Baureglement - Gemeinde Kehrsatz
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Das IVS ist ein Bundesinventar, welches in Anwendung des Bundesgesetzes<br />
über den Natur- und Heimatschutz (NHG) im Auftrag des<br />
Bundesamtes für Strassen (Astra) geführt wird.<br />
Treten bei Bauarbeiten archäologische Bodenfunde zutage, sind<br />
die Arbeiten einzustellen und die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung oder der<br />
Archäologische Dienst des Kantons Bern zu benachrichtigen (Art. 10f<br />
BauG).<br />
Art. 6 BauG definiert die Gefahrengebiete mit erheblicher („rote<br />
Gefahrengebiete“), mittlerer („blaue Gefahrengebiete“), geringer<br />
(„gelbe Gefahrengebiete“) und nicht bestimmter Gefahrenstufe und<br />
deren Überbaubarkeit.<br />
Die bekannten Gefahrengebiete sind im Zonenplan verbindlich eingetragen.<br />
Die Voranfrage ist bei der Baubewilligungsbehörde einzureichen.<br />
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