05 Mrz 2004 - Gemeinde Kisdorf
05 Mrz 2004 - Gemeinde Kisdorf
05 Mrz 2004 - Gemeinde Kisdorf
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
GEMEINDE KISDORF<br />
- Der Bürgermeister - 24568 Kattendorf, den <strong>05</strong>.03.<strong>2004</strong><br />
I / sc<br />
Seite 29<br />
Nr. 5 - GEMEINDEVERTRETUNG KISDORF vom 04.03.<strong>2004</strong><br />
Beginn: 20.03 Uhr; Ende: 21.03 Uhr, <strong>Kisdorf</strong>, Margarethenhoff<br />
Mitgliederzahl: 17<br />
Anwesend stimmberechtigt:<br />
Bürgermeister Schmidt, Harro<br />
GV Beug, Christian<br />
GV Ehrck, Rolf<br />
GV Feege, Jochen<br />
GV Fölster, Heinz<br />
GV Goppelt, Joachim<br />
GV Hamer, Michael<br />
GV Hansen, Wolfgang<br />
GV Heberle, Helmut<br />
GV Heberle, Silke<br />
GV Maßmann, Dieter<br />
GV Meyer, Hermann<br />
GV Offen, Niels<br />
GV Reiche, Käthe-Christine<br />
GV Schiller, Peter<br />
GV Schmuck-Barkmann, Dirk<br />
GV Warner, Carl-Heinz<br />
nicht stimmberechtigt:<br />
Herr Löchelt, Amt <strong>Kisdorf</strong> – zugleich Protokollführer<br />
Die Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung <strong>Kisdorf</strong> wurden durch schriftliche Einladung vom 23.02.<strong>2004</strong><br />
auf Donnerstag, dem 04.03.<strong>2004</strong>, unter Zustellung der Tagesordnung einberufen.<br />
Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung wurden öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Tagesordnung wird wie folgt geändert:<br />
Auf Antrag von Bürgermeister Schmidt werden die Tagesordnungspunkte 11 „Umbesetzung des Ausschusses<br />
für Jugend und Soziales“ und 12 „Wahl einer oder eines 2. stellvertretenden Vorsitzenden<br />
im Ausschuss für Jugend und Soziales“ von der Tagesordnung abgesetzt. (17:0:0)<br />
Die bisherigen Tagesordnungspunkte 13 und 14 werden Tagesordnungspunkte 11 und 12.
<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. 5 vom 04.03.<strong>2004</strong><br />
Seite 30<br />
Tagesordnung:<br />
A. Öffentlicher Teil:<br />
01. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
02. Ausfertigung der Niederschrift Nr. 4 vom 04.12.2003<br />
03. Mitteilungen des Bürgermeisters<br />
04. Fragen der Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
<strong>05</strong>. Einwohnerfragestunde – I. Teil<br />
06. Wahl des <strong>Gemeinde</strong>wehrführers und des stellvertretenden <strong>Gemeinde</strong>wehrführers<br />
6.1 Zustimmung zur Wahl<br />
6.2 Ernennung und Vereidigung<br />
07. Stellungnahme zum Bericht über die Ordnungsprüfung 1997 bis 2001<br />
08. Wasserversorgung<br />
hier: Übertragung der Aufgabe auf das Amt <strong>Kisdorf</strong><br />
09. Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“<br />
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />
10. Bebauungsplan Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“<br />
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />
11. Einwohnerfragestunde – II. Teil<br />
B. Nichtöffentlicher Teil:<br />
12. Städtebaulicher Vertrag für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“<br />
A. Öffentlicher Teil:<br />
Sitzungsniederschrift<br />
TOP 1: Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
Bürgermeister Schmidt eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.<br />
TOP 2: Ausfertigung der Niederschrift Nr. 4 vom 04.12.2003<br />
Nach Zustellung der Niederschrift Nr. 4 vom 04.12.2003 wurden Einwendungen nicht erhoben. Die<br />
Niederschrift gilt somit als gebilligt. Sie wird nach § 41 Abs. 1 GO ausgefertigt.<br />
TOP 3: Mitteilungen des Bürgermeisters<br />
• Firma EDEKA hat ihre Beteiligung an dem geplanten Nahversorgungszentrum abgesagt<br />
• Pachtvertrag mit der Pächterin des „Margarethenhoff“ musste aus rechtlichen Gründen erneut<br />
fristlos gekündigt werden. Der Finanzausschuss hat zwischenzeitlich einen Nachfolger für die<br />
