Katalog Haustechnik - Technische Isolierung
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Wo kommt Wärmeschutz zum Einsatz?<br />
Die in der Tabelle auf Seite 54 in den Zeilen 1-4 angegebenen<br />
Dämmschichtdicken beziehen sich auf den so genannten 100%-Bereich.<br />
Die Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen<br />
sowie Armaturen ist gemäß EnEV nur mit 50% der Mindestdicke<br />
auszuführen:<br />
• in Wand- und Deckendurchbrüchen<br />
• im Kreuzungsbereich von Leitungen<br />
• an Rohrleitungs-Verbindungsstellen<br />
• bei zentralen Rohrnetzverteilern<br />
• Leitungen von Zentralheizungen, die in Bauteilen zwischen beheizten<br />
Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden.<br />
Aus praktischen und wirtschaftlichen Gründen werden in der Praxis<br />
auch hier meist die 100%-Regelungen herangezogen. Leitungen<br />
hingegen, die an die Außenluft grenzend verlegt sind, müssen mit<br />
dem doppelten der Mindestdicke nach den Zeilen 1-4 gedämmt<br />
werden.<br />
Bei der Dämmung der Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen<br />
sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen<br />
ist eine Dämmdicke von mindestens 6 mm vorgeschrieben. Um<br />
eine effiziente Reduzierung der Wärmeaufnahme dieser Leitungen<br />
zu verhindern, bietet sich allerdings der Einsatz höherer Dämmdicken<br />
an.<br />
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