23.03.2014 Aufrufe

Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf Gemeinde Neißeaue

Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf Gemeinde Neißeaue

Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf Gemeinde Neißeaue

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Dankeschön an alle Wahlhelfer!<br />

Am 8. Juni 2008 fanden die Wahlen zum Kreistag und Landrat für den<br />

Kreis Görlitz als auch die Bürgermeisterwahlen in den <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Horka</strong>,<br />

<strong>Kodersdorf</strong> und Schöpstal sowie am 22. Juni 2008 die erforderliche<br />

Neuwahl des Landrates im Kreis Görlitz statt.<br />

Wir möchten nunmehr die Gelegenheit nutzen, ein ganz herzliches Dankeschön<br />

an alle Beteiligten auszusprechen.<br />

Sie haben durch Ihre Einsatzbereitschaft als ehrenamtliche Mitglieder<br />

des <strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses und der Wahlvorstände zum reibungslosen<br />

Ablauf und Erfolg der Wahlen beigetragen.<br />

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mit den hierbei gesammelten Erfahrungen<br />

auch bei zukünftigen Wahlen weiterhin zur Verfügung stehen.<br />

Mit freundlichem Gruß<br />

Ewald Ernst, Verbandsvorsitzender und die Bürgermeister<br />

der Mitgliedsgemeinden <strong>Horka</strong> – Christian Nitschke, <strong>Kodersdorf</strong> –<br />

René Schöne, Neißeaue – Ewald Ernst, Schöpstal – Bernd Kalkbrenner<br />

Telefon 03 58 25 /700-0, Fax 03 58 25 /700-18<br />

E-Mail: sekretariat@vwvwschoeps-neisse.de<br />

Internet: www.vwvwschoeps-neisse.de<br />

Standesamt: Telefon 035825/60776<br />

Stellenausschreibung<br />

In der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue ist ab dem 1.9.2008 die Stelle einer /<br />

eines<br />

Mitarbeiter/in Bauhof<br />

zunächst befristet für zwei Jahre zu besetzen.<br />

Die Stelle umfasst u. a. folgende Aufgabengebiete in der <strong>Gemeinde</strong><br />

Neißeaue:<br />

– allgemeine Aufgaben eines /einer Arbeiters/in im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

– Grünflächenpflege<br />

– Straßenreinigungs- und Winterdienst<br />

– handwerkliche Tätigkeiten /Reparaturarbeiten usw.<br />

Eine abgeschlossene handwerkliche Ausbildung /Facharbeiter /in<br />

sowie der Besitz des Führerscheins der Klasse C /CE (Lkw-Führerschein)<br />

sind geforderte Einstellungsvoraussetzungen für die Beschäftigung.<br />

Gesucht wird eine Kraft, die für alle in der <strong>Gemeinde</strong><br />

anfallenden Arbeiten eingesetzt werden kann. Selbstständiges Arbeiten<br />

sowie selbstständige Arbeitsplanung und -vorbereitung werden<br />

erwartet. Als Bewerber /in sollten Sie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit<br />

haben, da die Arbeiten oft im Team ausgeführt werden.<br />

Wünschenswert für die Besetzung der Stelle wären des Weiteren Erfahrungen<br />

mit Baumpflege und in landschaftsgärtnerischen Tätigkeiten,<br />

das Vorliegen von entsprechenden Motorkettensägescheinen<br />

bzw. die Bereitschaft zum Erwerb dieser, Kenntnisse in der Fahrzeugpflege<br />

sowie Grundkenntnisse im Umgang mit dem PC.<br />

Eine Bereitschaft zur Tätigkeit in der freiwilligen Feuerwehr wäre<br />

auf Grund der Verfügbarkeit während des Tages von Vorteil und für<br />

die <strong>Gemeinde</strong> sehr hilfreich.<br />

Das Arbeitsverhältnis einschließlich der Vergütung richten sich<br />

nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen<br />

Dienst (TVöD).<br />

Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Im Bedarfsfall wird<br />

ein Arbeitseinsatz auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten, an<br />

Sonn- und Feiertagen und auch nachts erwartet.<br />

Bitte richten Sie Ihre vollständige und aussagefähige Bewerbung<br />

mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, Lichtbild, tabellarischer<br />

Lebenslauf, Zeugnisse und weitere Befähigungsnachweise,<br />

Nachweis der geforderten Führerscheinklasse) bis zum<br />

28.7.2008 an den<br />

Verwaltungsverband Weißer Schöps /Neiße<br />

Personalstelle<br />

Straße der Einheit 79<br />

02923 <strong>Kodersdorf</strong><br />

Neu im Fundbüro<br />

In den letzten Wochen wurde folgender Fundgegenstand im Fundbüro<br />

des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps /Neiße abgegeben:<br />

Fundtag Gegenstand Fundort<br />

22.4.2008 Autoschlüssel 02923 <strong>Kodersdorf</strong>,<br />

Peugeot Torgaer Str. /Friedhofseingang<br />

20.5.2008 Schlüsselbund 02923 <strong>Kodersdorf</strong>,<br />

Schulstr. /Parkplatz Ärztehaus<br />

8.6.2008 Handy NOKIA 02829 Neißeaue OT Deschka<br />

6610i<br />

Auenstr. 22, ehemaliges<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt<br />

Für Nachfragen bzw. zur Abholung des Gegenstandes wenden Sie sich<br />

bitte während der üblichen Sprechzeiten an das Ordnungsamt des Verwaltungsverbandes<br />

Weißer Schöps /Neiße, Tel. 03 58 25 /700 15 oder<br />

700 25.<br />

Bekanntmachungen des Staatsbetriebes Sachsenforst<br />

Neue Regelungen<br />

beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln<br />

Wer einen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen<br />

Betrieb leitet, ist verpflichtet, elektronisch oder schriftlich Aufzeichnungen<br />

über die im Betrieb angewandten Pflanzenschutzmittel<br />

(PSM) zu führen. Als forstwirtschaftlicher Betrieb zählt jeder Waldeigentümer,<br />

unabhängig von seiner Flächengröße. Dabei ist es unerheblich,<br />

ob er die Maßnahmen selbst vornimmt oder durch Dritte ausführen<br />

lässt.<br />

Vor einer PSM-Anwendung im Wald hat sich der Eigentümer bzw. Bewirtschafter<br />

von geeigneten Fachkräften konkrete Informationen zur beabsichtigten<br />

Maßnahme einzuholen.<br />

Im Falle der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist dieser gesetzlichen<br />

Informations- und Dokumentationspflicht durch Forstbetriebsinhaber<br />

nachzukommen.<br />

Dr. Glowna, Leiterin des Forstbezirkes Weißwasser<br />

Sprechzeiten der Energieberatungsstellen:<br />

• Stadtverwaltung Niesky, Muskauer Str. 20 /22, 02906 Niesky<br />

Beratung jeden 1. Donnerstag im Monat von 15.00 bis 18.00 Uhr,<br />

telefonische Vereinbarung unter 0 35 91 /46 46 12<br />

oder 01 62 /526 12 57<br />

• Stadtverwaltung Görlitz, Umweltamt, Untermarkt 6 – 8,<br />

02806 Görlitz, Tel. 0 35 81 /67 17 01<br />

Di. 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr<br />

Do. 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr<br />

Fr. 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

Weiteres Informationsmaterial liegt im Verwaltungsverband und in<br />

den Mitgliedsgemeinden aus.<br />

2 7. Juli 2008

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!