Aus dem Inhalt - Kölner Anwaltverein
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<strong>Aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Inhalt</strong>: 2/2004<br />
30. März 2004<br />
Seite<br />
I. Bericht über die ordentliche Mitgliederversammlung des KAV am 10.03.2004 1<br />
II. RVG verabschiedet – Bundesrat stimmt der Reform der Justiz- und 6<br />
Anwaltsgebühren zu<br />
III. RVG-Seminare 6<br />
1. RVG in Straf- und Bußgeldsachen am 13.05.2004<br />
2. Einführung in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz III am 13.05.2004<br />
3. RVG in Familiensachen am 21.06.2004<br />
4. Vertiefungsveranstaltung zum neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz I am 25.06.2004<br />
5. RVG-Seminare für Kanzlei-Mitarbeiter/-innen am 22./29.06.2004 und 07./14.07.2004<br />
6. Weitere Veranstaltungen zum RVG<br />
IV. KAV-Seminar am 26.04.2004 9<br />
„Überwachung der Telekommunikation – Ermittlungspraxis und<br />
Verteidigungsmöglichkeiten“<br />
Referent: RA Dr. Björn Gercke, Krefeld<br />
V. KAV-Seminar am 27.04.2004 10<br />
„Einführung in das Mietrecht – das mietrechtliche Mandat“<br />
Referent: RA Wolfgang Flintrop, Köln<br />
VI. KAV-Seminar am 28.04.2004 10<br />
„Internationale Kindesentführungen – zur verfahrensrechtlichen und<br />
materiell-rechtlichen Situation“<br />
Referenten: Richterin am AG/Familiengericht Köln Birgit Niepmann<br />
Richter am AG/Familiengericht Köln a.D. Joachim Fuß<br />
VII. KAV-Seminar am 04.05.2004 11<br />
„Online-Datenaustausch im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren<br />
(AGM) über das Internet“<br />
Referent: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Robert Meyer, Kall<br />
VIII. KAV-Seminar am 06.05.2004 11<br />
„Personenmehrheiten bei Mietverhältnissen“<br />
Referent: Richter am AG Köln Hans Ulrich Rohde<br />
IX. Seminare am 07.05.2004 und 14.05.2004 12<br />
„Typische Fallkonstellationen im Erbschaftsstreit“<br />
Referenten: Richter am AG Bonn Bernd Lier<br />
RA Dr. Andreas Frieser, Bonn<br />
X. KAV-Seminar am 11.05.2004 13<br />
„Rechtsschutz gegen bauaufsichtliche Verfügungen und<br />
Vollstreckungsmaßnahmen“<br />
Referenten: RA Stefan Rappen, Köln<br />
RA Frank Dierker, Frechen
XI. KAV-Seminar am 26.05.2004 13<br />
„Einführung in das Betreuungsrecht“<br />
Referent: RA Klaus Schlimm, Köln<br />
XII. Frühjahrsempfang im Arbeitsgericht am 12.05.2004 13<br />
XIII. 13. ADVO-Golf-Turnier am 18.06.2004 14<br />
XIV. Führung durch die JVA Köln-Ossendorf für Kanzlei-Mitarbeiter/-innen am 30.06.2004 14<br />
XV. <strong>Aus</strong>blick auf kommende KAV-Seminare 15<br />
XVI. Neue KAV-Fachanwaltslehrgänge im Arbeits-, Familien- und Versicherungsrecht 15<br />
XVII. Der Arbeitsrechtsausschuß informiert 16<br />
XVIII. Der <strong>Aus</strong>schuß Insolvenzrecht informiert 17<br />
XIX. Der <strong>Aus</strong>schuß Syndikusanwälte informiert 18<br />
XX. Der <strong>Aus</strong>schuß Junge Anwälte informiert 18<br />
XXI. Bundeseinheitlicher / europäischer Anwaltsausweis 19<br />
XXII. Anschriften sowie Telefon- und Faxanschlüsse der Polizeiinspektionen, 19<br />
deren Nebenwachen, Kriminal- und Verkehrskommissariate<br />
XXIII. Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV 19<br />
XXIV. Ringvorlesung „Einführung in den Anwaltsberuf“ 19<br />
XXV. Frankfurt beliebtester Standort für Anwaltskanzleien 20<br />
XXVI. Neues aus der Rechtsprechung 21<br />
XXVII. Datenbank der „Deutschen Niederlassungen in Großbritannien“ 21<br />
XXVIII. Publikation zum deutschen Arbeitsrecht in englischer Sprache 22<br />
XXIX. Neues aus <strong>dem</strong> Deutschen AnwaltVerlag 22<br />
XXX. Neues von Kölner Autoren 22<br />
XXXI. Vorschau Termine 2004 25<br />
Impressum:<br />
Herausgeber:<br />
Kölner <strong>Anwaltverein</strong> e.V.<br />
verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke, 1. Vorsitzender,<br />
Geschäftsstelle, Justizgebäude, Zimmer 101 - 109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln,<br />
Geschäftszeiten: Montag – Freitag, 9.00 – 15.00 Uhr<br />
Telefon: 0221 / 28 56 02 – 0, Telefax: 0221 / 44 14 57<br />
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2003 KAV<br />
Druck:<br />
Layoutservice Brüssel<br />
Roonstr. 63 a, 50674 Köln
Sehr geehrte Frau Kollegin,<br />
sehr geehrter Herr Kollege,<br />
I. Bericht über die ordentliche Mitgliederversammlung<br />
des KAV am 10.03.2004<br />
Am 10.03.2004 fand unter großer Beteiligung in<br />
der Flora die diesjährige Mitgliederversammlung<br />
des KAV statt. Insgesamt waren fast 300 Kolleginnen<br />
und Kollegen anwesend, die sich im<br />
Anschluß an die Versammlung auch zum gemeinsamen<br />
Abendessen und kollegialem <strong>Aus</strong>tausch<br />
trafen.<br />
Der Mitgliederversammlung 2004 lag folgende<br />
Tagesordnung – veröffentlicht in den Mitteilungen<br />
01/2004 – zugrunde:<br />
1. Jahresbericht des Vorsitzenden<br />
2. Grußworte der Präsidenten des Land- und<br />
Amtsgerichts sowie des Leiters der Staatsanwaltschaft<br />
Köln<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Entlastung des Vorstandes<br />
5. Wahl des Kassenprüfers / der Kassenprüfer<br />
für das Geschäftsjahr 2005<br />
6. Wahlen zum Vorstand<br />
7. Umwandlung des Arbeitskreises Insolvenzrecht<br />
in den <strong>Aus</strong>schuß des KAV für Insolvenzrecht<br />
8. Wahlen von <strong>Aus</strong>schußmitgliedern<br />
9. Einbindung des früheren Vereins der Rechtsanwälte<br />
beim Oberlandesgericht Köln als<br />
„Vereinigung der Rechtsanwälte beim OLG im<br />
KAV“<br />
10. Verschiedenes<br />
Im Vorfeld der Mitgliederversammlung fand die<br />
1. Veranstaltung des Kölner <strong>Anwaltverein</strong>s zum<br />
neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz statt. Herr<br />
Kollege Rembert Brieske, Mitglied des DAV-<br />
Präsidiums, erläuterte vor über 500 Kolleginnen<br />
und Kollegen sehr anschaulich und eingängig die<br />
Neuregelung des RVG und stellte sich anschließend<br />
den zahlreichen Fragen aus <strong>dem</strong> Auditorium,<br />
<strong>dem</strong> er anfängliche Berührungsängste mit<br />
<strong>dem</strong> RVG schnell zu nehmen verstand. Wir möchten<br />
Herrn Kollegen Brieske nochmals dafür herzlich<br />
danken, daß er uns für diese Veranstaltung<br />
als Referent zur Verfügung stand.<br />
Zu TOP 1<br />
Zur Mitgliederversammlung konnte Herr Kollege<br />
Dr. Rainer Klocke, 1. Vorsitzender des KAV, auch<br />
in diesem Jahr wieder Vertreter der Richterschaft<br />
und der Staatsanwaltschaft begrüßen. Der Einladung<br />
des KAV waren gefolgt der Präsident des<br />
Landgerichts Köln, Herr Helmut Zerbes, und der<br />
Präsident des Amtsgerichts Köln, Herr Johannes<br />
Schultz. Herr Jürgen Kapischke, Leitender Oberstaatsanwalt<br />
Köln, konnte aufgrund wichtiger anderweitiger<br />
Verpflichtungen leider nicht erscheinen<br />
und entsandte als seinen Vertreter Herrn<br />
Oberstaatsanwalt Hagen Körber.<br />
Des weiteren konnte Herr Kollege Dr. Klocke begrüßen<br />
den Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer<br />
Köln, Herrn Kollegen Dr. Jürgen Lauer<br />
und die Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer<br />
Köln, Frau Kollegin Dr. Susanne Offermann-<br />
Burckart und Herrn Kollegen Albert Vossebürger.<br />
Die Mitgliederversammlung begann traditionell mit<br />
<strong>dem</strong> Jahresbericht des Vorsitzenden, <strong>dem</strong> die<br />
begleitend ausgegebenen Materialien des KAV<br />
zum vergangenen Jahr zugrunde lagen. Diese<br />
Materialien finden Sie diesen KAV-Mitteilungen<br />
wiederum als Anhang beigefügt. Sie können außer<strong>dem</strong><br />
auf der Website des KAV unter:<br />
www.koelner.anwaltverein.de eingesehen werden.<br />
Einleitend ging Herr Kollege Dr. Klocke auf die<br />
Entwicklung des KAV-Mitgliederbestandes im<br />
Jahr 2003 ein. Zum 31.12.2003 wies der KAV<br />
1
einen Mitgliederbestand von 3.669 Kolleginnen<br />
und Kollegen auf, im Vorjahr waren es zum gleichen<br />
Datum noch 3.440. Der KAV liegt damit<br />
noch weit vor den großen <strong>Anwaltverein</strong>en in München,<br />
Hamburg und Berlin. Damit repräsentiert<br />
der KAV nahezu 62 % aller am Landgericht/Oberlandesgericht<br />
Köln zugelassenen<br />
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Daß der<br />
starke Anstieg der Mitgliederzahlen andauert,<br />
zeigen die neuesten Zahlen, wonach der KAV<br />
aktuell bereits 3.763 Mitglieder aufweist.<br />
Als ausschlaggebend für diese erfreuliche Entwicklung<br />
stellte Herr Kollege Dr. Klocke die beispiellosen<br />
Angebote des KAV – vor allem auf <strong>dem</strong><br />
Gebiet der Fortbildung – für seine Mitglieder dar.<br />
Von erheblicher Bedeutung ist außer<strong>dem</strong> der<br />
Umstand, daß die neu zugelassenen Kolleginnen<br />
und Kollegen nach deren Vereidigung am Landgericht<br />
Köln durch <strong>Aus</strong>schußmitglieder, Vorstände<br />
und die Geschäftsführung des KAV auf der Geschäftsstelle<br />
mit einem Glas Sekt begrüßt werden.<br />
Ziel dieser Begrüßung ist es vorrangig, der Zeremonie<br />
der Vereidigung einen kleinen feierlichen<br />
Rahmen zu geben; daneben ergibt sich die Möglichkeit,<br />
das umfangreiche Angebot des KAV darzustellen,<br />
so daß zahlreiche Kolleginnen und Kollegen<br />
– zumal sie für die ersten 2 Jahre beitragsfrei<br />
gestellt werden – direkt ihre Mitgliedschaft<br />
beantragen.<br />
Des weiteren ging Herr Kollege Dr. Klocke auf die<br />
Gütestelle des KAV ein, die zum 01.10.2001<br />
eingerichtet wurde, um Kolleginnen und Kollegen<br />
sowie Bürgern eine effektive und kostengünstige<br />
Möglichkeit an die Hand zu geben, notwendige<br />
Schlichtungsverfahren durchführen zu können. Er<br />
berichtete, daß im Verhältnis zum Jahr 2002 im<br />
Jahr 2003 etwas weniger Anträge eingegangen<br />
seien. Insgesamt hatte der KAV 493 Verfahren zu<br />
bearbeiten. Davon wurden 83 Verfahren durch<br />
Vergleich abgeschlossen, was einer Quote von<br />
18,86 % entspricht. Durch die Ruhruniversität<br />
Bochum wurden Evaluierungen zu den Erfahrungen<br />
mit der obligatorischen Streitschlichtung<br />
durchgeführt, an welchen sich auch der KAV mit<br />
den <strong>Anwaltverein</strong>en Bonn und Aachen und der<br />
RAK Köln beteiligt hatte. Über die Ergebnisse der<br />
Untersuchung werden wir berichten, die voraussichtlich<br />
im Mai veröffentlicht werden. <strong>Aus</strong>gehend<br />
von den bisherigen in keiner Weise befriedigenden<br />
Ergebnissen müsse allerdings das gesamte<br />
Gütestellen- und Schlichtungsgesetz auf den<br />
Prüfstand gestellt werden, so Herr Kollege Dr.<br />
Klocke. Bislang sei das Gesetz den hohen Erwartungen<br />
in keiner Weise gerecht geworden und<br />
sollte daher in 2005 auslaufen.<br />
Herr Kollege Dr. Klocke berichtete weiter über den<br />
großen Erfolg des KAV, sich gemeinsam mit den<br />
umliegenden <strong>Anwaltverein</strong>en sowie der RAK Köln<br />
und anderen Verbänden gegen die Abschaffung<br />
der Arbeitsgerichtstage im Bezirk gewehrt zu<br />
haben. Weiteres rechtpolitisches Thema im Jahresbericht<br />
stellt die beabsichtigte Zusammenlegung<br />
von Gerichtsbarkeiten dar. Geplant ist, die<br />
Arbeitsgerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit<br />
einzuverleiben, die Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit<br />
der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ursprünglich<br />
teilte der Justizminister Gerhards <strong>dem</strong><br />
KAV mit, daß er von <strong>dem</strong> Plan der Zusammenlegung<br />
von Fachgerichtsbarkeiten nichts halte und<br />
sich nicht an der entsprechenden Arbeitsgruppe<br />
zur Abschaffung der vorgenannten Gerichtsbarkeiten<br />
zu beteiligen gedenke. Mittlerweile ist zu<br />
vernehmen, daß NRW gewillt sei, einer Öffnungsklausel<br />
zuzustimmen; ein entsprechender<br />
Beschluß hierzu solle schon im Mai 2004 ergehen.<br />
Ergebnis wäre, daß ein Flickenteppich in<br />
Deutschland entstehen würde mit wenig erfreulichen<br />
Konsequenzen für die Anwaltschaft. <strong>Aus</strong><br />
diesem Grund bat Herr Kollege Dr. Klocke alle<br />
Mitglieder des KAV, sich über die Fachpresse zu<br />
diesem Thema zu informieren und sich in die ent-<br />
2
sprechende Diskussion um die Zusammenlegung<br />
der Gerichtsbarkeiten einzubringen. Auch der<br />
KAV werde sich nach wie vor sehr deutlich zu<br />
dieser Frage positionieren.<br />
Zu den weiterhin umfangreichen Aktivitäten des<br />
KAV im Fortbildungsbereich konnte Herr Kollege<br />
Dr. Klocke Erfreuliches berichten. Mittlerweile<br />
führt der KAV 3 Fachanwaltslehrgänge durch,<br />
und zwar zum Arbeits-, Familien- und Versicherungsrecht.<br />
Der KAV ist damit unverändert der<br />
einzige örtliche <strong>Anwaltverein</strong> im Bundesgebiet,<br />
der sich auf diesem Gebiet betätigt. Erstmals<br />
durchgeführt wurde der Fachanwaltslehrgang für<br />
Versicherungsrecht - mit sehr gutem Erfolg. Weitere<br />
Lehrgänge in diesen Gebieten werden - bei<br />
entsprechender Nachfrage - ab <strong>dem</strong> Herbst 2004<br />
wieder angeboten werden.<br />
Im Jahr 2003 hatte der KAV insgesamt 68 Veranstaltungen<br />
durchgeführt, davon 62 Fortbildungsveranstaltungen<br />
zu mannigfaltigen Rechtsthemen.<br />
Herr Kollege Dr. Klocke dankte allen Kolleginnen<br />
und Kollegen, die in den Fachausschüssen des<br />
KAV mitarbeiten und dort aktiv ihre Ideen gestalterisch<br />
einbringen. Nur auf diese Weise sei es<br />
<strong>dem</strong> KAV möglich, das vorgenannte breite Seminarangebot<br />
aufzustellen.<br />
Besonders ging Herr Kollege Dr. Klocke auf das<br />
Kölner Forum JungeAnwälte ein, welches als<br />
Berufseinsteigerseminar mit steigen<strong>dem</strong> Erfolg<br />
gemeinsam mit der RAK Köln und den befreundeten<br />
<strong>Anwaltverein</strong>en Bonn und Aachen jährlich<br />
durchgeführt werde.<br />
Zum Rahmenvertrag des KAV mit der KVB zur<br />
Job-Ticket-Nutzung griff der Vorsitzende ein<br />
Schreiben der KVB auf, das Anfang März an die<br />
angeschlossenen Kanzleien adressiert war und in<br />
<strong>dem</strong> es um die Erfassung der Geburtsdaten der<br />
Job-Ticket-Nutzer ging. <strong>Aus</strong>geräumt wurde von<br />
der KVB der von dort geschaffene Eindruck, der<br />
KAV habe Anfragen nicht beantwortet. Die KVB<br />
hat sich hierfür entschuldigt, bittet in der Sache<br />
aber um Mitteilung der Geburtsdaten, die nur zum<br />
Zwecke des Abgleichs und der Berechtigung unter<br />
<strong>dem</strong> Job-Ticket-Abkommen benötigt werden.<br />
Zur Rückmeldung an die KVB wurde die Frist bis<br />
zum 31. März 2004 erweitert.<br />
Besonderen Dank richtete Herr Kollege Dr. Klocke<br />
an Herrn Kollegen Dr. Ulrich Prutsch, <strong>Aus</strong>bildungsbeauftragter<br />
für das Berufsbildungswesen.<br />
Im Jahr 2003 waren 324 <strong>Aus</strong>zubildende in die<br />
Lehrlingsrolle eingetragen. Ein leichter Rückgang<br />
im Vergleich zum Jahr 2002 war somit zu verzeichnen.<br />
Herr Kollege Dr. Klocke bat alle Kolleginnen<br />
und Kollegen, im eigenen Interesse weiterhin<br />
<strong>Aus</strong>bildungsplätze zur Verfügung zu stellen<br />
und an der <strong>Aus</strong>bildung mitzuwirken.<br />
Unerfreuliches mußte Herr Kollege Dr. Klocke<br />
dagegen zum Thema Erhebung von Mitgliedsbeiträgen<br />
berichten. Mittlerweile seien ca.<br />
€ 17.000,00 an rückständigen Mitgliedsbeiträgen<br />
aufgelaufen, die sich derzeit in den verschiedenen<br />
Mahnstufen befinden. Dieser Umstand ist insbesondere<br />
deswegen bedenklich, da etwa 2/3 eines<br />
Jahresbeitrages an den DAV abgeführt werden<br />
muß. Insoweit sind Fälligkeitstermine einzuhalten.<br />
Letztlich benötigt der KAV die pünktliche Zahlung<br />
von 2 Mitgliedern, um allein den an den DAV abzuführenden<br />
Anteil eines säumigen Mitglieds leisten<br />
zu können. Dies kann nicht zu Lasten des<br />
Vereins gehen und entspricht auch nicht <strong>dem</strong><br />
Vereinsgedanken. Der KAV wird daher in Zukunft<br />
zunehmend von <strong>dem</strong> eingerichteten Mahnstufen<br />
Gebrauch machen, die vorsehen, daß ab der<br />
3. Mahnung auch der <strong>Aus</strong>schluß des Mitgliedes<br />
drohe und der Rückstand einem Mahnbescheidsverfahren<br />
zugeführt werde.<br />
3
Es folgten <strong>Aus</strong>führungen zu gewichtigen Umstrukturierungen,<br />
die der KAV im vergangenen Jahr<br />
durchgeführt hatte. So wurde die bis Sommer<br />
bestehende Kurierdienst GmbH des KAV in die<br />
Kölner <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH umbenannt.<br />
Diese ist nunmehr damit betraut – wie<br />
schon den Mitteilungen vom Oktober 2003 zu<br />
entnehmen war – alle Fortbildungsaktivitäten des<br />
KAV durchzuführen. Außer<strong>dem</strong> werden sonstige<br />
Veranstaltungen wie beispielsweise das Organfest<br />
und der Juristenball fortan durch die Service<br />
GmbH durchgeführt werden. Der Vereinsgedanke<br />
wird durch diese Neuregelungen selbstverständlich<br />
nicht abhanden kommen.<br />
Besonderen Dank richtete Herr Kollege Dr. Klocke<br />
an Frau Kollegin Roswitha Angenendt, die nach<br />
nunmehr 12-jähriger Mitgliedschaft – die satzungsmäßige<br />
Höchstdauer – den Vorstand verlassen<br />
werde. Frau Kollegin Angenendt habe sehr<br />
engagiert und kritisch an der Arbeit des KAV mitgewirkt<br />
und belebende Impulse vermittelt. Auch<br />
ihre Aufgabe als Geschäftsführerin der Service<br />
GmbH habe sie ehrenamtlich und sehr engagiert<br />
durchgeführt. Herr Kollege Dr. Klocke dankte außer<strong>dem</strong><br />
Herrn Kollegen Josef Busshoff, nunmehr<br />
alleiniger Geschäftsführer der Service GmbH, für<br />
seine stets intensive Wahrnehmung seiner Aufgaben.<br />
Er wies in diesem Zusammenhang darauf<br />
hin, daß nach wie vor bei weitem nicht alle Mitglieder<br />
des KAV die Dienste des Kurierdienstes<br />
in Anspruch nehmen würden. Dies sei im Hinblick<br />
auf den Monatsbeitrag in Höhe von nur € 8,90<br />
inkl. MwSt. pro Anwalt erstaunlich. Bereits bei<br />
geringem Postaufkommen rechne sich die Mitgliedschaft<br />
kurzfristig. Die Kontrolle, ob Trittbrettfahrer<br />
den Kurierdienst unentgeltlich nützen, werde<br />
in diesem Jahr intensiviert.<br />
Herr Kollege Dr. Klocke schloß seinen Jahresbericht<br />
mit Dankesworten an alle Mitglieder des Vorstandes,<br />
die in ehrenamtlicher und aufopferungsvoller<br />
Tätigkeit die Belange der Kölner Anwaltschaft<br />
wahrnehmen.<br />
Zu TOP 2<br />
Es folgten <strong>Aus</strong>führungen der Präsidenten des<br />
Land- und Amtsgerichts sowie des Vertreters der<br />
Staatsanwaltschaft Köln.<br />
Der Präsident des Landgerichts, Herr Helmut<br />
Zerbes, ging auf die steigenden Belastungen bei<br />
sinkender Personaldecke des Landgerichts Köln<br />
ein. Die Justiz sehe sich großen Schwierigkeiten<br />
gegenüber, die teilweise steigende Zahl der Eingänge<br />
durch die vorhandene Belegschaft wahrnehmen<br />
zu können. Zwar sei das Landgericht<br />
inzwischen mit Informationstechnik ausgestattet,<br />
die entsprechende Software stehe allerdings noch<br />
nicht zur Verfügung. Dessenungeachtet ginge der<br />
Abbau der Arbeitsplätze weiter voran.<br />
Der Präsident des Amtsgerichts, Herr Johannes<br />
Schultz, thematisierte zunächst die in NRW im<br />
Jahr 2000 neu eingeführte obligatorische außergerichtliche<br />
Streitschlichtung und bemerkte, daß<br />
sich die Erwartungen nicht erfüllt haben, weshalb<br />
deren Fortführung über 2005 hinaus abzulehnen<br />
sei. Im weiteren berichtete er, daß die Einführung<br />
des elektronischen Handelsregisters nunmehr<br />
abgeschlossen sei. Zur Zeit würde das Vereinsregister<br />
umgestellt. Auch das elektronische Grundbuch<br />
wurde mittlerweile der Vollendung zugeführt.<br />
Das letzte Grundbuchblatt wurde termingerecht<br />
am 23.12.2003 eingescannt.<br />
Auch Herr Schulz wußte im übrigen von steigenden<br />
Eingangszahlen berichten, die mit der stetig<br />
sinkenden Personalzahl nur unter äußersten<br />
Schwierigkeiten bewältigt werden können. Die<br />
Justiz werde derzeit „kaputt gespart“.<br />
Herr Oberstaatsanwalt Hagen Körber, der als<br />
Stellvertreter des verhinderten Leitenden Ober-<br />
4
staatsanwalts Jürgen Kapischke erschienen war,<br />
berichtete ebenfalls von zunehmenden Belastungen.<br />
In der Staatsanwaltschaft Köln gebe es ausgeprägte<br />
Sorgen um die personelle <strong>Aus</strong>stattung<br />
im Bereich des Unterbaus, nicht dagegen im Bereich<br />
der höheren Dienste. Es gebe auch Probleme<br />
mit der installierten Software in den einzelnen<br />
Geschäftsbereichen; die erwarteten Entlastungen<br />
seien nicht eingetreten. Herr Körber bemerkte<br />
abschließend, daß der Übergang der Staatsanwaltschaft<br />
zum Justizgebäude Luxemburger Straße<br />
nach wie vor geschlossen bleiben müsse im<br />
Hinblick auf eine konkrete Bedrohungssituation im<br />
Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren.<br />
Alle Ehrengäste betonten das ausgezeichnete<br />
Verhältnis der Justiz zur Kölner Anwaltschaft und<br />
<strong>dem</strong> Kölner <strong>Anwaltverein</strong>, wodurch eine ausgesprochen<br />
angenehme berufliche Atmosphäre<br />
geschaffen und die Zusammenarbeit erheblich<br />
erleichtert werde. Herr Kollege Dr. Klocke bedankte<br />
sich bei Herrn Zerbes, Herrn Schultz und Herrn<br />
Körber herzlich für ihre <strong>Aus</strong>führungen.<br />
Zu TOP 3, 4 und 5<br />
Der Kassenbericht wurde durch den Schatzmeister<br />
und stellvertretenden Vorsitzenden des KAV,<br />
Herrn Kollegen Henrich Potthast erstattet. Im Anschluß<br />
daran berichteten die Kassenprüfer, daß<br />
die durchgeführte Kassenprüfung ohne Beanstandungen<br />
verblieben ist. Auf Antrag des<br />
Herrn Kollegen Vossebürger wurde der Vorstand<br />
einstimmig und bei 15 Enthaltungen entlastet.<br />
Frau Kollegin Dr. Adelheid Hofmeister und Herr<br />
Kollege Udo Gaudig wurden zu den Kassenprüfern<br />
für das Geschäftsjahr 2004 wiedergewählt.<br />
Herr Kollege Dr. Klocke dankte beiden herzlich für<br />
Ihre bisherige Tätigkeit im Rahmen der Kassenprüfung.<br />
Zu TOP 6<br />
Es folgte die Wiederwahl folgender Vorstandsmitglieder:<br />
Herren Kollegen Klaus Brisch, Josef<br />
Busshoff, Dr. Thomas Gutknecht und Dr. Ulrich<br />
Sommer, welche jeweils ohne Gegenstimmen und<br />
