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Mediation, eine spezielle Verhandlungsmethode

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Ausschuss für <strong>Mediation</strong> und Konfliktmanagement<br />

0BMerkblatt zur <strong>Mediation</strong><br />

<strong>Mediation</strong> ist <strong>eine</strong> Methode der Konfliktlösung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass<br />

die Konfliktparteien miteinander verhandeln bis sie <strong>eine</strong> Lösung gefunden haben, die<br />

den Interessen aller Beteiligten gerecht wird. Der Mediator ist ihnen dabei als neutraler<br />

Vermittler behilflich. Er ist kein Schiedsrichter und hat k<strong>eine</strong> Entscheidungsbefugnisse.<br />

Konflikte lassen sich auf verschiedene Weise lösen. Eine Möglichkeit besteht darin,<br />

den Konflikt durch <strong>eine</strong>n Dritten, <strong>eine</strong>n Richter oder Schiedsrichter entscheiden zu<br />

lassen. Eine weitere ist die Lösung des Konfliktes durch die Parteien selbst, und zwar<br />

auf dem Verhandlungsweg, entweder mit oder ohne Vermittler.<br />

<strong>Mediation</strong> bietet sich vor allem an,<br />

wenn die Parteien die Lösung des Konfliktes selbst bestimmen und <strong>eine</strong><br />

Konfliktlösung gegen ihren Willen ausschließen wollen,<br />

wenn die Interessen der Parteien darauf gerichtet sind, sowohl möglichst<br />

günstige Ergebnisse für sich selbst zu erzielen, als auch ihre persönlichen<br />

oder geschäftlichen Beziehungen zu der anderen Partei zu erhalten. Dies<br />

gilt z.B. für Eltern, die sich getrennt haben, für Geschäftspartner, für<br />

Gesellschafter oder Nachbarn,<br />

wenn es den Parteien darauf ankommt, den mit <strong>eine</strong>m mehrstufigen<br />

Gerichtsverfahren verbundenen finanziellen und zeitlichen Aufwand zu<br />

vermeiden, z.B. in Konflikten, die, wenn sie rechtshängig gemacht werden,<br />

mit zeit- und geldraubenden Sachverständigengutachten sein können<br />

verbunden wären, wie etwa in Bau- oder Arzthaftungsprozessen,<br />

wenn der dem Konflikt zugrundeliegende Sachverhalt komplex oder die<br />

Beweislage schwierig ist und die Parteien das mit <strong>eine</strong>m ungewissen<br />

Prozessergebnis verbundene Risiko vermeiden wollen,


- 2 -<br />

wenn mit dem Konflikt zusammenhängende Sachverhalte vertraulich und<br />

nicht öffentlich behandelt werden sollen.<br />

Nicht geeignet für die <strong>Mediation</strong> sind Fälle,<br />

deren Streitgegenstand nicht zur Disposition der Parteien steht, die also<br />

nicht vergleichsfähig sind,<br />

in denen <strong>eine</strong> der Parteien auf sofortigen Rechtsschutz angewiesen ist.<br />

Unter subjektiven Kriterien kommt <strong>Mediation</strong> nicht in Betracht,<br />

wenn der Konflikt dermaßen eskaliert ist, dass die Chancen, sich zu einigen,<br />

minimal sind, sei es, weil das gegenseitige Mistrauen zu groß oder <strong>eine</strong><br />

Kommunikation nicht mehr möglich ist,<br />

wenn <strong>eine</strong> Partei sich gar nicht einigen will, z.B. weil sie aus strategischen<br />

Gründen ein Gerichtsurteil als Präjudiz erstreiten will,<br />

wenn <strong>eine</strong> Partei es ausschließlich auf <strong>eine</strong>n Missbrauch der<br />

Verhandlungsbereitschaft der anderen Partei anlegt, z.B. um Zeit zu<br />

gewinnen oder Informationen auszuforschen,<br />

wenn die Parteien bereits ein obligatorisches Schlichtungsverfahren<br />

durchlaufen haben und <strong>eine</strong> richterliche Entscheidung erwarten.<br />

