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Vortrag - Institut für Insolvenzrecht

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Gesetzesänderung zum 1.1.2011 (§ 55 Abs. 4 InsO)<br />

Haushaltsbegleitgesetz 2011, Einfügung § 55 Abs. 4 InsO:<br />

„Verbindlichkeiten des Insolvenzschuldners aus dem Steuerschuldverhältnis,<br />

die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter oder<br />

vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters<br />

begründet worden sind, gelten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

als Masseverbindlichkeiten.“<br />

Zeitliche Anwendung: Verfahren mit Antragstellung ab dem 1.1.2011 (!)<br />

Vgl. BT-Drucks. 17/3406 v. 26.10.2010, Beschluss BT v. 28.10.2010 (!), kein<br />

Zustimmungsgesetz nach Ansicht der Bundesregierung; a.A. z.B. das Land NRW (!)<br />

BR akzeptierte das Haushaltsbegleitgesetz 2011 jedenfalls am 26.11.2010;<br />

Veröffentlichung im BGBl. I 2010, S. 1885 (1893) am 14.12.2010.<br />

Mehrere “gescheiterte“ frühere Gesetzgebungsvorhaben (Vorläufer).<br />

BMF-Schreiben v. 17.01.2012 (!); vgl. ausführlich Uhländer, in W/U/S, S. 232 ff.<br />

Stand: 18.10.2013 Prof. Dr. Uhländer<br />

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