Pächterin ausgesucht, Abschluss des Pachtvertrages nach Räumung durch die bisherige<br />
Pächterin.<br />
• Bis zum 01.08.<strong>2004</strong> sind Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffen im Bereich des Amtsgerichtes<br />
Bad Segeberg aufzustellen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kisdorf</strong> soll hierfür 3 Kandidaten benennen.<br />
Die Fraktionen sollten hierfür Vorschläge vorlegen, die CDU-Fraktion schlägt Herrn Peter<br />
Schiller vor.<br />
• Für die Bildung der Wahlvorstände zur Europawahl sind noch Vorschläge der SPD-Fraktion<br />
und weitere Vorschläge der WKB-Fraktion erforderlich
<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. 5 vom 04.03.<strong>2004</strong><br />
Seite 31<br />
• Der Amtsausschuss wird in seiner Sitzung am 11.03.<strong>2004</strong> den Werkausschuss neu besetzen.<br />
Hierfür muss die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kisdorf</strong> 4 Mitglieder und 4 persönliche Stellvertreter der Mitglieder<br />
benennen. Auch hierfür sollten die Fraktionen Vorschläge unterbreiten.<br />
TOP 4: Fragen der Mitglieder der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
GV Maßmann: - Sind Mitglieder eines Ausschusses an Weisungen des Vorsitzenden gebunden,<br />
besteht nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung ein Recht des<br />
Vorsitzenden, einem Ausschussmitglied das Wort zu entziehen?<br />
- Zunehmende Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht der <strong>Gemeinde</strong>vertreter<br />
und Ausschussmitglieder, Presseveröffentlichungen von Ergebnissen<br />
der Beratung aus nichtöffentlichen Sitzungen, wie können Verletzungen der<br />
Verschwiegenheitspflicht verhindert werden?<br />
TOP 5: Einwohnerfragestunde – I. Teil<br />
• Die Einrichtung „Schulkindergarten“ sollte wieder aktiviert werden<br />
• Die „Vorschularbeit“ sollte nicht in den Räumen des Kindergartens, sondern in den Räumen<br />
der Schule stattfinden<br />
• Wasserrohrbruch in der Pommernstraße, Entfernung der Baustellensicherung<br />
• Betroffene sollten in nichtöffentlichen Sitzungen der <strong>Gemeinde</strong>vertretung und der Ausschüsse<br />
angehört werden<br />
• Inhalt des neuen Pachtvertrags mit dem Pächter des Margarethenhoff, Einsicht in Bilanzen<br />
des Pächters<br />
TOP 06: Wahl des <strong>Gemeinde</strong>wehrführers und des stellvertretenden <strong>Gemeinde</strong>wehrführers<br />
6.1 Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
6.2 Ernennung und Vereidigung<br />
6.1 Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
Die Wahlversammlung der Freiwilligen Feuerwehr <strong>Kisdorf</strong> hat am 09.01.<strong>2004</strong> den Hauptbrandmeister<br />
Bernhard Wulf zum Wehrführer wiedergewählt. Ferner wurde Herr Oberbrandmeister Jürgen Rahn<br />
zum stellvertretenden Wehrführer wiedergewählt. Die Wahl bedarf der Zustimmung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren<br />
(Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10.02.1996 (GVOBl. S. 200 ff).<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung stimmt der Wiederwahl des Hauptbrandmeisters Bernhard Wulf zum<br />
Wehrführer und der Wiederwahl von Oberbrandmeister Jürgen Rahn zum stellvertretenden<br />
Wehrführer gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der<br />
Feuerwehren (Brandschutzgesetz - BrSchG) vom 10.02.1996 (GVOBl. S. 200 ff) zu. (17:0:0)<br />
6.2 Ernennung und Vereidigung<br />
Der Bürgermeister überreicht die Ernennungsurkunden und vereidigt den <strong>Gemeinde</strong>wehrführer und<br />
den stellvertretenden <strong>Gemeinde</strong>wehrführer.<br />
Vor Beratung über den Tagesordnungspunkt 7 gibt Bürgermeister Schmidt bekannt, dass für GV Niels<br />
Offen künftig GV Joachim Goppelt Fraktionssprecher der CDU-Fraktion ist.
