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Aus dem Inhalt - Kölner Anwaltverein

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<strong>Aus</strong> <strong>dem</strong> <strong>Inhalt</strong>: 2/2004<br />

30. März 2004<br />

Seite<br />

I. Bericht über die ordentliche Mitgliederversammlung des KAV am 10.03.2004 1<br />

II. RVG verabschiedet – Bundesrat stimmt der Reform der Justiz- und 6<br />

Anwaltsgebühren zu<br />

III. RVG-Seminare 6<br />

1. RVG in Straf- und Bußgeldsachen am 13.05.2004<br />

2. Einführung in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz III am 13.05.2004<br />

3. RVG in Familiensachen am 21.06.2004<br />

4. Vertiefungsveranstaltung zum neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz I am 25.06.2004<br />

5. RVG-Seminare für Kanzlei-Mitarbeiter/-innen am 22./29.06.2004 und 07./14.07.2004<br />

6. Weitere Veranstaltungen zum RVG<br />

IV. KAV-Seminar am 26.04.2004 9<br />

„Überwachung der Telekommunikation – Ermittlungspraxis und<br />

Verteidigungsmöglichkeiten“<br />

Referent: RA Dr. Björn Gercke, Krefeld<br />

V. KAV-Seminar am 27.04.2004 10<br />

„Einführung in das Mietrecht – das mietrechtliche Mandat“<br />

Referent: RA Wolfgang Flintrop, Köln<br />

VI. KAV-Seminar am 28.04.2004 10<br />

„Internationale Kindesentführungen – zur verfahrensrechtlichen und<br />

materiell-rechtlichen Situation“<br />

Referenten: Richterin am AG/Familiengericht Köln Birgit Niepmann<br />

Richter am AG/Familiengericht Köln a.D. Joachim Fuß<br />

VII. KAV-Seminar am 04.05.2004 11<br />

„Online-Datenaustausch im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren<br />

(AGM) über das Internet“<br />

Referent: Dipl.-Rechtspfleger (FH) Robert Meyer, Kall<br />

VIII. KAV-Seminar am 06.05.2004 11<br />

„Personenmehrheiten bei Mietverhältnissen“<br />

Referent: Richter am AG Köln Hans Ulrich Rohde<br />

IX. Seminare am 07.05.2004 und 14.05.2004 12<br />

„Typische Fallkonstellationen im Erbschaftsstreit“<br />

Referenten: Richter am AG Bonn Bernd Lier<br />

RA Dr. Andreas Frieser, Bonn<br />

X. KAV-Seminar am 11.05.2004 13<br />

„Rechtsschutz gegen bauaufsichtliche Verfügungen und<br />

Vollstreckungsmaßnahmen“<br />

Referenten: RA Stefan Rappen, Köln<br />

RA Frank Dierker, Frechen


XI. KAV-Seminar am 26.05.2004 13<br />

„Einführung in das Betreuungsrecht“<br />

Referent: RA Klaus Schlimm, Köln<br />

XII. Frühjahrsempfang im Arbeitsgericht am 12.05.2004 13<br />

XIII. 13. ADVO-Golf-Turnier am 18.06.2004 14<br />

XIV. Führung durch die JVA Köln-Ossendorf für Kanzlei-Mitarbeiter/-innen am 30.06.2004 14<br />

XV. <strong>Aus</strong>blick auf kommende KAV-Seminare 15<br />

XVI. Neue KAV-Fachanwaltslehrgänge im Arbeits-, Familien- und Versicherungsrecht 15<br />

XVII. Der Arbeitsrechtsausschuß informiert 16<br />

XVIII. Der <strong>Aus</strong>schuß Insolvenzrecht informiert 17<br />

XIX. Der <strong>Aus</strong>schuß Syndikusanwälte informiert 18<br />

XX. Der <strong>Aus</strong>schuß Junge Anwälte informiert 18<br />

XXI. Bundeseinheitlicher / europäischer Anwaltsausweis 19<br />

XXII. Anschriften sowie Telefon- und Faxanschlüsse der Polizeiinspektionen, 19<br />

deren Nebenwachen, Kriminal- und Verkehrskommissariate<br />

XXIII. Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV 19<br />

XXIV. Ringvorlesung „Einführung in den Anwaltsberuf“ 19<br />

XXV. Frankfurt beliebtester Standort für Anwaltskanzleien 20<br />

XXVI. Neues aus der Rechtsprechung 21<br />

XXVII. Datenbank der „Deutschen Niederlassungen in Großbritannien“ 21<br />

XXVIII. Publikation zum deutschen Arbeitsrecht in englischer Sprache 22<br />

XXIX. Neues aus <strong>dem</strong> Deutschen AnwaltVerlag 22<br />

XXX. Neues von Kölner Autoren 22<br />

XXXI. Vorschau Termine 2004 25<br />

Impressum:<br />

Herausgeber:<br />

Kölner <strong>Anwaltverein</strong> e.V.<br />

verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke, 1. Vorsitzender,<br />

Geschäftsstelle, Justizgebäude, Zimmer 101 - 109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln,<br />

Geschäftszeiten: Montag – Freitag, 9.00 – 15.00 Uhr<br />

Telefon: 0221 / 28 56 02 – 0, Telefax: 0221 / 44 14 57<br />

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2003 KAV<br />

Druck:<br />

Layoutservice Brüssel<br />

Roonstr. 63 a, 50674 Köln


Sehr geehrte Frau Kollegin,<br />

sehr geehrter Herr Kollege,<br />

I. Bericht über die ordentliche Mitgliederversammlung<br />

des KAV am 10.03.2004<br />

Am 10.03.2004 fand unter großer Beteiligung in<br />

der Flora die diesjährige Mitgliederversammlung<br />

des KAV statt. Insgesamt waren fast 300 Kolleginnen<br />

und Kollegen anwesend, die sich im<br />

Anschluß an die Versammlung auch zum gemeinsamen<br />

Abendessen und kollegialem <strong>Aus</strong>tausch<br />

trafen.<br />

Der Mitgliederversammlung 2004 lag folgende<br />

Tagesordnung – veröffentlicht in den Mitteilungen<br />

01/2004 – zugrunde:<br />

1. Jahresbericht des Vorsitzenden<br />

2. Grußworte der Präsidenten des Land- und<br />

Amtsgerichts sowie des Leiters der Staatsanwaltschaft<br />

Köln<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Entlastung des Vorstandes<br />

5. Wahl des Kassenprüfers / der Kassenprüfer<br />

für das Geschäftsjahr 2005<br />

6. Wahlen zum Vorstand<br />

7. Umwandlung des Arbeitskreises Insolvenzrecht<br />

in den <strong>Aus</strong>schuß des KAV für Insolvenzrecht<br />

8. Wahlen von <strong>Aus</strong>schußmitgliedern<br />

9. Einbindung des früheren Vereins der Rechtsanwälte<br />

beim Oberlandesgericht Köln als<br />

„Vereinigung der Rechtsanwälte beim OLG im<br />

KAV“<br />

10. Verschiedenes<br />

Im Vorfeld der Mitgliederversammlung fand die<br />

1. Veranstaltung des Kölner <strong>Anwaltverein</strong>s zum<br />

neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz statt. Herr<br />

Kollege Rembert Brieske, Mitglied des DAV-<br />

Präsidiums, erläuterte vor über 500 Kolleginnen<br />

und Kollegen sehr anschaulich und eingängig die<br />

Neuregelung des RVG und stellte sich anschließend<br />

den zahlreichen Fragen aus <strong>dem</strong> Auditorium,<br />

<strong>dem</strong> er anfängliche Berührungsängste mit<br />

<strong>dem</strong> RVG schnell zu nehmen verstand. Wir möchten<br />

Herrn Kollegen Brieske nochmals dafür herzlich<br />

danken, daß er uns für diese Veranstaltung<br />

als Referent zur Verfügung stand.<br />

Zu TOP 1<br />

Zur Mitgliederversammlung konnte Herr Kollege<br />

Dr. Rainer Klocke, 1. Vorsitzender des KAV, auch<br />

in diesem Jahr wieder Vertreter der Richterschaft<br />

und der Staatsanwaltschaft begrüßen. Der Einladung<br />

des KAV waren gefolgt der Präsident des<br />

Landgerichts Köln, Herr Helmut Zerbes, und der<br />

Präsident des Amtsgerichts Köln, Herr Johannes<br />

Schultz. Herr Jürgen Kapischke, Leitender Oberstaatsanwalt<br />

Köln, konnte aufgrund wichtiger anderweitiger<br />

Verpflichtungen leider nicht erscheinen<br />

und entsandte als seinen Vertreter Herrn<br />

Oberstaatsanwalt Hagen Körber.<br />

Des weiteren konnte Herr Kollege Dr. Klocke begrüßen<br />

den Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln, Herrn Kollegen Dr. Jürgen Lauer<br />

und die Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln, Frau Kollegin Dr. Susanne Offermann-<br />