bei eigener Enthaltung wieder in den Vorstand<br />
des KAV gewählt wurden.<br />
Damit setzt sich der Vorstand des KAV nunmehr<br />
aus folgenden Kolleginnen und Kollegen zusammen:<br />
RA Dr. Rainer Klocke 1. Vorsitzender<br />
RA Henrich Potthast stv. Vorsitzender und<br />
Schatzmeister<br />
RA Rolf-Helmut Becker<br />
RA Alfred Börsch<br />
RA Klaus Brisch<br />
RA Josef Busshoff<br />
RA Karl-Dietmar Cohnen<br />
RA Dr. Thomas Gutknecht<br />
RA Christian Kerner<br />
RAin Karen Lessing<br />
RA Dr. Thomas Riemann<br />
RA Dr. Ulrich Sommer<br />
RA Heinz Spizig<br />
RAin Pia Tybussek<br />
Zu TOP 7<br />
Ebenfalls einstimmig und bei 6 Enthaltungen wurde<br />
der Arbeitskreis Insolvenzrecht des KAV in<br />
einen <strong>Aus</strong>schuß gemäß § 7 der Satzung des KAV<br />
umgewandelt.<br />
Zu TOP 8<br />
Folgende <strong>Aus</strong>schußmitglieder für die <strong>Aus</strong>schüsse<br />
Insolvenzrecht, Betreuungsrecht, Mediation und<br />
Konfliktmanagement sowie Syndikusanwälte wurden<br />
bei jeweils eigener Enthaltung der anwesenden<br />
<strong>Aus</strong>schußmitglieder gewählt:<br />
Insolvenzrecht<br />
1. Frau Hildegard Allemand<br />
2. Herr Andreas Amelung<br />
3. Herr Dr. Norbert Heimann<br />
4. Herr Dr. Christoph Niering<br />
5. Herr Dr. Andreas Ringstmeier<br />
6. Herr Dr. Ralf Sinz<br />
7. Herr Dr. Martin Stockhausen<br />
8. Herr Dr. Rüdiger Werres<br />
5
Betreuungsrecht<br />
1. Frau Gela Esser-Ponert<br />
2. Herr Lothar Kopp<br />
3. Herr Albrecht W. Omankowski<br />
4. Frau Barbara Seefelder-Behnke<br />
5. Herr Klaus Schlimm<br />
6. Frau Ulrike Schramm<br />
7. Frau Anne Schürner<br />
8. Frau Angelika Töpfer<br />
9. Herr Armin Viersbach<br />
10. Frau Edith Wege<br />
11. Frau Johanna Werres<br />
Mediation und Konfliktmanagement<br />
1. Frau Corinna Bauer<br />
2. Frau Ulrike Fischer<br />
3. Herr Dr. Ludwig Koch<br />
4. Frau Natascha Kunze<br />
5. Herr Burkhart Meichsner<br />
6. Frau Gisa Schicha<br />
7. Herr Dr. Rainer Voß<br />
8. Frau Andrea Wegner-Katzenstein<br />
9. Herr Klaus Weskamp<br />
Syndikusanwälte<br />
1. Herrn Dr. Christoph Ebert<br />
2. Herr Axel Fortmann<br />
3. Herr Karl Heinz Güntzer<br />
4. Herr Dr. Christoph Hack<br />
5. Herr Ralf Josten<br />
6. Frau Elke Orban<br />
7. Herr Dr. Thomas Riemann<br />
8. Herr Hartmut Tonner<br />
9. Frau Brigitte Weber<br />
10. Herr Ralf Winter<br />
12.03.2004 <strong>dem</strong> Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />
zugestimmt. Bestandteil dieser Kostenrechtsnovelle<br />
ist auch eine Reform der Rechtsanwaltsvergütung<br />
(RVG). Damit ist der Bundesrat<br />
einer Empfehlung seines Rechtsausschusses<br />
gefolgt. Die Politik hat ihre Zusage eingehalten,<br />
die Anwaltsvergütung nach 10 Jahren des Stillstandes<br />
und der Null-Runden nun auch den modernen<br />
Anforderungen anwaltlicher Tätigkeit anzupassen.<br />
Zwar handelt es sich bei <strong>dem</strong> nun verabschiedeten<br />
RVG um einen echten Kompromiß, welcher<br />
der Anwaltschaft nicht zu Jubelstürmen Anlaß<br />
gibt. Dennoch ist man nun endlich gemeinsam zu<br />
einer Lösung gekommen. Das RVG ist aufgrund<br />
der wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft, die<br />
mit steigenden Kosten bei sinkenden Umsätzen<br />
zu kämpfen hat, dringend erforderlich.<br />
Die Strukturreform bedeutet u.a. eine stärkere<br />
Honorierung der Anwaltstätigkeit im Rahmen der<br />
außergerichtlichen Streitigkeit, den Wegfall fester<br />
Gebühren für die außergerichtliche anwaltliche<br />
Beratung ab Mitte 2006 und eine gerechtere und<br />
vereinfachte Regelung der Anwaltsvergütung im<br />
gerichtlichen Bereich.<br />
Zu TOP 9<br />
Beschlossen wurde, den früheren Verein der<br />
Rechtsanwälte beim Oberlandesgericht Köln als<br />
„Vereinigung der Rechtsanwälte beim OLG im<br />
KAV“ in den KAV einzubinden. Die Entscheidung<br />
erfolgte einstimmig und bei 2 Enthaltungen.<br />
Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird am<br />
01. Juli 2004 in Kraft treten. Der KAV bietet zahlreiche<br />
Veranstaltungen zur Einführung in das<br />
neue RVG an. Des weiteren werden vertiefende<br />
Seminare, teilweise ausgerichtet auf einzelne<br />
Rechtsgebiete, durchgeführt.<br />
Zu TOP 10<br />
Zu TOP 10 gab es keine Wortmeldungen.<br />
III. RVG-Seminare<br />
II. RVG verabschiedet – Bundesrat stimmt der<br />
Reform der Justiz- und Anwaltsgebühren zu<br />
Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung vom<br />
1. RVG in Straf- und Bußgeldsachen<br />
Der Strafrechtsausschuß des KAV und der KAV<br />
laden Sie herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />
zum Thema<br />
6
am<br />
Das RVG kommt:<br />
Gebührenrechtliche Neuerungen in Strafund<br />
Bußgeldsachen erkennen<br />
und schon bald nutzen<br />
Donnerstag, <strong>dem</strong> 13. Mai 2004, 18.00 Uhr,<br />
im Bürocenter Domicil,<br />
Brüsseler Str. 26, 50674 Köln,<br />
Als Referent konnte<br />
Herr Richter am OLG Detlef Burhoff, Hamm,<br />
gewonnen werden. Als Mitglied der vom BMJ<br />
eingesetzten Expertenkommission zur BRAGO-<br />
Strukturreform, auf deren Gesetzesvorschlag der<br />
eingebrachte Regierungsentwurf maßgeblich beruht,<br />
ist der Referent prädestiniert, aus erster<br />
Hand zu berichten.<br />
Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />
Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />
€ 20,00 inkl. 16 % MwSt. (€ 2,76) fügen Sie bitte<br />
Ihrer Anmeldung per V-Scheck bei.<br />
2. Einführung in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />
III<br />
Aufgrund der äußerst hohen Nachfrage bietet der<br />
KAV ein weiteres Seminar zur Einführung in das<br />
neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />
an, zu<br />
<strong>dem</strong> wir Sie herzlich einladen. Es findet statt am<br />
abgehaltenen Seminaren zum Thema „Gebührenrecht“<br />
wohlbekannt. Er ist darüber hinaus Mitherausgeber<br />
der Zeitschrift „BRAGO-Report“ sowie<br />
des im Deutschen AnwaltVerlag erschienen<br />
Kommentars zur BRAGO sowie Mitautor zum<br />
Kostenrecht bei zahlreichen anderen Werken,<br />
zuletzt beim Werk „Das neue Gebührenrecht für<br />
Anwälte“, welches Ende Januar 2004 im Deutschen<br />
AnwaltVerlag erschienen ist.<br />
Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />
Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />
€ 34,80 inkl. MwSt. (€ 4,80) fügen Sie bitte Ihrer<br />
Anmeldung per V-Scheck bei.<br />
3. RVG in Familiensachen<br />
Der Familienrechtsausschuß des KAV und der<br />
KAV laden Sie ganz herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />
am<br />
Montag, <strong>dem</strong> 21. Juni 2004,<br />
17.30 – 20.30 Uhr,<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />
Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />
Das Thema der Veranstaltung lautet<br />
Das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />
in Familiensachen<br />
Als Referent konnte gewonnen werden<br />
Herr RA Norbert Schneider, Neunkirchen.<br />
Donnerstag, <strong>dem</strong> 13. Mai 2004,<br />
15.00 – 19.30 Uhr, Aula des<br />
Joseph-DuMont-Berufskollegs,<br />
Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />
Als Referent konnte wiederum gewonnen werden<br />
Herr RA Norbert Schneider, Neunkirchen.<br />
Herr Kollege Schneider ist vielen Kolleginnen/Kollegen<br />
bereits aus zahlreichen von ihm<br />
Durch das neue RVG werden sich in Familiensachen<br />
zahlreiche Änderungen ergeben. Dies betrifft<br />
insbesondere die Beratungshilfe und PKH-<br />
Mandate sowie die Vergütung in FG-Sachen. So<br />
wird die Vergütung in FG-Sachen zukünftig der<br />
Vergütung in einem Rechtsstreit gleichgestellt<br />
werden, was zu einer erheblichen Anhebung des<br />
Einkommens führen wird. Des weiteren werden<br />
einstweilige und vorläufige Anordnungen noch<br />
mehr als bisher als selbständige Angelegenheiten<br />
behandelt. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr<br />
7
auf die Verfahrensgebühr im Verbundverfahren<br />
wird darüber hinaus besondere Probleme aufwerfen.<br />
Auch wird sich der erweiterte Bereich der<br />
Einigungsgebühr voraussichtlich in Familiensachen<br />
(Umgangs- und Sorgerechtsverfahren) auswirken.<br />
Nicht zuletzt wird auch der Gegenstandswert<br />
im Versorgungsausgleichverfahren geändert.<br />
Zur Darstellung der zuvor skizzierten Änderungen<br />
sowie zahlreicher weiterer Neuerungen in der<br />
Rechtsanwaltsvergütung führt der KAV dieses<br />
Seminar durch.<br />
Als Referent konnte wiederum Herr Kollege Norbert<br />
Schneider gewonnen werden, der <strong>dem</strong> KAV<br />
bereits für zahlreiche Veranstaltungen zum RVG<br />
zur Verfügung steht und der als besonderer Kenner<br />
der Materie ausgewiesen ist.<br />
Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />
Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />
€ 30,00 inkl. 16 % MwSt. (€ 4,14) fügen Sie bitte<br />
Ihrer Anmeldung per V-Scheck bei.<br />
Das Seminar steht auch den Kanzleimitarbeitern/-<br />
innen offen, soweit diese in Kanzleien von Kolleginnen<br />
und Kollegen tätig sind, die Mitglied im<br />
KAV sind.<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg, Aula,<br />
14.00 – 18.30 Uhr,<br />
Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />
Als Referent konnte wiederum gewonnen werden<br />
Herr RA Norbert Schneider, Neunkirchen.<br />
Eine Anmeldung ist bereits jetzt mittels des beigefügten<br />
Anmelderevers möglich. Alle weiteren Informationen<br />
wollen Sie bitte der kommenden<br />
<strong>Aus</strong>gabe der Mitteilungen entnehmen.<br />
Der Kostenbeitrag beträgt auch hier wieder<br />
€ 34,80 inkl. MwSt. (€ 4,80).<br />
5. RVG-Seminare für Kanzlei-Mitarbeiter/-innen<br />
Aufgrund der hohen Nachfrage bietet der KAV<br />
weitere Seminare zum RVG speziell für<br />
Mitarbeiter/-innen der Kanzleien an.<br />
Angeboten werden zunächst Einführungsseminare<br />
anbieten, die im Sinne eines Workshops aufgebaut<br />
sind. In einer zweiten Stufe werden sodann<br />
Seminare ausgerichtet auf einzelne Rechtsgebiete<br />
durchgeführt, wie z.B. Zivilprozeß-<br />
/Familienrecht, Strafrecht, Zwangsvollstreckung<br />
sowie Verwaltungsrecht.<br />
4. Vertiefungsveranstaltung zum neuen<br />
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz I<br />
Bereits vorab möchten wir Sie darauf aufmerksam<br />
machen, daß der KAV am<br />
Freitag, <strong>dem</strong> 25. Juni 2004,<br />
eine Vertiefungsveranstaltung zum neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />
durchführen wird.<br />
Ziel der vorgenannten Seminare ist es jeweils, die<br />
Mitarbeiter/-innen auf die zahlreichen Neuregelungen<br />
des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes<br />
und Änderungen des <strong>Inhalt</strong>es von Vergütungsrechnungen<br />
eingehend vorzubereiten.<br />
Die Veranstaltungen finden jeweils statt im<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />
Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />
Veranstaltungsort wird sein das<br />
Es können maximal 100 Teilnehmer/-innen für<br />
eine Unterrichtseinheit aufgenommen werden.<br />
8
Folgende Unterrichtseinheiten stehen zur Wahl:<br />
IV. KAV-Seminar Strafrecht<br />