In der Regel geht nach Ausbruch <strong>eine</strong>s Konfliktes die Kommunikation zwischen den<br />

Parteien zurück, oft kommt sie völlig zum Erliegen. Sie entfernen sich voneinander,<br />

nehmen starre, oft überzogene Positionen ein. Der Konflikt eskaliert und schränkt die<br />

Fähigkeit, miteinander zu verhandeln, drastisch ein.<br />

Mit s<strong>eine</strong>r kommunikativen Kompetenz kann der Mediator den Parteien dazu<br />

verhelfen, das Sachgespräch wieder aufzunehmen und das strukturelle<br />

Einigungshindernis der Kommunikationsstörung zu überwinden.<br />

Der Mediator kann die Kommunikation auf dreifache Weise verbessern:<br />

Über die Art s<strong>eine</strong>r Fragen kann er Einfluss darauf nehmen, was die<br />

Parteien besprechen und so den Informationsfluss in <strong>eine</strong>r Verhandlung<br />

erleichtern.


- 3 -<br />

Durch s<strong>eine</strong> Gesprächsmoderation kann er beeinflussen, wie etwas gesagt<br />

wird, indem er die Äußerungen der Parteien auf <strong>eine</strong>r sachlichen Ebene<br />

zusammenfasst, die das Weiterführende an dem Gesagten erkennen lässt.<br />

Er kann die Richtung des Gesprächs in <strong>eine</strong> Lösungsorientierung lenken<br />

und damit verhindern, dass die Parteien in alte destruktive Feindseligkeiten<br />

zurückfallen.<br />

Indem der Mediator die Kommunikation der Parteien in dieser Weise lenkt, kann<br />

er dazu beitragen, dass die Parteien Sachfragen von Fragen, die ihre Beziehung<br />

zueinander betreffen, trennen, gegenseitige Abwertungen begrenzen und <strong>eine</strong><br />

konstruktive Verhandlung zum beiderseitigen Vorteil zustande bringen.<br />

Außerdem kann der Mediator zu interessenorientiertem Verhandeln beitragen,<br />

indem er<br />

das Augenmerk der Parteien aus der Vergangenheit in die Zukunft richtet,<br />

das gegenseitige Verständnis der Parteien für die jeweiligen Interessen und<br />

Motive erhöht, indem er jede Partei mit ihrer eigenen Wahrnehmung, die oft<br />

von der der anderen weit entfernt ist, respektiert und sie mit ihren Emotionen<br />

ernst nimmt,<br />

das Gespräch auf die hinter den Positionen liegenden Interessen der<br />

Parteien lenkt und mit den Parteien recherchiert, wo sich ihre Interessen<br />

treffen,<br />

darauf hinwirkt, dass auch die Interessen anderer von dem Konflikt<br />

betroffener Personen zur Sprache kommen und gegebenenfalls diese<br />

Personen in die Verhandlungen mit einbezogen werden.<br />

Das Ergebnis <strong>eine</strong>r gelungenen <strong>Mediation</strong> ist <strong>eine</strong> Vereinbarung, die die Interessen<br />

aller Konfliktbeteiligten berücksichtigt und deshalb die Chance bietet, dauerhaft<br />

akzeptiert zu werden.<br />

Zum Unterschied zwischen Vergleichsgesprächen mit dem zuständigen Gericht<br />

und <strong>eine</strong>r <strong>Mediation</strong>


- 4 -<br />

Vielfach wenden Richter in der mündlichen Verhandlung ebenso wie Mediatoren<br />

kommunikative und verhandlungsrelevante Techniken an und moderieren<br />

interessenorientierte Vergleichsverhandlungen.<br />

Allerdings kann dem Richter die Zeit fehlen, die oft erforderlich ist, um <strong>eine</strong>n<br />

kooperativen Verhandlungsprozess in Gang zu setzen und zu <strong>eine</strong>m für die Parteien<br />

zufriedenstellenden Ergebnis zu bringen. Dies gilt insbesondere für all jene Fälle, in<br />

denen der Kern des Problems in Konflikten zu suchen ist, die außerhalb des rechtlich<br />

relevanten Streitgegenstandes liegen (wenn z.B. der Gesellschafterbeschluss, der in<br />