Burckart und Herrn Kollegen Albert Vossebürger.<br />

Die Mitgliederversammlung begann traditionell mit<br />

<strong>dem</strong> Jahresbericht des Vorsitzenden, <strong>dem</strong> die<br />

begleitend ausgegebenen Materialien des KAV<br />

zum vergangenen Jahr zugrunde lagen. Diese<br />

Materialien finden Sie diesen KAV-Mitteilungen<br />

wiederum als Anhang beigefügt. Sie können außer<strong>dem</strong><br />

auf der Website des KAV unter:<br />

www.koelner.anwaltverein.de eingesehen werden.<br />

Einleitend ging Herr Kollege Dr. Klocke auf die<br />

Entwicklung des KAV-Mitgliederbestandes im<br />

Jahr 2003 ein. Zum 31.12.2003 wies der KAV<br />

1


einen Mitgliederbestand von 3.669 Kolleginnen<br />

und Kollegen auf, im Vorjahr waren es zum gleichen<br />

Datum noch 3.440. Der KAV liegt damit<br />

noch weit vor den großen <strong>Anwaltverein</strong>en in München,<br />

Hamburg und Berlin. Damit repräsentiert<br />

der KAV nahezu 62 % aller am Landgericht/Oberlandesgericht<br />

Köln zugelassenen<br />

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Daß der<br />

starke Anstieg der Mitgliederzahlen andauert,<br />

zeigen die neuesten Zahlen, wonach der KAV<br />

aktuell bereits 3.763 Mitglieder aufweist.<br />

Als ausschlaggebend für diese erfreuliche Entwicklung<br />

stellte Herr Kollege Dr. Klocke die beispiellosen<br />

Angebote des KAV – vor allem auf <strong>dem</strong><br />

Gebiet der Fortbildung – für seine Mitglieder dar.<br />

Von erheblicher Bedeutung ist außer<strong>dem</strong> der<br />

Umstand, daß die neu zugelassenen Kolleginnen<br />

und Kollegen nach deren Vereidigung am Landgericht<br />

Köln durch <strong>Aus</strong>schußmitglieder, Vorstände<br />

und die Geschäftsführung des KAV auf der Geschäftsstelle<br />

mit einem Glas Sekt begrüßt werden.<br />

Ziel dieser Begrüßung ist es vorrangig, der Zeremonie<br />

der Vereidigung einen kleinen feierlichen<br />

Rahmen zu geben; daneben ergibt sich die Möglichkeit,<br />

das umfangreiche Angebot des KAV darzustellen,<br />

so daß zahlreiche Kolleginnen und Kollegen<br />

– zumal sie für die ersten 2 Jahre beitragsfrei<br />

gestellt werden – direkt ihre Mitgliedschaft<br />

beantragen.<br />

Des weiteren ging Herr Kollege Dr. Klocke auf die<br />

Gütestelle des KAV ein, die zum 01.10.2001<br />

eingerichtet wurde, um Kolleginnen und Kollegen<br />

sowie Bürgern eine effektive und kostengünstige<br />

Möglichkeit an die Hand zu geben, notwendige<br />

Schlichtungsverfahren durchführen zu können. Er<br />

berichtete, daß im Verhältnis zum Jahr 2002 im<br />

Jahr 2003 etwas weniger Anträge eingegangen<br />

seien. Insgesamt hatte der KAV 493 Verfahren zu<br />

bearbeiten. Davon wurden 83 Verfahren durch<br />

Vergleich abgeschlossen, was einer Quote von<br />

18,86 % entspricht. Durch die Ruhruniversität<br />

Bochum wurden Evaluierungen zu den Erfahrungen<br />

mit der obligatorischen Streitschlichtung<br />

durchgeführt, an welchen sich auch der KAV mit<br />

den <strong>Anwaltverein</strong>en Bonn und Aachen und der<br />

RAK Köln beteiligt hatte. Über die Ergebnisse der<br />

Untersuchung werden wir berichten, die voraussichtlich<br />

im Mai veröffentlicht werden. <strong>Aus</strong>gehend<br />

von den bisherigen in keiner Weise befriedigenden<br />

Ergebnissen müsse allerdings das gesamte<br />

Gütestellen- und Schlichtungsgesetz auf den<br />

Prüfstand gestellt werden, so Herr Kollege Dr.<br />

Klocke. Bislang sei das Gesetz den hohen Erwartungen<br />

in keiner Weise gerecht geworden und<br />

sollte daher in 2005 auslaufen.<br />

Herr Kollege Dr. Klocke berichtete weiter über den<br />

großen Erfolg des KAV, sich gemeinsam mit den<br />

umliegenden <strong>Anwaltverein</strong>en sowie der RAK Köln<br />

und anderen Verbänden gegen die Abschaffung<br />

der Arbeitsgerichtstage im Bezirk gewehrt zu<br />

haben. Weiteres rechtpolitisches Thema im Jahresbericht<br />

stellt die beabsichtigte Zusammenlegung<br />

von Gerichtsbarkeiten dar. Geplant ist, die<br />

Arbeitsgerichtsbarkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit<br />

einzuverleiben, die Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit<br />

der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Ursprünglich<br />

teilte der Justizminister Gerhards <strong>dem</strong><br />

KAV mit, daß er von <strong>dem</strong> Plan der Zusammenlegung<br />

von Fachgerichtsbarkeiten nichts halte und<br />

sich nicht an der entsprechenden Arbeitsgruppe<br />

zur Abschaffung der vorgenannten Gerichtsbarkeiten<br />

zu beteiligen gedenke. Mittlerweile ist zu<br />

vernehmen, daß NRW gewillt sei, einer Öffnungsklausel<br />

zuzustimmen; ein entsprechender<br />

Beschluß hierzu solle schon im Mai 2004 ergehen.<br />

Ergebnis wäre, daß ein Flickenteppich in<br />

Deutschland entstehen würde mit wenig erfreulichen<br />

Konsequenzen für die Anwaltschaft. <strong>Aus</strong><br />

diesem Grund bat Herr Kollege Dr. Klocke alle<br />

Mitglieder des KAV, sich über die Fachpresse zu<br />

diesem Thema zu informieren und sich in die ent-<br />

2


sprechende Diskussion um die Zusammenlegung<br />

der Gerichtsbarkeiten einzubringen. Auch der<br />

KAV werde sich nach wie vor sehr deutlich zu<br />

dieser Frage positionieren.<br />

Zu den weiterhin umfangreichen Aktivitäten des<br />

KAV im Fortbildungsbereich konnte Herr Kollege<br />

Dr. Klocke Erfreuliches berichten. Mittlerweile<br />

führt der KAV 3 Fachanwaltslehrgänge durch,<br />

und zwar zum Arbeits-, Familien- und Versicherungsrecht.<br />

Der KAV ist damit unverändert der<br />

einzige örtliche <strong>Anwaltverein</strong> im Bundesgebiet,<br />

der sich auf diesem Gebiet betätigt. Erstmals<br />

durchgeführt wurde der Fachanwaltslehrgang für<br />

Versicherungsrecht - mit sehr gutem Erfolg. Weitere<br />

Lehrgänge in diesen Gebieten werden - bei<br />

entsprechender Nachfrage - ab <strong>dem</strong> Herbst 2004<br />

wieder angeboten werden.<br />

Im Jahr 2003 hatte der KAV insgesamt 68 Veranstaltungen<br />

durchgeführt, davon 62 Fortbildungsveranstaltungen<br />

zu mannigfaltigen Rechtsthemen.<br />

Herr Kollege Dr. Klocke dankte allen Kolleginnen<br />

und Kollegen, die in den Fachausschüssen des<br />

KAV mitarbeiten und dort aktiv ihre Ideen gestalterisch<br />

einbringen. Nur auf diese Weise sei es<br />

<strong>dem</strong> KAV möglich, das vorgenannte breite Seminarangebot<br />

aufzustellen.<br />

Besonders ging Herr Kollege Dr. Klocke auf das<br />

Kölner Forum JungeAnwälte ein, welches als<br />

Berufseinsteigerseminar mit steigen<strong>dem</strong> Erfolg<br />

gemeinsam mit der RAK Köln und den befreundeten<br />

<strong>Anwaltverein</strong>en Bonn und Aachen jährlich<br />

durchgeführt werde.<br />

Zum Rahmenvertrag des KAV mit der KVB zur<br />

Job-Ticket-Nutzung griff der Vorsitzende ein<br />

Schreiben der KVB auf, das Anfang März an die<br />

angeschlossenen Kanzleien adressiert war und in<br />

<strong>dem</strong> es um die Erfassung der Geburtsdaten der<br />

Job-Ticket-Nutzer ging. <strong>Aus</strong>geräumt wurde von<br />

der KVB der von dort geschaffene Eindruck, der<br />

KAV habe Anfragen nicht beantwortet. Die KVB<br />

hat sich hierfür entschuldigt, bittet in der Sache<br />

aber um Mitteilung der Geburtsdaten, die nur zum<br />

Zwecke des Abgleichs und der Berechtigung unter<br />

<strong>dem</strong> Job-Ticket-Abkommen benötigt werden.<br />

Zur Rückmeldung an die KVB wurde die Frist bis<br />

zum 31. März 2004 erweitert.<br />

Besonderen Dank richtete Herr Kollege Dr. Klocke<br />

an Herrn Kollegen Dr. Ulrich Prutsch, <strong>Aus</strong>bildungsbeauftragter<br />

