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19 Mai 2012 - Gemeinde Kisdorf

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GEMEINDE KISDORF<br />

- Der Bürgermeister - 24568 Kattendorf, den 25.05.<strong>2012</strong><br />

I / ha<br />

Seite 101<br />

Nr. <strong>19</strong> - GEMEINDEVERTRETUNG KISDORF am 23.05.<strong>2012</strong><br />

Beginn: 20.00 Uhr; Ende: 21.20Uhr, <strong>Kisdorf</strong>, Margarethenhoff<br />

Mitgliederzahl: 17<br />

Anwesend stimmberechtigt:<br />

Bürgermeister Wisch, Reimer<br />

GV Beug, Christian<br />

GV Fölster, Heinz<br />

GV Meyer, Hermann<br />

GV Reiche, Käthe-Christine<br />

GV Kreuzaler, Birga<br />

GV Dr. Seeger, Jörg<br />

GV Biemann, Axel<br />

GV Hamer, Michael<br />

GV Maßmann, Dieter<br />

GV Heberle, Helmut<br />

GV Richter, Klaus<br />

GV Richter, Olaf<br />

GV Huffmeyer, Hannelore<br />

GV Offen, Niels<br />

GV Warner, Carl-Heinz<br />

Nicht stimmberechtigt:<br />

Herr Löchelt, Amt <strong>Kisdorf</strong> – zugleich als Protokollführer<br />

Nicht anwesend:<br />

GV Rosner, Martin


<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. <strong>19</strong> vom 23.05.<strong>2012</strong><br />

Seite 102<br />

Die Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Kisdorf</strong> wurden durch schriftliche Einladung vom 08.05.<strong>2012</strong> auf<br />

Mittwoch, den 23.05.<strong>2012</strong>, unter Zustellung der Tagesordnung einberufen.<br />

Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:<br />

TOP 17: Einwohnerfragestunde – 2. Teil wird TOP 18<br />

Beschlussfassung: Einstimmig<br />

Die Tagesordnung wird nach § 3 Abs. 5 GeschO wie folgt erweitert:<br />

TOP 17: Auftragsvergabe Schutzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr<br />

Beschlussfassung: Einstimmig<br />

Tagesordnung:<br />

01. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

02. Ausfertigung der Niederschrift Nr. 18 vom 26.01.<strong>2012</strong><br />

03. Mitteilungen des Bürgermeisters<br />

04. Fragen der Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

05. Einwohnerfragestunde – 1. Teil<br />

06. Neubesetzung des Ausschusses für Planung, Bau und Liegenschaften<br />

07. Änderung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

hier: Gebietsänderungsvertrag mit der Stadt Kaltenkirchen<br />

08. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen 2011<br />

09. Beschluss über die Jahresrechnung 2011<br />

10. Einwilligung überplanmäßige Ausgabe <strong>2012</strong><br />

11. 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Friedwald)<br />

hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />

12. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

hier: Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung / Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />

13. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 "Biogasanlage im Ortsteil <strong>Kisdorf</strong>-Wohld"<br />

hier: Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung / Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />

14. 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 "Wulfsche Koppeln"<br />

hier: Abschließende Abwägung und Satzungsbeschluss<br />

15. 1. (beschleunigte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Krambekskoppel"<br />

hier: Aufstellungsbeschluss<br />

16. Fortsetzung der Partnerschaft mit der englischen <strong>Gemeinde</strong> Bardsey cum Rigton<br />

17. Auftragsvergabe Schutzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr<br />

18. Einwohnerfragestunde – 2. Teil<br />

Sitzungsniederschrift<br />

TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.<br />

TOP 2: Ausfertigung der Niederschrift Nr. 18 vom 26.01.<strong>2012</strong><br />

Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 18 vom 26.01.<strong>2012</strong> wurden Einwendungen nicht erhoben. Die<br />

Niederschrift gilt somit als gebilligt. Sie wird nach § 41 Abs. 1 GO ausgefertigt.


<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. <strong>19</strong> vom 23.05.<strong>2012</strong><br />

Seite 103<br />

TOP 3: Mitteilungen des Bürgermeisters<br />

• Der Ausschuss „Zusammenarbeit der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kisdorf</strong>/Kaltenkirchen“ tagt am 06.06.<strong>2012</strong> in Kaltenkirchen,<br />

Einladung erfolgt in den nächsten Tagen.<br />

• Vandalismusschäden auf dem Spielplatz „Endern“ am Himmelfahrtstag.<br />

• Wege-Zweckverband hat zu einer Veranstaltung zum Thema Klimaschutz und Abwassermanagement<br />

am 05.06.<strong>2012</strong> eingeladen.<br />

• Im Büro der Fima TenneT in Kaltenkirchen, Holstenstraße, besteht weiterhin die Möglichkeit zur<br />

