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Mitteilungsblatt November 2013 (PDF) - Gemeinde Kammerstein

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<strong>Mitteilungsblatt</strong> Ausgabe <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />

Seite 13<br />

Vereinsvertreter-<br />

Treffen<br />

Vereinsvertretertreffen mit Möglichkeit<br />

zum Austausch<br />

Die Termine abgestimmt<br />

Im Bürgersaal fand das jährliche Vereinsvertretertreffen<br />

statt. Über 40 Verantwortliche<br />

folgten der Einladung von<br />

Bürgermeister Walter Schnell und gaben<br />

bereits jetzt ihre wichtigsten Termine im<br />

kommenden Jahr bekannt. „Es ist wichtig,<br />

die Termine untereinander abzusprechen,<br />

damit es nicht zu Überschneidungen<br />

kommt“, so der Rathauschef.<br />

Zum Treffen kam auch Bernhard Abt vom Kreisjugendring<br />

Roth. Er informierte die Vereine über<br />

Zuschuss- und Fördermöglichkeiten. Nicht nur<br />

auf Kreis-, sondern auch auf Bezirks- und Landesebene<br />

gebe es Fördertöpfe. Abt appellierte<br />

an die Vereine, sich über Fördermöglichkeiten<br />

zu informieren und sich bei ihren Projekten<br />

nicht zu scheuen, Zuschüsse zu beantragen.<br />

Ehrenamtskarte vorgestellt<br />

Sonja Winkler von der Kontaktstelle „Für einander“<br />

im Landkreis Roth, die sich um das Thema<br />

Bürger-Engagement kümmert, war ebenfalls<br />

beim Treffen als Referentin anwesend. Sie<br />

machte den Vereinsvertretern Sinn und Hintergründe<br />

der sogenannten Ehrenamtskarte deutlich.<br />

Die Ehrenamtskarte biete unter anderem<br />

Rabattaktionen und besonderen Service- oder<br />

Dienstleistungen bei vielen Firmen und Institutionen.<br />

Wer sich näher informieren möchte,<br />

kann dies unter www.ehrenamtskarte.bayern.<br />

de tun.<br />

Bürgermeister Walter Schnell bedankte sich bei<br />

Sonja Winkler von der Kontaktstelle „Füreinander“<br />

für ihre Informationen zur Ehrenamtskarte.<br />

Über !40 Vereinsverantwortliche nahmen die Einladung von Bürgermeister Walter Schnell an und trafen sich<br />

im Bürgersaal für die Terminplanung 2014.<br />

Claudia Käser, die für die Zusammenstellung<br />

des Veranstaltungskalenders im <strong>Kammerstein</strong>er<br />

Rathaus zuständig ist, bat die Vereinsvorstände,<br />

Ihre <strong>Gemeinde</strong><br />

informiert:<br />

Sicherung der<br />

Gehbahnen im Winter<br />

Im Hinblick auf den bevorstehenden<br />

Winter wollen wir wiederum auf die<br />

Regelung der Straßenreinigungs- und<br />

Sicherungspflicht im Winter hinweisen.<br />

Geregelt sind die Pflichten der Straßenanlieger<br />

und -hinterlieger in der gemeindlichen<br />

Verordnung über die Reinhaltung<br />

und Reinigung der öffentlichen<br />

Straßen und die Sicherung der Gehbahnen<br />

im Winter vom 21. April 2010.<br />

Die Verordnung kann in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

eingesehen werden. Wir nennen hier die<br />

wichtigsten Auszüge aus der Verordnung:<br />

• Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit,<br />

Eigentum oder Besitz haben die<br />

Vorder- und Hinterlieger die an ihr Grundstück<br />

angrenzende Sicherungsfläche (=<br />

Gehbahnen, gemäß § 11) auf eigene Kosten<br />

in sicherem Zustand zu erhalten.<br />

ihre Veranstaltungstermine für das Jahr 2014<br />

bis 6. <strong>November</strong> <strong>2013</strong> zu melden.<br />

• Die Vorder- und Hinterlieger haben die<br />

Sicherungsfläche (Gehbahnen) an Werktagen<br />

ab 7.00 Uhr und an Sonntagen<br />

und gesetzlichen Feiertagen ab<br />

8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei<br />

Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten<br />

abstumpfenden Stoffen (z,. B. Sand,<br />

Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.<br />

Der Einsatz von Tausalz soll auf besondere<br />

Glättegefahr beschränkt werden.<br />

Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis<br />

20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es<br />

zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit,<br />

Eigentum oder Besitz erforderlich<br />

ist.<br />

• Der geräumte Schnee oder die Eisreste<br />

(Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern,<br />

dass der Verkehr nicht gefährdet oder<br />

erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten,<br />

Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege<br />

sind bei der Räumung freizuhalten.<br />

• Bei starkem und anhaltendem Schneefall ist<br />

mehrmals täglich der Schnee zu räumen.<br />

• Wir weisen darauf hin, dass bei Nichterfüllung<br />

erhebliche Schadensersatzansprüche<br />

auf die Verpflichteten zukommen können.<br />

Für den Räum- und Streudienst des gemeindlichen<br />

Bauhofes in Wohnstraßen wird gebeten,<br />

private PKW und LKW so zu parken, dass<br />

die Arbeiten des Bauhofes hierdurch nicht<br />

behindert werden. Parkende Fahrzeuge sollten<br />

möglichst auf privaten Flächen abgestellt<br />

werden.

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