<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. 5 vom 04.03.<strong>2004</strong><br />
Seite 32<br />
TOP 7: Stellungnahme zum Bericht über die Ordnungsprüfung 1997 bis 2001<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>prüfungsamt des Kreises Segeberg hat die nach dem Kommunalprüfungsgesetzt vorgeschriebene<br />
Ordnungsprüfung für die Haushaltsjahre 1997 bis 2001 durchgeführt. Die Ergebnisse<br />
sind in einem Prüfungsbericht zusammengefasst. Der Prüfungsbericht ist allen Mitgliedern der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
mit der Einladung zur 6. Finanzausschusssitzung übersandt worden.<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>prüfungsamt hat die <strong>Gemeinde</strong> zur Stellungnahme zu einzelnen Prüfungsbemerkungen<br />
aufgefordert. Der Finanzausschuss hat sich mit dem Entwurf der Stellungnahme befasst und schlägt<br />
der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vor, den beigefügten Text zu beschließen (6. FinA vom 09.02.<strong>2004</strong>, TOP 4).<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt die beigefügte Stellungnahme zum Bericht über die Ordnungsprüfung<br />
für den Zeitraum 1997 bis 2001. (17:0:0)<br />
TOP 8: Wasserversorgung<br />
hier: Übertragung der Aufgabe auf das Amt <strong>Kisdorf</strong><br />
Die Generalversammlung der Wasserleitungsgenossenschaft e.G. <strong>Kisdorf</strong> hat in ihrer Sitzung am<br />
19.06.2002 die Auflösung der Genossenschaft zum 31.12.2003 beschlossen. Mit Vertrag vom<br />
23.12.2003 hat sich die in Liquidation befindliche Genossenschaft gegenüber der <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet,<br />
die Versorgung der <strong>Kisdorf</strong>er Bürgerinnen und Bürger mit Trink- und Brauchwasser noch im Jahre<br />
<strong>2004</strong> sicherzustellen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat sich mit der Art der Erledigung der Aufgabe „Wasserversorgung“ beschäftigt,<br />
und beschlossen, die Übertragung der Aufgabe auf das Amt <strong>Kisdorf</strong> anzustreben. Der Verkehrsausschuss<br />
ist beauftragt worden, einen Katalog von offenen Fragen zu erstellen, der mit dem<br />
Werkausschuss des Eigenbetriebes Wasserversorgung im Amt <strong>Kisdorf</strong> erörtert werden sollte (4. GV<br />
vom 04.12.2003, TOP 10).<br />
Der Verkehrsausschuss hat den Fragenkatalog erarbeitet (9. VerkA vom 13.01.<strong>2004</strong>, TOP 6). Die<br />
Fragen sind am 19.01.<strong>2004</strong> in der Sitzung des Werkausschusses erörtert worden. Als Ergebnis der<br />
Erörterung hat der Amtsausschuss des Amtes <strong>Kisdorf</strong> Antworten auf die Fragen der <strong>Gemeinde</strong> beschlossen<br />
(4. AmtsA vom <strong>05</strong>.02.<strong>2004</strong>, TOP 9).<br />
Der Verkehrsausschuss hat den Beschluss des Amtsausschusses ausgewertet und empfiehlt der<br />
<strong>Gemeinde</strong>vertretung, die Aufgabe „Wasserversorgung“ auf das Amt <strong>Kisdorf</strong> zu übertragen (10. VerkA<br />
vom 10.02.<strong>2004</strong>, TOP 6).<br />
Nach § 5 Amtsordnung ist hierfür ein Übertragungsbeschluss erforderlich, der den Beschlüssen der<br />
übrigen beteiligten <strong>Gemeinde</strong>n (Hüttblek, Struvenhütten, Stuvenborn und Winsen) entspricht.<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong>n Hüttblek, Struvenhütten, Stuvenborn und Winsen haben die Aufgabe<br />
„Wasserversorgung“ auf das Amt <strong>Kisdorf</strong> übertragen. Das Amt erfüllt diese Aufgabe in<br />
der Rechtsform eines Eigenbetriebes. Der Eigenbetrieb beschafft das erforderliche<br />
Trink- und Brauchwasser durch Bezug vom Zweckverband Kaltenkirchen / Henstedt-<br />
Ulzburg und verteilt das Wasser über eigene Transportleitungen und Ortsnetze.<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kisdorf</strong> überträgt die Aufgabe „Wasserversorgung“ nach § 5 Abs. 1<br />
Amtsordnung dem Amt <strong>Kisdorf</strong> zum 01.04.<strong>2004</strong>.<br />
3. Die vorhandenen Wasserversorgungsnetze der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kisdorf</strong> und der Wasserleitungsgenossenschaft<br />
e.G. <strong>Kisdorf</strong> mit Ausnahme der Brunnen- und Bauwerke für die<br />
Wasserwerke werden zum 01.04.<strong>2004</strong> entschädigungslos an das Amt <strong>Kisdorf</strong> übereignet.<br />
(17:0:0)
<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. 5 vom 04.03.<strong>2004</strong><br />