für das Berufsbildungswesen.<br />

Im Jahr 2003 waren 324 <strong>Aus</strong>zubildende in die<br />

Lehrlingsrolle eingetragen. Ein leichter Rückgang<br />

im Vergleich zum Jahr 2002 war somit zu verzeichnen.<br />

Herr Kollege Dr. Klocke bat alle Kolleginnen<br />

und Kollegen, im eigenen Interesse weiterhin<br />

<strong>Aus</strong>bildungsplätze zur Verfügung zu stellen<br />

und an der <strong>Aus</strong>bildung mitzuwirken.<br />

Unerfreuliches mußte Herr Kollege Dr. Klocke<br />

dagegen zum Thema Erhebung von Mitgliedsbeiträgen<br />

berichten. Mittlerweile seien ca.<br />

€ 17.000,00 an rückständigen Mitgliedsbeiträgen<br />

aufgelaufen, die sich derzeit in den verschiedenen<br />

Mahnstufen befinden. Dieser Umstand ist insbesondere<br />

deswegen bedenklich, da etwa 2/3 eines<br />

Jahresbeitrages an den DAV abgeführt werden<br />

muß. Insoweit sind Fälligkeitstermine einzuhalten.<br />

Letztlich benötigt der KAV die pünktliche Zahlung<br />

von 2 Mitgliedern, um allein den an den DAV abzuführenden<br />

Anteil eines säumigen Mitglieds leisten<br />

zu können. Dies kann nicht zu Lasten des<br />

Vereins gehen und entspricht auch nicht <strong>dem</strong><br />

Vereinsgedanken. Der KAV wird daher in Zukunft<br />

zunehmend von <strong>dem</strong> eingerichteten Mahnstufen<br />

Gebrauch machen, die vorsehen, daß ab der<br />

3. Mahnung auch der <strong>Aus</strong>schluß des Mitgliedes<br />

drohe und der Rückstand einem Mahnbescheidsverfahren<br />

zugeführt werde.<br />

3


Es folgten <strong>Aus</strong>führungen zu gewichtigen Umstrukturierungen,<br />

die der KAV im vergangenen Jahr<br />

durchgeführt hatte. So wurde die bis Sommer<br />

bestehende Kurierdienst GmbH des KAV in die<br />

Kölner <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH umbenannt.<br />

Diese ist nunmehr damit betraut – wie<br />

schon den Mitteilungen vom Oktober 2003 zu<br />

entnehmen war – alle Fortbildungsaktivitäten des<br />

KAV durchzuführen. Außer<strong>dem</strong> werden sonstige<br />

Veranstaltungen wie beispielsweise das Organfest<br />

und der Juristenball fortan durch die Service<br />

GmbH durchgeführt werden. Der Vereinsgedanke<br />

wird durch diese Neuregelungen selbstverständlich<br />

nicht abhanden kommen.<br />

Besonderen Dank richtete Herr Kollege Dr. Klocke<br />

an Frau Kollegin Roswitha Angenendt, die nach<br />

nunmehr 12-jähriger Mitgliedschaft – die satzungsmäßige<br />

Höchstdauer – den Vorstand verlassen<br />

werde. Frau Kollegin Angenendt habe sehr<br />

engagiert und kritisch an der Arbeit des KAV mitgewirkt<br />

und belebende Impulse vermittelt. Auch<br />

ihre Aufgabe als Geschäftsführerin der Service<br />

GmbH habe sie ehrenamtlich und sehr engagiert<br />

durchgeführt. Herr Kollege Dr. Klocke dankte außer<strong>dem</strong><br />

Herrn Kollegen Josef Busshoff, nunmehr<br />

alleiniger Geschäftsführer der Service GmbH, für<br />

seine stets intensive Wahrnehmung seiner Aufgaben.<br />

Er wies in diesem Zusammenhang darauf<br />

hin, daß nach wie vor bei weitem nicht alle Mitglieder<br />

des KAV die Dienste des Kurierdienstes<br />

in Anspruch nehmen würden. Dies sei im Hinblick<br />

auf den Monatsbeitrag in Höhe von nur € 8,90<br />

inkl. MwSt. pro Anwalt erstaunlich. Bereits bei<br />

geringem Postaufkommen rechne sich die Mitgliedschaft<br />

kurzfristig. Die Kontrolle, ob Trittbrettfahrer<br />

den Kurierdienst unentgeltlich nützen, werde<br />

in diesem Jahr intensiviert.<br />

Herr Kollege Dr. Klocke schloß seinen Jahresbericht<br />

mit Dankesworten an alle Mitglieder des Vorstandes,<br />

die in ehrenamtlicher und aufopferungsvoller<br />

Tätigkeit die Belange der Kölner Anwaltschaft<br />

wahrnehmen.<br />

Zu TOP 2<br />

Es folgten <strong>Aus</strong>führungen der Präsidenten des<br />

Land- und Amtsgerichts sowie des Vertreters der<br />

Staatsanwaltschaft Köln.<br />

Der Präsident des Landgerichts, Herr Helmut<br />

Zerbes, ging auf die steigenden Belastungen bei<br />

sinkender Personaldecke des Landgerichts Köln<br />

ein. Die Justiz sehe sich großen Schwierigkeiten<br />

gegenüber, die teilweise steigende Zahl der Eingänge<br />

durch die vorhandene Belegschaft wahrnehmen<br />

zu können. Zwar sei das Landgericht<br />

inzwischen mit Informationstechnik ausgestattet,<br />

die entsprechende Software stehe allerdings noch<br />

nicht zur Verfügung. Dessenungeachtet ginge der<br />

Abbau der Arbeitsplätze weiter voran.<br />

Der Präsident des Amtsgerichts, Herr Johannes<br />

Schultz, thematisierte zunächst die in NRW im<br />

Jahr 2000 neu eingeführte obligatorische außergerichtliche<br />

Streitschlichtung und bemerkte, daß<br />

sich die Erwartungen nicht erfüllt haben, weshalb<br />

deren Fortführung über 2005 hinaus abzulehnen<br />

sei. Im weiteren berichtete er, daß die Einführung<br />

des elektronischen Handelsregisters nunmehr<br />

abgeschlossen sei. Zur Zeit würde das Vereinsregister<br />

umgestellt. Auch das elektronische Grundbuch<br />

wurde mittlerweile der Vollendung zugeführt.<br />

Das letzte Grundbuchblatt wurde termingerecht<br />

am 23.12.2003 eingescannt.<br />

Auch Herr Schulz wußte im übrigen von steigenden<br />

Eingangszahlen berichten, die mit der stetig<br />

sinkenden Personalzahl nur unter äußersten<br />

Schwierigkeiten bewältigt werden können. Die<br />

Justiz werde derzeit „kaputt gespart“.<br />

Herr Oberstaatsanwalt Hagen Körber, der als<br />

Stellvertreter des verhinderten Leitenden Ober-<br />

4


staatsanwalts Jürgen Kapischke erschienen war,<br />

berichtete ebenfalls von zunehmenden Belastungen.<br />

In der Staatsanwaltschaft Köln gebe es ausgeprägte<br />

Sorgen um die personelle <strong>Aus</strong>stattung<br />

im Bereich des Unterbaus, nicht dagegen im Bereich<br />

der höheren Dienste. Es gebe auch Probleme<br />

mit der installierten Software in den einzelnen<br />

Geschäftsbereichen; die erwarteten Entlastungen<br />

seien nicht eingetreten. Herr Körber bemerkte<br />

abschließend, daß der Übergang der Staatsanwaltschaft<br />

zum Justizgebäude Luxemburger Straße<br />

nach wie vor geschlossen bleiben müsse im<br />

Hinblick auf eine konkrete Bedrohungssituation im<br />

Zusammenhang mit einem laufenden Verfahren.<br />

Alle Ehrengäste betonten das ausgezeichnete<br />

Verhältnis der Justiz zur Kölner Anwaltschaft und<br />

<strong>dem</strong> Kölner <strong>Anwaltverein</strong>, wodurch eine ausgesprochen<br />

