Reihenhaus Schlossbergstraße 20 Hohenems
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11. VERKEHRSWERT<br />
Das Verhältnis von Sachwert zu Ertragswert wird weitgehend von den wirtschaftlichen Möglichkeiten<br />
der jeweiligen Liegenschaft bestimmt.<br />
Das Sachwertverfahren dient in erster Linie zur Ermittlung des Wertes bebauter Liegenschaften,<br />
wenn deren Eigennutzung im Vordergrund steht und die Beschaffungskosten für die Liegenschaft<br />
einschließlich der darauf befindlichen baulichen Anlagen für die in Betracht kommenden<br />
Kaufinteressenten von vorrangiger Bedeutung sind.<br />
Die Anwendung des Ertragswertverfahren ist bei bebauten Liegenschaften sinnvoll, bei denen durch<br />
Vermietung oder Verpachtung regelmäßig Erträge erzielt werden können bzw. könnten. Das Ertragswertverfahren<br />
wird vor allem für Geschäfts- und Bürogebäude, Mietwohnhäuser usw., die vermietet<br />
werden zur Ermittlung des Verkehrswertes herangezogen.<br />
Für die Schätzung des <strong>Reihenhaus</strong>es ist erfahrungsgemäß das Sachwertverfahren das geeignete<br />
Verfahren - das Ertragswertverfahren wird nur zur Kontrolle herangezogen.<br />
SACHWERTVERFAHREN<br />
Der ermittelte Sachwert der Liegenschaft muss dahingehend geprüft werden, ob er aufgrund der<br />
derzeitigen (Bewertungsstichtag) Angebots- und Nachfragekonstellation bei einem Verkauf erzielt<br />
werden kann.<br />
Die Verkäuflichkeit der gegenständlichen Liegenschaft wird aufgrund des beschriebenen<br />
Sachverhaltes, der Gebäude- und Grundstücksgröße, der Architektur (Gesamterscheinungsbild), des<br />
Gebäudezustandes und der derzeitigen Marktsituation als "befriedigend" eingeschätzt.<br />
Auf Basis des LBG § 7 Abs (1) halte ich daher einen zwischen 5 % und 10 % gemittelten Abschlag<br />
zur Anpassung an den VERKEHRSWERT für angemessen.<br />
SACHWERT = 216.351,67 EUR<br />
Abschlag zur Anpassung an den Verkehrswert -7,5 % = -16.226,38 EUR<br />
VERKEHRSWERT über SACHWERT = <strong>20</strong>0.125,30 EUR<br />
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