Vortrag - Institut für Insolvenzrecht
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ESt: Abgrenzung<br />
Insolvenzforderung ↔ Masseverbindlichkeit<br />
Auffassung des FG<br />
Die Regelung des § 35 InsO benachteilige die Neugläubiger – und<br />
somit auch das FA im Streitfall – zugunsten der Masse- und<br />
Insolvenzgläubiger. Der „Bruttoerwerb“ falle in die Insolvenzmasse.<br />
Im Streitfall beruhe der Steueranspruch auf den Handlungen der<br />
Insolvenzschuldnerin, nicht auf einem Handeln des<br />
Insolvenzverwalters. Die Arbeitskraft der Insolvenzschuldnerin<br />
gehöre, anders als die hieraus erzielten Entgelte, nicht zu der<br />
Insolvenzmasse.<br />
Neugläubiger könnten aufgrund der Einbeziehung des Neuerwerbs<br />
in die Masse nur in das insolvenzfreie Vermögen vollstrecken bzw.<br />
in das Vermögen, welches dem Schuldner nach Beendigung des<br />
Verfahrens gehört.<br />
Stand: 18.10.2013 Prof. Dr. Uhländer<br />
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