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Vortrag - Institut für Insolvenzrecht

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Aktuelle BFH-Entscheidung (veröffentlicht am 4.9.2013)<br />

- BFH v. 8.8.2013 - V R 18/13:<br />

Bestellt das Insolvenzgericht <strong>für</strong> die Organgesellschaft einen<br />

vorläufigen Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt, so<br />

endet die organisatorische Eingliederung und damit die USt-<br />

Organschaft (Änderung der Rechtsprechung)<br />

Anmerkung: Vgl. auch OFD Frankfurt v. 11.3.2013 zur bisherigen<br />

Auffassung der Finanzverwaltung<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Vgl. zudem BFH-Beschluss v. 11.7.2013 – XI B 41/13<br />

zur Entgeltvereinnahmung durch den vorläufigen<br />

starken IV; FG M.-V. v. 11.1.2013 – 2 V 90/12;<br />

FG Berlin.-B. v. 18.3.2013 – 7 V 7279<br />

Stand: 18.10.2013 28

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