Mitteilungsblatt November 2013 (PDF) - Gemeinde Kammerstein
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<strong>Mitteilungsblatt</strong> Ausgabe <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />
Vereidigung eines neuen<br />
Feldgeschworenen<br />
Dieser Tage wurde Hans Ledwig aus Rudelsdorf<br />
im <strong>Kammerstein</strong>er Rathaus von<br />
Bürgermeister Walter Schnell für seinen<br />
Dienst als Feldgeschworener in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Kammerstein</strong> vereidigt. Damit<br />
ist der Kreis der Feldgeschworenen, die<br />
als ortskundige <strong>Gemeinde</strong>bürger bei den<br />
amtlichen Vermessungen mitwirken, für<br />
den Bereich der Gemarkung Barthelmesaurach<br />
erweitert worden.<br />
Bürgermeister Walter Schnell wies in einer<br />
kurzen Ansprache auf die heute noch bestehende<br />
Bedeutung des „Siebenerwesens“ hin.<br />
Der geleistete Eid beinhaltet insbesondere die<br />
gewissenhafte und unparteiische Amtsführung<br />
sowie die vertrauliche Bewahrung des Siebenergeheimnisses.<br />
Dieses Siebenergeheimnis wird von den amtierenden<br />
Feldgeschworenen an ihren neuen<br />
Kollegen weitergegeben. Das Amt des Feldgeschworenen<br />
währt auf Lebenszeit. „Der Feldgeschworene<br />
ist heute noch eine Vertrauensperson<br />
mit hohen Ansehen in der Bürgerschaft“,<br />
erklärte der Bürgermeister. Der neue Feldgeschworene<br />
wurde von Bürgermeister Walter<br />
Schnell und Verwaltungsmitarbeiter Bertram<br />
Ritter auf seine Aufgaben und seine Rechtsstellung<br />
nach dem Abmarkungsgesetz und der<br />
Feldgeschworenenordnung hingewiesen.<br />
Die Feldgeschworenen spielen in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Kammerstein</strong> eine wichtige Rolle. Ihre Aufgabe<br />
liegt neben der Mitwirkung bei den amtlichen<br />
Vermessungen, der Abmarkung, der Sicherung<br />
und Kontrolle der Grenzen, insbesondere auch<br />
in der Überwachung der Grenzen zu den Nachbargemarkungen.<br />
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Kündigungs-Stichtag ist der 30.11. Wir freuen uns auf Sie!<br />
und Wegegesetzes (BayStrWG) sind Anpflanzungen<br />
aller Art unzulässig, soweit sie in den<br />
Lichtraum der Straße hineinragen oder die<br />
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der<br />
Straße behindern. Lichter Raum einer Straße ist<br />
der Raum, der für die eigentlichen Verkehrsvorgänge<br />
als Sicherheitsraum gewidmet ist und<br />
von Hindernissen generell freizuhalten ist.<br />
Höhe: 4,50 m für den Kfz-Verkehr.<br />
Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass von Ihrem<br />
Grundstück keine Beeinträchtigungen ausgehen.<br />
Schneiden Sie überhängende Zweige und<br />
Äste, die Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger<br />
und Radfahrer – gefährden oder Verkehrszeichen<br />
bzw. die Straßenbeleuchtung oder Straßennamensschilder<br />
verdecken, soweit zurück,<br />
dass keine Behinderung mehr vorhanden ist.<br />
Bitte beachten Sie die Haftungsproblematik.<br />
Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf<br />
die hohe Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer<br />
auf regennassem Laub hin. Bei Unfällen<br />
kann es auch hier zu Ansprüchen der Geschä-<br />
V.l.n.r.: Bürgermeister Walter Schnell gratuliertes dem neuen Feldgeschworenen Hans Ledwig<br />
zu seinem neuen Amt als Feldgeschworener. Feldgeschworenenobmann Willi Häckler (rechts)<br />
digten weihte ihn kommen. nach dem Eid in das Siebenergeheimnis ein.<br />
*MB06_12 .indd 12<br />
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91126 <strong>Kammerstein</strong><br />
Seite 15<br />
Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />
SEPA<br />
Ab 1. Februar 2014 wird das europaweite<br />
einheitliche Zahlungsverfahren SEPA (Single<br />
Euro Payments Area) bei allen europäischen<br />
Banken zur Pflicht. Die bisherige Form der<br />
Lastschrift (Einzugsermächtigung) ist nicht<br />
mehr möglich.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kammerstein</strong> muss daher alle<br />
Bankverbindungsdaten der Bürgerinnen und<br />
Bürger, die zur Abbuchung von Rechnungsund<br />
Abschlagszahlungen für Gebühren und<br />
Steuern sowie andere Dienstleistungen vorliegen,<br />
von Kontonummer und Bankleitzahl auf<br />
die europaweit gültige Ziffernkombination<br />
IBAN (22-stellige Kontonummer, die sich aus<br />
der Länderkennzeichnung DE, einer zweistelligen<br />
Prüfziffer sowie der bisherigen Bankleitzahl<br />
und der Kontonummer zusammensetzt)<br />
und die europaweit einheitliche Bankleitzahl<br />
BIC umstellen.<br />
Was ändert sich für Sie?<br />
Für Sie ändert sich nichts! In den nächsten<br />
Wochen erhalten alle Haushalte, die der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Kammerstein</strong> bereits eine Einzugsermächtigung<br />
mit dem alten Verfahren erteilt<br />
haben, ein so genanntes Umdeutungsschreiben<br />
mit der neuen Bankverbindung (SEPA-<br />
Lastschriftmandat). Wir bitten Sie, das<br />
SEPA-Lastschriftmandat hinsichtlich der<br />
Angaben zu IBAN und BIC (beide Angaben<br />
finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)<br />
zu überprüfen und gegebenenfalls<br />
erforderliche Korrekturen schriftlich<br />
mitzuteilen. Bei Nichtäußerung Ihrerseits<br />
bestätigen Sie den ermittelten IBAN und BIC<br />
als korrekt. Wir veranlassen dann weiterhin<br />
die Abbuchung der entsprechenden Beträge<br />
bei Fälligkeit.<br />
Die Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren<br />
erfolgt freiwillig und ist jederzeit wiederrufbar.