Mitteilungsblatt November 2013 (PDF) - Gemeinde Kammerstein
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<strong>Mitteilungsblatt</strong> Ausgabe <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />
Seite 13<br />
Vereinsvertreter-<br />
Treffen<br />
Vereinsvertretertreffen mit Möglichkeit<br />
zum Austausch<br />
Die Termine abgestimmt<br />
Im Bürgersaal fand das jährliche Vereinsvertretertreffen<br />
statt. Über 40 Verantwortliche<br />
folgten der Einladung von<br />
Bürgermeister Walter Schnell und gaben<br />
bereits jetzt ihre wichtigsten Termine im<br />
kommenden Jahr bekannt. „Es ist wichtig,<br />
die Termine untereinander abzusprechen,<br />
damit es nicht zu Überschneidungen<br />
kommt“, so der Rathauschef.<br />
Zum Treffen kam auch Bernhard Abt vom Kreisjugendring<br />
Roth. Er informierte die Vereine über<br />
Zuschuss- und Fördermöglichkeiten. Nicht nur<br />
auf Kreis-, sondern auch auf Bezirks- und Landesebene<br />
gebe es Fördertöpfe. Abt appellierte<br />
an die Vereine, sich über Fördermöglichkeiten<br />
zu informieren und sich bei ihren Projekten<br />
nicht zu scheuen, Zuschüsse zu beantragen.<br />
Ehrenamtskarte vorgestellt<br />
Sonja Winkler von der Kontaktstelle „Für einander“<br />
im Landkreis Roth, die sich um das Thema<br />
Bürger-Engagement kümmert, war ebenfalls<br />
beim Treffen als Referentin anwesend. Sie<br />
machte den Vereinsvertretern Sinn und Hintergründe<br />
der sogenannten Ehrenamtskarte deutlich.<br />
Die Ehrenamtskarte biete unter anderem<br />
Rabattaktionen und besonderen Service- oder<br />
Dienstleistungen bei vielen Firmen und Institutionen.<br />
Wer sich näher informieren möchte,<br />
kann dies unter www.ehrenamtskarte.bayern.<br />
de tun.<br />
Bürgermeister Walter Schnell bedankte sich bei<br />
Sonja Winkler von der Kontaktstelle „Füreinander“<br />
für ihre Informationen zur Ehrenamtskarte.<br />
Über !40 Vereinsverantwortliche nahmen die Einladung von Bürgermeister Walter Schnell an und trafen sich<br />
im Bürgersaal für die Terminplanung 2014.<br />
Claudia Käser, die für die Zusammenstellung<br />
des Veranstaltungskalenders im <strong>Kammerstein</strong>er<br />
Rathaus zuständig ist, bat die Vereinsvorstände,<br />
Ihre <strong>Gemeinde</strong><br />
informiert:<br />
Sicherung der<br />
Gehbahnen im Winter<br />
Im Hinblick auf den bevorstehenden<br />
Winter wollen wir wiederum auf die<br />
Regelung der Straßenreinigungs- und<br />
Sicherungspflicht im Winter hinweisen.<br />
Geregelt sind die Pflichten der Straßenanlieger<br />
und -hinterlieger in der gemeindlichen<br />
Verordnung über die Reinhaltung<br />
und Reinigung der öffentlichen<br />
Straßen und die Sicherung der Gehbahnen<br />
im Winter vom 21. April 2010.<br />
Die Verordnung kann in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
eingesehen werden. Wir nennen hier die<br />
wichtigsten Auszüge aus der Verordnung:<br />
• Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit,<br />
Eigentum oder Besitz haben die<br />
Vorder- und Hinterlieger die an ihr Grundstück<br />
angrenzende Sicherungsfläche (=<br />
Gehbahnen, gemäß § 11) auf eigene Kosten<br />
in sicherem Zustand zu erhalten.<br />
ihre Veranstaltungstermine für das Jahr 2014<br />
bis 6. <strong>November</strong> <strong>2013</strong> zu melden.<br />
• Die Vorder- und Hinterlieger haben die<br />
Sicherungsfläche (Gehbahnen) an Werktagen<br />
ab 7.00 Uhr und an Sonntagen<br />
und gesetzlichen Feiertagen ab<br />
8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei<br />
Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten<br />
abstumpfenden Stoffen (z,. B. Sand,<br />
Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen.<br />
Der Einsatz von Tausalz soll auf besondere<br />
Glättegefahr beschränkt werden.<br />
Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis<br />
20.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es<br />
zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit,<br />
Eigentum oder Besitz erforderlich<br />
ist.<br />
• Der geräumte Schnee oder die Eisreste<br />
(Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern,<br />
dass der Verkehr nicht gefährdet oder<br />
erschwert wird. Abflussrinnen, Hydranten,<br />
Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege<br />
sind bei der Räumung freizuhalten.<br />
• Bei starkem und anhaltendem Schneefall ist<br />
mehrmals täglich der Schnee zu räumen.<br />
• Wir weisen darauf hin, dass bei Nichterfüllung<br />
erhebliche Schadensersatzansprüche<br />
auf die Verpflichteten zukommen können.<br />
Für den Räum- und Streudienst des gemeindlichen<br />
Bauhofes in Wohnstraßen wird gebeten,<br />
private PKW und LKW so zu parken, dass<br />
die Arbeiten des Bauhofes hierdurch nicht<br />
behindert werden. Parkende Fahrzeuge sollten<br />
möglichst auf privaten Flächen abgestellt<br />
werden.