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Baureglement - Gemeinde Kehrsatz

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Das IVS ist ein Bundesinventar, welches in Anwendung des Bundesgesetzes<br />

über den Natur- und Heimatschutz (NHG) im Auftrag des<br />

Bundesamtes für Strassen (Astra) geführt wird.<br />

Treten bei Bauarbeiten archäologische Bodenfunde zutage, sind<br />

die Arbeiten einzustellen und die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung oder der<br />

Archäologische Dienst des Kantons Bern zu benachrichtigen (Art. 10f<br />

BauG).<br />

Art. 6 BauG definiert die Gefahrengebiete mit erheblicher („rote<br />

Gefahrengebiete“), mittlerer („blaue Gefahrengebiete“), geringer<br />

(„gelbe Gefahrengebiete“) und nicht bestimmter Gefahrenstufe und<br />

deren Überbaubarkeit.<br />

Die bekannten Gefahrengebiete sind im Zonenplan verbindlich eingetragen.<br />

Die Voranfrage ist bei der Baubewilligungsbehörde einzureichen.<br />

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