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Baureglement - Gemeinde Kehrsatz

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Die weit verbreiteten baurechtlichen Grundordnungen aus den 80er<br />

und frühen 90er Jahren sind geprägt von der Vorstellung, mit einer<br />

bis ins Detail gehenden Normierung liessen sich Siedlungen von<br />

hoher städtebaulicher und architek tonischer Qualität verwirklichen.<br />

Dieser Regelungsmenge zum Trotz ist das Ergebnis oft ernüchternd.<br />

Bau- und Planungsrecht sind zwar unentbehrliche Hilfsmittel, aber<br />

keine Garantie für gute Siedlungsqualität und für architektonische<br />

Qualität. Gute Siedlungsqualität ist vielmehr das Ergebnis von gegenseitigem<br />

Verständnis und der Wahrnehmung von Verantwortung<br />

durch alle Beteiligten. Dieses neue <strong>Baureglement</strong> lässt grössere<br />

Spielräume bei der Beurteilung von Bauvorhaben zu. Daher ist es<br />

umso wichtiger, die Behörden frühzeitig über die Bauabsichten zu<br />

informieren und in das Verfahren einzubeziehen.<br />

Wer baut, übernimmt Verantwortung gegenüber der Mitwelt. Bereits<br />

die Wahl des Architekten hat einen wichtigen Einfluss auf ein<br />

qualitätsvolles Endresultat. Ein sorgfältiger Einbezug der umgebenden<br />

Landschaft sollte selbstverständlich sein. Bestehende Inventare,<br />

die Ziele der <strong>Gemeinde</strong> sowie weitere Grundlagen müssen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die Planungsinstrumente sind sowohl für Behörden als auch für<br />

jeden einzelnen Bürger und jede einzelne Bürgerin verbindlich (allgemeinverbindlich).<br />

Die vor liegenden Regelungen sind einzuhalten.<br />

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