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Förderung der Nürnberger Jugendverbände - Jugendarbeit in ...

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Diese Ausführungsbestimmungen <strong>der</strong> För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien wurden geme<strong>in</strong>sam zwischen<br />

<strong>der</strong> Verwaltung des Jugendamtes und dem Kreisjugendr<strong>in</strong>g Nürnberg-Stadt entwickelt<br />

und abgestimmt. Sie dienen zur Steuerung und zur Erhöhung <strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> zu bezuschussenden<br />

Maßnahmen.<br />

Das ungebrochene Interesse <strong>der</strong> Stadt und des Jugendr<strong>in</strong>ges geht weiterh<strong>in</strong> geme<strong>in</strong>sam<br />

und übere<strong>in</strong>stimmend <strong>in</strong> die gleiche Richtung, nämlich die <strong>Jugendarbeit</strong> <strong>der</strong> Jugendverbände<br />

im Kreisjugendr<strong>in</strong>g Nürnberg-Stadt entsprechend zu för<strong>der</strong>n, Planungssicherheit<br />

bei <strong>der</strong> Wahrnehmung <strong>der</strong> Aufgaben zu gewährleisten und e<strong>in</strong>e Überprüfung<br />

h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> För<strong>der</strong>höhenanpassung regelmäßig vorzunehmen.<br />

II Ziele und Grundsätze <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

Die Stadt Nürnberg för<strong>der</strong>t die <strong>Jugendarbeit</strong> <strong>der</strong> Jugendverbände im Kreisjugendr<strong>in</strong>g<br />

Nürnberg-Stadt auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Zielsetzungen des K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfegesetzes<br />

(KJHG) und des Bayerischen K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfegesetzes (BayKJHG).<br />

Die Jugendhilfe soll <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

" … junge Menschen <strong>in</strong> ihrer <strong>in</strong>dividuellen und sozialen Entwicklung för<strong>der</strong>n und dazu<br />

beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden o<strong>der</strong> abzubauen, … dazu beitragen, positive<br />

Lebensbed<strong>in</strong>gungen für junge Menschen und ihre Familien sowie e<strong>in</strong>e k<strong>in</strong><strong>der</strong>freundliche<br />

Umwelt zu erhalten o<strong>der</strong> zu schaffen." (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 4 KJHG).<br />

Aufgabe <strong>der</strong> <strong>Jugendarbeit</strong> und damit auch <strong>der</strong> Jugendverbände ist es,<br />

" … jungen Menschen (…) die zur För<strong>der</strong>ung ihrer Entwicklung erfor<strong>der</strong>lichen Angebote<br />

<strong>der</strong> <strong>Jugendarbeit</strong> zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen<br />

anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung<br />

befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement<br />

anregen und h<strong>in</strong>führen." (§ 11 Abs. 1 KJHG).<br />

Die Jugendverbände als Träger und Vermittler demokratischer Werte übernehmen e<strong>in</strong>e<br />

Hauptrolle bei <strong>der</strong> Erfüllung dieser Aufgaben.<br />

Das KJHG legt deshalb auch fest, dass die<br />

„eigenverantwortliche Tätigkeit <strong>der</strong> Jugendverbände und Jugendgruppen (...) unter Wahrung<br />

ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu för<strong>der</strong>n…“ ist. (§12 Abs. 1 KJHG)

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