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Mitteilungsblatt November 2013 (PDF) - Gemeinde Kammerstein

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<strong>Mitteilungsblatt</strong> Ausgabe <strong>November</strong> <strong>2013</strong><br />

Vereidigung eines neuen<br />

Feldgeschworenen<br />

Dieser Tage wurde Hans Ledwig aus Rudelsdorf<br />

im <strong>Kammerstein</strong>er Rathaus von<br />

Bürgermeister Walter Schnell für seinen<br />

Dienst als Feldgeschworener in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kammerstein</strong> vereidigt. Damit<br />

ist der Kreis der Feldgeschworenen, die<br />

als ortskundige <strong>Gemeinde</strong>bürger bei den<br />

amtlichen Vermessungen mitwirken, für<br />

den Bereich der Gemarkung Barthelmesaurach<br />

erweitert worden.<br />

Bürgermeister Walter Schnell wies in einer<br />

kurzen Ansprache auf die heute noch bestehende<br />

Bedeutung des „Siebenerwesens“ hin.<br />

Der geleistete Eid beinhaltet insbesondere die<br />

gewissenhafte und unparteiische Amtsführung<br />

sowie die vertrauliche Bewahrung des Siebenergeheimnisses.<br />

Dieses Siebenergeheimnis wird von den amtierenden<br />

Feldgeschworenen an ihren neuen<br />

Kollegen weitergegeben. Das Amt des Feldgeschworenen<br />

währt auf Lebenszeit. „Der Feldgeschworene<br />

ist heute noch eine Vertrauensperson<br />

mit hohen Ansehen in der Bürgerschaft“,<br />

erklärte der Bürgermeister. Der neue Feldgeschworene<br />

wurde von Bürgermeister Walter<br />

Schnell und Verwaltungsmitarbeiter Bertram<br />

Ritter auf seine Aufgaben und seine Rechtsstellung<br />

nach dem Abmarkungsgesetz und der<br />

Feldgeschworenenordnung hingewiesen.<br />

Die Feldgeschworenen spielen in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kammerstein</strong> eine wichtige Rolle. Ihre Aufgabe<br />

liegt neben der Mitwirkung bei den amtlichen<br />

Vermessungen, der Abmarkung, der Sicherung<br />

und Kontrolle der Grenzen, insbesondere auch<br />

in der Überwachung der Grenzen zu den Nachbargemarkungen.<br />

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Kündigungs-Stichtag ist der 30.11. Wir freuen uns auf Sie!<br />

und Wegegesetzes (BayStrWG) sind Anpflanzungen<br />

aller Art unzulässig, soweit sie in den<br />

Lichtraum der Straße hineinragen oder die<br />

Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs in der<br />

Straße behindern. Lichter Raum einer Straße ist<br />

der Raum, der für die eigentlichen Verkehrsvorgänge<br />

als Sicherheitsraum gewidmet ist und<br />

von Hindernissen generell freizuhalten ist.<br />

Höhe: 4,50 m für den Kfz-Verkehr.<br />

Bitte tragen Sie Sorge dafür, dass von Ihrem<br />

Grundstück keine Beeinträchtigungen ausgehen.<br />

Schneiden Sie überhängende Zweige und<br />

Äste, die Verkehrsteilnehmer – auch Fußgänger<br />

und Radfahrer – gefährden oder Verkehrszeichen<br />

bzw. die Straßenbeleuchtung oder Straßennamensschilder<br />

verdecken, soweit zurück,<br />

dass keine Behinderung mehr vorhanden ist.<br />

Bitte beachten Sie die Haftungsproblematik.<br />

Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf<br />

die hohe Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer<br />

auf regennassem Laub hin. Bei Unfällen<br />

kann es auch hier zu Ansprüchen der Geschä-<br />

V.l.n.r.: Bürgermeister Walter Schnell gratuliertes dem neuen Feldgeschworenen Hans Ledwig<br />

zu seinem neuen Amt als Feldgeschworener. Feldgeschworenenobmann Willi Häckler (rechts)<br />

digten weihte ihn kommen. nach dem Eid in das Siebenergeheimnis ein.<br />

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91126 <strong>Kammerstein</strong><br />

Seite 15<br />

Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong>kasse<br />

SEPA<br />

Ab 1. Februar 2014 wird das europaweite<br />

einheitliche Zahlungsverfahren SEPA (Single<br />

Euro Payments Area) bei allen europäischen<br />

Banken zur Pflicht. Die bisherige Form der<br />

Lastschrift (Einzugsermächtigung) ist nicht<br />

mehr möglich.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kammerstein</strong> muss daher alle<br />

Bankverbindungsdaten der Bürgerinnen und<br />

Bürger, die zur Abbuchung von Rechnungsund<br />

Abschlagszahlungen für Gebühren und<br />

Steuern sowie andere Dienstleistungen vorliegen,<br />

von Kontonummer und Bankleitzahl auf<br />

die europaweit gültige Ziffernkombination<br />

IBAN (22-stellige Kontonummer, die sich aus<br />

der Länderkennzeichnung DE, einer zweistelligen<br />

Prüfziffer sowie der bisherigen Bankleitzahl<br />

und der Kontonummer zusammensetzt)<br />

und die europaweit einheitliche Bankleitzahl<br />

BIC umstellen.<br />

Was ändert sich für Sie?<br />

Für Sie ändert sich nichts! In den nächsten<br />

Wochen erhalten alle Haushalte, die der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kammerstein</strong> bereits eine Einzugsermächtigung<br />

mit dem alten Verfahren erteilt<br />

haben, ein so genanntes Umdeutungsschreiben<br />

mit der neuen Bankverbindung (SEPA-<br />

Lastschriftmandat). Wir bitten Sie, das<br />

SEPA-Lastschriftmandat hinsichtlich der<br />

Angaben zu IBAN und BIC (beide Angaben<br />

finden Sie auf Ihrem Kontoauszug)<br />

zu überprüfen und gegebenenfalls<br />

erforderliche Korrekturen schriftlich<br />

mitzuteilen. Bei Nichtäußerung Ihrerseits<br />

bestätigen Sie den ermittelten IBAN und BIC<br />

als korrekt. Wir veranlassen dann weiterhin<br />

die Abbuchung der entsprechenden Beträge<br />

bei Fälligkeit.<br />

Die Teilnahme am SEPA Lastschriftverfahren<br />

erfolgt freiwillig und ist jederzeit wiederrufbar.

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