1. Dienstag, 22./29. Juni 2004,<br />
jeweils von 15.00 - 19.30 Uhr,<br />
Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln.<br />
2. Mittwoch, 07./14. Juli 2004,<br />
jeweils von 15.00 - 19.30 Uhr,<br />
Referentin RAin Roswitha Angenendt,<br />
Bergheim.<br />
Der Kostenbeitrag für eine Unterrichtseinheit (2 x<br />
4 Std.) beträgt € 34,80 inkl. MwSt. (€ 4,80). Wir<br />
bitten um Anmeldung mittels des entsprechenden<br />
Anmelderevers, welches Sie diesen Mitteilungen<br />
am Ende beigefügt finden. Bitte geben Sie neben<br />
<strong>dem</strong> Namen des Teilnehmers auch die Kanzlei<br />
an. Das Angebot richtet sich nur an Mitarbeiter/-<br />
innen von Kanzleien, deren anwaltliche Kollegen<br />
Mitglied im KAV sind.<br />
Wir machen darauf aufmerksam, daß aufgrund<br />
der zu erwartenden hohen Nachfrage und der<br />
jeweils begrenzten Teilnehmerzahl eine baldige<br />
Anmeldung zu den einzelnen Seminaren<br />
dringend anzuraten ist. Die Berücksichtigung<br />
der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge<br />
des Eingangs in unserer Geschäftsstelle.<br />
Gegebenenfalls werden wir weitere Unterrichtseinheiten<br />
in den kommenden Mitteilungen anbieten.<br />
Bitte informieren Sie sich auch über unsere<br />
Website unter www.koelner.anwaltverein.de.<br />
6. Weitere Veranstaltungen zum RVG<br />
Weitere Veranstaltungen zum RVG wird der KAV<br />
nach den Sommerferien anbieten. Bitte informieren<br />
Sie sich über die kommenden <strong>Aus</strong>gaben der<br />
Mitteilungen und über die Website des KAV unter:<br />
www.koelner.anwaltverein.de.<br />
Strafverteidigung sieht sich in zunehmen<strong>dem</strong><br />
Maße mit neuen Ermittlungsbefugnissen der<br />
Strafverfolgungsbehörden konfrontiert - dies gilt<br />
insbesondere im Bereich der Telekommunikationsüberwachung.<br />
Die Anzahl der Telefonüberwachungen<br />
steigt zu<strong>dem</strong> stetig. Hierbei<br />
interessieren sich die Ermittler längst schon nicht<br />
mehr bloß für das gesprochene Wort: Die<br />
Ermittlung von Bestands-, Verbindungs- und<br />
Geo-Daten anhand der TK-Überwachung hat<br />
Einzug in den strafprozessualen Alltag gehalten.<br />
<strong>Aus</strong> diesem Grunde lädt der Strafrechtsausschuß<br />
des KAV ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />
zu <strong>dem</strong> Thema:<br />
Überwachung der Telekommunikation –<br />
Ermittlungspraxis und<br />
Verteidigungsmöglichkeiten.<br />
Sie findet statt am<br />
Montag, <strong>dem</strong> 26. April 2004,<br />
18.oo Uhr, Bürocenter Domicil,<br />
Brüsseler Str. 26, 50674 Köln.<br />
Als Referent konnte gewonnen werden<br />
Herr RA Dr. Björn Gercke, Krefeld.<br />
Der Referent gibt zunächst einen Überblick über<br />
die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der<br />
Telekommunikationsüberwachung. Ein Schwerpunkt<br />
wird dabei die "Multi-<br />
Ermittlungsmaßnahme" IMSI-Catcher (§ 100i<br />
StPO) sein. Anschließend wird Herr Kollege Dr.<br />
Gercke auf die tatsächliche Ermittlungspraxis<br />
eingehen. Schließlich geht es um Möglichkeiten<br />
der Strafverteidigung im Hinblick auf neuere<br />
höchstrichterliche Rechtsprechung zu Beweisverwertungsverboten<br />
im Rahmen der TK-<br />
Überwachung. Dabei soll auch aufgezeigt wer-<br />
9
den, wie die Verteidigung ihrerseits die neuen<br />
Überwachungsmaßnahmen im Einzelfall für sich<br />
nutzen kann.<br />
Als Referent konnte gewonnen werden<br />
Herr RA Wolfgang Flintrop, Köln.<br />
Herr Kollege Dr. Björn Gercke war mehrere Jahre<br />
als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kriminalwissenschaftlichen<br />
Institut der Universität zu Köln<br />
tätig und promovierte bei Herrn Prof. Dr. Klaus<br />
Bernsmann mit der strafprozessualen Schrift<br />
"Bewegungsprofile anhand von Mobilfunkdaten<br />
im Strafverfahren“. Neben seiner Dissertation<br />
veröffentlichte er mehrere Aufsätze zur Thematik<br />
der Telekommunikationsüberwachung, u. a. im<br />
Strafverteidiger Forum.<br />
Im Anschluß an die Veranstaltung besteht nebenan<br />
bei einem Kölsch die Möglichkeit des kollegialen<br />
<strong>Aus</strong>tauschs in geselliger Atmosphäre.<br />
Das vorstehende Seminar, welches im Rahmen<br />
der Reihe Basic-Seminare durch den <strong>Aus</strong>schuß<br />
Junge Anwälte aufgestellt wurde, richtet sich an<br />
Kolleginnen und Kollegen, die erstmalig mit mietrechtlichen<br />
Mandaten in Berührung kommen. Da<br />
das Mietrecht, insbesondere das Wohnungsmietrecht,<br />
weder während des Studiums noch während<br />
der Referendarausbildung eine nennenswerte<br />
Bedeutung hat, stehen Berufsanfänger oft vor<br />
großen Problemen, die sich nicht nur in der<br />
Rechtsanwendung zeigen.<br />
Das Einsteigerseminar wird sich mit folgenden<br />
Themen befassen:<br />
Für Ihre Anmeldung benutzten Sie bitte den beiliegenden<br />
Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe<br />
von € 20,00 inkl. 16 % MwSt. ( € 2,76 ) fügen Sie<br />
bitte Ihre Anmeldung per V-Scheck bei. Auf Anfrage<br />
wird eine Bescheinigung nach § 15 FAO<br />
erteilt.<br />
V. KAV-Seminar Einführung in das Mietrecht<br />
Der <strong>Aus</strong>schuß Junge Anwälte des KAV und der<br />
KAV laden Sie ganz herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />
am<br />
Dienstag, <strong>dem</strong> 27. April 2004,<br />
18.00 – 20.00 Uhr,<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />
Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />
- Mandatsannahme und Bearbeitung in Wohnraummietsachen<br />
- Gerichtliche Zuständigkeit und Streitwerte in<br />
Wohnraummietsachen<br />
- Typische Fallgestaltungen (Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnungen,<br />
Kündigung)<br />
Der Referent, Herr Kollege Wolfgang Flintrop, ist<br />
Sprecher des Mietrechtsausschusses des KAV<br />
und als Spezialist der Materie ausgewiesen. Er<br />
ist darüber hinaus Mitautor des Beck'schen Formularbuchs<br />
Mietrecht und des Münchener Anwaltshandbuchs<br />
Wohnraummietrecht.<br />
Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />
Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />
€ 20,00 inkl. MwSt. (€ 2,76) fügen Sie bitte Ihrer<br />
Anmeldung per V-Scheck bei.<br />
Das Thema der Fortbildungsveranstaltung lautet<br />
VI. KAV-Seminar Familienrecht<br />
Einführung in das Mietrecht -<br />
das mietrechtliche Mandat.<br />
Der <strong>Aus</strong>schuß Familienrecht des KAV und der<br />
KAV laden Sie ganz herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />
am<br />
10
Mittwoch, <strong>dem</strong> 28. April 2004,<br />
18.00 – 21.00 Uhr,<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />
Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />
Das Thema der Veranstaltung lautet<br />
Internationale Kindesentführungen -<br />
zur verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen<br />
Situation.<br />
Als Referenten konnten gewonnen werden<br />
Frau Richterin am AG/Familiengericht Köln<br />
Birgit Niepmann<br />
und<br />
Herr Richter am AG/Familiengericht Köln a.D.<br />
Joachim Fuß.<br />
Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />
Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />
€ 30,00 inkl. MwSt. (€ 4,14) fügen Sie bitte Ihrer<br />
Anmeldung per V-Scheck bei.<br />
In Nordrhein-Westfalen besteht seit August 2003<br />
die attraktive Möglichkeit, Mahnantragsdaten online<br />
über das Internet <strong>dem</strong> zuständigen Mahngericht<br />
zu übermitteln und wahlweise gerichtliche<br />
Nachrichten auf gleichem Weg zu erhalten. Hierzu<br />
stellt die Justiz die signaturgesetzkonforme Anwendung<br />
„ProfiMahn“ kostenlos zur Verfügung.<br />
Mit der Nutzung von „ProfiMahn“ ergeben sich<br />
wesentliche Vorteile, da Transportzeiten sowie<br />
Verpackungs- und Versandkosten der Vergangenheit<br />
angehören. Das Mahnverfahren erfährt<br />
insgesamt eine sehr deutliche Beschleunigung.<br />
Das vorliegende Seminar soll über diesen neuen<br />
Antragsweg eingängig informieren. Als Referent<br />
steht uns dazu zur Verfügung Herr Dipl.-<br />
Rechtspfleger (FH) Robert Meyer, Leiter der Verfahrenspflegestelle<br />
„automatisiertes gerichtliches<br />
Mahnverfahren II“ bei <strong>dem</strong> Amtsgericht Euskirchen.<br />
VII. KAV-Seminar zum automatisierten<br />
gerichtlichen Mahnverfahren über das Internet<br />
Der KAV lädt Sie ganz herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />
am<br />
Dienstag, <strong>dem</strong> 04. Mai 2004,<br />
18.00 – ca. 19.30 Uhr,<br />
Bürocenter Domicil,<br />
Brüsseler Str. 26, 50639 Köln.<br />
Das Seminar steht sowohl Kolleginnen und<br />
Kollegen als auch deren Mitarbeiter/-innen zur<br />
Verfügung.<br />
Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />
Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />
€ 20,00 inkl. MwSt. (€ 2,76) fügen Sie bitte Ihrer<br />
Anmeldung per V-Scheck bei.<br />
Das Thema der Veranstaltung lautet<br />
Online-Datenaustausch im automatisierten<br />
gerichtlichen Mahnverfahren (AGM)<br />
über das Internet.<br />
Als Referent hierzu konnte gewonnen werden<br />
Herr Dipl.-Rechtspfleger (FH)<br />
Robert Meyer, Kall.<br />
VIII. KAV-Seminar Mietrecht<br />
Der Mietrechtsausschuß des KAV und der KAV<br />
laden Sie ganz herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />
am<br />
Donnerstag, <strong>dem</strong> 06. Mai 2004,<br />
18.00 – 20.00 Uhr,<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />
Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />
11
Das Thema der Veranstaltung lautet<br />
Personenmehrheiten bei Mietverhältnissen.<br />
Als Referent konnte gewonnen werden<br />
IX. Seminar „Typische Fallkonstellationen im<br />
Erbschaftsstreit“<br />
Die Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht<br />
im DAV und der KAV laden Sie ganz herzlich ein<br />
zu einer Fortbildungsveranstaltung am<br />
Herr Richter am AG Köln Hans Ulrich Rohde.<br />
Handeln bei einem Mietverhältnis auf Vermieterund/oder<br />
Mieterseite mehrere Personen, kommt<br />
es oft zu problematischen Fallgestaltungen. Diese<br />
können materiellrechtlicher, prozeßrechtlicher<br />
und auch vollstreckungsrechtlicher Natur sein.<br />
Das Seminar wird alle während des Ablaufs eines<br />
Mietvertrages insofern offenen Fragen ansprechen,<br />
von der Unterzeichnung des Mietvertrages<br />
über die Abgabe von Willenserklärungen<br />
von bzw. gegenüber Personenmehrheiten bis hin<br />
zur Beendigung des Mietverhältnisses. Hierbei<br />
werden die in diesem Zusammenhang maßgeblichen<br />
prozeßrechtlichen Fragen miterörtert. Ein<br />
Schwerpunkt werden auch vollstreckungsrechtliche<br />
Fragen sein, beispielsweise ob aus einem<br />
Räumungstitel auch gegen eine Person vollstreckt<br />
werden kann, die sich in der Wohnung<br />
aufhält aber nicht Räumungsbeklagte ist.<br />
Der Referent, Herr Richter am AG Köln Hans<br />
Ulrich Rohde, ist seit vielen Jahren Abteilungsrichter<br />
einer Mietabteilung und damit ausgesprochener<br />
Kenner der Materie. Wir dürfen uns auf einen<br />
sehr praxisnahen Vortrag freuen.<br />
Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />
Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />
€ 20,00 inkl. MwSt. (€ 2,76) fügen Sie bitte Ihrer<br />
Anmeldung per V-Scheck bei.<br />
Freitag, <strong>dem</strong> 07. Mai 2004,<br />
und<br />
Freitag, <strong>dem</strong> 14. Mai 2004,<br />
jeweils von 15.00 – 19.30 Uhr,<br />
Bürocenter Domicil,<br />
Brüsseler Str. 26, 50674 Köln.<br />
Das Thema des Seminars lautet<br />
Typische Fallkonstellationen<br />
im Erbschaftsstreit.<br />
Als Referenten konnten gewonnen werden<br />
Herr Richter am AG Bonn Bernd Lier<br />
und<br />
Herr RA Dr. Andreas Frieser, Bonn.<br />
Moderieren wird<br />
Herr Kollege Henrich Potthast, Köln.<br />
Das Seminar beinhaltet folgende Themenschwerpunkte:<br />
07. Mai 2004<br />
• Einführung in das praktische Erbrecht aus<br />
anwaltlicher und gerichtlicher Sicht<br />
• Streit um die Wirksamkeit einer letztwilligen<br />
Verfügung<br />
• Streit des „Erbanwärters“ mit <strong>dem</strong> vom Er b-<br />
lasser Beschenkten<br />
• Verwaltung und <strong>Aus</strong>einandersetzung der<br />
Erbengemeinschaft<br />
14. Mai 2004<br />
• Maßnahmen gegenüber <strong>dem</strong> Nachlaßgericht<br />
im Erbrechtsfall<br />
• Pflichtteilsstreit<br />
12
• Streit zwischen Erbe und Testamentsvollstrecker<br />
• Streit zwischen Erbe und Vermächtnisinhaber<br />
• Streit zwischen Vor- und Nacherbe<br />
XI. KAV-Seminar Betreuungsrecht<br />
Der <strong>Aus</strong>schuß Junge Anwälte des KAV und der<br />
KAV laden Sie ganz herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />
am<br />
Alle weiteren Informationen zur Veranstaltung<br />
sowie ein Anmeldeformular finden Sie diesen<br />
Mitteilungen am Ende beigeheftet. Die Anmeldungen<br />
richten Sie bitte ausschließlich an die conventionpartners<br />
GmbH, Veranstaltungsagentur der<br />
AG Familien- und Erbrecht im DAV.<br />
Der Kostenbeitrag beträgt € 45,00 für Mitglieder<br />
des KAV pro Veranstaltung inkl. Skript und<br />
Kaffeepause.<br />
Mittwoch, <strong>dem</strong> 26. Mai 2004,<br />
18.00 – 20.00 Uhr,<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />
Escher Str. 217, 50738 Köln.<br />
Das Thema der Veranstaltung lautet<br />
Einführung in das Betreuungsrecht.<br />
Als Referent konnte gewonnen werden<br />
Herr RA Klaus Schlimm, Köln.<br />
X. KAV-Seminar Verwaltungsrecht<br />
Der <strong>Aus</strong>schuß Verwaltungsrecht des KAV und der<br />
KAV laden Sie ganz herzlich ein zu einer Veranstaltung<br />
am<br />
Dienstag, <strong>dem</strong> 11. Mai 2004,<br />
18.00 – 20.00 Uhr,<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />
Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />
Das Thema der Veranstaltung lautet<br />
Rechtsschutz gegen bauaufsichtliche Verfügungen<br />
und Vollstreckungsmaßnahmen.<br />
Als Referenten konnten gewonnen werden<br />
Die Veranstaltung, die im Rahmen der Reihe Basic-Seminare<br />
des <strong>Aus</strong>schusses Junge Anwälte<br />
des KAV veranstaltet wird, soll junge Kolleginnen<br />
und Kollegen in das Betreuungsrecht einführen,<br />
welches oftmals als interessantes Tätigkeitsgebiet<br />
nicht erkannt wird.<br />
Herr Kollege Klaus Schlimm ist Sprecher des<br />
Betreuungsrechtsausschusses des KAV und somit<br />
bestens geeignet, in das Thema einzuführen.<br />
Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />
Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />
€ 20,00 inkl. MwSt. (€ 2,76) fügen Sie bitte Ihrer<br />
Anmeldung per V-Scheck bei.<br />
Herr RA Stefan Rappen, Köln,<br />
und<br />
Herr RA Frank Dierker, Frechen.<br />
Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />
Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />
€ 20,00 inkl. MwSt. (€ 2,76) fügen Sie bitte Ihrer<br />
Anmeldung per V-Scheck bei.<br />
XII. Frühjahrsempfang im Arbeitsgericht<br />
Der <strong>Aus</strong>schuß für Arbeitsrecht des KAV und der<br />
KAV laden Sie ganz herzlich ein zum<br />
Frühjahrsempfang im Arbeitsgericht<br />
am Mittwoch, <strong>dem</strong> 12. Mai 2004, ab 14.00 Uhr,<br />
im Foyer des Arbeitsgerichts Köln,<br />
1. Stock, Pohligstr. 9, 50969 Köln.<br />
13
Begrüßen werden Sie der Hausherr, Herr Direktor<br />
des Arbeitsgerichts Franz-Joachim Thür, der Vorsitzende<br />
des KAV, Herr Kollege Dr. Rainer<br />
Klocke, und der Sprecher des <strong>Aus</strong>schusses für<br />
Arbeitsrecht im KAV, Herr Kollege Werner Großpietsch.<br />
Im Anschluß an die Veranstaltung ist ein gemütliches<br />
Beisammensein bei einem kölschen Büffet<br />
vorgesehen. Über Ihr zahlreiches Erscheinen<br />
würden wir uns sehr freuen. Bei schönem Wetter<br />
wird die Veranstaltung im Innenhof des Arbeitsgerichts<br />
stattfinden.<br />
XIII. 13. ADVO-Golf-Turnier<br />
Das alljährliche ADVO-Golf-Turnier findet statt am<br />
Freitag, <strong>dem</strong> 18. Juni 2004,<br />
Startzeiten ab 12.00 Uhr,<br />
Golfplatz Schloß Georghausen, Lindlar.<br />
Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte das<br />
Anmelderevers, welches diesen Mitteilungen<br />
als Anlage beigefügt ist.<br />
XIV. Führung durch die JVA Köln-Ossendorf<br />
für Kanzlei-Mitarbeiter/-innen<br />
Ist schon den meisten Strafverteidigerinnen und<br />
Strafverteidigern die JVA Köln-Ossendorf persönlich<br />
nur von ihrer Besuchsabteilung her bekannt,<br />
so haben die Mitarbeiter/-innen von im Strafrecht<br />
tätigen Kanzleien i. d. R. sogar nur per Telefon<br />
oder Telefax mit der JVA Kontakt. Bereits bei den<br />
letzten Führungen durch die JVA Köln-Ossendorf<br />
Ende 2001/Anfang 2002 gab es zahlreiche Anfragen,<br />
ob nicht auch Mitarbeiter/-innen teilnehmen<br />
könnten. Der Strafrechtsausschuß des KAV<br />
freut sich, daß der Leiter der JVA Köln, Herr<br />
Jörn Foegen, auch dies ermöglicht.<br />
Die Führung findet statt am<br />
Teilnahmeberechtigt sind alle Richter, Staatsanwälte,<br />
Notare und Rechtsanwälte aus <strong>dem</strong> OLG-<br />
Bezirk Köln mit Handicap 0-36. Maximal werden<br />
80 Starter – in der Reihenfolge der Anmeldung –<br />
zugelassen. Meldeschluß für die Anmeldung ist<br />
Freitag, der 28. Mai 2004, 17.00 Uhr, Eingang<br />
Kölner <strong>Anwaltverein</strong>.<br />
Das Startgeld beträgt in diesem Jahr € 75,00 pro<br />
Person für Greenfee und gemeinsames Abendessen.<br />
Das Startgeld ist mit der beigefügten Anmeldung<br />
per V-Scheck zu übersenden.<br />
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich beim Kölner<br />
<strong>Anwaltverein</strong>, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln,<br />
Tel.: 0221 / 28 56 02-0, Fax: 0221 / 44 14 57. Bei<br />
Rückfragen steht Ihnen Herr Kollege Klaus Dieter<br />
Hungerkamp aus Köln, Tel.: 0221 / 977 54 30,<br />
Fax: 0221 / 977 54 61, zur Verfügung.<br />
Mittwoch, <strong>dem</strong> 30. Juni 2004, 10.00 Uhr,<br />
JVA Köln-Ossendorf,<br />
Rochusstr. 350, 50827 Köln.<br />
Sie wird durchgeführt von<br />
Herrn Dieter Krüger.<br />
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.<br />
Die Anmeldungen werden entsprechend <strong>dem</strong><br />
Eingang auf der Geschäftsstelle des KAV berücksichtigt.<br />
Sollten sich mehr Interessenten als<br />
freie Plätze finden, werden diejenigen, die nicht<br />
mehr berücksichtigt werden können, entsprechend<br />
benachrichtigt. Bei Verhinderung wird<br />
um rechtzeitige – auch kurzfristige – Mitteilung<br />
gebeten, damit andere Interessenten<br />
nachrücken können.<br />
14
Für Ihre Anmeldung, die aus organisatorischen<br />
Gründen der Geschäftsstelle des KAV spätestens<br />
bis zum 23. Juni 2004 vorliegen muß,<br />
verwenden Sie bitte den beiliegenden Revers.<br />
Die Teilnahme ist kostenlos.<br />
Zur Führung ist ein gültiger Lichtbildausweis mitzubringen.<br />
Im Interesse eines reibungslosen Verlaufs wird<br />
um pünktliches Erscheinen gebeten.<br />
XV. <strong>Aus</strong>blick auf kommende KAV-Seminare:<br />
Folgende weitere Seminare möchten wir Ihnen<br />
bereits jetzt zur Kenntnis geben. Wir bitten darum,<br />
alle weiteren Informationen hierzu sowie ein Anmeldeformular<br />
den kommenden <strong>Aus</strong>gaben der<br />
KAV-Mitteilungen zu entnehmen.<br />
Mittwoch, der 23. Juni 2004, 18.00 – 20.00 Uhr,<br />
Recht der Lebensversicherung,<br />
Referent: Herr Vors. Richter am OLG Köln<br />
Dr. Rainer Rosenberger<br />
Donnerstag, der 24. Juni 2004, 18.00 – 20.00 Uhr,<br />
Einführung in das Sozialrecht,<br />
Referenten: Herr RA Norbert Bauschert, Köln<br />
Herr RA Josef Muckes, Frechen<br />
Herr Gerhard Hilburg, Köln<br />
Mittwoch, der 30. Juni 2004, 18.00 – 20.00 Uhr,<br />
Recht der Krankenversicherung,<br />
Referent: Herr Vors. Richter am OLG Köln<br />
Dr. Rainer Rosenberger<br />
Dienstag, der 06. Juli 2004, 18.00 – 20.00 Uhr,<br />
Der Pkw im Steuerrecht<br />
Referent: Herr RA Wahed T. Barekzai, Köln<br />
XVI. Neue KAV-Fachanwaltslehrgänge im<br />
Arbeits-, Familien- und Versicherungsrecht<br />
Ende März 2004 gehen die KAV-<br />
Fachanwaltslehrgänge im Arbeits-, Familien- und<br />
Versicherungsrecht ihrem Abschluß entgegen.<br />
Alle Lehrgänge fanden jeweils mit sehr gutem<br />
Erfolg statt und wurden zu den gewohnt günstigen<br />
Preisen unseren Mitgliedern angeboten.<br />
Erstmals fand der Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht<br />
statt, der sich von Beginn an reger<br />
Nachfrage erfreute. Etabliert und mit einer<br />
hohen Teilnehmerzahl ausgestattet, fand mittlerweile<br />
schon der 4. Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht<br />
sowie der 7. Fachanwaltslehrgang<br />
Familienrecht statt. Unschlagbarer Vorteil der<br />
KAV-Fachanwaltslehrgänge ist, daß auf den<br />
Lehrgängen ausschließlich auf bewährte und regelmäßig<br />
lokale Referenten zurückgegriffen wird,<br />
die in der Lage sind, den Besonderheiten in den<br />
hiesigen Gerichtssprengeln besonders Rechnung<br />
zu tragen.<br />
Um die Erfolgsgeschichte der Fachanwaltslehrgänge<br />
des KAV fortzuführen, werden wir bei entsprechender<br />
Nachfrage im Kollegenkreis auch ab<br />
September 2004 wieder Lehrgänge im Arbeits-,<br />
Familien- und Versicherungsrecht anbieten. Entsprechend<br />
den Anforderungen der Fachanwaltsordnung<br />
umfassen die Lehrgänge jeweils 120<br />
Stunden und werden wiederum stattfinden im<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217,<br />
50739 Köln, das sich als Veranstaltungsort sehr<br />
gut bewährt hatte. Der Kurspreis wird voraussichtlich<br />
€ 1.740,00 (inkl. MwSt. € 240,00) betragen,<br />
wobei die Kosten für die Klausuren selbstverständlich<br />
mitumfaßt sind.<br />
Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme an einer<br />
der Fachanwaltslehrgänge haben, bitten wir um<br />
entsprechende Mitteilung an den KAV bis zum<br />
10. Mai 2004. Bitte bedienen Sie sich hierzu des<br />
dieser <strong>Aus</strong>gabe der Mitteilungen beigefügten<br />
Formulars. Es handelt sich insoweit lediglich um<br />
eine Interessenbekundung, die Sie uns auch per<br />
e-mail zusenden können. Sollte im Laufe der Zeit<br />
Ihr Interesse an <strong>dem</strong> konkreten Lehrgang wegfallen,<br />
so wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie uns<br />
15
hiervon kurz formlos unterrichten würden. Alle<br />
Interessenten werden zu gegebener Zeit angeschrieben,<br />