angenehme berufliche Atmosphäre<br />

geschaffen und die Zusammenarbeit erheblich<br />

erleichtert werde. Herr Kollege Dr. Klocke bedankte<br />

sich bei Herrn Zerbes, Herrn Schultz und Herrn<br />

Körber herzlich für ihre <strong>Aus</strong>führungen.<br />

Zu TOP 3, 4 und 5<br />

Der Kassenbericht wurde durch den Schatzmeister<br />

und stellvertretenden Vorsitzenden des KAV,<br />

Herrn Kollegen Henrich Potthast erstattet. Im Anschluß<br />

daran berichteten die Kassenprüfer, daß<br />

die durchgeführte Kassenprüfung ohne Beanstandungen<br />

verblieben ist. Auf Antrag des<br />

Herrn Kollegen Vossebürger wurde der Vorstand<br />

einstimmig und bei 15 Enthaltungen entlastet.<br />

Frau Kollegin Dr. Adelheid Hofmeister und Herr<br />

Kollege Udo Gaudig wurden zu den Kassenprüfern<br />

für das Geschäftsjahr 2004 wiedergewählt.<br />

Herr Kollege Dr. Klocke dankte beiden herzlich für<br />

Ihre bisherige Tätigkeit im Rahmen der Kassenprüfung.<br />

Zu TOP 6<br />

Es folgte die Wiederwahl folgender Vorstandsmitglieder:<br />

Herren Kollegen Klaus Brisch, Josef<br />

Busshoff, Dr. Thomas Gutknecht und Dr. Ulrich<br />

Sommer, welche jeweils ohne Gegenstimmen und<br />

bei eigener Enthaltung wieder in den Vorstand<br />

des KAV gewählt wurden.<br />

Damit setzt sich der Vorstand des KAV nunmehr<br />

aus folgenden Kolleginnen und Kollegen zusammen:<br />

RA Dr. Rainer Klocke 1. Vorsitzender<br />

RA Henrich Potthast stv. Vorsitzender und<br />

Schatzmeister<br />

RA Rolf-Helmut Becker<br />

RA Alfred Börsch<br />

RA Klaus Brisch<br />

RA Josef Busshoff<br />

RA Karl-Dietmar Cohnen<br />

RA Dr. Thomas Gutknecht<br />

RA Christian Kerner<br />

RAin Karen Lessing<br />

RA Dr. Thomas Riemann<br />

RA Dr. Ulrich Sommer<br />

RA Heinz Spizig<br />

RAin Pia Tybussek<br />

Zu TOP 7<br />

Ebenfalls einstimmig und bei 6 Enthaltungen wurde<br />

der Arbeitskreis Insolvenzrecht des KAV in<br />

einen <strong>Aus</strong>schuß gemäß § 7 der Satzung des KAV<br />

umgewandelt.<br />

Zu TOP 8<br />

Folgende <strong>Aus</strong>schußmitglieder für die <strong>Aus</strong>schüsse<br />

Insolvenzrecht, Betreuungsrecht, Mediation und<br />

Konfliktmanagement sowie Syndikusanwälte wurden<br />

bei jeweils eigener Enthaltung der anwesenden<br />

<strong>Aus</strong>schußmitglieder gewählt:<br />

Insolvenzrecht<br />

1. Frau Hildegard Allemand<br />

2. Herr Andreas Amelung<br />

3. Herr Dr. Norbert Heimann<br />

4. Herr Dr. Christoph Niering<br />

5. Herr Dr. Andreas Ringstmeier<br />

6. Herr Dr. Ralf Sinz<br />

7. Herr Dr. Martin Stockhausen<br />

8. Herr Dr. Rüdiger Werres<br />

5


Betreuungsrecht<br />

1. Frau Gela Esser-Ponert<br />

2. Herr Lothar Kopp<br />

3. Herr Albrecht W. Omankowski<br />

4. Frau Barbara Seefelder-Behnke<br />

5. Herr Klaus Schlimm<br />

6. Frau Ulrike Schramm<br />

7. Frau Anne Schürner<br />

8. Frau Angelika Töpfer<br />

9. Herr Armin Viersbach<br />

10. Frau Edith Wege<br />

11. Frau Johanna Werres<br />

Mediation und Konfliktmanagement<br />

1. Frau Corinna Bauer<br />

2. Frau Ulrike Fischer<br />

3. Herr Dr. Ludwig Koch<br />

4. Frau Natascha Kunze<br />

5. Herr Burkhart Meichsner<br />

6. Frau Gisa Schicha<br />

7. Herr Dr. Rainer Voß<br />

8. Frau Andrea Wegner-Katzenstein<br />

9. Herr Klaus Weskamp<br />

Syndikusanwälte<br />

1. Herrn Dr. Christoph Ebert<br />

2. Herr Axel Fortmann<br />

3. Herr Karl Heinz Güntzer<br />

4. Herr Dr. Christoph Hack<br />

5. Herr Ralf Josten<br />

6. Frau Elke Orban<br />

7. Herr Dr. Thomas Riemann<br />

8. Herr Hartmut Tonner<br />

9. Frau Brigitte Weber<br />

10. Herr Ralf Winter<br />

12.03.2004 <strong>dem</strong> Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />

