B e g r ü à u n g s - Z e i t u n g - Die Johanniter
B e g r ü à u n g s - Z e i t u n g - Die Johanniter
B e g r ü à u n g s - Z e i t u n g - Die Johanniter
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Befreiung von Gebühren und Zuzahlungen<br />
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung<br />
Sozialhilfeempfänger und Schwerbehinderte können sich von den Gebühren für<br />
Rundfunk und Fernsehen befreien lassen. Den Antrag für die Rundfunk- und<br />
Fernsehgebührenbefreiung erhalten Bewohner oder ihre Angehörigen direkt bei Herrn<br />
Rosenbohm oder im Rathaus in Rimbach. Der Antrag muss zur Bearbeitung auf dem<br />
Rathaus abgegeben werden.<br />
Befreiung von der Rezeptgebührenpflicht<br />
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich von der Rezeptgebühr befreien<br />
lassen, wenn sie bereits 2 % ihres Bruttojahreseinkommens, also der Brutto-Rente für<br />
Rezeptgebühren ausgegeben haben (bei Härtefällen 1 % des Bruttojahreseinkommens,<br />
Stand Oktober 2006). Den Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung erhalten Bewohner<br />
oder deren Angehörige auf Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse.<br />
Ermäßigungen bei Schwerbehinderung<br />
Bewohner, die einen Schwerbehindertenausweis haben, können eine Ermäßigung bei<br />
den Telefongrundgebühren erhalten. Bitte legen Sie dazu diesen Ausweis unserer<br />
Verwaltung vor.<br />
Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist, erfüllt automatisch die Voraussetzungen für<br />
die Ermäßigung bei der Telefongrundgebühr von 13,15 € auf 5,25 € monatlich.<br />
Grundsätzlich erhalten eine Ermäßigung:<br />
- alle Bewohner, deren Heimentgelt anteilig vom Sozialamt beglichen werden<br />
- Bewohner mit Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen<br />
RF = Befreiung von den Rundfunk-Fernsehgebühren<br />
Eine Ermäßigung gibt es auch bei den Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel und<br />
bei der Benutzung von Taxen. Näheres hierzu finden Sie unter dem Stichwort<br />
„Schwerbehindertenausweis“.<br />
5