Download... - Interkantonales Labor
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Vorhaben in baulich-hygienischer Hinsicht geprüft<br />
und beurteilt.<br />
Im Berichtsjahr 2005 sind innerhalb der<br />
Institution unserer vier Kantone 112 Stellungnahmen<br />
und Mitberichte zu Baugesuchen und<br />
Baumeldungen verfasst worden. Bei dieser<br />
Zahl noch nicht berücksichtigt sind Vorabklärungen,<br />
Besprechungen vor Ort, Bauabnahmen<br />
etc. So erhalten wir die Möglichkeit,<br />
bereits im Rahmen des Bewilligungsverfahrens<br />
und vor der Realisierung auf zwingend zu<br />
berücksichtigende, baulich-hygienische Anforderungen<br />
hinzuweisen. Gleichzeitig können<br />
nützliche Tipps eingebracht werden, die dem<br />
Bauherrn die Einhaltung einer guten Betriebshygiene<br />
erleichtern.<br />
Äquivalenz bildet die Grundlage für den Handel<br />
mit Milch und Milchprodukten. Da Milch<br />
und Milchprodukte mit Erregern von Infektionskrankheiten<br />
– insbesondere Zoonose-Erregern<br />
– und mit Verderbniskeimen kontaminiert<br />
sein können, muss die Schweiz die Anforderungen<br />
der EU-Richtlinie 92/46/EWG erfüllen.<br />
Basierend darauf wurde in Zusammenarbeit<br />
verschiedener Bundes- und kantonaler Ämter<br />
ein Monitoring erarbeitet, um die Qualität von<br />
Milch- und Milchprodukten zu überwachen.<br />
Damit soll eine landesweite, einheitliche, risikoorientierte<br />
Beprobung gewährleistet werden.<br />
Mit diesem Überwachungsprogramm sollen<br />
Verbesserungspotentiale erkannt, die Lebensmittelsicherheit<br />
verbessert und der Export gesichert<br />
werden.<br />
Baugesuche werden sehr sorgfältig geprüft,<br />
weil bei Neu- und Umbauten der<br />
Grundstein für einen baulich-hygienisch<br />
einwandfreien Betrieb gelegt werden<br />
kann.<br />
So gesehen bestehen Stellungnahmen zu<br />
einem Baugesuch nicht nur aus Forderungen<br />
und Auflagen, sondern sind für den Bauherrn<br />
eine Dienstleistung und ein willkommener<br />
Beitrag zur Qualitätssicherung, zu der der<br />
Betriebsinhaber ja verpflichtet ist. So bleiben<br />
ihm unliebsame, nachträgliche Beanstandungen<br />
wegen baulich-hygienischen Unzulänglichkeiten<br />
erspart. Die Erfahrung zeigt, dass<br />
Nachbesserungen meist mit Problemen und<br />
deutlich höheren Kosten verbunden sind.<br />
Solche Beurteilungen sind also für beide Seiten<br />
von grossem Nutzen. (lu)<br />
3.18. Nationales Untersuchungsprogramm<br />
Milch und Milchprodukte<br />
Milch und Milchprodukte sind hochwertige Lebensmittel<br />
und für die Schweiz ein wichtiger<br />
Exportartikel. Im Rahmen des Abkommens<br />
über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen<br />
anerkennen die Schweiz und die<br />
Europäische Union (EU) die jeweilige Gesetzgebung<br />
auf dem Gebiet der Milch und der<br />
Milchprodukte. Diese Gewährleistung der<br />
Im Rahmen dieses Untersuchungsprogramms<br />
wurden in unserem Kontrollgebiet – vor allem<br />
natürlich in den beiden Appenzell und Glarus –<br />
Proben erhoben.<br />
In 24 Alp- und Talbetrieben wurden insgesamt<br />
46 Produkte gemäss nachstehender Tabelle 2<br />
erhoben, bis zum Verbrauchsdatum gelagert<br />
und dann mikrobiologisch analysiert.<br />
Während die gereiften Halbhartkäse aus Rohmilch<br />
mikrobiologisch in Ordnung waren, mussten<br />
Frischkäse und Butter aus Rohmilch bzw.<br />
Rohrahm beanstandet werden. Dabei stammen<br />
die nachgewiesenen Fäkalkeime vermutlich<br />
aus den rohen – nicht pasteurisierten –<br />
Ausgangsprodukten.<br />
Butter aus pasteurisierter Milch war mikrobiologisch<br />
unbedenklich. Zum Teil musste pasteurisierte<br />
Milch und auch pasteurisierter Rahm<br />
beanstandet werden. In diesen Fällen stammen<br />
die nachgewiesenen Keime vermutlich aus<br />
einer Nachkontamination nach der Pasteurisation<br />
(Problem der Verarbeitungshygiene).<br />
Zusätzlich zu den erzeugten Produkten wurde<br />
das Rohwasser der Betriebe mikrobiologisch<br />
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