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B e g r ü ß u n g s - Z e i t u n g - Die Johanniter

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Sommerfest und Adventsfeiern<br />

Zu unserm jährlichen Sommerfest sind stets alle Bewohner des Hauses und deren<br />

Angehörige so wie Mitarbeiter, Ehrenamtliche und Interessierte herzlich eingeladen.<br />

<strong>Die</strong> Adventsfeiern finden in den ersten drei Dezemberwochen statt. Auch zu den<br />

Adventsfeiern sind Bewohner, Angehörige und Freunde des <strong>Johanniter</strong>-Hauses<br />

eingeladen.<br />

Betreuung<br />

Am 01.01.1992 ist das neue Betreuungsrecht in Kraft getreten, welches das frühere<br />

Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht grundlegend reformiert hat. Gingen mit einer<br />

Vormundschaft oder Gebrechlichkeitspflegschaft meist Entmündigung und Entrechtung<br />

einher, so steht bei dem neuen Betreuungsrecht der Schutz des Betroffenen im<br />

Vordergrund. So verliert der Betroffene nach der neuen Rechtslage durch die<br />

Bestellung eines Betreuers weder automatisch seine Geschäftsfähigkeit noch das<br />

Wahlrecht.<br />

Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer<br />

bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für sie handelt. Voraussetzung<br />

für eine Betreuung ist nach § 1896 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch, dass der<br />

Volljährige seine Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer<br />

körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht besorgen<br />

kann.<br />

Eine Betreuung muss allerdings erforderlich sein. Das ist sie nicht, soweit die<br />

Angelegenheiten das Volljährigen durch andere Hilfsmöglichkeiten (soziale <strong>Die</strong>nste,<br />

Familienangehörige) oder durch einen Bevollmächtigten besorgt werden können<br />

(§ 1896 Abs. 2 BGB). In diesen Fällen ist keine Betreuung erforderlich.<br />

Mögliche Aufgabenkreise einer Betreuung können z. B. sein:<br />

- Vermögensangelegenheiten,<br />

- Aufenthaltsbestimmung,<br />

- Ärztliche Heilbehandlung,<br />

- Wohnung,<br />

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