zugestimmt. Bestandteil dieser Kostenrechtsnovelle<br />

ist auch eine Reform der Rechtsanwaltsvergütung<br />

(RVG). Damit ist der Bundesrat<br />

einer Empfehlung seines Rechtsausschusses<br />

gefolgt. Die Politik hat ihre Zusage eingehalten,<br />

die Anwaltsvergütung nach 10 Jahren des Stillstandes<br />

und der Null-Runden nun auch den modernen<br />

Anforderungen anwaltlicher Tätigkeit anzupassen.<br />

Zwar handelt es sich bei <strong>dem</strong> nun verabschiedeten<br />

RVG um einen echten Kompromiß, welcher<br />

der Anwaltschaft nicht zu Jubelstürmen Anlaß<br />

gibt. Dennoch ist man nun endlich gemeinsam zu<br />

einer Lösung gekommen. Das RVG ist aufgrund<br />

der wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft, die<br />

mit steigenden Kosten bei sinkenden Umsätzen<br />

zu kämpfen hat, dringend erforderlich.<br />

Die Strukturreform bedeutet u.a. eine stärkere<br />

Honorierung der Anwaltstätigkeit im Rahmen der<br />

außergerichtlichen Streitigkeit, den Wegfall fester<br />

Gebühren für die außergerichtliche anwaltliche<br />

Beratung ab Mitte 2006 und eine gerechtere und<br />

vereinfachte Regelung der Anwaltsvergütung im<br />

gerichtlichen Bereich.<br />

Zu TOP 9<br />

Beschlossen wurde, den früheren Verein der<br />

Rechtsanwälte beim Oberlandesgericht Köln als<br />

„Vereinigung der Rechtsanwälte beim OLG im<br />

KAV“ in den KAV einzubinden. Die Entscheidung<br />

erfolgte einstimmig und bei 2 Enthaltungen.<br />

Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird am<br />

01. Juli 2004 in Kraft treten. Der KAV bietet zahlreiche<br />

Veranstaltungen zur Einführung in das<br />

neue RVG an. Des weiteren werden vertiefende<br />

Seminare, teilweise ausgerichtet auf einzelne<br />

Rechtsgebiete, durchgeführt.<br />

Zu TOP 10<br />

Zu TOP 10 gab es keine Wortmeldungen.<br />

III. RVG-Seminare<br />

II. RVG verabschiedet – Bundesrat stimmt der<br />

Reform der Justiz- und Anwaltsgebühren zu<br />

Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung vom<br />

1. RVG in Straf- und Bußgeldsachen<br />

Der Strafrechtsausschuß des KAV und der KAV<br />

laden Sie herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />

zum Thema<br />

6


am<br />

Das RVG kommt:<br />

Gebührenrechtliche Neuerungen in Strafund<br />

Bußgeldsachen erkennen<br />

und schon bald nutzen<br />

Donnerstag, <strong>dem</strong> 13. Mai 2004, 18.00 Uhr,<br />

im Bürocenter Domicil,<br />

Brüsseler Str. 26, 50674 Köln,<br />

Als Referent konnte<br />

Herr Richter am OLG Detlef Burhoff, Hamm,<br />

gewonnen werden. Als Mitglied der vom BMJ<br />

eingesetzten Expertenkommission zur BRAGO-<br />

Strukturreform, auf deren Gesetzesvorschlag der<br />

eingebrachte Regierungsentwurf maßgeblich beruht,<br />

ist der Referent prädestiniert, aus erster<br />

Hand zu berichten.<br />

Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />

Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />

€ 20,00 inkl. 16 % MwSt. (€ 2,76) fügen Sie bitte<br />

Ihrer Anmeldung per V-Scheck bei.<br />

2. Einführung in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />

III<br />

Aufgrund der äußerst hohen Nachfrage bietet der<br />

KAV ein weiteres Seminar zur Einführung in das<br />

neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />

an, zu<br />

<strong>dem</strong> wir Sie herzlich einladen. Es findet statt am<br />

abgehaltenen Seminaren zum Thema „Gebührenrecht“<br />

wohlbekannt. Er ist darüber hinaus Mitherausgeber<br />

der Zeitschrift „BRAGO-Report“ sowie<br />

des im Deutschen AnwaltVerlag erschienen<br />

Kommentars zur BRAGO sowie Mitautor zum<br />

Kostenrecht bei zahlreichen anderen Werken,<br />

zuletzt beim Werk „Das neue Gebührenrecht für<br />

Anwälte“, welches Ende Januar 2004 im Deutschen<br />

AnwaltVerlag erschienen ist.<br />

Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />

Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />

€ 34,80 inkl. MwSt. (€ 4,80) fügen Sie bitte Ihrer<br />

Anmeldung per V-Scheck bei.<br />

3. RVG in Familiensachen<br />

Der Familienrechtsausschuß des KAV und der<br />

KAV laden Sie ganz herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />

am<br />

Montag, <strong>dem</strong> 21. Juni 2004,<br />

17.30 – 20.30 Uhr,<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />

Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />

Das Thema der Veranstaltung lautet<br />

Das neue Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />

in Familiensachen<br />

Als Referent konnte gewonnen werden<br />

Herr RA Norbert Schneider, Neunkirchen.<br />

Donnerstag, <strong>dem</strong> 13. Mai 2004,<br />

15.00 – 19.30 Uhr, Aula des<br />

Joseph-DuMont-Berufskollegs,<br />

Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />

Als Referent konnte wiederum gewonnen werden<br />

Herr RA Norbert Schneider, Neunkirchen.<br />

Herr Kollege Schneider ist vielen Kolleginnen/Kollegen<br />

bereits aus zahlreichen von ihm<br />

Durch das neue RVG werden sich in Familiensachen<br />

zahlreiche Änderungen ergeben. Dies betrifft<br />

insbesondere die Beratungshilfe und PKH-<br />

Mandate sowie die Vergütung in FG-Sachen. So<br />

wird die Vergütung in FG-Sachen zukünftig der<br />

Vergütung in einem Rechtsstreit gleichgestellt<br />

werden, was zu einer erheblichen Anhebung des<br />

Einkommens führen wird. Des weiteren werden<br />

einstweilige und vorläufige Anordnungen noch<br />

mehr als bisher als selbständige Angelegenheiten<br />

behandelt. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr<br />

7


auf die Verfahrensgebühr im Verbundverfahren<br />

wird darüber hinaus besondere Probleme aufwerfen.<br />

Auch wird sich der erweiterte Bereich der<br />

Einigungsgebühr voraussichtlich in Familiensachen<br />

(Umgangs- und Sorgerechtsverfahren) auswirken.<br />

Nicht zuletzt wird auch der Gegenstandswert<br />

im Versorgungsausgleichverfahren geändert.<br />

Zur Darstellung der zuvor skizzierten Änderungen<br />

sowie zahlreicher weiterer Neuerungen in der<br />

Rechtsanwaltsvergütung führt der KAV dieses<br />

Seminar durch.<br />

Als Referent konnte wiederum Herr Kollege Norbert<br />

Schneider gewonnen werden, der <strong>dem</strong> KAV<br />

bereits für zahlreiche Veranstaltungen zum RVG<br />

zur Verfügung steht und der als besonderer Kenner<br />

der Materie ausgewiesen ist.<br />

Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />

Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />

€ 30,00 inkl. 16 % MwSt. (€ 4,14) fügen Sie bitte<br />

Ihrer Anmeldung per V-Scheck bei.<br />

Das Seminar steht auch den Kanzleimitarbeitern/-<br />

innen offen, soweit diese in Kanzleien von Kolleginnen<br />

und Kollegen tätig sind, die Mitglied im<br />

KAV sind.<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg, Aula,<br />

14.00 – 18.30 Uhr,<br />

Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />

Als Referent konnte wiederum gewonnen werden<br />

Herr RA Norbert Schneider, Neunkirchen.<br />

Eine Anmeldung ist bereits jetzt mittels des beigefügten<br />

Anmelderevers möglich. Alle weiteren Informationen<br />

wollen Sie bitte der kommenden<br />

<strong>Aus</strong>gabe der Mitteilungen entnehmen.<br />

Der Kostenbeitrag beträgt auch hier wieder<br />

€ 34,80 inkl. MwSt. (€ 4,80).<br />

5. RVG-Seminare für Kanzlei-Mitarbeiter/-innen<br />

Aufgrund der hohen Nachfrage bietet der KAV<br />

weitere Seminare zum RVG speziell für<br />

Mitarbeiter/-innen der Kanzleien an.<br />

Angeboten werden zunächst Einführungsseminare<br />

anbieten, die im Sinne eines Workshops aufgebaut<br />

sind. In einer zweiten Stufe werden sodann<br />

Seminare ausgerichtet auf einzelne Rechtsgebiete<br />

durchgeführt, wie z.B. Zivilprozeß-<br />

/Familienrecht, Strafrecht, Zwangsvollstreckung<br />

sowie Verwaltungsrecht.<br />

4. Vertiefungsveranstaltung zum neuen<br />

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz I<br />

Bereits vorab möchten wir Sie darauf aufmerksam<br />

machen, daß der KAV am<br />

Freitag, <strong>dem</strong> 25. Juni 2004,<br />

eine Vertiefungsveranstaltung zum neuen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />

durchführen wird.<br />

Ziel der vorgenannten Seminare ist es jeweils, die<br />

Mitarbeiter/-innen auf die zahlreichen Neuregelungen<br />

des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes<br />

und Änderungen des <strong>Inhalt</strong>es von Vergütungsrechnungen<br />

eingehend vorzubereiten.<br />

Die Veranstaltungen finden jeweils statt im<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />

Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />

Veranstaltungsort wird sein das<br />

Es können maximal 100 Teilnehmer/-innen für<br />

eine Unterrichtseinheit aufgenommen werden.<br />

8


Folgende Unterrichtseinheiten stehen zur Wahl:<br />

IV. KAV-Seminar Strafrecht<br />

1. Dienstag, 22./29. Juni 2004,<br />

jeweils von 15.00 - 19.30 Uhr,<br />

Referent: RA Dr. Ulrich Prutsch, Köln.<br />

2. Mittwoch, 07./14. Juli 2004,<br />

jeweils von 15.00 - 19.30 Uhr,<br />

Referentin RAin Roswitha Angenendt,<br />

Bergheim.<br />

Der Kostenbeitrag für eine Unterrichtseinheit (2 x<br />

4 Std.) beträgt € 34,80 inkl. MwSt. (€ 4,80). Wir<br />

bitten um Anmeldung mittels des entsprechenden<br />

Anmelderevers, welches Sie diesen Mitteilungen<br />

am Ende beigefügt finden. Bitte geben Sie neben<br />

<strong>dem</strong> Namen des Teilnehmers auch die Kanzlei<br />

an. Das Angebot richtet sich nur an Mitarbeiter/-<br />

innen von Kanzleien, deren anwaltliche Kollegen<br />

Mitglied im KAV sind.<br />

Wir machen darauf aufmerksam, daß aufgrund<br />

der zu erwartenden hohen Nachfrage und der<br />

jeweils begrenzten Teilnehmerzahl eine baldige<br />

Anmeldung zu den einzelnen Seminaren<br />

dringend anzuraten ist. Die Berücksichtigung<br />

der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge<br />

des Eingangs in unserer Geschäftsstelle.<br />

Gegebenenfalls werden wir weitere Unterrichtseinheiten<br />

in den kommenden Mitteilungen anbieten.<br />

Bitte informieren Sie sich auch über unsere<br />

Website unter www.koelner.anwaltverein.de.<br />

6. Weitere Veranstaltungen zum RVG<br />

Weitere Veranstaltungen zum RVG wird der KAV<br />

nach den Sommerferien anbieten. Bitte informieren<br />

Sie sich über die kommenden <strong>Aus</strong>gaben der<br />

Mitteilungen und über die Website des KAV unter:<br />

www.koelner.anwaltverein.de.<br />

Strafverteidigung sieht sich in zunehmen<strong>dem</strong><br />

Maße mit neuen Ermittlungsbefugnissen der<br />

Strafverfolgungsbehörden konfrontiert - dies gilt<br />

insbesondere im Bereich der Telekommunikationsüberwachung.<br />

Die Anzahl der Telefonüberwachungen<br />

steigt zu<strong>dem</strong> stetig. Hierbei<br />

interessieren sich die Ermittler längst schon nicht<br />

mehr bloß für das gesprochene Wort: Die<br />

Ermittlung von Bestands-, Verbindungs- und<br />

Geo-Daten anhand der TK-Überwachung hat<br />

Einzug in den strafprozessualen Alltag gehalten.<br />

<strong>Aus</strong> diesem Grunde lädt der Strafrechtsausschuß<br />

des KAV ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />

zu <strong>dem</strong> Thema:<br />

Überwachung der Telekommunikation –<br />

Ermittlungspraxis und<br />

Verteidigungsmöglichkeiten.<br />

Sie findet statt am<br />

Montag, <strong>dem</strong> 26. April 2004,<br />

18.oo Uhr, Bürocenter Domicil,<br />

Brüsseler Str. 26, 50674 Köln.<br />

Als Referent konnte gewonnen werden<br />

Herr RA Dr. Björn Gercke, Krefeld.<br />

Der Referent gibt zunächst einen Überblick über<br />

die tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der<br />

Telekommunikationsüberwachung. Ein Schwerpunkt<br />

wird dabei die "Multi-<br />

Ermittlungsmaßnahme" IMSI-Catcher (§ 100i<br />

StPO) sein. Anschließend wird Herr Kollege Dr.<br />

Gercke auf die tatsächliche Ermittlungspraxis<br />

eingehen. Schließlich geht es um Möglichkeiten<br />

der Strafverteidigung im Hinblick auf neuere<br />

höchstrichterliche Rechtsprechung zu Beweisverwertungsverboten<br />

im Rahmen der TK-<br />

Überwachung. Dabei soll auch aufgezeigt wer-<br />

9


den, wie die Verteidigung ihrerseits die neuen<br />

Überwachungsmaßnahmen im Einzelfall für sich<br />

nutzen kann.<br />

Als Referent konnte gewonnen werden<br />

Herr RA Wolfgang Flintrop, Köln.<br />

Herr Kollege Dr. Björn Gercke war mehrere Jahre<br />

als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Kriminalwissenschaftlichen<br />

Institut der Universität zu Köln<br />

tätig und promovierte bei Herrn Prof. Dr. Klaus<br />

Bernsmann mit der strafprozessualen Schrift<br />

"Bewegungsprofile anhand von Mobilfunkdaten<br />

im Strafverfahren“. Neben seiner Dissertation<br />

veröffentlichte er mehrere Aufsätze zur Thematik<br />

der Telekommunikationsüberwachung, u. a. im<br />

Strafverteidiger Forum.<br />

Im Anschluß an die Veranstaltung besteht nebenan<br />

bei einem Kölsch die Möglichkeit des kollegialen<br />

<strong>Aus</strong>tauschs in geselliger Atmosphäre.<br />

Das vorstehende Seminar, welches im Rahmen<br />

der Reihe Basic-Seminare durch den <strong>Aus</strong>schuß<br />

Junge Anwälte aufgestellt wurde, richtet sich an<br />

Kolleginnen und Kollegen, die erstmalig mit mietrechtlichen<br />

Mandaten in Berührung kommen. Da<br />

das Mietrecht, insbesondere das Wohnungsmietrecht,<br />

weder während des Studiums noch während<br />

der Referendarausbildung eine nennenswerte<br />

Bedeutung hat, stehen Berufsanfänger oft vor<br />

großen Problemen, die sich nicht nur in der<br />

Rechtsanwendung zeigen.<br />

Das Einsteigerseminar wird sich mit folgenden<br />

Themen befassen:<br />

Für Ihre Anmeldung benutzten Sie bitte den beiliegenden<br />

Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe<br />

von € 20,00 inkl. 16 % MwSt. ( € 2,76 ) fügen Sie<br />

bitte Ihre Anmeldung per V-Scheck bei. Auf Anfrage<br />

wird eine Bescheinigung nach § 15 FAO<br />

erteilt.<br />

V. KAV-Seminar Einführung in das Mietrecht<br />

Der <strong>Aus</strong>schuß Junge Anwälte des KAV und der<br />

KAV laden Sie ganz herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />

am<br />

Dienstag, <strong>dem</strong> 27. April 2004,<br />

18.00 – 20.00 Uhr,<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />

Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />

- Mandatsannahme und Bearbeitung in Wohnraummietsachen<br />

- Gerichtliche Zuständigkeit und Streitwerte in<br />

Wohnraummietsachen<br />

- Typische Fallgestaltungen (Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnungen,<br />