Seite 33<br />
TOP 9: Grünordnungsplan zum Bebauungsplan Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“<br />
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in Ihrer Sitzung am <strong>05</strong>.07.2001 die Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“ beschlossen (22. GV vom <strong>05</strong>.07.2001, TOP 7). Da mit diesem Bebauungsplan<br />
erstmalige Eingriffe in die Natur und Landschaft auf einer Fläche von mehr als 2 ha vorbereitet<br />
werden, ist nach § 6 Abs. 1 des Landesnaturschutzgesetzes und dem gemeinsamen Runderlass<br />
des Innenministeriums und des Ministeriums für Umwelt, Natur und Forsten vom 03.07.1998 die Aufstellung<br />
eines Grünordnungsplanes erforderlich. Mit der Erarbeitung des Grünordnungsplanes wurde<br />
das Büro Landschaftsplanung Hess Jacob beauftragt. Nach Durchführung der Bestandserhebungen,<br />
Bewertungen, Konfliktanalyse, Leitbilderstellung und Maßnahmenplanung sowie Abstimmung mit der<br />
<strong>Gemeinde</strong> wurde am 17.09.2002 eine öffentliche Informationsveranstaltung (frühzeitige Bürgerbeteiligung<br />
nach § 6 Abs. 1 Landschaftsplanverordnung) durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange und<br />
die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben vom 28.01.2003 an der Planung beteiligt. Die bisher<br />
zur Planung vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweise sind von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
zu prüfen.<br />
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.<strong>05</strong>.2003 (1. PlanA vom 20.<strong>05</strong>.2003, TOP 7)<br />
mit den bisher vorgebrachten Anregungen, Bedenken und Hinweisen befasst und die Abwägungsentscheidung<br />
für die <strong>Gemeinde</strong>vertretung vorbereitet. Die Abwägungsergebnisse ergeben sich aus der<br />
Anlage und sind bereits in die zur Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet.<br />
Ebenfalls eingearbeitet sind die im Planungsausschuss zuletzt am 16.09.2003 beschlossenen<br />
Änderungen des Planentwurfes (4. PlanA vom 16.09.2003, TOP 5) und die Angleichungen an<br />
den aktuellen Bebauungsplanentwurf.<br />
Weiterer Diskussionsbedarf besteht seitens des Planungsausschusses nicht mehr. Durch die Planung<br />
werden die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt; es muss daher vor der abschließenden<br />
Beschlussfassung über den Grünordnungsplan von der <strong>Gemeinde</strong> noch eine gesonderte Beteiligung<br />
nach § 47 f der <strong>Gemeinde</strong>ordnung parallel zum Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
wird empfohlen, den Entwurf des Grünordnungsplanes zu beschließen und auf dieser<br />
Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen (§ 6 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz).<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses<br />
eines städtebaulichen Vertrages mit den Erschließungsträgern der Grundstücke im Bereich<br />
des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“:<br />
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange sowie der Naturschutzverbände vorgebrachten Anregungen, Bedenken und<br />
Hinweise wurden von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung mit dem als Anlage beigefügten Ergebnis<br />
geprüft.<br />
2. Der vorliegende Entwurf des Grünordnungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 25 „Wulfsche<br />
Koppeln“ wird gebilligt.<br />
3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf nach § 6 Abs. 3 der Landschaftsplanverordnung<br />
für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange<br />
und die nach den Naturschutzgesetzen anerkannten Naturschutzverbände sind über die<br />
Auslegung zu unterrichten.<br />
4. Zusätzlich erfolgt eine gesonderte Beteiligung nach § 47 f der <strong>Gemeinde</strong>ordnung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Anzahl der <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen: 17<br />
davon anwesend: 17 ; Ja-Stimmen: 17 ; Nein-Stimmen: 0 ; Stimmenthaltungen:0.<br />
Bemerkung:<br />
Aufgrund des § 22 GO waren keine <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
<strong>Kisdorf</strong>, <strong>Gemeinde</strong>vertretung Nr. 5 vom 04.03.<strong>2004</strong><br />
Seite 34<br />
TOP 10: Bebauungsplan Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“<br />
