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Katalog Haustechnik - Technische Isolierung

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Normen und Richtlinien<br />

Die DIN 4109 enthält die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen<br />

an den Schallschutz. Diese sollen sicherstellen, dass<br />

Menschen in Wohn- und Arbeitsräumen vor nicht zumutbaren<br />

Belästigungen durch Schallübertragung geschützt werden. Aber<br />

auch durch die Einhaltung der Vorgaben der DIN 4109 und eine<br />

entsprechende Ausführung können Lärmbelästigungen, wie<br />

häufig angenommen, nicht komplett ausgeschlossen werden.<br />

In den Geltungsbereich der Norm sind Geräusche aus haustechnischen<br />

Anlagen, z.B. Heizungsanlagen oder Lüftungs- und Klimaanlagen,<br />

mit einbezogen.<br />

Zulässige Schalldruckpegel in schutzbedürftigen Räumen von Geräuschen aus haustechnischen Anlagen und Gewerbe betrieben nach<br />

DIN 4109<br />

(Änderung der Anforderung an Wasserinstallationen gegenüber Wohn- und Schlafräumen von 35 auf 30 dB(A) gemäß NABau-Beschluss<br />

vom 22.10.1998)<br />

Geräuschquelle<br />

Wasserinstallationen<br />

(Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen gemeinsam)<br />

Art der schutzbedürftigen Räume<br />

Wohn- und Schlafräume<br />

Unterrichts- und Arbeitsräume<br />

Kennzeichnender Schalldruckpegel in dB(A)<br />

≤ 30 1 ≤ 35 1<br />

Sonstige haustechnische Anlagen ≤ 30 2 ≤ 35 2<br />

Betriebe tags, 6 bis 22 Uhr ≤ 35 ≤ 35 2<br />

Betriebe nachts, 22 bis 6 Uhr ≤ 25 ≤ 35 2<br />

1<br />

Einzelne, kurzzeitige Spitzen, die beim Betätigen von Armaturen und Geräten entstehen, sind z. Z. nicht zu berücksichtigen.<br />

2<br />

Bei lüftungstechnischen Anlagen sind um 5 dB(A) höhere Werte zulässig, sofern es sich um Dauergeräusche ohne auffällige Einzeltöne handelt.<br />

Die Richtlinie VDI 4100 definiert drei Schallschutzstufen, von üblichen bis zu gehobenen Komfortansprüchen, zur Bewertung unter schiedlicher<br />

Qualitäten des baulichen Schallschutzes. Sie ist zwar baurechtlich nicht eingeführt, wird aber oftmals als Stand der Technik angesehen.<br />

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