Baureglement - Gemeinde Kehrsatz
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Im Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung („gelbes Gefahrengebiet“)<br />
wird der Baugesuchsteller im Baubewilligungsverfahren auf die Gefahr aufmerksam<br />
gemacht.<br />
Art. 25<br />
Schutzobjekte und Schutzgebiete<br />
1<br />
Die im Zonenplan und Anhang des <strong>Gemeinde</strong>baureglementes bezeichneten<br />
Flächen und Objekte sind Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne von<br />
Art. 9, 10, 11 und 86 des Baugesetzes (BauG). Das <strong>Gemeinde</strong>baureglement<br />
legt für die verschie denen Schutzkategorien den Schutzzweck und die Bauund<br />
Nutzungsbeschränkungen fest.<br />
2<br />
In den im Zonenplan und Anhang bezeichneten Schutzobjekten sind alle<br />
Mass nahmen, Eingriffe und Einrichtungen verboten, die Pflanzen und Tiere<br />
gefährden oder beeinträchtigen sowie die Beschaffenheit des Bodens oder<br />
die ökologischen Verhält nisse nachteilig verändern.<br />
Art. 26<br />
Landschaftsschutzgebiete<br />
1<br />
Landschaftsschutzgebiete (gemäss Art. 10, 54 und 86 BauG) bezwecken<br />
die Erhal tung von landschaftlich empfindlichen oder wertvollen Landschaftsteilen,<br />
Ortsrand lagen und Aussichtspunkten sowie von lokalen, kulturgeschichtlich<br />
oder ökologisch wertvollen Besonderheiten.<br />
2<br />
In den im Zonenplan bezeichneten Landschaftsschutzgebieten sind nur die<br />
land wirtschaftliche Nutzung sowie Bauten und Anlagen nach BauG Art. 80,<br />
Abs. 2 und 3 zugelassen, sofern Standort und Gestaltung dem Schutzzweck<br />
untergeordnet werden und eine sorgfältige Abstimmung mit bestehenden<br />
Gebäuden erfolgt. Die naturnahe Landschaft ist zu erhalten und bei Eingriffen<br />
wiederherzustellen. Neuaufforstungen, Baumschulen und Gärtnereibetriebe<br />
dürfen nicht angelegt werden.<br />
3<br />
Alle übrigen Bauten sowie Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen<br />
und Ablagerungen) sind untersagt. Der Unterhalt und die Erneuerung<br />
bestehender nicht landwirtschaftlicher Bauten und Anlagen sind gestattet.<br />
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