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B e g r ü ß u n g s - Z e i t u n g - Die Johanniter

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Befreiung von Gebühren und Zuzahlungen<br />

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung<br />

Sozialhilfeempfänger und Schwerbehinderte können sich von den Gebühren für<br />

Rundfunk und Fernsehen befreien lassen. Den Antrag für die Rundfunk- und<br />

Fernsehgebührenbefreiung erhalten Bewohner oder ihre Angehörigen direkt bei Herrn<br />

Rosenbohm oder im Rathaus in Rimbach. Der Antrag muss zur Bearbeitung auf dem<br />

Rathaus abgegeben werden.<br />

Befreiung von der Rezeptgebührenpflicht<br />

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen können sich von der Rezeptgebühr befreien<br />

lassen, wenn sie bereits 2 % ihres Bruttojahreseinkommens, also der Brutto-Rente für<br />

Rezeptgebühren ausgegeben haben (bei Härtefällen 1 % des Bruttojahreseinkommens,<br />

Stand Oktober 2006). Den Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung erhalten Bewohner<br />

oder deren Angehörige auf Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse.<br />

Ermäßigungen bei Schwerbehinderung<br />

Bewohner, die einen Schwerbehindertenausweis haben, können eine Ermäßigung bei<br />

den Telefongrundgebühren erhalten. Bitte legen Sie dazu diesen Ausweis unserer<br />

Verwaltung vor.<br />

Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist, erfüllt automatisch die Voraussetzungen für<br />

die Ermäßigung bei der Telefongrundgebühr von 13,15 € auf 5,25 € monatlich.<br />

Grundsätzlich erhalten eine Ermäßigung:<br />

- alle Bewohner, deren Heimentgelt anteilig vom Sozialamt beglichen werden<br />

- Bewohner mit Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen<br />

RF = Befreiung von den Rundfunk-Fernsehgebühren<br />

Eine Ermäßigung gibt es auch bei den Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel und<br />

bei der Benutzung von Taxen. Näheres hierzu finden Sie unter dem Stichwort<br />

„Schwerbehindertenausweis“.<br />

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