Einsichtnahme in die vorhandenen Planunterlagen; kein neuer Sachstand im Planverfahren.<br />

• Kreis Segeberg hat auf Antrag eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 27<br />

„Krambekskoppel“ erteilt; Zufahrt zum „Götzberger Weg“ für einen Grundstückseigentümer dadurch<br />

möglich.<br />

TOP 4: Fragen der Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

GV Maßmann, Dieter: - Arbeiten zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik begonnen?<br />

Noch kein Baubeginn.<br />

GV Offen, Niels:<br />

- Bittet bei der Einladung künftiger Ausschusssitzungen aus Rücksicht auf berufstätige<br />

Ausschussmitglieder auf früheren Sitzungsbeginn zu verzichten.<br />

TOP 5: Einwohnerfragestunde – 1. Teil<br />

Bürgermeister Wisch<br />

• weist auf die §§ 8 und 32 Geschäftsordnung hin und erläutert die Regelungsinhalte.<br />

Herr Lorenzen:<br />

• Antrag auf Befreiung vom Bauverbot im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 27 „Krambekskoppel“.<br />

TOP 6: Neubesetzung des Ausschusses für Planung, Bau und Liegenschaften<br />

Mit Schreiben vom 12.04.<strong>2012</strong> hat Herr Claus Rath mit Wirkung vom 23.05.<strong>2012</strong> sein Mandat als Mitglied<br />

im Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften niedergelegt. Hierdurch wird die Neubesetzung<br />

erforderlich.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung wählt Herrn Andreas Fleckner, Alte Vogtei 14, 24629 <strong>Kisdorf</strong>, als Mitglied<br />

in den Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften.<br />

Beschlussfassung: Einstimmig<br />

TOP 7: Änderung des <strong>Gemeinde</strong>gebietes<br />

hier: Gebietsänderungsvertrag mit der Stadt Kaltenkirchen<br />

Mit Schreiben vom 21.02.<strong>2012</strong> und 06.03.<strong>2012</strong> hat die Stadt Kaltenkirchen die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kisdorf</strong> gebeten,<br />

zur möglichen Erweiterung des Firmengeländes Interturbine Group eine ca. 10.000 m² große Teilfläche<br />

aus dem <strong>Gemeinde</strong>gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kisdorf</strong> in das <strong>Gemeinde</strong>gebiet der Stadt Kaltenkirchen<br />

umzugemeinden.<br />

Der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften erhebt gegen eine solche Gebietsänderung keine<br />

Einwände (35. APlanBauLie vom 21.02.<strong>2012</strong>, TOP 8). Der Ausschuss für Finanzen und Prüfung der<br />

Jahresrechnung hat der Umgemeindung grundsätzlich zugestimmt und den Bürgermeister gebeten,<br />

entsprechende Vertragsverhandlungen mit der Stadt Kaltenkirchen zu führen (24. AFinJR vom<br />

12.03.<strong>2012</strong>, TOP 8).<br />

Der Bürgermeister hat die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich geführt. Das Verhandlungsergebnis<br />

ist in dem beigefügten Entwurf des Gebietsänderungsvertrages zwischen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kisdorf</strong> und<br />

der Stadt Kaltenkirchen festgelegt. Wesentliches Ergebnis der Vertragsverhandlungen ist die Zahlung<br />

einer Abfindung in Höhe von 5,50 €/m² Umgemeindungsfläche. Bei der angenommenen Größe entspricht<br />

dies einer Abfindung in Höhe von 55.000,00 €.


<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. <strong>19</strong> vom 23.05.<strong>2012</strong><br />

Seite 104<br />

Der Ausschuss für Finanzen und Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt der <strong>Gemeinde</strong>vertretung, dem<br />

Gebietsänderungsvertrag mit der Stadt Kaltenkirchen in der vorgelegten Fassung zuzustimmen (25.<br />

AFinPJR vom 11.04.<strong>2012</strong>, TOP 4).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt den beigefügten Gebietsänderungsvertrag mit der Stadt<br />

Kaltenkirchen.<br />

Beschlussfassung: Einstimmig<br />

TOP 8: Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen 2011<br />

Im Haushaltsjahr 2011 hat der Bürgermeister der Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben<br />

in Verwaltungshaushalt in Höhe von 73.572,44 € und im Vermögenshaushalt in Höhe von 11.992,07 €<br />

zugestimmt.<br />

Der Ausschuss für Finanzen und Prüfung der Jahresrechnung empfiehlt der <strong>Gemeinde</strong>vertretung den<br />

Haushaltsüberschreitungen 2011 zuzustimmen (24. AFinPJR vom 12.03.<strong>2012</strong>, TOP 7). Die Aufstellung<br />

der Mehrausgaben ist den Mitgliedern der <strong>Gemeinde</strong>vertretung als Anlage zur Einladung der Sitzung<br />

des Ausschusses für Finanzen und Prüfung der Jahresrechnung übersandt worden. Auf eine erneute<br />