<strong>eine</strong>m Gerichtsverfahren angefochten wird, nur die Spitze des Eisberges von<br />

Konflikten unter den Gesellschaftern selbst ist) und in denen andere als die<br />

Prozessparteien in die Konfliktlösung mit einbezogen werden müssen.<br />

In dieser Hinsicht unterscheiden sich gerichtliche Vergleichsverhandlungen und<br />

<strong>Mediation</strong>en nur graduell.<br />

Strukturell unterscheidet sich der Richter von dem Mediator durch s<strong>eine</strong> Verpflichtung,<br />

den Konflikt, falls die Vergleichsverhandlungen scheitern, durch s<strong>eine</strong> Entscheidung<br />

zu regeln.<br />

Der Richter behält, auch wenn er sich während der Vergleichsverhandlung in die Rolle<br />

des Vermittlers begibt, s<strong>eine</strong> Funktion als Richter. Scheitert die<br />

Vergleichsverhandlung, entscheidet er durch Urteil.<br />

Dies wirkt sich auf die Dynamik der Verhandlungen aus.<br />

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Parteien bei ihren Verhandlungen mit dem<br />

Richter nicht aus dem Auge verlieren, dass er den Rechtsstreit entscheiden wird.<br />

Dadurch kann es den Parteien erschwert werden, unbefangen und orientiert an ihren<br />

Interessen miteinander zu verhandeln.<br />

Ihr Verhandlungsstil kann davon geprägt sein,<br />

die Äußerungen und Interventionen des Richters daraufhin durchleuchten zu<br />

wollen, ob sich daraus Rückschlüsse für s<strong>eine</strong> Auffassung, wie sie im Urteil<br />

zum Ausdruck kommen wird, ziehen lassen,


- 5 -<br />

zu versuchen, durch taktisches Geschick den Richter auf ihre Seite zu<br />

ziehen, beispielsweise, indem sie sich selbst aufwerten, die andere Partei<br />

abwerten,<br />

sich nicht in der Lage zu sehen, Hintergründe des Rechtsstreits oder<br />

sonstige Sachverhalte zur Sprache zu bringen, weil sie befürchten, dies<br />

könne ihre Chancen, den Prozess zu gewinnen, beeinträchtigen,<br />

zu befürchten, vor dem Richter sich ihres Rechts unsicher oder<br />

unglaubwürdig zu ersch<strong>eine</strong>n, wenn sie sich auf Kompromisse einlassen.<br />

Derartige Konstellationen können zu <strong>eine</strong>r Verfestigung der gegensätzlichen<br />

Positionen führen. Sie bergen die Gefahr in sich, dass der Kern des Problems gar<br />

nicht zur Sprache kommt und es den Parteien nicht gelingt, zu konstruktiven<br />

Verhandlungsergebnissen zu kommen.<br />

<strong>Mediation</strong> ist nicht auf vor- und außergerichtliche Auseinandersetzungen beschränkt.<br />

Auch nach Einleitung <strong>eine</strong>s Gerichtsverfahrens kann sich für die Parteien der Versuch<br />

lohnen, den Konflikt in <strong>eine</strong>r <strong>Mediation</strong> zu lösen. Dadurch können den Parteien,<br />

Anwälten und Richtern zeitraubende Beweisaufnahmen und damit verbundene<br />

Erörterungen erspart bleiben. Gelingt die <strong>Mediation</strong>, kann das in der <strong>Mediation</strong><br />

ausgehandelte Ergebnis gerichtlich protokolliert werden.

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