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07.05.2013 - Knittlingen

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Niederschrift Verhandelt am <strong>07.05.2013</strong><br />

über die<br />

Vorsitzender: Bürgermeister Hopp<br />

Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 20, anwesend: 17 Mitglieder<br />

öffentlichen<br />

Abwesend waren: Stadtrat Blanc, Fink und Hähnle; Stadtrat Kesselbach ab 18.05 Uhr,<br />

Stadtrat Dr. Leitz bis 18.42 Uhr und Stadträtin Teschner-Klug ab 18.22 Uhr anwesend<br />

Verhandlungen Außerdem anwesend: die Herren Amtsleiter Dannecker, Hirth und Just<br />

des Gemeinderates<br />

Schriftführer: Hauptamtsleiter Hirth<br />

§ 69<br />

Sanierung und Umbau der Knittlinger Kelter;<br />

Vergabe von Architekturleistungen<br />

Beilage 65/2013<br />

Bürgermeister Hopp führt in den Sachverhalt ein.<br />

Er begrüßt auch Herrn Gerd Schweizer von der Arbeitsgruppe Kelter sowie die Herren Göhner<br />

und Schrade vom gleichnamigen Büro.<br />

Stadtrat Steinhilper bittet um Überprüfung, ob man das Dachgeschoss nicht doch irgendwie<br />

erschließen könne.<br />

Herr Göhner sagt, dass man auch die Brandschutzvorschriften beachten müsse. Dies müsse<br />

man untersuchen. Lösungsvorschläge gäbe es sicherlich.<br />

Stadtrat Arnold sagt, dass es in Stetten am Heuchelberg eine sehr schöne Kelter gebe, die<br />

kürzlich saniert worden wäre. Er überreicht die Kontaktdaten.<br />

Stadtrat Meiser erklärt für die Zuhörer den bisherigen Verlauf. Er erklärt die Funktion des<br />

FBK, den Architektenwettbewerb, die gemeinsame Arbeitsgruppe. Der Architekt habe die<br />

bisherigen Leistungen unentgeltlich erbracht. Deshalb kam vom Baugremium der Vorschlag,<br />

einen Architektenvertrag seitens der Stadt abzuschließen.<br />

Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />

1. Das Architekturbüro Göhner & Schrade wird mit der Sanierung und Umbau der<br />

Alten Kelter auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 26.04.2013 beauftragt.<br />

2. Die Beauftragung erfolgt zunächst stufenweise (Entwurfsplanung 7%, Genehmigungsplanung<br />

6 %).<br />

3. Der Bauantrag für die Sanierung/Umnutzung der Kelter ist dem Gemeinderat<br />

zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />

.<br />

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