Zusendung wird daher verzichtet.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung genehmigt über- und außerplanmäßige Ausgaben aus dem Haushaltsjahr<br />

2011 in Höhe von insgesamt 85.564,51 €.<br />

Beschlussfassung: Einstimmig<br />

TOP 9: Beschluss über die Jahresrechnung 2011<br />

Die Jahresrechnung 2011 schließt in Einnahme und Ausgabe mit 4.482.277,94 € ab. Der Überschuss<br />

beträgt 272.889,93 € und wurde der Rücklage zugeführt. Der Ausschuss für Finanzen und Prüfung der<br />

Jahresrechnung hat bei seiner Prüfung keine Beanstandungen erhoben und schlägt der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

vor, die Jahresrechnung 2011 zu beschließen (24. AFinPJR vom 12.03.<strong>2012</strong>, TOP 5).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Jahresrechnung 2011.<br />

Beschlussfassung: Einstimmig<br />

TOP 10: Einwilligung überplanmäßiger Ausgabe <strong>2012</strong><br />

10.1 Der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kisdorf</strong> liegt ein Angebot zum Kauf eines Grundstückes vor. Die bei der Haushaltsstelle<br />

880.9320 bereit gestellten Haushaltsmittel würden für eine mögliche Annahme dieses<br />

Angebotes nicht ausreichen. Der Ausschuss für Finanzen und Prüfung der Jahresrechnung<br />

empfiehlt der <strong>Gemeinde</strong>vertretung daher, vorsorglich der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe<br />

in Höhe von 8.000,00 € zuzustimmen (24. AFinPJR vom 12.03.<strong>2012</strong>, TOP 11).<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung stimmt der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe<br />

von 8.000,00 € bei der Haushaltsstelle 880.9320 zu.<br />

Beschlussfassung: 12 Stimmen dafür (CDU-Fraktion, WKB-Fraktion)<br />

4 Stimmen dagegen (SPD-Fratkion, FDP-Fraktion)<br />

10.2 Der Arbeitskreis Spielplatz „Ole School“ hat für die Sanierung des Spielplatzes und die Neubeschaffung<br />

von Spielgeräten eine Planung erstellt. Der Plan ist dem Ausschuss für Jugend, Soziales,<br />

Kultur und Sport vorgestellt worden (20. AJugSoKuSpo vom 21.05.<strong>2012</strong>, TOP 3). Nach<br />

einer vorläufigen Schätzung entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 25.000,00 €. Für die in<br />

<strong>2012</strong> anfallenden Teilausgaben in Höhe von ca. 20.500,00 € stehen bei der Haushaltsstelle<br />

580.9500 ca. 13.000,00 € zur Verfügung, so dass einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von<br />

7.500,00 € zugestimmt werden müsste.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung stimmt der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe<br />

von 7.500,00 € bei der Haushaltsstelle 580.9500 zu.<br />

Beschlussfassung: Einstimmig


<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. <strong>19</strong> vom 23.05.<strong>2012</strong><br />

Seite 105<br />

TOP 11: 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (Friedwald)<br />

hier: Erneuter Entwurfs-und Auslegungsbeschluss<br />

Die von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschlossene öffentliche Auslegung des Planentwurfes, der dazu<br />

gehörenden Begründung sowie der vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (9. GV vom<br />

29.04.2010, TOP 11) erfolgte in der Zeit vom 10.06.2010 bis zum 12.07.2010, die Behörden wurden<br />

parallel hierzu mit Schreiben vom 03.06.2010 über die Auslegung informiert und an der Planung beteiligt.<br />

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der parallelen Behördenbeteiligung eingegangenen<br />

Anregungen, Bedenken und Hinweise müssen durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung geprüft und abgewogen<br />

werden. Das Abwägungsergebnis ist jeweils mitzuteilen.<br />

Der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften hat sich in seiner Sitzung am 15.05.<strong>2012</strong> mit allen<br />

nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweisen<br />

befasst, diese geprüft und die Abwägung für die <strong>Gemeinde</strong>vertretung vorbereitet. Die Abwägungsergebnisse<br />

sind in der Anlage zusammengestellt und werden in die zur Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

vorliegenden Planunterlagen bereits eingearbeitet sein. Mit diesen Abwägungsergebnissen werden<br />

auch erhebliche Änderungen in der Planzeichnung, insbesondere durch eine Veränderung des Geltungsbereiches<br />

vorgenommen.<br />

Hintergrund hierfür sind die im Beteiligungsverfahren vorgebrachten erheblichen naturschutzrechtlichen<br />