Kündigung)<br />

Der Referent, Herr Kollege Wolfgang Flintrop, ist<br />

Sprecher des Mietrechtsausschusses des KAV<br />

und als Spezialist der Materie ausgewiesen. Er<br />

ist darüber hinaus Mitautor des Beck'schen Formularbuchs<br />

Mietrecht und des Münchener Anwaltshandbuchs<br />

Wohnraummietrecht.<br />

Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />

Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />

€ 20,00 inkl. MwSt. (€ 2,76) fügen Sie bitte Ihrer<br />

Anmeldung per V-Scheck bei.<br />

Das Thema der Fortbildungsveranstaltung lautet<br />

VI. KAV-Seminar Familienrecht<br />

Einführung in das Mietrecht -<br />

das mietrechtliche Mandat.<br />

Der <strong>Aus</strong>schuß Familienrecht des KAV und der<br />

KAV laden Sie ganz herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />

am<br />

10


Mittwoch, <strong>dem</strong> 28. April 2004,<br />

18.00 – 21.00 Uhr,<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />

Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />

Das Thema der Veranstaltung lautet<br />

Internationale Kindesentführungen -<br />

zur verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen<br />

Situation.<br />

Als Referenten konnten gewonnen werden<br />

Frau Richterin am AG/Familiengericht Köln<br />

Birgit Niepmann<br />

und<br />

Herr Richter am AG/Familiengericht Köln a.D.<br />

Joachim Fuß.<br />

Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />

Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />

€ 30,00 inkl. MwSt. (€ 4,14) fügen Sie bitte Ihrer<br />

Anmeldung per V-Scheck bei.<br />

In Nordrhein-Westfalen besteht seit August 2003<br />

die attraktive Möglichkeit, Mahnantragsdaten online<br />

über das Internet <strong>dem</strong> zuständigen Mahngericht<br />

zu übermitteln und wahlweise gerichtliche<br />

Nachrichten auf gleichem Weg zu erhalten. Hierzu<br />

stellt die Justiz die signaturgesetzkonforme Anwendung<br />

„ProfiMahn“ kostenlos zur Verfügung.<br />

Mit der Nutzung von „ProfiMahn“ ergeben sich<br />

wesentliche Vorteile, da Transportzeiten sowie<br />

Verpackungs- und Versandkosten der Vergangenheit<br />

angehören. Das Mahnverfahren erfährt<br />

insgesamt eine sehr deutliche Beschleunigung.<br />

Das vorliegende Seminar soll über diesen neuen<br />

Antragsweg eingängig informieren. Als Referent<br />

steht uns dazu zur Verfügung Herr Dipl.-<br />

Rechtspfleger (FH) Robert Meyer, Leiter der Verfahrenspflegestelle<br />

„automatisiertes gerichtliches<br />

Mahnverfahren II“ bei <strong>dem</strong> Amtsgericht Euskirchen.<br />

VII. KAV-Seminar zum automatisierten<br />

gerichtlichen Mahnverfahren über das Internet<br />

Der KAV lädt Sie ganz herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />

am<br />

Dienstag, <strong>dem</strong> 04. Mai 2004,<br />

18.00 – ca. 19.30 Uhr,<br />

Bürocenter Domicil,<br />

Brüsseler Str. 26, 50639 Köln.<br />

Das Seminar steht sowohl Kolleginnen und<br />

Kollegen als auch deren Mitarbeiter/-innen zur<br />

Verfügung.<br />

Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />

Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />

€ 20,00 inkl. MwSt. (€ 2,76) fügen Sie bitte Ihrer<br />

Anmeldung per V-Scheck bei.<br />

Das Thema der Veranstaltung lautet<br />

Online-Datenaustausch im automatisierten<br />

gerichtlichen Mahnverfahren (AGM)<br />

über das Internet.<br />

Als Referent hierzu konnte gewonnen werden<br />

Herr Dipl.-Rechtspfleger (FH)<br />

Robert Meyer, Kall.<br />

VIII. KAV-Seminar Mietrecht<br />

Der Mietrechtsausschuß des KAV und der KAV<br />

laden Sie ganz herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />

am<br />

Donnerstag, <strong>dem</strong> 06. Mai 2004,<br />

18.00 – 20.00 Uhr,<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />

Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />

11


Das Thema der Veranstaltung lautet<br />

Personenmehrheiten bei Mietverhältnissen.<br />

Als Referent konnte gewonnen werden<br />

IX. Seminar „Typische Fallkonstellationen im<br />

Erbschaftsstreit“<br />

Die Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht<br />

im DAV und der KAV laden Sie ganz herzlich ein<br />

zu einer Fortbildungsveranstaltung am<br />

Herr Richter am AG Köln Hans Ulrich Rohde.<br />

Handeln bei einem Mietverhältnis auf Vermieterund/oder<br />

Mieterseite mehrere Personen, kommt<br />

es oft zu problematischen Fallgestaltungen. Diese<br />

können materiellrechtlicher, prozeßrechtlicher<br />

und auch vollstreckungsrechtlicher Natur sein.<br />

Das Seminar wird alle während des Ablaufs eines<br />

Mietvertrages insofern offenen Fragen ansprechen,<br />

von der Unterzeichnung des Mietvertrages<br />

über die Abgabe von Willenserklärungen<br />

von bzw. gegenüber Personenmehrheiten bis hin<br />

zur Beendigung des Mietverhältnisses. Hierbei<br />

werden die in diesem Zusammenhang maßgeblichen<br />

prozeßrechtlichen Fragen miterörtert. Ein<br />

Schwerpunkt werden auch vollstreckungsrechtliche<br />

Fragen sein, beispielsweise ob aus einem<br />

Räumungstitel auch gegen eine Person vollstreckt<br />

werden kann, die sich in der Wohnung<br />

aufhält aber nicht Räumungsbeklagte ist.<br />

Der Referent, Herr Richter am AG Köln Hans<br />

Ulrich Rohde, ist seit vielen Jahren Abteilungsrichter<br />

einer Mietabteilung und damit ausgesprochener<br />

Kenner der Materie. Wir dürfen uns auf einen<br />

sehr praxisnahen Vortrag freuen.<br />

Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />

Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />

€ 20,00 inkl. MwSt. (€ 2,76) fügen Sie bitte Ihrer<br />

Anmeldung per V-Scheck bei.<br />

Freitag, <strong>dem</strong> 07. Mai 2004,<br />

und<br />

Freitag, <strong>dem</strong> 14. Mai 2004,<br />

jeweils von 15.00 – 19.30 Uhr,<br />

Bürocenter Domicil,<br />

Brüsseler Str. 26, 50674 Köln.<br />

Das Thema des Seminars lautet<br />

Typische Fallkonstellationen<br />

im Erbschaftsstreit.<br />

Als Referenten konnten gewonnen werden<br />

Herr Richter am AG Bonn Bernd Lier<br />

und<br />

Herr RA Dr. Andreas Frieser, Bonn.<br />

Moderieren wird<br />

Herr Kollege Henrich Potthast, Köln.<br />

Das Seminar beinhaltet folgende Themenschwerpunkte:<br />

07. Mai 2004<br />

• Einführung in das praktische Erbrecht aus<br />

anwaltlicher und gerichtlicher Sicht<br />

• Streit um die Wirksamkeit einer letztwilligen<br />

Verfügung<br />

• Streit des „Erbanwärters“ mit <strong>dem</strong> vom Er b-<br />

lasser Beschenkten<br />

• Verwaltung und <strong>Aus</strong>einandersetzung der<br />

Erbengemeinschaft<br />

14. Mai 2004<br />

• Maßnahmen gegenüber <strong>dem</strong> Nachlaßgericht<br />

im Erbrechtsfall<br />

• Pflichtteilsstreit<br />

12


• Streit zwischen Erbe und Testamentsvollstrecker<br />

• Streit zwischen Erbe und Vermächtnisinhaber<br />

• Streit zwischen Vor- und Nacherbe<br />

XI. KAV-Seminar Betreuungsrecht<br />

Der <strong>Aus</strong>schuß Junge Anwälte des KAV und der<br />

KAV laden Sie ganz herzlich ein zu einer Fortbildungsveranstaltung<br />

am<br />

Alle weiteren Informationen zur Veranstaltung<br />

sowie ein Anmeldeformular finden Sie diesen<br />

Mitteilungen am Ende beigeheftet. Die Anmeldungen<br />

richten Sie bitte ausschließlich an die conventionpartners<br />

GmbH, Veranstaltungsagentur der<br />

AG Familien- und Erbrecht im DAV.<br />

Der Kostenbeitrag beträgt € 45,00 für Mitglieder<br />

des KAV pro Veranstaltung inkl. Skript und<br />

Kaffeepause.<br />

Mittwoch, <strong>dem</strong> 26. Mai 2004,<br />

18.00 – 20.00 Uhr,<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />

Escher Str. 217, 50738 Köln.<br />

Das Thema der Veranstaltung lautet<br />

Einführung in das Betreuungsrecht.<br />

Als Referent konnte gewonnen werden<br />

Herr RA Klaus Schlimm, Köln.<br />

X. KAV-Seminar Verwaltungsrecht<br />

Der <strong>Aus</strong>schuß Verwaltungsrecht des KAV und der<br />

KAV laden Sie ganz herzlich ein zu einer Veranstaltung<br />

am<br />

Dienstag, <strong>dem</strong> 11. Mai 2004,<br />

18.00 – 20.00 Uhr,<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg,<br />

Escher Str. 217, 50739 Köln.<br />

Das Thema der Veranstaltung lautet<br />

