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Förderung der Nürnberger Jugendverbände - Jugendarbeit in ...

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III För<strong>der</strong>ungsbereiche<br />

III.1 Grundför<strong>der</strong>ung<br />

Für die kont<strong>in</strong>uierliche und auf Langfristigkeit angelegte <strong>in</strong>haltliche Tätigkeit s<strong>in</strong>d die Jugendverbände<br />

und Jugendgeme<strong>in</strong>schaften im Kreisjugendr<strong>in</strong>g Nürnberg-Stadt auf e<strong>in</strong>e<br />

soziale und organisatorische Infrastruktur angewiesen, um ihre verbandsspezifische Tätigkeit<br />

durchführen zu können.<br />

Zur Absicherung <strong>der</strong> langfristigen Tätigkeit und Unterstützung <strong>der</strong> Struktur ist zu den<br />

erheblichen Eigenleistungen <strong>der</strong> Jugendverbände e<strong>in</strong>e f<strong>in</strong>anzielle För<strong>der</strong>ung durch die<br />

Kommunen notwendig. Mit dieser werden die notwendigen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für<br />

e<strong>in</strong>e fundierte <strong>Jugendarbeit</strong> geschaffen, die auf Räume und E<strong>in</strong>richtungen, Organisation,<br />

Verwaltung und Arbeitsmaterialien angewiesen ist und von freiwilligen / ehrenamtlichen<br />

und hauptberuflichen Mitarbeiter/-<strong>in</strong>nen getragen wird. In die Grundför<strong>der</strong>ung ist <strong>der</strong><br />

Kreisjugendr<strong>in</strong>g Nürnberg-Stadt als Zusammenschluss <strong>der</strong> Nürnberger Jugendverbände<br />

mit e<strong>in</strong>zubeziehen. Se<strong>in</strong>e För<strong>der</strong>ung f<strong>in</strong>det auf <strong>der</strong> Grundlage des KJHG und Art. 19<br />

Abs. 4 BayKJHG statt.<br />

Die soziale Gruppe stellt für sämtliche Angebote <strong>der</strong> außerschulischen <strong>Jugendarbeit</strong> mit<br />

allgeme<strong>in</strong>er, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer<br />

Bildung, <strong>der</strong> <strong>Jugendarbeit</strong> <strong>in</strong> Sport, Spiel und Geselligkeit, <strong>der</strong> arbeitswelt- schulund<br />

familienbezogenen <strong>Jugendarbeit</strong>, <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen <strong>Jugendarbeit</strong>, <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />

Jugen<strong>der</strong>holung und <strong>der</strong> Jugendberatung (KJHG, § 11, SGB VIII) e<strong>in</strong> zentrales Kernelement<br />

dar.<br />

III.1.1 Institutionelle För<strong>der</strong>ung<br />

• Ziel / Zweck<br />

Örtliche Jugendverbände und -geme<strong>in</strong>schaften im Kreisjugendr<strong>in</strong>g Nürnberg-Stadt<br />

sollen mit e<strong>in</strong>em Pauschalzuschuss unterstützt werden, um die Organisation und<br />

Verwaltung ihrer verbandlichen Arbeit besser durchführen zu können.<br />

Unabhängig von <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Organisation entstehen Kosten z. B. für Porto, Telefon,<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Mitarbeitergew<strong>in</strong>nung und Mitglie<strong>der</strong>betreuung, Durchführung<br />

von Veranstaltungen und den Unterhalt e<strong>in</strong>er Geschäftsstelle, ggf. mit Personal<br />

für die Erledigung <strong>der</strong> Verwaltungsaufgaben.

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