Bedenken und insbesondere das fehlende, jedoch naturschutzrechtlich zwingend erforderliche, Benehmen<br />

seitens der unteren Naturschutzbehörde (europäisches Schutzgebiet Natura 2000). Diese Bedenken<br />

waren in den vergangenen Monaten Gegenstand umfangreicher Abstimmungsgespräche und<br />

fachlicher Überprüfungen zwischen der FriedWald GmbH als Vorhabenträgerin, der Schleswig-<br />

Holsteinischen Landesforsten AöR und der zuständigen Naturschutzbehörden, um eine Lösung zu finden,<br />

auf deren Basis die untere Naturschutzbehörde ihr naturschutzrechtliches Benehmen erteilen und<br />

die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kisdorf</strong> das Planungsverfahren fortsetzen kann.<br />

Nach § 4a Abs. 3 des Baugesetzbuches ist aufgrund der Änderungen die Durchführung eines erneuten<br />

Beteiligungsverfahrens erforderlich. Dieses erfolgt grundsätzlich in Form einer erneuten öffentlichen<br />

Auslegung, wobei die zulässigen Stellungnahmen auf die geänderten und ergänzten Teile begrenzt<br />

werden können. Dieses hat der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

auch empfohlen (38. PlanBauLieA vom 15.05.<strong>2012</strong>, TOP 5 gemäß der Sitzungseinladung).<br />

Eine theoretisch mögliche zeitliche Begrenzung der Auslegungsdauer auf bis zu zwei Wochen kommt<br />

hier aufgrund des Umfanges der Änderungen und deren Bedeutung bzw. Auswirkungen rechtlich nicht<br />

mehr in Betracht.<br />

1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der parallelen Behördenbeteiligung zur 3.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise<br />

hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis geprüft. Das Ergebnis<br />

wird den Einsendern schriftlich mitgeteilt<br />

2. Die überarbeiteten Entwürfe der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung,<br />

einschließlich des Umweltberichtes, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.<br />

3. Aufgrund der vorgenommenen inhaltlichen Änderungen der Planung gegenüber dem Entwurfs-<br />

und Auslegungsbeschluss vom 29.04.2010 sind die überarbeiteten Entwürfe der 3.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung nach § 4a Abs. 3 BauGB zusammen<br />

mit allen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines<br />

Monats erneut öffentlich auszulegen. Weiterhin wird bestimmt, dass Stellungnahmen<br />

nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.<br />

4. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind<br />

über die erneute Auslegung zu unterrichten und deren Stellungnahmen parallel hierzu erneut<br />

einzuholen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen: 17<br />

davon anwesend: 16;<br />

Ja-Stimmen: 13 (CDU-Fraktion, WKB-Fraktion, FDP-Faktion);<br />

Nein-Stimmen: 0;<br />

Stimmenthaltungen: 3 (WKB-Fraktion).


<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. <strong>19</strong> vom 23.05.<strong>2012</strong><br />

Seite 106<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 22 GO waren keine <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

TOP 12: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

hier: Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung/Entwurfs- und<br />

Auslegungsbeschluss<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in ihrer Sitzung am 23.03.2011 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

beschlossen (14. GV vom 23.03.2011, TOP 6). Mit der Planung wurde der Kreis<br />

Segeberg beauftragt. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom <strong>19</strong>.08.2011 mitgeteilt, dass<br />

die Planung im Bereich eines regionalen Grünzuges liegt und daher Anforderungen an die Prüfung und<br />

Begründung geltend gemacht. Eine abschließende landesplanerische Stellungnahme wurde zunächst<br />

zurückgestellt und wird voraussichtlich im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung abgegeben<br />

werden. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) wurde am <strong>19</strong>.05.2011 in<br />

Form einer Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt.<br />

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f der <strong>Gemeinde</strong>ordnung ist nicht erforderlich,<br />

da deren Belange durch die Planung nicht berührt werden. Mit Schreiben vom 13.07.2011 wurden die<br />

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden frühzeitig an der<br />

Planung beteiligt und aufgefordert, sich auch zur Umweltprüfung zu äußern (§ 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch). Die im Zuge dieser Beteiligungsverfahren vorgebrachten Anregungen, Bedenken und<br />

Hinweise müssen von der <strong>Gemeinde</strong> geprüft und in den Abwägungsprozess eingestellt werden.<br />

Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes<br />

eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung)<br />

durchzuführen. Die <strong>Gemeinde</strong> legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die<br />

Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was<br />

nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt<br />

und Detaillierungsgrad des Flächennutzungsplanes angemessenerweise verlangt werden kann. Auf der<br />

Basis der eingegangenen, umweltbezogenen Stellungnahmen hat der Ausschuss für Planung, Bau und<br />

