07.05.2013 - Knittlingen
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Niederschrift Verhandelt am <strong>07.05.2013</strong><br />
über die<br />
Vorsitzender: Bürgermeister Hopp<br />
Normalzahl der Gemeinderatsmitglieder: 20, anwesend: 17 Mitglieder<br />
öffentlichen<br />
Abwesend waren: Stadtrat Blanc, Fink und Hähnle; Stadtrat Kesselbach ab 18.05 Uhr,<br />
Stadtrat Dr. Leitz bis 18.42 Uhr und Stadträtin Teschner-Klug ab 18.22 Uhr anwesend<br />
Verhandlungen Außerdem anwesend: die Herren Amtsleiter Dannecker, Hirth und Just<br />
des Gemeinderates<br />
Schriftführer: Hauptamtsleiter Hirth<br />
§ 69<br />
Sanierung und Umbau der Knittlinger Kelter;<br />
Vergabe von Architekturleistungen<br />
Beilage 65/2013<br />
Bürgermeister Hopp führt in den Sachverhalt ein.<br />
Er begrüßt auch Herrn Gerd Schweizer von der Arbeitsgruppe Kelter sowie die Herren Göhner<br />
und Schrade vom gleichnamigen Büro.<br />
Stadtrat Steinhilper bittet um Überprüfung, ob man das Dachgeschoss nicht doch irgendwie<br />
erschließen könne.<br />
Herr Göhner sagt, dass man auch die Brandschutzvorschriften beachten müsse. Dies müsse<br />
man untersuchen. Lösungsvorschläge gäbe es sicherlich.<br />
Stadtrat Arnold sagt, dass es in Stetten am Heuchelberg eine sehr schöne Kelter gebe, die<br />
kürzlich saniert worden wäre. Er überreicht die Kontaktdaten.<br />
Stadtrat Meiser erklärt für die Zuhörer den bisherigen Verlauf. Er erklärt die Funktion des<br />
FBK, den Architektenwettbewerb, die gemeinsame Arbeitsgruppe. Der Architekt habe die<br />
bisherigen Leistungen unentgeltlich erbracht. Deshalb kam vom Baugremium der Vorschlag,<br />
einen Architektenvertrag seitens der Stadt abzuschließen.<br />
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluss:<br />
1. Das Architekturbüro Göhner & Schrade wird mit der Sanierung und Umbau der<br />
Alten Kelter auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 26.04.2013 beauftragt.<br />
2. Die Beauftragung erfolgt zunächst stufenweise (Entwurfsplanung 7%, Genehmigungsplanung<br />
6 %).<br />
3. Der Bauantrag für die Sanierung/Umnutzung der Kelter ist dem Gemeinderat<br />
zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.<br />
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