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Baureglement - Gemeinde Kehrsatz

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Im Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung („gelbes Gefahrengebiet“)<br />

wird der Baugesuchsteller im Baubewilligungsverfahren auf die Gefahr aufmerksam<br />

gemacht.<br />

Art. 25<br />

Schutzobjekte und Schutzgebiete<br />

1<br />

Die im Zonenplan und Anhang des <strong>Gemeinde</strong>baureglementes bezeichneten<br />

Flächen und Objekte sind Schutzgebiete und Schutzobjekte im Sinne von<br />

Art. 9, 10, 11 und 86 des Baugesetzes (BauG). Das <strong>Gemeinde</strong>baureglement<br />

legt für die verschie denen Schutzkategorien den Schutzzweck und die Bauund<br />

Nutzungsbeschränkungen fest.<br />

2<br />

In den im Zonenplan und Anhang bezeichneten Schutzobjekten sind alle<br />

Mass nahmen, Eingriffe und Einrichtungen verboten, die Pflanzen und Tiere<br />

gefährden oder beeinträchtigen sowie die Beschaffenheit des Bodens oder<br />

die ökologischen Verhält nisse nachteilig verändern.<br />

Art. 26<br />

Landschaftsschutzgebiete<br />

1<br />

Landschaftsschutzgebiete (gemäss Art. 10, 54 und 86 BauG) bezwecken<br />

die Erhal tung von landschaftlich empfindlichen oder wertvollen Landschaftsteilen,<br />

Ortsrand lagen und Aussichtspunkten sowie von lokalen, kulturgeschichtlich<br />

oder ökologisch wertvollen Besonderheiten.<br />

2<br />

In den im Zonenplan bezeichneten Landschaftsschutzgebieten sind nur die<br />

land wirtschaftliche Nutzung sowie Bauten und Anlagen nach BauG Art. 80,<br />

Abs. 2 und 3 zugelassen, sofern Standort und Gestaltung dem Schutzzweck<br />

untergeordnet werden und eine sorgfältige Abstimmung mit bestehenden<br />

Gebäuden erfolgt. Die naturnahe Landschaft ist zu erhalten und bei Eingriffen<br />

wiederherzustellen. Neuaufforstungen, Baumschulen und Gärtnereibetriebe<br />

dürfen nicht angelegt werden.<br />

3<br />

Alle übrigen Bauten sowie Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen<br />

und Ablagerungen) sind untersagt. Der Unterhalt und die Erneuerung<br />

bestehender nicht landwirtschaftlicher Bauten und Anlagen sind gestattet.<br />

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