und Außerortsbereich Dipl.-Ing. Petra Butterwegge
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18.04.2013<br />
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.<br />
34<br />
Überholunfälle auf Landstraßen<br />
Empfehlungen UDV<br />
• Sichtweiten müssen eingehalten werden, sonst Überholverbot anordnen<br />
(nach RAL: wenn Sichtweite < 600 m)<br />
• Überholentscheidung ist dem Fahrzeugführer in ungeeigneten<br />
Bereichen gr<strong>und</strong>sätzlich abzunehmen (präventive Anordnung)<br />
• Reaktive Anordnung von Überholverboten bei Unfallauffälligkeit (UKO)<br />
• Für auffällige, vorhandene Überholverbote Nachregulierung, auch<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung (Senkung Überholdruck)<br />
Weiterer Forschungsbedarf …<br />
• Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen durch<br />
Vorher/Nachher-Vergleiche an unfallauffälligen Strecken<br />
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.<br />
35<br />
Zusammenfassung<br />
• Einhalten der Regelwerke<br />
• Verkehrssicherheit geht stets vor Verkehrsfluss<br />
• Komplexität reduzieren<br />
• Erkennbarkeit, Eindeutigkeit <strong>und</strong> Sichtbeziehungen<br />
• Keine „bedingt verträglichen Ströme“<br />
• Konsequente Verkehrssicherheitsarbeit (UKO)<br />
• Verkehrsverhalten beeinflussen, Regeln gelten für Alle! (Kampagnen)<br />
• Gegenseitige Rücksichtnahme<br />
• Schulterblick<br />
• Abbiegeverhalten<br />
• Überholverhalten<br />
• Geisterradler<br />
17