wobei wir dann um eine verbindliche<br />
Anmeldung bitten werden.<br />
Sollten Sie sich für die Durchführung weiterer<br />
Fachanwaltslehrgänge durch den KAV interessieren,<br />
bitten wir ebenfalls um Ihre Mitteilung an die<br />
Geschäftsstelle des KAV auf <strong>dem</strong> beigefügten<br />
Anmelderevers. Die Geschäftsstelle steht Ihnen<br />
darüber hinaus für Rückfragen jederzeit gerne zur<br />
Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Hanni<br />
Schenke, Tel.: 0221 – 28 56 02 - 13.<br />
XVII. Der Arbeitsrechtsausschuß informiert<br />
1. Beginn der Berufungsfrist beim arbeitsgerichtlichen<br />
Urteilen<br />
<strong>Aus</strong> aktuellem Anlaß weist der Arbeitsrechtsausschuß<br />
des KAV nachdrücklich auf eine<br />
Rechtsprechungsänderung zu der Frage hin,<br />
wann bei verspätet abgesetzten arbeitsgerichtlichen<br />
Urteilen die Frist für die Einlegung der Berufung<br />
zu laufen beginnt.<br />
Nach früherer Rechtsprechung galt bei verspätet<br />
abgesetzten arbeitsgerichtlichen Urteilen für die<br />
Berufungseinlegung eine Frist von 17 Monaten<br />
ab Urteilsverkündung. Diese Frist ergab sich aus<br />
der nach § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG und § 516 ZPO<br />
a. F. geltenden 5-Monats-Frist sowie der Jahresfrist<br />
des § 9 Abs. 5 S. 4 ArbGG. Mit der zum<br />
01.01.2002 in Kraft getretenen ZPO-Novelle wird<br />
entsprechend zu der Änderung in § 520 Abs. 2<br />
ZPO n. F. auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren<br />
nunmehr in § 66 Abs. 1 ArbGG ein einheitlicher<br />
Fristbeginn für die Berufungseinlegungs- und<br />
Berufungsbegründungsfrist normiert. Beide Fristen<br />
beginnen mit Zustellung des in vollständiger<br />
Form abgefaßten Urteils, spätestens mit<br />
Ablauf von 5 Monaten ab Urteilsverkündung.<br />
Der Gesetzgeber hat die zivilprozessuale<br />
5-Monats-Frist nunmehr ausdrücklich in § 66<br />
Abs. 1 S. 2 ArbGG aufgenommen. Eine weitere<br />
Anwendung von § 9 Abs. 5 ArbGG hätte daher<br />
zur Folge, daß die Berufungseinlegung noch 17<br />
Monate nach Verkündung der arbeitsgerichtlichen<br />
Entscheidung möglich wäre, die Frist zur<br />
Berufungsbegründung aber schon abgelaufen<br />
wäre, da insoweit § 9 Abs. 5 ArbGG keine Anwendung<br />
finden kann. Eine kürze Berufungsbegründungs-<br />
als Berufungseinlegungsfrist wäre<br />
aber offensichtlich sinnwidrig, so daß sich als<br />
Konsequenz für die Praxis ergibt, daß die 12-<br />
Monats-Frist des § 9 Abs. 5 ArbGG im Rahmen<br />
der Berufungsfrist bei arbeitsgerichtlichen Verfahren<br />
nicht mehr anzuwenden ist (in diesem Sinne<br />
schon BAG vom 04.06.2003 – 10 AZR 586/02).<br />
Das LAG Köln hat diese Rechtsprechungsänderung<br />
in einem Urteil vom 24.09.2003<br />
- 3 Sa 232/03 - nochmals ausdrücklich bestätigt<br />
und ausführlich begründet. Diese Entscheidung<br />
steht auf der Geschäftsstelle des KAV als Kopierexemplar<br />
zur Verfügung. Des weiteren steht<br />
das Urteil auf der Website des Landesarbeitsgerichts<br />
Köln unter www.lag-koeln.nrw.de unter<br />
<strong>dem</strong> Menüpunkt „Rechtssprechung zum download<br />
bereit“.<br />
Die Büroorganisation und Fristnotierung sind<br />
entsprechend umzustellen, da es leider häufiger<br />
vorkommt, daß verkündete arbeitsgerichtliche<br />
Urteile nach Ablauf von 5 Monaten nicht vollständig<br />
begründet zugestellt sind. Hier drohen also<br />
Haftpflichtfälle!<br />
2. Geplante Abschaffung der auswärtigen<br />
Arbeitsgerichtstage gestoppt<br />
Die vom Justizminister des Landes NRW bereits<br />
zum 01.03.2004 geplante weitgehende Abschaffung<br />
der Außenstellen der Arbeitsgerichte – geplant<br />
war unter anderem der Wegfall der Ge-<br />
16
ichtstage in Leverkusen (Arbeitsgericht Solingen)<br />
und in Gummersbach (Arbeitsgericht Siegburg)<br />
– konnte erfolgreich gestoppt werden.<br />
Der Justizminister des Landes NRW ließ in einer<br />
Presseerklärung zum 01.03.2004 mitteilen, daß<br />
die bisherigen auswärtigen Gerichtstage der Arbeitsgerichte<br />
in vollem Umfang zumindest bis<br />
zum 30.09.2009 erhalten bleiben. Die für den<br />
Bereich des KAV relevanten auswärtigen Gerichtstage<br />
in Leverkusen und in Gummersbach<br />
bleiben damit ebenfalls erhalten.<br />
Die Abschaffungspläne des Justizministers hatten<br />
zu nachhaltigen Protesten geführt, unter anderem<br />
der in Leverkusen und Gummersbach<br />
betroffenen Anwaltschaft, die vom KAV nachhaltig<br />
unterstützt wurden.<br />
3. Keine Abschaffung der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />
Gegen die z. Zt. diskutierte Abschaffung der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />
als eigenständigen Gerichtszweig<br />
hat sich der DAV mit einer Stellungnahme<br />
seines Arbeitsrechtsausschusses entschieden<br />
ausgesprochen.<br />
Überlegt wird die Eingliederung der Arbeitsgerichte<br />
in die allgemeine Ziviljustiz. Ein solcher<br />
Schritt würde weder den Besonderheiten des<br />
Arbeitsrechts noch <strong>dem</strong> Bedürfnis nach <strong>dem</strong><br />
dauerhaften Einsatz und der Gewinnung besonders<br />
qualifizierter und erfahrener Richterpersönlichkeiten<br />
für diese Materie gerecht werden. Die<br />
bislang erreichte und weiter fortzuentwickelnde<br />
Professionalität arbeitsrechtlicher Tätigkeit sollte<br />
auch im Interesse des Wirtschaftsstandortes<br />
Deutschland nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt<br />
werden. Die existentielle Bedeutung des Arbeitsrechts<br />
für die Lebensverhältnisse vieler Menschen<br />
sowie die Komplexität des Arbeitsrechts<br />
erfordere daher eine eigene Gerichtsbarkeit und<br />
eine Richterschaft, die den besonderen Anforderungen<br />
– spezifische Rechtskenntnisse und ein<br />
ausgeprägtes Empfinden für soziale Entwicklungen<br />
– gerecht werde, was bei <strong>dem</strong> jetzigen System<br />
einer gegliederten Fachgerichtsbarkeit gewährleistet<br />
sei. Es gebe daher keine überzeugenden<br />
Gründe dafür, von diesem bewährten<br />
System abzurücken und die Arbeitsgerichte –<br />
entgegen <strong>dem</strong> sonstigen Trend zu „schlanken,<br />
organisierbaren Einheiten“ – in der allgemeinen<br />
Zivilgerichtsbarkeit aufgehen zu lassen.<br />
Der Arbeitsrechtsausschuß des KAV schließt sich<br />
der Stellungnahme des DAV nachdrücklich an<br />
und wird die Thematik selbst unterstützend aktuell<br />
begleiten.<br />
XVIII. Der <strong>Aus</strong>schuß Insolvenzrecht informiert<br />
Der <strong>Aus</strong>schuß Insolvenzrecht weist auf ein Urteil<br />
des Bundesgerichtshofes vom 15.01.2004 – IX ZB<br />
96/03 und IX ZB 46/03 zur Mindestvergütung des<br />
Insolvenzverwalters hin.<br />
Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat<br />
hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die<br />
nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung<br />
(InsVV) bei masselosen Verfahren geltende<br />
regelmäßige Mindestvergütung den verfassungsrechtlichen<br />
Anforderungen gerecht wird. Gemäß<br />
§ 2 Abs. 2 InsVV soll die Vergütung des Insolvenzverwalters<br />
in der Regel mindestens € 500,00<br />
betragen. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV sieht für den<br />
Treuhänder eine Mindestvergütung von € 250,00<br />
vor. In den zugrunde liegenden Verfahren haben<br />
Insolvenzverwalter und Treuhänder geltend gemacht,<br />
daß die Vergütung angesichts des entstandenen<br />
Bearbeitungsaufwandes bei weitem<br />
nicht kostendeckend sei. Bei den Gerichten der<br />
Vorinstanzen hatten sie damit keinen Erfolg. Auch<br />
die Rechtsbeschwerden blieben erfolglos. Der IX.<br />
17
Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat aber entschieden,<br />
daß die Regelungen der Mindestvergütung<br />
für Insolvenzverwalter und Treuhänder in<br />
masselosen Verfahren seit 1. Januar 2004 verfassungswidrig<br />
sind und vom Bundesministerium der<br />
Justiz durch Änderung der Vergütungsverordnung<br />
neu festgesetzt werden müssen. Geschieht dies<br />
nicht bis 1. Oktober 2004, werden die Gerichte die<br />
angemessene Mindestvergütung festlegen. Insolvenzverwaltern<br />
und Treuhändern muß künftig für<br />
ihre Tätigkeit auch in masselosen Verfahren<br />
eine auskömmliche Vergütung zuerkannt werden.<br />
Seit 1. Dezember 2001 können natürlichen Personen,<br />
die mit <strong>dem</strong> Ziel einer Restschuldbefreiung<br />
ein Insolvenzverfahren beantragen, die Kosten<br />
hierfür gestundet werden. Dies hat zu einer starken<br />
Zunahme der Verfahren geführt. Dadurch<br />
werden die Insolvenzverwalter und Treuhänder<br />
stark belastet, die in masselosen Verfahren keine<br />
kostendeckende Vergütung erhalten. Die bisherige<br />
Regelung war lediglich im Hinblick auf den<br />
Prognose- und Anpassungsspielraum des Verordnungsgebers<br />
noch bis Ende des Jahres 2003<br />
hinnehmbar.<br />
Beschlüsse vom 15.01.2004 – IX ZB 96/03 und IX<br />
ZB 46/03. Karlsruhe, den 25.02.2004<br />
XIX. Der <strong>Aus</strong>schuß Syndikusanwälte informiert<br />
Der <strong>Aus</strong>schuß Syndikusanwälte plant zwei Veranstaltungen<br />
zum Themenkreis der Haftung von<br />
Unternehmensleitungen, der rechtlichen Bedeutung<br />
von Corporate Governance für Unternehmen<br />
und der Absicherung von Haftungsrisiken durch<br />
D&O-Versicherungen. In der Öffentlichkeit und in<br />
Unternehmen wird diesem Themenkreis seit Beginn<br />
des sogenannten Mannesmann-Prozesses<br />
vermehrt Bedeutung beigemessen. Verschiedene<br />
juristische Publikationen vermitteln eher Meinungsvielfalt<br />
als Klarheit.<br />
Bevor der <strong>Aus</strong>schuß die Detailplanung vornimmt,<br />
bitten wir nicht nur die Syndikuskollegen, sondern<br />
auch die übrigen Rechtsanwaltskollegen zu signalisieren,<br />
zu welchen Schwerpunkten und in welcher<br />
Fülle ein Interesse an diesem Thema besteht.<br />
Auf der Basis der Resonanz würde die erste<br />
der beiden angedachten Veranstaltungen voraussichtlich<br />
für Juni 2004 geplant werden. Rückmeldungen<br />
schicken Sie bitte an den Sprecher des<br />
<strong>Aus</strong>schusses, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph<br />
Hack, hack@de.tuv.com.<br />
XX. Der <strong>Aus</strong>schuß Junge Anwälte informiert<br />
1. Stammtisch<br />
Der <strong>Aus</strong>schuß Junge Anwälte lädt wieder herzlich<br />
ein zum<br />
Stammtisch junger Rechtsanwältinnen und<br />
Rechtsanwälte,<br />
der immer am ersten Mittwoch im Monat stattfindet,<br />
im April am<br />
Mittwoch, <strong>dem</strong> 07. April 2004, 20.00 Uhr,<br />
in der Gaststätte Paulaner „Im Roten Ochsen“,<br />
Thurnmarkt 7, Rheinuferstraße, 50676 Köln.<br />
Ein Tisch ist reserviert. Parkmöglichkeiten bestehen<br />
u.a. in der Parkgarage des Hotels Maritim<br />
oder in der Tiefgarage unter <strong>dem</strong> Heumarkt.<br />
Als besonderer Gast wird auf Einladung des <strong>Aus</strong>schusses<br />
anwesend sein Herr RA Christian Weil,<br />
Partner der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei<br />
Hübsch und Weil. Er ist schwerpunktmäßig auf<br />
den Gebieten Patent-, Marken- und Urheberrecht<br />
tätig und wird für alle Fragen rund um das Berufsrecht<br />
