Baureglement - Gemeinde Kehrsatz
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Die Erschliessung kann in Etappen erfolgen, soweit dies aus rechtlichen<br />
oder finanziellen Gründen erforderlich ist oder damit die Etappierung der<br />
Überbauung sichergestellt wird. Sofern der Anschluss an die Umfahrungsstrasse<br />
nicht in der ersten Realisierungsetappe erfolgen kann, ist<br />
das östliche Gebiet über den Niveauübergang Belpstrasse und das westliche<br />
Gebiet provisorisch direkt ab der Zimmerwaldstrasse zu erschliessen.<br />
c Insbesondere im westlichen Bereich ist ein hoher Wohnanteil sicherzustellen.<br />
Der südliche Teil dient vorwiegend der Realisierung von Arbeitsplätzen.<br />
Die maximale Ausnützungsziffer beträgt 0.9.<br />
d Die Realisierung der Bauten ist dem Bedarf entsprechend in Etappen<br />
vorzusehen.<br />
e Es gelten die Bestimmungen der Empfindlichkeitsstufe III (Art. 43 LSV).<br />
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Die Zone mit Planungspflicht ZPP 8 «Familiengärten» bezweckt die Schaffung<br />
der Rechtsgrundlage für die bestehenden Familiengärten.<br />
a Zugelassen sind ausschliesslich Familiengärten mit der zugehörigen Infrastruktur<br />
(wie Sanitäranlagen, Parkplätze, gemeinsam nutzbarer Aufenthaltsbereiche)<br />
und individuelle Kleinbauten in der Grössenordnung der<br />
bestehenden Bauten und Anlagen.<br />
b Die Verkehrserschliessung erfolgt ausschliesslich über die bestehenden<br />
Wege und Parkplätze.<br />
c In der Überbauungsordnung sind die Randbepflanzung zur angrenzenden<br />
Landwirtschaftszone sowie die interne Minimalbepflanzung verbindlich<br />
zu regeln.<br />
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