Baureglement - Gemeinde Kehrsatz
Baureglement - Gemeinde Kehrsatz
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Die weit verbreiteten baurechtlichen Grundordnungen aus den 80er<br />
und frühen 90er Jahren sind geprägt von der Vorstellung, mit einer<br />
bis ins Detail gehenden Normierung liessen sich Siedlungen von<br />
hoher städtebaulicher und architek tonischer Qualität verwirklichen.<br />
Dieser Regelungsmenge zum Trotz ist das Ergebnis oft ernüchternd.<br />
Bau- und Planungsrecht sind zwar unentbehrliche Hilfsmittel, aber<br />
keine Garantie für gute Siedlungsqualität und für architektonische<br />
Qualität. Gute Siedlungsqualität ist vielmehr das Ergebnis von gegenseitigem<br />
Verständnis und der Wahrnehmung von Verantwortung<br />
durch alle Beteiligten. Dieses neue <strong>Baureglement</strong> lässt grössere<br />
Spielräume bei der Beurteilung von Bauvorhaben zu. Daher ist es<br />
umso wichtiger, die Behörden frühzeitig über die Bauabsichten zu<br />
informieren und in das Verfahren einzubeziehen.<br />
Wer baut, übernimmt Verantwortung gegenüber der Mitwelt. Bereits<br />
die Wahl des Architekten hat einen wichtigen Einfluss auf ein<br />
qualitätsvolles Endresultat. Ein sorgfältiger Einbezug der umgebenden<br />
Landschaft sollte selbstverständlich sein. Bestehende Inventare,<br />
die Ziele der <strong>Gemeinde</strong> sowie weitere Grundlagen müssen<br />
berücksichtigt werden.<br />
Die Planungsinstrumente sind sowohl für Behörden als auch für<br />
jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin verbindlich (allgemeinverbindlich).<br />
Die vor liegenden Regelungen sind einzuhalten.<br />
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