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B e g r ü ß u n g s - Z e i t u n g - Die Johanniter

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Der Arzt hat dann die Verantwortung den „mutmaßlichen Willen“ des Betroffenen zu<br />

erkunden.<br />

Um für eine solche Situation vorzusorgen und den „mutmaßlichen Willen“ zu<br />

verdeutlichen, dient die Patientenverfügung. Sie ist eine Niederschrift des Betroffenen,<br />

die für den Fall, dass er seinen Willen nicht mehr kundtun kann, den Wunsch bezüglich<br />

der Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen regelt.<br />

<strong>Die</strong> Patientenverfügung ist also ein wichtiger Hinweis auf den mutmaßlichen Willen und<br />

hilft dem Arzt zu einer verantwortungsvollen Entscheidung.<br />

Um die Aussagekraft Ihrer Patientenverfügung zu unterstreichen, können Sie zusätzlich<br />

eine Betreuungsverfügung und eine Vorsorgevollmacht erteilen.<br />

Durch die Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, für<br />

Sie Aussagen bezüglich der Genehmigung oder Verweigerung ärztlicher Maßnahmen<br />

zu treffen.<br />

Durch die Betreuungsverfügung bestimmen Sie im Voraus eine Vertrauensperson, die<br />

im Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, die gesetzliche<br />

Vertretung bezüglich der Gesundheitsfürsorge übernehmen soll.<br />

Zwar entbinden weder die Patientenverfügung noch die Vorsorgevollmacht oder die<br />

Betreuungsverfügung den Arzt von seiner Verantwortlichkeit, sie machen es aber<br />

wahrscheinlicher, dass im Sinne des Betroffenen gehandelt wird.<br />

<strong>Die</strong> evangelische Kirche Deutschlands hat eine christliche Patientenverfügung<br />

herausgegeben, die unter folgender Anschrift zu erhalten ist:<br />

Christophorus Hospiz Verein e. V.<br />

Rotkreuzplatz 2a<br />

80634 München<br />

Tel.: 089 / 130787 – 0<br />

<strong>Die</strong> Broschüren sind auch direkt in der Verwaltung, gegen eine Schutzgebühr von 0,50<br />

Euro erhältlich.<br />

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