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Baureglement - Gemeinde Kehrsatz

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Die Erschliessung kann in Etappen erfolgen, soweit dies aus rechtlichen<br />

oder finanziellen Gründen erforderlich ist oder damit die Etappierung der<br />

Überbauung sichergestellt wird. Sofern der Anschluss an die Umfahrungsstrasse<br />

nicht in der ersten Realisierungsetappe erfolgen kann, ist<br />

das östliche Gebiet über den Niveauübergang Belpstrasse und das westliche<br />

Gebiet provisorisch direkt ab der Zimmerwaldstrasse zu erschliessen.<br />

c Insbesondere im westlichen Bereich ist ein hoher Wohnanteil sicherzustellen.<br />

Der südliche Teil dient vorwiegend der Realisierung von Arbeitsplätzen.<br />

Die maximale Ausnützungsziffer beträgt 0.9.<br />

d Die Realisierung der Bauten ist dem Bedarf entsprechend in Etappen<br />

vorzusehen.<br />

e Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III (Art. 43 LSV).<br />

9<br />

Die Zone mit Planungspflicht ZPP 8 «Familiengärten» bezweckt die Schaffung<br />

der Rechtsgrundlage für die bestehenden Familiengärten.<br />

a Zugelassen sind ausschliesslich Familiengärten mit der zugehörigen Infrastruktur<br />

(wie Sanitäranlagen, Parkplätze, gemeinsam nutzbarer Aufenthaltsbereiche)<br />

und individuelle Kleinbauten in der Grössenordnung der<br />

bestehenden Bauten und Anlagen.<br />

b Die Verkehrserschliessung erfolgt ausschliesslich über die bestehenden<br />

Wege und Parkplätze.<br />

c In der Überbauungsordnung sind die Randbepflanzung zur angrenzenden<br />

Landwirtschaftszone sowie die interne Minimalbepflanzung verbindlich<br />

zu regeln.<br />

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