-und-berufsrueckkehrer<br />

Besondere Angebote für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber<br />

QualiScheck für Unternehmen<br />

Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmen mit Sitz in Rheinland-<br />

Pfalz und weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />

können <strong>den</strong> so genannten QualiScheck für ihre Beschäftigen,<br />

u.a. auch Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, aber auch für<br />

sich selbst anfordern, wenn sie mitarbeitende Betriebsinhaberinnen<br />

oder -inhaber sind und die Unternehmensgründung nicht<br />

länger als fünf Jahre zurückliegt. Fördervoraussetzung ist, dass sie bzw.<br />

die in Frage kommen<strong>den</strong> Beschäftigten mindestens 45 Jahre alt sind<br />

und eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme – z.B. in <strong>den</strong> Bereichen<br />

EDV, Technik, kaufmännisches Wissen/Betriebswirtschaft,<br />

Fach- und Metho<strong>den</strong>kompetenz, Personal- und Sozialkompetenz<br />

oder Sprachen – in Anspruch nehmen wollen. Mit dem<br />

QualiScheck wer<strong>den</strong> 50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme<br />

bis maximal 500 Euro pro Mitarbeiterin<br />

bzw. Mitarbeiter und Jahr gefördert. Sollten Betriebsinhaberinnen<br />

und Betriebsinhaber <strong>den</strong> QualiScheck für ihre Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter beantragen, ist der Antrag auf Förderung zunächst<br />

durch die Beschäftigten auszufüllen und von der Arbeitgeberin bzw.<br />

dem Arbeitgeber vor der Inanspruchnahme der Weiterbildungsmaßnahme<br />

an die RAT GmbH, Trier als vom Ministerium benannte<br />

neutrale Stelle zu sen<strong>den</strong> (Adresse Seite 69). Mitarbeitende Inhaberinnen<br />

und Inhaber von Betrieben, deren Gründung nicht länger als<br />

fünf Jahre zurückliegt, die <strong>den</strong> QualiScheck für eine eigene berufliche<br />

Weiterbildung nutzen wollen, können <strong>den</strong> Antrag direkt an die RAT<br />

GmbH, Trier sen<strong>den</strong>. Nach Prüfung und Registrierung wird der oder<br />

dem Beschäftigen bzw. der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber<br />

der persönliche QualiScheck per Post zugestellt. Auf dem<br />

QualiScheck sind drei Weiterbildungseinrichtungen zur Auswahl benannt,<br />

bei <strong>den</strong>en die Fortbildung in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> kann.<br />

MEHR<br />

Weitere Informationen zum<br />

QualiScheck des Ministeriums<br />

für Arbeit, Soziales,<br />

Gesundheit, Familie und Frauen<br />

Rheinland-Pfalz (MASGFF) für<br />

Unternehmen, zu <strong>den</strong> Förderrichtlinien<br />

und zur Antragstellung<br />

im Internet unter:<br />

www.qualischeck.rlp.de/<br />

fuer-unternehmen<br />

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