Download... - Interkantonales Labor
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die zwar eine Belastung aufweisen, aber keine<br />
unmittelbare Auswirkung auf die Umwelt haben,<br />
können oft nicht als ganze Fläche an Interessierte<br />
verkauft werden. In diesen Fällen<br />
kann eine Ausnahmebewilligung zur Abparzellierung<br />
beim ALU beantragt werden.<br />
Der Kataster der belasteten Standorte ist eine<br />
Dienstleistung an die Öffentlichkeit, damit in<br />
einem offenen, fairen Verfahren mit den<br />
Grundstücken gehandelt werden kann und Besitzer<br />
wie auch Grundstückserwerber über<br />
Belastungen informiert werden. Denn beim<br />
Handeln eines Grundstücks wünscht jeder<br />
bestmögliche Kenntnisse über den Boden<br />
respektive Untergrund. Zudem will niemand<br />
beim Bauen unliebsame Überraschungen.<br />
Kann eine Belastung bereits vor Baubeginn abgeklärt<br />
werden, so können allfällige Massnahmen<br />
in die Planung eingerechnet werden.<br />
Ein Katastereintrag als solcher bedingt jedoch<br />
nicht eine Abklärung des Standortes und ist<br />
deshalb nicht mit hohen Kosten verbunden.<br />
Die Beteiligten<br />
Rund um den Kataster der belasteten Standorte<br />
sind verschiedene Interessensvertreter involviert<br />
(siehe Abbildung). Das ALU hat die<br />
Aufgabe, einem Grundeigentümer den Eintrag<br />
seines Grundstücks in den KbS mitzuteilen und<br />
ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<br />
Dies geschieht mit einem Entwurf und anschliessender<br />
Verfügung.<br />
Wie erwähnt, kann ein Grundeigentümer<br />
selbst oder ein Käufer eines Grundstücks das<br />
Interesse haben, Informationen über den<br />
Untergrund eines Grundstücks zu erfahren.<br />
Das gleiche Interesse kann auch eine Bank bei<br />
einer Kreditvergabe haben. Schliesslich handelt<br />
es sich bei der Thematik um einen Gesetzesvollzug,<br />
und wo das Gesetz im Spiel ist, tritt<br />
auch der Jurist auf. Bei einem Eintrag in den<br />
Kataster der belasteten Standorte handelt es<br />
sich aber nicht um einen «Strafkataster», sondern<br />
um eine öffentliche Dienstleistung mit<br />
naturwissenschaftlichem Hintergrund. Somit<br />
kann auch ein naturwissenschaftlicher Gutachter<br />
vertreten sein, der praktische Arbeiten<br />
im Feld anbieten kann, um weitere Erkenntnisse<br />
über einen Standort zu gewinnen.<br />
Zusammenfassung<br />
Bis Ende 2006 werden die Einträge in den KbS<br />
vervollständigt. Hinweise zum Kataster der belasteten<br />
Standorte sind in der folgenden Tabelle<br />
zusammengestellt. Im letzten Jahr wurden<br />
Tabelle 5: Kataster belasteter Standorte: Was stimmt und was stimmt nicht?<br />
Richtig ist<br />
Der Kataster ist ein Verzeichnis von bekannten belasteten Standorten, ungeachtet ihrer<br />
Umwelteinwirkungen.<br />
Der Kataster bildet Grundlage und Übersicht für die weitere Beurteilung für das ALU,<br />
falls bis jetzt noch keine Abklärungen erfolgten.<br />
Der Kataster enthält nur die wesentlichsten Daten. Für den Eintrag sind keine technischen<br />
Untersuchungen erforderlich<br />
Der Kataster basiert zur Hauptsache auf<br />
» Auskünften betroffener Betriebe<br />
» behördeninternen Informationen und Angaben von Zeitzeugen.<br />
Der Kataster wird von der Behörde laufend neuen Erkenntnissen angepasst.<br />
Der Inhaber des Standortes wird vor dem Katastereintrag zur Stellungnahme aufgefordert.<br />
Falsch ist<br />
Jeder im Kataster erfasste Standort ist eine Altlast und muss saniert werden.<br />
Die Erfassung eines Standortes im Kataster kostet den Inhaber viel Geld.<br />
Jeder im Kataster erfasste Standort muss untersucht werden.<br />
Der Kataster wird ohne Wissen des Eigentümers eines belasteten Standortes<br />
erstellt.<br />
Einträge im Kataster bleiben bestehen und ändern sich nie.<br />
Der Inhaber hat nichts zu sagen.<br />
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