Vortrag - Institut für Insolvenzrecht
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ESt: Abgrenzung<br />
Insolvenzforderung ↔ Masseverbindlichkeit<br />
BFH-Urteil v. 16.5.2013 – IV R 23/11:<br />
1. Die Einkommensteuerschuld, die aus der Verwertung der zur<br />
Insolvenzmasse (und zum Betriebsvermögen) gehörenden Wirtschaftsgüter<br />
resultiert, ist als sonstige Masseverbindlichkeit i.S. des § 55<br />
Abs. 1 Nr. 1 InsO zu qualifizieren.<br />
2. Diese Einkommensteuerschuld ist auch dann in voller Höhe<br />
Masseverbindlichkeit, wenn das verwertete Wirtschaftsgut mit<br />
Absonderungsrechten belastet war und --nach Vorwegbefriedigung<br />
der absonderungsberechtigten Gläubiger aus dem<br />
Verwertungserlös-- der (tatsächlich) zur Masse gelangte Erlös<br />
nicht ausreicht, um die aus der Verwertungshandlung<br />
resultierende Einkommensteuerforderung zu befriedigen<br />
(Aufgabe der anderslautenden Rechtsprechung im BFH-Urteil vom 29.<br />
März 1984 IV R 271/83, BFHE 141, 2, BStBl II 1984, 602, unter 3.).<br />
Stand: 18.10.2013 Prof. Dr. Uhländer<br />
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