gerne zur Verfügung stehen.<br />
18
Der dann folgende Stammtisch findet statt am<br />
Mittwoch, <strong>dem</strong> 05. Mai 2004,<br />
um 20.00 Uhr,<br />
in der Gaststätte Paulaner „Im Roten Ochsen“,<br />
Thurnmarkt 7, Rheinuferstraße, 50676 Köln.<br />
Als besonderer Gast wird auf Einladung des <strong>Aus</strong>schusses<br />
anwesend sein Herr RA Axel Thoenneßen,<br />
Düsseldorf. Er wird über seine Mitgliedschaft<br />
in der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes<br />
NRW berichten.<br />
2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />
Die Hotline, die der <strong>Aus</strong>schuß Junge Anwälte<br />
eingerichtet hat, damit sich junge Kolleginnen und<br />
Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf<br />
und die Probleme in den ersten Berufsjahren<br />
betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des<br />
<strong>Aus</strong>schusses wenden können, wird ab <strong>dem</strong> Erscheinen<br />
dieser Mitteilungen bedient von Frau<br />
Kollegin<br />
Ingrun Hübsch, Tel.: 0221 / 283 63 87.<br />
XXI. Bundeseinheitlicher / europäischer Anwaltsausweis<br />
Seit kurzem ist nunmehr bei der RAK Köln ein<br />
bundeseinheitlicher Anwaltsausweis erhältlich.<br />
Den <strong>Aus</strong>weis zeichnen zahlreiche Sicherheitsmerkmale<br />
aus, die eine hohe Fälschungssicherheit<br />
garantieren. Hinzu kommt die Anpassungsfähigkeit<br />
an zukünftige Sicherheitsanforderungen im<br />
öffentlichen<br />
Bereich, ebenso wie an den sich<br />
entwickelnden elektronischen Rechtsverkehr. Für<br />
weitere Informationen wenden Sie sich bitte an<br />
die RAK Köln: Riehler Str. 30, 50667 Köln, Tel.:<br />
0221 / 97 30 100.<br />
Die kostenlos erstellten <strong>Aus</strong>weise der RAK Köln<br />
behalten weiterhin ihre Gültigkeit.<br />
XXII. Anschriften sowie Telefon- und Faxanschlüsse<br />
der Polizeiinspektionen, deren Nebenwachen,<br />
Kriminal- und Verkehrskommissariate<br />
Am Ende dieser Mitteilungen finden Sie beigefügt<br />
eine aktuelle Fassung der Anschriften, Telefon-<br />
und Faxanschlüssen der Polizeiinspektionen,<br />
Nebenwachen, Kriminal- und Verkehrskommissariate,<br />
Stand 17.02.2004.<br />
XXIII. Gruppenversicherungsvertrag mit der<br />
DKV<br />
Die DKV informierte uns über Beitragsänderungen<br />
im Krankenhaustagegeldtarif KMA sowie innerhalb<br />
der Kurkostentarife G25 und KUR zum 01.<br />
April 2004.<br />
Nach Darstellung der DKV habe sich bei den o-<br />
ben genannten Tarifen gezeigt, daß sich die Leistungsausgaben<br />
innerhalb günstiger als erwartet<br />
entwickelt haben. Nur in wenigen Fällen seien<br />
aufgrund der <strong>Aus</strong>gabenentwicklung Beitragserhöhungen<br />
unumgänglich geworden, die durch den<br />
Einsatz besonderer Finanzmittel in der Höhe allerdings<br />
begrenzt werden konnten. Ein unabhängiger<br />
Treuhänder habe die Beitragsänderung<br />
geprüft und zugestimmt, so daß die Beiträge zum<br />
01.04.2004 wirksam werden.<br />
Weitere Informationen liegen in der Geschäftsstelle<br />
des KAV aus. Des weiteren werden die Betroffenen<br />
jeweils gesondert durch die DKV angeschrieben.<br />
XXIV. Ringvorlesung<br />
„Einführung in den Anwaltsberuf“<br />
1. Im Sommersemester 2004 werden im Rahmen<br />
der von Frau Professor Dr. Barbara Grunewald<br />
und Herrn Professor Dr. Martin Henssler, Direktoren<br />
des Instituts für Anwaltsrecht an der Univer-<br />
19
sität zu Köln, angebotenen Ringvorlesung „Einführung<br />
in den Anwaltsberuf“ Referenten zu den folgenden<br />
Themen vortragen:<br />
• 27.04.2004: RA Horst Leis, Soldan GmbH,<br />
Essen: „Die moderne Anwaltskanzlei: Quo<br />
vadis advocate ?"<br />
• 11.05.2004: Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Ulmer,<br />
Ruprecht-Karls Universität Heidelberg: "Die<br />
Haftung in der Sozietät"<br />
• 08.06.2004: RAin Dr. Malaika Ahlers LL.M.,<br />
Geschäftsführerin des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s,<br />
Berlin: "Die Tätigkeit als Verbandsjurist"<br />
• 25.06.2004: RA Cord Brügmann, Geschäftsführer<br />
des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s, Berlin:<br />
"Die DAV-Anwaltausbildung"<br />
• 06.07.2004: RA/FAStR Dr. Marko Brambach,<br />
Syndicus der Gerling-Konzern Versicherungs-Beteiligungs-AG,<br />
Köln: "Die Tätigkeit<br />
als Rechtsanwalt in der Versicherungswirtschaft"<br />
Die Vorträge des Symposions greifen einige der<br />
Themen auf, denen Herr Kollege Dr. h.c. Koch,<br />
langjähriger Vorsitzender des Kölner <strong>Anwaltverein</strong>s,<br />
Präsident des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s und<br />
Vorstand der Hans Soldan Stiftung, in seiner wissenschaftlichen<br />
und berufspolitischen Tätigkeit<br />
besonderes Augenmerk geschenkt hat.<br />
Programm des Symposions:<br />
♦<br />
♦<br />
♦<br />
RA Hartmut Kilger, Präsident des DAV: Einführung<br />
Prof. Dr. Barbara Grunewald: "Anwaltliche<br />
Unabhängigkeit"<br />
Prof. Dr. Martin Henssler: "Anwalt und Europa"<br />
♦ Prof. Dr. Christoph Hommerich: "Die<br />
Rechtsanwaltschaft unter Modernisierungszwang"<br />
♦<br />
Prof. Dr. Hanns Prütting: "Die Reform des<br />
Rechtsberatungsgesetzes"<br />
Die Veranstaltungen finden jeweils von<br />
17.00 – 19.00 Uhr in der<br />
Universität zu Köln, Hauptgebäude,<br />
Neuer Senatssaal,<br />
Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln,<br />
statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung<br />
nicht erforderlich.<br />
Das Symposion findet statt am:<br />
Dienstag, <strong>dem</strong> 15. Juni 2004, 15.00 - 18.30 Uhr,<br />
Hörsaal II, Universität zu Köln, Hauptgebäude,<br />
Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln.<br />
Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung<br />
nicht erforderlich.<br />
Nähere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen:<br />
www.anwaltsrecht.org (Veranstaltungen)<br />
oder unter Tel. 0221 – 470 5711.<br />
2. Symposion zu Ehren von Herrn<br />
Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch<br />
Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch, von der<br />
Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität<br />
zu Köln für seine Verdienste um das Anwaltsrecht<br />
1998 mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet,<br />
wird aus Anlaß seines 70. Geburtstages am<br />
15. Juni 2004 in der Universität zu Köln mit einem<br />
Symposion geehrt.<br />
XXV. Frankfurt beliebtester Standort für Anwaltskanzleien<br />
Nach jetzt veröffentlichten Zahlen einer <strong>Aus</strong>wertung<br />
der BRAK zum Stichtag 01. Januar 2003<br />
sind die großen Wirtschaftsmetropolen und Ballungszentren<br />
in den alten Bundesländern die beliebtesten<br />
Standorte für Rechtsanwaltskanzleien.<br />
An erster Stelle der Beliebtheitsskala rangiert<br />
Frankfurt/Main (104 Einwohner je Anwalt), danach<br />
Düsseldorf (127), München (131), Köln (216),<br />
Stuttgart (251), Hamburg (260), Hannover (292),<br />
Nürnberg (402), Bremen (449), Essen (450) und<br />
Dortmund (617). In den neuen Bundesländern<br />
sind bei Anwälten jedenfalls im Hinblick auf die<br />
20
Anwaltsdichte am beliebtesten Potsdam (255),<br />
Leipzig (393) und Dresden (424). Berlin verzeichnet<br />
eine Anwaltsdichte von 366 Einwohner pro<br />
zugelassenem Anwalt www.brak.de/seiten/08_02.<br />
php.<br />
Wir haben diese Meldung, die unverkennbar mit<br />
<strong>dem</strong> Unterton des Erfreulichen gehalten ist, wegen<br />
ihres Informationsgehaltes unverändert übernommen.<br />
Nicht zu verkennen ist dabei die zunehmende<br />
Zulassungsdichte, vor allem hier in<br />
Köln. In unserem LG-Sprengel waren zum 01.<br />
Januar 2004 5.930 Rechtsanwälte zugelassen.<br />
Wiederum, und dies in Folge von nunmehr 6 Jahren,<br />
wurden in 2003 mehr als 500 Rechtsanwälte<br />
hier neu zugelassen. Eine weitere Bedrohung<br />
unseres Berufsstandes folgt aus der geplanten<br />
Reform des Rechtsberatungsgesetzes, wenn dort,<br />
wie vorgesehen, außergerichtliche Rechtsberatung<br />
allerhand Personen und Gruppierungen eröffnet<br />
werden soll.<br />
XXVI. Neues aus der Rechtsprechung<br />
Herr Kollege Jürgen Kikol macht uns auf ein Urteil<br />
des BFH vom 17.12.2003 aufmerksam. Herr Kollege<br />
Kikol ist in diesem Verfahren als Kläger und<br />
Revisionskläger aufgetreten. Es betrifft die Änderung<br />
der bisherigen BfA-Rechtsprechung zur<br />
Fristberechnung.<br />
Einige Senate des BFH hatten bisher die Ansicht<br />
vertreten, daß bei donnerstags zur Post aufgegebenen<br />
Sendungen die Zustellung am dritten Tag,<br />
also an einem Sonntag, erfolgt sei. Der Anwalt,<br />
der am Montagmorgen seine Post im Postfach<br />
vorfindet, kann natürlich nicht mehr unterscheiden,<br />
welche Briefe am Samstag noch eingelegt<br />
und welche am Montagmorgen eingelegt wurden.<br />
Es kommt hinzu, daß gerade in der Gewißheit,<br />
daß viele Postfächer am Samstag nicht geleert<br />
werden, Post dort liegen bleibt und tatsächlich<br />
erst am Montagfrüh einsortiert wird.<br />
Der 1. Senat des BFH hatte entschieden, daß in<br />
solchen Fällen, wo der dritte Tag nach Aufgabe<br />
zur Post auf einen Sonntag fällt, die Bekanntgabe<br />
der Entscheidung erst am folgenden Montag erfolgt<br />
ist. Inzwischen vertreten alle Senate des<br />
BFH einheitlich diese Rechtsansicht.<br />
Das Urteil mit <strong>dem</strong> AZ BFH I R 4/03 vom<br />
17.12.2003 erhalten Sie als Kopierexemplar auf<br />
der Geschäftsstelle des KAV.<br />
XXVII. Datenbank der „Deutschen Niederlassungen<br />
in Großbritannien“<br />
Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer<br />
hat die stark erweiterte Neuauflage der<br />
Datenbank „Deutsche Niederlassungen in Großbritannien“<br />
veröffentlicht. Diese umfassende Datenbank<br />
beinhaltet mehr als 3.000 Tochter- und<br />
Muttergesellschaften, von denen mehr als 1.600<br />
deutsche Niederlassungen in Großbritannien sind.<br />
Die Datenbank umfaßt limited (ltd) und public<br />
limited (plc) Firmen sowie auch Partnerschaften,<br />
Zweigniederlassungen und Joint Ventures.<br />
Die Datenbank ist auf CD-ROM erhältlich und<br />
bietet <strong>dem</strong> Benutzer die Möglichkeit, spezifische<br />
Abfragen und Recherchen durchzuführen. Erhältlich<br />
ist die Datenbank bei der Deutsch-Britischen<br />
Industrie- und Handelskammer zu einem Preis<br />
von € 800,00 (plus 17,5 % MwSt). Der Preis beinhaltet<br />
den Versand per Einschreiben. Mitglieder<br />
der Deutsch-Britischen Handelskammer können<br />
einen Rabatt von 15 % in Anspruch nehmen. Für<br />
weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:<br />
Jana Toon, Tel.: 0044 20 79 76 41 88 oder e-mail:<br />
subsidiaries@ahk-london.co.uk.<br />
21
XXVIII. Publikation zum deutschen Arbeitsrecht<br />
in englischer Sprache<br />
Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer<br />
hat die Publikation „Employing Staff in<br />
Germany. Outline of German Labour Law and<br />
Bilingual Sample Contact” veröffentlicht. Diese<br />
Publikation in englischer Sprache soll ausländischen<br />
Firmen, die in Deutschland Mitarbeiter beschäftigen<br />
wollen, einen Überblick über das deutsche<br />
