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Vortrag - Institut für Insolvenzrecht

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ESt: Abgrenzung<br />

Insolvenzforderung ↔ Masseverbindlichkeit<br />

Auffassung des FG<br />

Die Regelung des § 35 InsO benachteilige die Neugläubiger – und<br />

somit auch das FA im Streitfall – zugunsten der Masse- und<br />

Insolvenzgläubiger. Der „Bruttoerwerb“ falle in die Insolvenzmasse.<br />

Im Streitfall beruhe der Steueranspruch auf den Handlungen der<br />

Insolvenzschuldnerin, nicht auf einem Handeln des<br />

Insolvenzverwalters. Die Arbeitskraft der Insolvenzschuldnerin<br />

gehöre, anders als die hieraus erzielten Entgelte, nicht zu der<br />

Insolvenzmasse.<br />

Neugläubiger könnten aufgrund der Einbeziehung des Neuerwerbs<br />

in die Masse nur in das insolvenzfreie Vermögen vollstrecken bzw.<br />

in das Vermögen, welches dem Schuldner nach Beendigung des<br />

Verfahrens gehört.<br />

Stand: 18.10.2013 Prof. Dr. Uhländer<br />

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