Vortrag - Institut für Insolvenzrecht
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Besteuerungsverfahren in der Insolvenz: BFH v. 24.11.2011 – V R 13/11<br />
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vorliegt. … Maßgeblich ist vielmehr, ob bei Insolvenzeröffnung der<br />
Tatbestand <strong>für</strong> die in diesem Besteuerungszeitraum vorliegenden<br />
Steueransprüche, Vorsteuerbeträge und Berichtigungen bereits<br />
vollständig verwirklicht und damit abgeschlossen ist.“<br />
„Denn die Steuerberechnung gem. §§ 16 ff. UStG hat keine gläubigerbenachteiligende<br />
Wirkung und führt daher nicht zu einer anfechtbaren<br />
Rechtshandlung i.S. von § 129 InsO … „<br />
→ Zur Zwangsverrechnung ↔ Anfechtung ↔ Aufrechnung<br />
vgl. BFH-Urteile v. 25.7.2012 VII R 30/11, VII R 56/09,<br />
VII R 44/10, VII R 29/11. Über einen insolvenzrechtlichen<br />
Rückgewähranspruch ist nicht durch Abrechnungsbescheid<br />
i.S.d. § 218 Abs. 2 AO zu entscheiden (BFH-Beschluss v.<br />
5.9.2012 VII B 95/12).<br />
Stand: 18.10.2013<br />
Prof. Dr. Uhländer