Liegenschaften der <strong>Gemeinde</strong>vertretung empfohlen, die Umweltprüfung in Umfang und Detaillierungsgrad<br />

nach Maßgabe der einzelnen Abwägungsergebnisse zu den frühzeitigen Beteiligungsverfahren<br />

durchzuführen (29. Plan-, Bau-, Lieg-A. vom 18.10.2011, TOP 3).<br />

Der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften hat sich in der gleichen Sitzung insgesamt mit<br />

allen bislang zur Planung vorgebrachten Anregungen, Bedenken bzw. Hinweisen befasst und die Abwägung<br />

für die <strong>Gemeinde</strong>vertretung vorbereitet. Die sich danach ergebenden Abwägungsergebnisse<br />

sind in der Anlage zusammengestellt und werden in die zur Sitzung vorliegenden Planunterlagen bereits<br />

eingearbeitet sein. Auf Basis der Beschlussempfehlung zum Umfang und Detaillierungsgrad der<br />

Umweltprüfung wurde die Umweltprüfung zwischenzeitlich durchgeführt und abgeschlossen. Die Ergebnisse<br />

sind im Umweltbericht beschrieben und werden ebenfalls in die zur Sitzung vorliegenden<br />

Planunterlagen eingearbeitet sein.<br />

Nachdem nunmehr die vollständig ausgearbeiteten Planunterlagen (Planzeichnung und Begründung,<br />

inkl. Umweltbericht) im Entwurf vorliegen, hat der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften der<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und damit den Start des förmlichen Beteiligungsverfahrens<br />

empfohlen (35. Plan-, Bau-, Lieg-A. vom 21.02.<strong>2012</strong>, TOP 5). Dies beinhaltet zugleich<br />

auch die Empfehlung einer Zusammenlegung der Verfahrensschritte „Auslegung“ und „Behördenbeteiligung“.<br />

1. Die Umweltprüfung ist in Umfang und Detaillierungsgrad nach Maßgabe der einzelnen Abwägungsergebnisse<br />

zu den frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchgeführt worden. Dies<br />

wird hiermit gebilligt.<br />

2. Die im Rahmen der Planungsanzeige, der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise hat die<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis geprüft.<br />

3. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt nach § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Zusammenlegung<br />

der Verfahrensschritte „Auslegung“ und „Behördenbeteiligung“.<br />

4. Die Entwürfe der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung, einschließlich<br />

des Umweltberichtes, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.<br />

5. Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zusammen mit<br />

allen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öf-


<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. <strong>19</strong> vom 23.05.<strong>2012</strong><br />

Seite 107<br />

fentlich auszulegen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sind über die Auslegung zu unterrichten und deren Stellungnahmen parallel<br />

hierzu nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen: 17<br />

davon anwesend: 15;<br />

Ja-Stimmen: 12 (CDU-Fraktion, WKB-Fraktion, SPD-Fraktion);<br />

Nein-Stimmen: 3 (FDP-Fraktion),<br />

Stimmenthaltungen: 0.<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 22 GO war <strong>Gemeinde</strong>vertreter Heinz Fölster von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.<br />

TOP 13: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 28 „Biogasanlage im Ortsteil<br />

<strong>Kisdorf</strong>-Wohld“<br />

hier: Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung/Entwurfs- und<br />

Auslegungsbeschluss<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in ihrer Sitzung am 23.03.2011 die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 28 „Biogasanlage im Ortsteil <strong>Kisdorf</strong>-Wohld“ beschlossen (14. GV vom<br />

23.03.2011, TOP 7). Mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanunterlagen auf der Basis des seitens der<br />

Vorhabenträger vorzulegenden Vorhaben- und Erschließungsplanes wurde der Kreis Segeberg beauftragt.<br />

Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom <strong>19</strong>.08.2011 mitgeteilt, dass die Planung im<br />

Bereich eines regionalen Grünzuges liegt und daher Anforderungen an die Prüfung und Begründung<br />

geltend gemacht. Eine abschließende landesplanerische Stellungnahme wurde zunächst zurückgestellt<br />

und wird voraussichtlich im Rahmen der förmlichen Behördenbeteiligung abgegeben werden. Die frühzeitige<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) wurde am <strong>19</strong>.05.2011 in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung<br />

durchgeführt. Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f<br />

der <strong>Gemeinde</strong>ordnung ist nicht erforderlich, da deren Belange durch die Planung nicht berührt werden.<br />

Mit Schreiben vom 13.07.2011 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie<br />

die Nachbargemeinden frühzeitig an der Planung beteiligt und aufgefordert, sich auch zur Umweltprüfung<br />

zu äußern (§ 2 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch). Die im Zuge dieser Beteiligungsverfahren vorgebrachten<br />

Anregungen, Bedenken und Hinweise müssen von der <strong>Gemeinde</strong> geprüft und in den Abwägungsprozess<br />

eingestellt werden.<br />

Nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist für die Ermittlung und Bewertung der Belange des Umweltschutzes<br />

eine Umweltprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes (= Bestandteil der Begründung)<br />

durchzuführen. Die <strong>Gemeinde</strong> legt dabei fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die<br />

Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was<br />

nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfungsmethoden sowie nach Inhalt<br />

und Detaillierungsgrad des Bebauungsplanes angemessenerweise verlangt werden kann. Auf der Basis<br />

der eingegangenen, umweltbezogenen Stellungnahmen hat der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften<br />

der <strong>Gemeinde</strong>vertretung empfohlen, die Umweltprüfung in Umfang und Detaillierungsgrad<br />

nach Maßgabe der einzelnen Abwägungsergebnisse zu den frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchzuführen<br />

(29. Plan-, Bau-, Lieg-A. vom 18.10.2011, TOP 4).<br />

Der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften hat sich in der gleichen Sitzung insgesamt mit<br />

allen bislang zur Planung vorgebrachten Anregungen, Bedenken bzw. Hinweisen befasst und die Abwägung<br />

für die <strong>Gemeinde</strong>vertretung vorbereitet. Die sich danach ergebenden Abwägungsergebnisse<br />

sind in der Anlage zusammengestellt und werden in die zur Sitzung vorliegenden Planunterlagen bereits<br />

eingearbeitet sein. Auf Basis der Beschlussempfehlung zum Umfang und Detaillierungsgrad der<br />

Umweltprüfung wurde die Umweltprüfung zwischenzeitlich durchgeführt und abgeschlossen. Die Ergebnisse<br />

sind im Umweltbericht beschrieben und werden ebenfalls in die zur Sitzung vorliegenden<br />

Planunterlagen eingearbeitet sein.<br />

Nachdem nunmehr die vollständig ausgearbeiteten Planunterlagen (Teil „A“ Planzeichnung, Teil „B“ –<br />

Text, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung, inkl. Umweltbericht) im Entwurf vorliegen,<br />

hat der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften der <strong>Gemeinde</strong>vertretung den Entwurfs- und<br />

Auslegungsbeschluss und damit den Start des förmlichen Beteiligungsverfahrens empfohlen (35. Plan-,


<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. <strong>19</strong> vom 23.05.<strong>2012</strong><br />

Seite 108<br />

Bau-, Lieg-A. vom 21.02.<strong>2012</strong>, TOP 6). Dies beinhaltet zugleich auch die Empfehlung einer Zusammenlegung<br />

der Verfahrensschritte „Auslegung“ und „Behördenbeteiligung“.<br />

1. Die Umweltprüfung ist in Umfang und Detaillierungsgrad nach Maßgabe der einzelnen Abwägungsergebnisse<br />

zu den frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchgeführt worden. Dies<br />

wird hiermit gebilligt.<br />

2. Die im Rahmen der Planungsanzeige, der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise hat die<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis geprüft.<br />

3. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt nach § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Zusammenlegung<br />

der Verfahrensschritte „Auslegung“ und „Behördenbeteiligung“.<br />

4. Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Biogasanlage im Ortsteil<br />

<strong>Kisdorf</strong>-Wohld“, des Vorhaben- und Erschließungsplanes und der Begründung, einschließlich<br />

des Umweltberichtes, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.<br />

5. Die Entwürfe des Bebauungsplanes (Teil „A“ Planzeichnung und Teil „B“ Text), des Vorhaben-<br />

und Erschließungsplanes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB zusammen<br />

mit allen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats<br />

öffentlich auszulegen. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sind über die Auslegung zu unterrichten und deren Stellungnahmen parallel<br />

hierzu nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen: 17<br />

davon anwesend: 15,<br />

Ja-Stimmen: 12 (CDU-Fraktion, WKB-Fraktion, SPD-Fraktion);<br />

Nein-Stimmen: 3 (FDP-Fraktion),<br />

Stimmenthaltungen: 0.<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 22 GO war <strong>Gemeinde</strong>vertreter Heinz Fölster von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.<br />

TOP 14: 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“<br />

hier: Abschließende Abwägung und Satzungsbeschluss<br />

Die von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschlossene öffentliche Auslegung des Planentwurfes und der dazu<br />

gehörenden Begründung (17. GV vom 30.11.2011, TOP 7) erfolgte in der Zeit vom 02.01.<strong>2012</strong> bis zum<br />

03.02.<strong>2012</strong>, die Behörden wurden parallel hierzu mit Schreiben vom 21.12.2011 über die Auslegung<br />

informiert und an der Planung beteiligt. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der parallelen<br />

Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise müssen durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

geprüft und abgewogen werden. Das Abwägungsergebnis ist jeweils mitzuteilen.<br />

