19.03.2014 Aufrufe

Baureglement - Gemeinde Kehrsatz

Baureglement - Gemeinde Kehrsatz

Baureglement - Gemeinde Kehrsatz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Art. 29<br />

Waldränder<br />

1<br />

Die im Landschaftsrichtplan bezeichneten wertvollen Waldränder haben<br />

eine beson dere Funktion für die ökologische Vielfalt der Landschaft.<br />

2<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> legt zusammen mit der zuständigen Waldabteilung und den<br />

betroffenen Eigen tümern die geeigneten Pflege- und Unterhaltsmassnahmen<br />

fest.<br />

3<br />

Die gemäss Waldgesetz dem Forstdienst übertragene Aufsichts- und<br />

Beratungs pflicht bezieht sich auch auf die Waldränder.<br />

51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!