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung hat in Ihrer Sitzung am <strong>05</strong>.07.2001 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.<br />
25 „Wulfsche Koppeln“ beschlossen (22. GV vom <strong>05</strong>.07.2001, TOP 7). Mit der Planung wurde das<br />
Büro Architektur + Stadtplanung aus Hamburg beauftragt. Die Landesplanungsbehörde hat mit<br />
Schreiben vom 27.08.2002 bestätigt, dass Ziele der Raumordnung und der Landesplanung der Bebauungsplanung<br />
nicht entgegenstehen. Nach Entwurfserstellung und Abstimmung innerhalb der <strong>Gemeinde</strong><br />
wurde am 17.09.2002 die frühzeitige Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch) in Form<br />
einer Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden<br />
wurden mit Schreiben vom 03.02.2003 an der Planung beteiligt. Die bisher vorgebrachten<br />
Anregungen, Bedenken und Hinweise zur Planung sind von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung zu prüfen.<br />
Der Planungsausschuss hat sich in seinen Sitzungen am 17.12.2002 (48. PlanA vom 17.12.2002,<br />
TOP 4) und am 20.<strong>05</strong>.2003 (1. PlanA vom 20.<strong>05</strong>.2003, TOP 7) mit den bisher vorgebrachten Anregungen,<br />
Bedenken und Hinweisen befasst und die Abwägungsentscheidung für die <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
vorbereitet. Die Abwägungsergebnisse ergeben sich aus der Anlage und sind bereits in die zur<br />
Sitzung der <strong>Gemeinde</strong>vertretung vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet. Ebenfalls eingearbeitet<br />
sind die im Planungsausschuss besprochenen und zuletzt am 17.02.<strong>2004</strong> beschlossenen sonstigen<br />
Änderungen des Planentwurfes (6. PlanA vom 17.02.<strong>2004</strong>, TOP 5).<br />
Weiterer Diskussionsbedarf besteht seitens des Planungsausschusses nicht mehr. Durch die Planung<br />
werden die Interessen von Kindern und Jugendlichen berührt; es muss daher vor dem Satzungsbeschluss<br />
über den Bebauungsplan Nr. 25 von der <strong>Gemeinde</strong> noch eine gesonderte Beteiligung nach<br />
§ 47 f der <strong>Gemeinde</strong>ordnung parallel zum Auslegungsverfahren durchgeführt werden. Der <strong>Gemeinde</strong>vertretung<br />
wird empfohlen, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen und damit das formale<br />
Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch einzuleiten.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>vertretung beschließt unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses<br />
eines städtebaulichen Vertrages mit den Erschließungsträgern der Grundstücke im Bereich<br />
des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“:<br />
1. Die im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, der Planungsanzeige und der Beteiligung<br />
der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgebrachten Anregungen,<br />
Bedenken und Hinweise wurden von der <strong>Gemeinde</strong>vertretung mit dem als Anlage<br />
beigefügten Ergebnis geprüft.<br />
2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“ und der Begründung werden<br />
in den vorliegenden Fassungen gebilligt.<br />
3. Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages sind die Entwürfe des Planes und der Begründung<br />
nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.<br />
Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu unterrichten.<br />
4. Zusätzlich erfolgt eine gesonderte Beteiligung nach § 47 f der <strong>Gemeinde</strong>ordnung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Gesetzliche Anzahl der <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen: 17<br />
davon anwesend: 17 ; Ja-Stimmen: 17; Nein-Stimmen: 0; Stimmenthaltungen: 0.<br />
Bemerkung:<br />
Aufgrund des § 22 GO waren keine <strong>Gemeinde</strong>vertreter/innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.<br />
TOP 11: Einwohnerfragestunde – II. Teil<br />
• Der Vorraum der Sporthalle wird während des Sportbetriebes zunehmend als Wartehalle von am<br />
Sport nicht beteiligten Jugendlichen genutzt<br />
• Zeitplan für die Erschließung des B-Planes Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“<br />
• Erschließung des B-Planes Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“ in Bauabschnitten<br />
• Zufahrt vom Karklohweg in den B-Plan Nr. 25 „Wulfsche Koppeln“<br />
Protokollführer Bürgermeister