B e g r ü à u n g s - Z e i t u n g - Die Johanniter
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Der Arzt hat dann die Verantwortung den „mutmaßlichen Willen“ des Betroffenen zu<br />
erkunden.<br />
Um für eine solche Situation vorzusorgen und den „mutmaßlichen Willen“ zu<br />
verdeutlichen, dient die Patientenverfügung. Sie ist eine Niederschrift des Betroffenen,<br />
die für den Fall, dass er seinen Willen nicht mehr kundtun kann, den Wunsch bezüglich<br />
der Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen regelt.<br />
<strong>Die</strong> Patientenverfügung ist also ein wichtiger Hinweis auf den mutmaßlichen Willen und<br />
hilft dem Arzt zu einer verantwortungsvollen Entscheidung.<br />
Um die Aussagekraft Ihrer Patientenverfügung zu unterstreichen, können Sie zusätzlich<br />
eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht erteilen.<br />
Durch die Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, für<br />
Sie Aussagen bezüglich der Genehmigung oder Verweigerung ärztlicher Maßnahmen<br />
zu treffen.<br />
Durch die Betreuungsverfügung bestimmen Sie im Voraus eine Vertrauensperson, die<br />
im Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, die gesetzliche<br />
Vertretung bezüglich der Gesundheitsfürsorge übernehmen soll.<br />
Zwar entbinden weder die Patientenverfügung noch die Vorsorgevollmacht oder die<br />
Betreuungsverfügung den Arzt von seiner Verantwortlichkeit, sie machen es aber<br />
wahrscheinlicher, dass im Sinne des Betroffenen gehandelt wird.<br />
<strong>Die</strong> evangelische Kirche Deutschlands hat eine christliche Patientenverfügung<br />
herausgegeben, die unter folgender Anschrift zu erhalten ist:<br />
Christophorus Hospiz Verein e. V.<br />
Rotkreuzplatz 2a<br />
80634 München<br />
Tel.: 089 / 130787 – 0<br />
<strong>Die</strong> Broschüren sind auch direkt in der Verwaltung, gegen eine Schutzgebühr von 0,50<br />
Euro erhältlich.<br />
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