Der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften hat sich in seiner Sitzung am 20.03.<strong>2012</strong> mit allen<br />

nach dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweisen<br />

befasst, diese geprüft und die Abwägung für die <strong>Gemeinde</strong>vertretung vorbereitet. Die Abwägungsergebnisse<br />

sind in der Anlage zusammengestellt und werden in die zur Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

vorliegenden Planunterlagen bereits eingearbeitet sein. Sie beinhalten lediglich eine geringfügige Ergänzung<br />

der Begründung. Die Festsetzungen als Inhalte der gemeindlichen Planung bleiben unverändert.<br />

Die 2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“ hat damit die<br />

Satzungsreife erlangt. Der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften hat der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

den Satzungsbeschluss empfohlen (36. PlanBauLiegA vom 20.03.<strong>2012</strong>, TOP 8).<br />

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches<br />

aufgestellt worden und aus dem zurzeit gültigen Flächennutzungsplan entwickelt. Die Planung<br />

ist damit genehmigungsfrei.<br />

1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der parallelen Behördenbeteiligung zur 2.<br />

(vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“ vorgebrachten<br />

Anregungen, Bedenken und Hinweise hat die <strong>Gemeinde</strong>vertretung mit dem als Anlage beigefügten<br />

Ergebnis geprüft. Das Ergebnis wird den Einsendern schriftlich mitgeteilt.<br />

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung<br />

Schleswig-Holstein beschließt die <strong>Gemeinde</strong>vertretung die vorliegende 2. (vereinfachte) Än-


<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. <strong>19</strong> vom 23.05.<strong>2012</strong><br />

Seite 109<br />

derung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“, bestehend aus der Planzeichnung<br />

(Teil A) als Satzung.<br />

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.<br />

4. Der Beschluss der 2. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“<br />

durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In<br />

der Bekanntmachung ist anzugeben, wo die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 mit der<br />

Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt<br />

werden kann.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen: 17<br />

davon anwesend: 16<br />

Beschlussfassung: Einstimmig<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 22 GO waren keine <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

TOP 15: 1. (beschleunigte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Krambekskoppel“<br />

hier: Aufstellungsbeschluss<br />

Der Ausschuss für Planung, Bau und Liegenschaften hat sich in seinen Sitzungen am 21.02.<strong>2012</strong> und<br />

am 17.04.<strong>2012</strong> mit dem Erschließungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 27 „Krambekskoppel“ und<br />

der verkehrlichen Situation auf dem Götzberger Weg im Bereich des Kindergartens neu befasst und der<br />

<strong>Gemeinde</strong>vertretung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 im verkürzten Verfahren mit dem<br />

Ziel einer Erschließung der östlichen Grundstücke zum Götzberger Weg empfohlen (37. APlanBauLie<br />

vom 17.04.<strong>2012</strong>, TOP 7). Mit dieser Änderung soll eine besonders effektive und kostengünstige Entschärfung<br />

der gefährlichen Verkehrssituation im kritischen Bereich der Zufahrt zur Kindertagesstätte<br />

Sonnenschein durch eine Versetzung des Ortsschildes nach Süden ermöglicht werden. Eine verfahrensmäßig<br />

einfachere Befreiung von den derzeit geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes wurde<br />

zuvor mit dem Einvernehmen der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kisdorf</strong> beantragt, war im Ergebnis jedoch nicht genehmigungsfähig,<br />

da hiermit ein Grundzug der bisherigen Planung berührt wird (§ 31 Abs. 2 BauGB).<br />

Diese 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung (Nachverdichtung<br />

bzw. andere Maßnahme der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren nach<br />

§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Auch die übrigen Voraussetzungen des § 13a<br />

BauGB liegen hier vor, da die zugelassene Grundfläche nicht verändert werden soll (= unter dem<br />

Schwellenwert von 20.000 m 2 ), kein UVP-pflichtiges Vorhaben begründet werden soll und keine Anhaltspunkte<br />

für eine mögliche Beeinträchtigung von europäischen Schutzgebieten (Natura 2000 Flächen<br />

– FFH-Gebiet/Vogelschutzgebiet) vorliegen. Im beschleunigten Verfahren entfallen insbesondere<br />

die Umweltprüfung und die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />

kann darüber hinaus von der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeits- und einer frühzeitigen<br />

Behördenbeteiligung absehen. Alternativ zum beschleunigten Verfahren könnte die 1. Änderung<br />

des Bebauungsplanes Nr. 27 auch im Regelverfahren mit einer Umweltprüfung aufgestellt werden, wofür<br />

jedoch keine Beschlussempfehlung seitens des Ausschusses für Planung, Bau und Liegenschaften<br />

abgegeben wurde. Das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB ist hier unzulässig, da mit der Änderung<br />

die Grundzüge der bisherigen Planung berührt werden.<br />

Für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 werden insgesamt ca. 3.100,00 € an Planungskosten<br />

(Schätzung) anfallen. Im Haushalt <strong>2012</strong> sind für neue Planverfahren 3.000,00 € für erste Abschläge und<br />

die Beschaffung von Kartengrundlagen veranschlagt worden, so dass Haushaltsmittel vorhanden sind.<br />

