Wegweiser für den beruflichen Wiedereinstieg - Inmit
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Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz (MASGFF)<br />
Männer ab 45 Jahren bei ihrer <strong>beruflichen</strong> Weiterbildung unterstützt,<br />
die ihre Berufstätigkeit wegen der Betreuung und Erziehung von Kindern<br />
unter 15 Jahren oder wegen der Pflege eines Angehörigen ersten<br />
oder zweiten Grades für mindestens ein Jahr unterbrochen haben und<br />
bei <strong>den</strong>en der Wegfall des Unterbrechungsgrundes mehr als ein Jahr<br />
zurückliegt oder weil die zuständige Agentur für Arbeit eine Förderung<br />
nicht genehmigt hat. Mit dem QualiScheck wer<strong>den</strong> 50% der Kosten für<br />
eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme bis maximal 500 Euro<br />
pro Person und Jahr gefördert. Beantragt wer<strong>den</strong> kann eine derartige<br />
Weiterbildungsförderung in verschie<strong>den</strong>en Bereichen, z.B. EDV, Technik,<br />
Betriebswirtschaft/kaufmännisches Wissen, Fach- und<br />
Metho<strong>den</strong>kompetenz, Personal- und Sozialkompetenz oder<br />
Sprachen. Der Antrag auf Förderung ist vor der Inanspruchnahme der<br />
Weiterbildungsmaßnahme an die vom Ministerium dafür beauftragte<br />
RAT GmbH, Trier zu richten (Adresse auf Seite 69). Nach Prüfung und<br />
Registrierung erhalten Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger ihren<br />
persönlichen QualiScheck per Post. Bei wem die Weiterbildung in<br />
Anspruch genommen wer<strong>den</strong> kann, ist auf jedem QualiScheck mit drei<br />
möglichen Weiterbildungseinrichtungen zur Auswahl benannt.<br />
MEHR<br />
Weitere Informationen zum<br />
QualiScheck des Ministeriums<br />
für Arbeit, Soziales,<br />
Gesundheit, Familie und Frauen<br />
Rheinland-Pfalz (MASGFF), zum<br />
Leitfa<strong>den</strong> für eine Förderung<br />
und zur Antragstellung im<br />
Internet unter:<br />
www.qualischeck.rlp.de/<br />
fuer-berufsrueckkehrerinnen-und-berufsrueckkehrer<br />
Besondere Angebote für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber<br />
QualiScheck für Unternehmen<br />
Inhaberinnen und Inhaber von Unternehmen mit Sitz in Rheinland-<br />
Pfalz und weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern<br />
können <strong>den</strong> so genannten QualiScheck für ihre Beschäftigen,<br />
u.a. auch Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, aber auch für<br />
sich selbst anfordern, wenn sie mitarbeitende Betriebsinhaberinnen<br />
oder -inhaber sind und die Unternehmensgründung nicht<br />
länger als fünf Jahre zurückliegt. Fördervoraussetzung ist, dass sie bzw.<br />
die in Frage kommen<strong>den</strong> Beschäftigten mindestens 45 Jahre alt sind<br />
und eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme – z.B. in <strong>den</strong> Bereichen<br />
EDV, Technik, kaufmännisches Wissen/Betriebswirtschaft,<br />
Fach- und Metho<strong>den</strong>kompetenz, Personal- und Sozialkompetenz<br />
oder Sprachen – in Anspruch nehmen wollen. Mit dem<br />
QualiScheck wer<strong>den</strong> 50% der Kosten für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme<br />
bis maximal 500 Euro pro Mitarbeiterin<br />
bzw. Mitarbeiter und Jahr gefördert. Sollten Betriebsinhaberinnen<br />
und Betriebsinhaber <strong>den</strong> QualiScheck für ihre Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter beantragen, ist der Antrag auf Förderung zunächst<br />
durch die Beschäftigten auszufüllen und von der Arbeitgeberin bzw.<br />
dem Arbeitgeber vor der Inanspruchnahme der Weiterbildungsmaßnahme<br />
an die RAT GmbH, Trier als vom Ministerium benannte<br />
neutrale Stelle zu sen<strong>den</strong> (Adresse Seite 69). Mitarbeitende Inhaberinnen<br />
und Inhaber von Betrieben, deren Gründung nicht länger als<br />
fünf Jahre zurückliegt, die <strong>den</strong> QualiScheck für eine eigene berufliche<br />
Weiterbildung nutzen wollen, können <strong>den</strong> Antrag direkt an die RAT<br />
GmbH, Trier sen<strong>den</strong>. Nach Prüfung und Registrierung wird der oder<br />
dem Beschäftigen bzw. der Betriebsinhaberin oder dem Betriebsinhaber<br />
der persönliche QualiScheck per Post zugestellt. Auf dem<br />
QualiScheck sind drei Weiterbildungseinrichtungen zur Auswahl benannt,<br />
bei <strong>den</strong>en die Fortbildung in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> kann.<br />
MEHR<br />
Weitere Informationen zum<br />
QualiScheck des Ministeriums<br />
für Arbeit, Soziales,<br />
Gesundheit, Familie und Frauen<br />
Rheinland-Pfalz (MASGFF) für<br />
Unternehmen, zu <strong>den</strong> Förderrichtlinien<br />
und zur Antragstellung<br />
im Internet unter:<br />
www.qualischeck.rlp.de/<br />
fuer-unternehmen<br />
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