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Baureglement - Gemeinde Kehrsatz

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Dieser allgemeine Baugestaltungsgrundsatz sowie die allgemein gehaltenen<br />

Gestaltungsregelungen ersetzen detailliertere Regelungen.<br />

Dies setzt voraus, dass sowohl die Projektverfassenden wie auch<br />

die Baubewilligungsbehörden das Umfeld des Bauvorhabens analysieren<br />

und den ihnen durch die offene Formulie rung gegebenen<br />

Spielraum verantwortungsbewusst interpretieren. Dazu dienen die<br />

Kriterien in Abs. 2 und die notwendigen Unterlagen zur Beurteilung<br />

der Gesamtwirkung.<br />

Mit der Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG können die<br />

Gebäudelänge und arealinterne Grenz- und Gebäudeabstände<br />

unterschritten werden.<br />

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