Arbeitsrecht verschaffen. Gleichzeitig hilft sie<br />
deutschen Beratern der ausländischen Unternehmen<br />
sowie deutschen Unternehmen, die britische<br />
Muttersprachler beschäftigen.<br />
Die Publikation umfaßt 53 Seiten im DIN A4-<br />
Format und kostet € 100,00. Sie ist zu beziehen<br />
über die Rechtsabteilung der Deutsch-Britischen<br />
Kammer (Tel.: 0044 20 79 76 41 43 oder e-mail:<br />
legal@ ahk-london.co.uk).<br />
Notar Dr. Jörg Mayer, Pottenstein. Der Band<br />
trägt die ISBN-Nr. 3-8240-0606-5, umfaßt 1.704<br />
Seiten und ist für € 178,00 erhältlich.<br />
Soviel Lehre wie nötig und soviel Praxis wie nur<br />
möglich: Konsequent verbinden die Herausgeber<br />
und Autoren wissenschaftliche Solidität mit praktischem<br />
Nutzen. Wert gelegt wird auf Gestaltungshinweise,<br />
Beispielsformulierungen und Berechnungen,<br />
Fundstellen aus der Rechtspraxis sowie<br />
praktische Hinweise zur Prozeßführung. Die neueste<br />
Rechtsprechung und Gesetzgebung ist im<br />
Werk berücksichtigt, insbesondere: Das Lebenspartnerschaftsgesetz<br />
und das OLG-Vertretungsänderungsgesetz.<br />
Die Kommentierungen an den erforderlichen Stellen<br />
sind mit <strong>Aus</strong>führungen zu wichtigen steuerrechtlichen<br />
Gesichtspunkten ergänzt.<br />
XIX. Neues aus <strong>dem</strong> Deutschen AnwaltVerlag<br />
Wie bereits in den Mitteilungen 1/2004 dargestellt,<br />
ist im Deutschen AnwaltVerlag in der Neuerscheinung<br />
begriffen der Anwaltkommentar BGB,<br />
bestehend auf 5 Bänden. Das Gesamtwerk wird<br />
vollständig Ende 2004 vorliegen. Herausgegeben<br />
wird der Anwaltkommentar BGB des DAV von<br />
Frau Professor Dr. Barbara Dauner-Lieb, Köln,<br />
Herrn RA Dr. Thomas Heidel, Bonn, und Herrn<br />
Professor Dr. Gerhard Ring, Freiberg. Der Sonderpreis<br />
für DAV-Mitglieder beträgt € 748,00. Die<br />
entsprechende ISBN-Nr. lautet 3-8240-0631-6.<br />
Neu erschienen ist der 5. Band des Anwaltskommentars<br />
BGB mit <strong>dem</strong> 5. Buch des BGB –<br />
Erbrecht. Herausgegeben wird dieser Band durch<br />
Herrn Vors. Richter am Landgericht Dr. Ludwig<br />
Kroiß, Traunstein, Herrn Professor Dr.<br />
Christoph Ann, LL.M., München, und Herrn<br />
XXX. Neues von Kölner Autoren<br />
1. Neu erschienen im Verlag Ossietzky, Hannover,<br />
ist das Werk Rechts-Sprüche, Texte zum<br />
Thema Justiz, von Herrn Wolfgang Bittner,<br />
Köln. Das Werk umfaßt 166 Seiten und ist unter<br />
der ISBN-Nr. 3-9808137-8-9 für € 11,00 erhältlich.<br />
Herr Wolfgang Bittner spießt auf, <strong>dem</strong>askiert und<br />
karikiert, oder er zitiert gängige juristische Formeln,<br />
um ihren folgenschweren Widersinn herauszustellen.<br />
In seinem Nachwort schreibt er:<br />
„Solange bei uns Bürgerrechte ohne Not eingeschränkt<br />
werden, an den Gerichten Parteilichkeit,<br />
grobe Ungerechtigkeiten, Kleinlichkeit und groteske<br />
Unverhältnismäßigkeit vorkommen, solange<br />
rechte Gewalttäter lediglich zu Bewährungsstrafen<br />
verurteilt werden, solange Verbündete wie die<br />
USA Todesurteile vollstrecken (die sich nicht selten<br />
nachträglich als Fehlurteile erweisen) oder im<br />
Strafvollzug mittelalterliche Verhältnisse herrschen,<br />
heißt es weiter wachsam zu sein.“<br />
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Herr Wolfgang Bittner lebt als freier Schriftsteller<br />
in Köln. Er promovierte 1972 zum Dr. jur. und ging<br />
bis 1974 verschiedenen Berufstätigkeiten nach,<br />
u.a. als Verwaltungsbeamter und Rechtsanwalt.<br />
<strong>Aus</strong> seiner Feder liegen bisher über 40 Bücher für<br />
Erwachsene, Jugendliche und Kinder vor. Weitere<br />
Informationen erhalten Sie unter<br />
www.wolfgangbittner.de.<br />
2. Aufmerksam machen möchten wir Sie auf einen<br />
sehr lesenswerten Artikel des Herrn Kollegen<br />
Dr. Klaus Himmelreich in der Zeitschrift<br />
Deutsches Autorecht vom Januar 2004, Seite 8-<br />
17.<br />
Der Artikel befaßt sich mit der Nachschulung, <strong>dem</strong><br />
Aufbauseminar, Wieder-Eignungs-Kurs und der<br />
Verkehrs-Therapie zur Abkürzung der strafrechtlichen<br />
Fahrerlaubnis-Sperre bei einem Trunkenheitsdelikt<br />
im Blickpunkt der neueren Rechtsprechung.<br />
Es handelt sich um einen Beitrag zum<br />
Arbeitskreis IV des 42. Deutschen Verkehrsgerichtstages<br />
2004.<br />
3. In der 20. Jahresausgabe ist erschienen das<br />
Juristen-Jahrbuch 2004 – Adressen, Termine<br />
und Tabellen für die Berufspraxis von unserer<br />
Kölner Kollegin Hannelore Krüger-Knief. Das<br />
Werk ist erschienen im Richard Boorberg Verlag,<br />
umfaßt 960 Seiten und ist unter der ISBN-Nr. 3-<br />
415-03269-8 für € 19,80 erhältlich.<br />
Das Juristenjahrbuch vereinigt alle Informationen,<br />
die der praktisch tätige Jurist in allen Lebenslagen<br />
zur Hand haben muß: Adressen, Termine, Verzugs-,<br />
Verjährungs-, Anfechtungs-, Widerrufs- und<br />
Kündigungsfristen sowie VOB-Fristen und aktienrechtliche<br />
Fristen, Kosten- und Gebührentabellen,<br />
Übersichten zu Steuer-, Arbeits-, Miet- und Reiserecht,<br />
Bußgeld- und Punktekatalog, Europarecht,<br />
Registerzeichen, Unterhalts- und Versorgungsleistungstabellen.<br />
Abgerundet wird das<br />
Kompendium durch Tabellen zur allgemeinen<br />
Konjunkturlage sowie durch Zins- und Tilgungstabellen<br />
und die Allgemeinen Sterbetafeln.<br />
4. In der 4. aktualisierten und erweiterten Auflage<br />
ist erschienen das Werk unseres Kölner Kollegen<br />
Heinz-Peter Verspay sowie des Dipl.-Wirtsch.-<br />
Ing. Andreas Sattler: Die kleine AG – Eine<br />
Rechtsform für das mittelständische Unternehmen.<br />
Das Werk umfaßt 275 Seiten und ist im<br />
expert verlag unter der ISBN-Nr. 3-8169-2241-4<br />
erhältlich.<br />
Die Zahl der Aktiengesellschaft hat sich in den<br />
letzten Jahren auf mehr als 15.000 vervielfacht,<br />
nach<strong>dem</strong> insbesondere mittelständische Unternehmen<br />
diese Rechtsform für sich entdeckt haben.<br />
Damit einhergegangen ist eine deutliche<br />
Steigerung des Bedarfs an Information und Beratung<br />
auf <strong>dem</strong> Gebiet des Aktienrechts. Das Buch<br />
zielt auf Unternehmer und ihre ständigen Berater,<br />
die nicht über Vorkenntnisse auf diesem Gebiet<br />
verfügen und dennoch präzise Antworten auf die<br />
in der Praxis auftretenden Fragen bei der Gründung<br />
und Führung einer Aktiengesellschaft wünschen.<br />
Seit <strong>dem</strong> Erscheinen der letzten Auflage im Jahre<br />
2001 haben Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />
zahlreiche Neuerungen hervorgebracht, die für die<br />
4. Auflage eine erneute eingehende Überarbeitung<br />
erforderlich macht. Das Werk ist erweitert<br />
worden um die Kapitel Mitarbeiterbeteiligung und<br />
verbundene Unternehmen (Konzern). Neu ist<br />
auch ein Katalog der aktienrechtlich zulässigen<br />
individuellen Möglichkeiten der Satzungsgestaltung.<br />
Zur Abrundung finden sich im Anhang einige<br />
Vertragsmuster.<br />
5. In der 2. Auflage 2003 ist erschienen im ZAP-<br />
Verlag das Werk Rechtshandbuch Betriebliche<br />
Altersversorgung von unserem Kölner Kollegen<br />
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Dr. Uwe Langohr-Plato. Es umfaßt 648 Seiten,<br />
enthält eine CD-ROM und ist für € 97,00 unter der<br />
ISBN-Nr. 3-89655-084-5 erhältlich.<br />
Am 11. Mai ist das Altersvermögensgesetz<br />
(AVmG) im Bundesrat verabschiedet worden. Vor<br />
<strong>dem</strong> Hintergrund vielfältiger Neuregelungen und<br />
Änderungen wird vereinzelt schon von einer Renaissance<br />
der betrieblichen Altersversorgung<br />
gesprochen.<br />
Unternehmen und Berater sehen sich aufgrund<br />
dessen einer Fülle von Fragen gegenüber, auf die<br />
entsprechende Antworten gefunden werden müssen.<br />
All diese Fragen greift die 2. Auflage des an<br />
praktischen Problemen orientierte Rechtshandbuch<br />
Betriebliche Altersversorgung auf. Daneben<br />
werden die vielfältigen und zum Teil ebenfalls<br />
umfangreich geänderten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen<br />
Rahmenbedingungen der<br />
betrieblichen Altersversorgung dargestellt und<br />
eingehend erläutert.<br />
Das bereits in der Vorauflage enthaltene Rechtsprechungslexikon<br />
wurde ergänzt und auf den<br />
aktuellen Stand fortgeschrieben. Das Werk enthält<br />
eine Fülle an Checklisten und Mustern, die von<br />
der beiliegenden CD-ROM schnell und unkompliziert<br />
in die eigene Textverarbeitung übernommen<br />
werden können.<br />
6. Erstmals erschienen im Verlag Dr. Otto<br />
Schmidt ist das Werk Verfahrensrügen im<br />
Strafprozeß unseres Kölner Kollegen Reinhard<br />
Birkenstock. Das insgesamt 4.904 Seiten umfassende<br />
Werk ist in 2 Bänden erschienen und unter<br />
der ISBN-Nr. 3-504-16561-8 für € 178,00 erhältlich.<br />
Angekündigt mit der Kampfansage „So zeigt man<br />
<strong>dem</strong> Gericht die rote Karte“ scheint sich die zweibändige<br />
Sammlung von revisionsrechtlichen Entscheidungen<br />
des BGH und des BverfG in erster<br />
Linie an (konfliktbereite) Strafverteidiger zu wenden,<br />
die ein mit großem Zeitaufwand und erheblichen<br />
Steuermitteln gefälltes Strafurteil zu Fall<br />
bringen möchten.<br />
Tatsächlich hat der versierte Kölner Strafverteidiger<br />
Reinhard Birkenstock ein umfassendes Nachschlagewerk<br />
vorgelegt, das allen mit revisionsrechtlichen,<br />
aber auch mit sonstigen strafverfahrensrechtlichen<br />
Fragen befaßten Juristen bei ihrer<br />
Arbeit hilfreich sein kann.<br />
Das ausführliche <strong>Inhalt</strong>sverzeichnis im ersten<br />
Band gibt durch die Kurzbeschreibung des jeweiligen<br />
Entscheidungsgegenstandes einen ausgezeichneten<br />
Überblick über die zu der jeweiligen<br />
Verfahrensvorschrift der StPO wie auch der anderen<br />
relevanten Gesetze vorhandene Rechtsprechung.<br />
Dies ermöglicht ohne umständliche Suche<br />
in Kommentaren die zur richtigen Gesetzesanwendung<br />
benötigte Information. Die Rechtsprechungssammlung<br />
sollte deshalb vor allem den<br />
erstinstanzlich tätigen Strafrichtern zur Verfügung<br />
stehen, die sich vor und in der Hauptverhandlung<br />
rasch über die einschlägige BGH-Rechtsprechung<br />
vergewissern müssen. Auch im Berufungs- und<br />
Beschwerdeverfahren sind viele der abgedruckten<br />
Entscheidungen von Interesse wie etwa diejenigen<br />
zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.<br />
Schließlich kann die Rechtsprechungssammlung<br />
<strong>dem</strong> künftigen Juristen das für die <strong>Aus</strong>bildung<br />
erforderliche Problembewußtsein vermitteln.<br />
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XXXI. Vorschau Termine 2004<br />
Bitte merken Sie sich folgende Termine des Jahres<br />
2004 bereits vor:<br />
12. Mai 2004 Frühjahrsempfang im<br />
Arbeitsgericht<br />
16. Juli 2004 Sommerempfang des<br />
KAV in der Geschäftsstelle<br />
30. September 2004 Organfest im<br />
Foyer des Landgericht Köln<br />
05. November 2004 Juristenball im<br />
Oberlandesgericht Köln<br />
Mit freundlichen und kollegialen Grüßen<br />
RA Dr. Rainer Klocke<br />
1. Vorsitzender<br />
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