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Download... - Interkantonales Labor

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Vorhaben in baulich-hygienischer Hinsicht geprüft<br />

und beurteilt.<br />

Im Berichtsjahr 2005 sind innerhalb der<br />

Institution unserer vier Kantone 112 Stellungnahmen<br />

und Mitberichte zu Baugesuchen und<br />

Baumeldungen verfasst worden. Bei dieser<br />

Zahl noch nicht berücksichtigt sind Vorabklärungen,<br />

Besprechungen vor Ort, Bauabnahmen<br />

etc. So erhalten wir die Möglichkeit,<br />

bereits im Rahmen des Bewilligungsverfahrens<br />

und vor der Realisierung auf zwingend zu<br />

berücksichtigende, baulich-hygienische Anforderungen<br />

hinzuweisen. Gleichzeitig können<br />

nützliche Tipps eingebracht werden, die dem<br />

Bauherrn die Einhaltung einer guten Betriebshygiene<br />

erleichtern.<br />

Äquivalenz bildet die Grundlage für den Handel<br />

mit Milch und Milchprodukten. Da Milch<br />

und Milchprodukte mit Erregern von Infektionskrankheiten<br />

– insbesondere Zoonose-Erregern<br />

– und mit Verderbniskeimen kontaminiert<br />

sein können, muss die Schweiz die Anforderungen<br />

der EU-Richtlinie 92/46/EWG erfüllen.<br />

Basierend darauf wurde in Zusammenarbeit<br />

verschiedener Bundes- und kantonaler Ämter<br />

ein Monitoring erarbeitet, um die Qualität von<br />

Milch- und Milchprodukten zu überwachen.<br />

Damit soll eine landesweite, einheitliche, risikoorientierte<br />

Beprobung gewährleistet werden.<br />

Mit diesem Überwachungsprogramm sollen<br />

Verbesserungspotentiale erkannt, die Lebensmittelsicherheit<br />

verbessert und der Export gesichert<br />

werden.<br />

Baugesuche werden sehr sorgfältig geprüft,<br />

weil bei Neu- und Umbauten der<br />

Grundstein für einen baulich-hygienisch<br />

einwandfreien Betrieb gelegt werden<br />

kann.<br />

So gesehen bestehen Stellungnahmen zu<br />

einem Baugesuch nicht nur aus Forderungen<br />

und Auflagen, sondern sind für den Bauherrn<br />

eine Dienstleistung und ein willkommener<br />

Beitrag zur Qualitätssicherung, zu der der<br />

Betriebsinhaber ja verpflichtet ist. So bleiben<br />

ihm unliebsame, nachträgliche Beanstandungen<br />

wegen baulich-hygienischen Unzulänglichkeiten<br />

erspart. Die Erfahrung zeigt, dass<br />

Nachbesserungen meist mit Problemen und<br />

deutlich höheren Kosten verbunden sind.<br />

Solche Beurteilungen sind also für beide Seiten<br />

von grossem Nutzen. (lu)<br />

3.18. Nationales Untersuchungsprogramm<br />

Milch und Milchprodukte<br />

Milch und Milchprodukte sind hochwertige Lebensmittel<br />

und für die Schweiz ein wichtiger<br />

Exportartikel. Im Rahmen des Abkommens<br />

über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen<br />

anerkennen die Schweiz und die<br />

Europäische Union (EU) die jeweilige Gesetzgebung<br />

auf dem Gebiet der Milch und der<br />

Milchprodukte. Diese Gewährleistung der<br />

Im Rahmen dieses Untersuchungsprogramms<br />

wurden in unserem Kontrollgebiet – vor allem<br />

natürlich in den beiden Appenzell und Glarus –<br />

Proben erhoben.<br />

In 24 Alp- und Talbetrieben wurden insgesamt<br />

46 Produkte gemäss nachstehender Tabelle 2<br />

erhoben, bis zum Verbrauchsdatum gelagert<br />

und dann mikrobiologisch analysiert.<br />

Während die gereiften Halbhartkäse aus Rohmilch<br />

mikrobiologisch in Ordnung waren, mussten<br />

Frischkäse und Butter aus Rohmilch bzw.<br />

Rohrahm beanstandet werden. Dabei stammen<br />

die nachgewiesenen Fäkalkeime vermutlich<br />

aus den rohen – nicht pasteurisierten –<br />

Ausgangsprodukten.<br />

Butter aus pasteurisierter Milch war mikrobiologisch<br />

unbedenklich. Zum Teil musste pasteurisierte<br />

Milch und auch pasteurisierter Rahm<br />

beanstandet werden. In diesen Fällen stammen<br />

die nachgewiesenen Keime vermutlich aus<br />

einer Nachkontamination nach der Pasteurisation<br />

(Problem der Verarbeitungshygiene).<br />

Zusätzlich zu den erzeugten Produkten wurde<br />

das Rohwasser der Betriebe mikrobiologisch<br />

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