GV Maßmann beantragt, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu streichen.<br />

Beschlussfassung: 6 Stimmen dafür (CDU-Fraktion, SPD-Fraktion)<br />

10 Stimmen dagegen (CDU-Faktion, WKB-Fraktion, FDP-Fraktion)<br />

1. Für die in der Anlage dargestellten Flächen im Bereich des Götzberger Weges und der<br />

Grundstücke Krambekskoppel 1 bis 4 wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27<br />

„Krambekskoppel“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch aufgestellt. Ziel<br />

der Planung ist die direkte verkehrliche Erschließung dieser Grundstücke zum Götzberger<br />

Weg.


<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. <strong>19</strong> vom 23.05.<strong>2012</strong><br />

Seite 110<br />

2. Der Aufstellungsbeschluss ist zusammen mit den zusätzlichen Hinweisen für das beschleunigte<br />

Verfahren ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 und § 13a Abs. 3 BauGB).<br />

3. Mit der Planung wird das Architekturbüro Jänicke + Blank aus Kiel beauftragt.<br />

4. Von der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und<br />

der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen (§ 13a Abs. 2,<br />

Ziffer 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB).<br />

5. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erfolgt in Anwendung der §§ 3 Abs. 2<br />

sowie 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (Öffentliche Auslegung und parallele Behördenbeteiligung).<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Gesetzliche Anzahl der <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen: 17<br />

davon anwesend: 16;<br />

Ja-Stimmen: 10 (CDU-Fraktion, WKB-Fraktion, FDP-Fraktion);<br />

Nein-Stimmen: 5 (CDU-Fraktion),<br />

Stimmenthaltungen: 1 (SPD-Fraktion).<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 22 GO waren keine <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

TOP 16: Fortsetzung der Partnerschaft mit der englischen <strong>Gemeinde</strong> Bardsey cum Rigton<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kisdorf</strong> unterhält mit der englischen <strong>Gemeinde</strong> Bardsey cum Rigton eine Partnerschaft.<br />

Der Ausschuss für Finanzen und Prüfung der Jahresrechnung bittet die <strong>Gemeinde</strong>vertretung, darüber<br />

zu beschließen, ob diese Partnerschaft aufrecht erhalten werden soll (25. AFinPJR vom 11.04.<strong>2012</strong>,<br />

TOP 5). Der Beschluss des Ausschusses ist mit keiner Beschlussvorlage verbunden.<br />

Auf Antrag von Bürgermeister Wisch beschließt die <strong>Gemeinde</strong>vertretung, die Partnerschaft mit<br />

der <strong>Gemeinde</strong> Bardsey cum Rigton die nächsten 2 Jahre aufrecht zu erhalten.<br />

Beschlussfassung: 9 Stimmen dafür (CDU-Fraktion, WKB-Fraktion)<br />

5 Stimmen dagegen (SPD-Fraktion, WKB-Fraktion, FDP-Fraktion)<br />

2 Enthaltungen (WKB-Fraktion)<br />

TOP 17: Auftragsvergabe Schutzbekleidung Freiwillige Feuerwehr<br />

Im Rahmen der Haushaltsberatungen <strong>2012</strong> ist auf Antrag der Feuerwehr die Anschaffung von Schutzbekleidung<br />

für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr in den Haushaltsplan aufgenommen worden.<br />

Hierfür sind bei der Haushaltsstelle 130.9350 aktuell noch Haushaltsmittel in Höhe von 34.700,00 €<br />

verfügbar. Die Beschaffung ist nach den Bestimmungen der VOL im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung<br />

vorzunehmen. Nach Prüfung der eingegangenen Angebote hat die Fa. Kraft Feuerschutz<br />

GmbH, Rendsburg, das wirtschaftlichste Angebot mit einem Gesamtpreis von 39.085,55 € abgegeben.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die Auftragsvergabe zur Beschaffung von Schutzbekleidung<br />

für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr an die Fa. Kraft Feuerschutz GmbH, Rendsburg,<br />

zum Angebotspreis von 39.085,55 €. Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von<br />

4.400,00 € bei der Haushaltsstelle 130.9350 wird zugestimmt.<br />

Beschlussfassung: Einstimmig<br />

TOP 18: Einwohnerfragestunde – 2. Teil<br />

Herr Schiller:<br />

• Zulässigkeit von Entscheidungen durch die <strong>Gemeinde</strong>vertretung, wenn Angelegenheiten im Einzelfall<br />

oder allgemein zur Entscheidung auf Ausschüsse der <strong>Gemeinde</strong>vertretung übertragen sind;<br />

Hinweis auf die Regelungen in § 27 <strong>Gemeinde</strong>ordnung.<br />

Protokollführer<br />

Bürgermeister

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