Rechtsschutz gegen bauaufsichtliche Verfügungen<br />

und Vollstreckungsmaßnahmen.<br />

Als Referenten konnten gewonnen werden<br />

Die Veranstaltung, die im Rahmen der Reihe Basic-Seminare<br />

des <strong>Aus</strong>schusses Junge Anwälte<br />

des KAV veranstaltet wird, soll junge Kolleginnen<br />

und Kollegen in das Betreuungsrecht einführen,<br />

welches oftmals als interessantes Tätigkeitsgebiet<br />

nicht erkannt wird.<br />

Herr Kollege Klaus Schlimm ist Sprecher des<br />

Betreuungsrechtsausschusses des KAV und somit<br />

bestens geeignet, in das Thema einzuführen.<br />

Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />

Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />

€ 20,00 inkl. MwSt. (€ 2,76) fügen Sie bitte Ihrer<br />

Anmeldung per V-Scheck bei.<br />

Herr RA Stefan Rappen, Köln,<br />

und<br />

Herr RA Frank Dierker, Frechen.<br />

Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte den beiliegenden<br />

Revers. Den Kostenbeitrag in Höhe von<br />

€ 20,00 inkl. MwSt. (€ 2,76) fügen Sie bitte Ihrer<br />

Anmeldung per V-Scheck bei.<br />

XII. Frühjahrsempfang im Arbeitsgericht<br />

Der <strong>Aus</strong>schuß für Arbeitsrecht des KAV und der<br />

KAV laden Sie ganz herzlich ein zum<br />

Frühjahrsempfang im Arbeitsgericht<br />

am Mittwoch, <strong>dem</strong> 12. Mai 2004, ab 14.00 Uhr,<br />

im Foyer des Arbeitsgerichts Köln,<br />

1. Stock, Pohligstr. 9, 50969 Köln.<br />

13


Begrüßen werden Sie der Hausherr, Herr Direktor<br />

des Arbeitsgerichts Franz-Joachim Thür, der Vorsitzende<br />

des KAV, Herr Kollege Dr. Rainer<br />

Klocke, und der Sprecher des <strong>Aus</strong>schusses für<br />

Arbeitsrecht im KAV, Herr Kollege Werner Großpietsch.<br />

Im Anschluß an die Veranstaltung ist ein gemütliches<br />

Beisammensein bei einem kölschen Büffet<br />

vorgesehen. Über Ihr zahlreiches Erscheinen<br />

würden wir uns sehr freuen. Bei schönem Wetter<br />

wird die Veranstaltung im Innenhof des Arbeitsgerichts<br />

stattfinden.<br />

XIII. 13. ADVO-Golf-Turnier<br />

Das alljährliche ADVO-Golf-Turnier findet statt am<br />

Freitag, <strong>dem</strong> 18. Juni 2004,<br />

Startzeiten ab 12.00 Uhr,<br />

Golfplatz Schloß Georghausen, Lindlar.<br />

Für Ihre Anmeldung benutzen Sie bitte das<br />

Anmelderevers, welches diesen Mitteilungen<br />

als Anlage beigefügt ist.<br />

XIV. Führung durch die JVA Köln-Ossendorf<br />

für Kanzlei-Mitarbeiter/-innen<br />

Ist schon den meisten Strafverteidigerinnen und<br />

Strafverteidigern die JVA Köln-Ossendorf persönlich<br />

nur von ihrer Besuchsabteilung her bekannt,<br />

so haben die Mitarbeiter/-innen von im Strafrecht<br />

tätigen Kanzleien i. d. R. sogar nur per Telefon<br />

oder Telefax mit der JVA Kontakt. Bereits bei den<br />

letzten Führungen durch die JVA Köln-Ossendorf<br />

Ende 2001/Anfang 2002 gab es zahlreiche Anfragen,<br />

ob nicht auch Mitarbeiter/-innen teilnehmen<br />

könnten. Der Strafrechtsausschuß des KAV<br />

freut sich, daß der Leiter der JVA Köln, Herr<br />

Jörn Foegen, auch dies ermöglicht.<br />

Die Führung findet statt am<br />

Teilnahmeberechtigt sind alle Richter, Staatsanwälte,<br />

Notare und Rechtsanwälte aus <strong>dem</strong> OLG-<br />

Bezirk Köln mit Handicap 0-36. Maximal werden<br />

80 Starter – in der Reihenfolge der Anmeldung –<br />

zugelassen. Meldeschluß für die Anmeldung ist<br />

Freitag, der 28. Mai 2004, 17.00 Uhr, Eingang<br />

Kölner <strong>Anwaltverein</strong>.<br />

Das Startgeld beträgt in diesem Jahr € 75,00 pro<br />

Person für Greenfee und gemeinsames Abendessen.<br />

Das Startgeld ist mit der beigefügten Anmeldung<br />

per V-Scheck zu übersenden.<br />

Die Anmeldung erfolgt ausschließlich beim Kölner<br />

<strong>Anwaltverein</strong>, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln,<br />

Tel.: 0221 / 28 56 02-0, Fax: 0221 / 44 14 57. Bei<br />

Rückfragen steht Ihnen Herr Kollege Klaus Dieter<br />

Hungerkamp aus Köln, Tel.: 0221 / 977 54 30,<br />

Fax: 0221 / 977 54 61, zur Verfügung.<br />

Mittwoch, <strong>dem</strong> 30. Juni 2004, 10.00 Uhr,<br />

JVA Köln-Ossendorf,<br />

Rochusstr. 350, 50827 Köln.<br />

Sie wird durchgeführt von<br />

Herrn Dieter Krüger.<br />

Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt.<br />

Die Anmeldungen werden entsprechend <strong>dem</strong><br />

Eingang auf der Geschäftsstelle des KAV berücksichtigt.<br />

Sollten sich mehr Interessenten als<br />

freie Plätze finden, werden diejenigen, die nicht<br />

mehr berücksichtigt werden können, entsprechend<br />

benachrichtigt. Bei Verhinderung wird<br />

um rechtzeitige – auch kurzfristige – Mitteilung<br />

gebeten, damit andere Interessenten<br />

nachrücken können.<br />

14


Für Ihre Anmeldung, die aus organisatorischen<br />

Gründen der Geschäftsstelle des KAV spätestens<br />

bis zum 23. Juni 2004 vorliegen muß,<br />

verwenden Sie bitte den beiliegenden Revers.<br />

Die Teilnahme ist kostenlos.<br />

Zur Führung ist ein gültiger Lichtbildausweis mitzubringen.<br />

Im Interesse eines reibungslosen Verlaufs wird<br />

um pünktliches Erscheinen gebeten.<br />

XV. <strong>Aus</strong>blick auf kommende KAV-Seminare:<br />

Folgende weitere Seminare möchten wir Ihnen<br />

bereits jetzt zur Kenntnis geben. Wir bitten darum,<br />

alle weiteren Informationen hierzu sowie ein Anmeldeformular<br />

den kommenden <strong>Aus</strong>gaben der<br />

KAV-Mitteilungen zu entnehmen.<br />

Mittwoch, der 23. Juni 2004, 18.00 – 20.00 Uhr,<br />

Recht der Lebensversicherung,<br />

Referent: Herr Vors. Richter am OLG Köln<br />

Dr. Rainer Rosenberger<br />

Donnerstag, der 24. Juni 2004, 18.00 – 20.00 Uhr,<br />

Einführung in das Sozialrecht,<br />

Referenten: Herr RA Norbert Bauschert, Köln<br />

Herr RA Josef Muckes, Frechen<br />

Herr Gerhard Hilburg, Köln<br />

Mittwoch, der 30. Juni 2004, 18.00 – 20.00 Uhr,<br />

Recht der Krankenversicherung,<br />

Referent: Herr Vors. Richter am OLG Köln<br />

Dr. Rainer Rosenberger<br />

Dienstag, der 06. Juli 2004, 18.00 – 20.00 Uhr,<br />

Der Pkw im Steuerrecht<br />

Referent: Herr RA Wahed T. Barekzai, Köln<br />

XVI. Neue KAV-Fachanwaltslehrgänge im<br />

Arbeits-, Familien- und Versicherungsrecht<br />

Ende März 2004 gehen die KAV-<br />

Fachanwaltslehrgänge im Arbeits-, Familien- und<br />

Versicherungsrecht ihrem Abschluß entgegen.<br />

Alle Lehrgänge fanden jeweils mit sehr gutem<br />

Erfolg statt und wurden zu den gewohnt günstigen<br />

Preisen unseren Mitgliedern angeboten.<br />

Erstmals fand der Fachanwaltslehrgang Versicherungsrecht<br />

statt, der sich von Beginn an reger<br />

Nachfrage erfreute. Etabliert und mit einer<br />

hohen Teilnehmerzahl ausgestattet, fand mittlerweile<br />

schon der 4. Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht<br />

sowie der 7. Fachanwaltslehrgang<br />

Familienrecht statt. Unschlagbarer Vorteil der<br />

KAV-Fachanwaltslehrgänge ist, daß auf den<br />

Lehrgängen ausschließlich auf bewährte und regelmäßig<br />

lokale Referenten zurückgegriffen wird,<br />

die in der Lage sind, den Besonderheiten in den<br />

hiesigen Gerichtssprengeln besonders Rechnung<br />

zu tragen.<br />

Um die Erfolgsgeschichte der Fachanwaltslehrgänge<br />

des KAV fortzuführen, werden wir bei entsprechender<br />

Nachfrage im Kollegenkreis auch ab<br />

September 2004 wieder Lehrgänge im Arbeits-,<br />

Familien- und Versicherungsrecht anbieten. Entsprechend<br />

den Anforderungen der Fachanwaltsordnung<br />

umfassen die Lehrgänge jeweils 120<br />

Stunden und werden wiederum stattfinden im<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg, Escher Str. 217,<br />

50739 Köln, das sich als Veranstaltungsort sehr<br />

gut bewährt hatte. Der Kurspreis wird voraussichtlich<br />

€ 1.740,00 (inkl. MwSt. € 240,00) betragen,<br />

wobei die Kosten für die Klausuren selbstverständlich<br />

mitumfaßt sind.<br />

Sollten Sie Interesse an einer Teilnahme an einer<br />

der Fachanwaltslehrgänge haben, bitten wir um<br />

entsprechende Mitteilung an den KAV bis zum<br />

10. Mai 2004. Bitte bedienen Sie sich hierzu des<br />

dieser <strong>Aus</strong>gabe der Mitteilungen beigefügten<br />

Formulars. Es handelt sich insoweit lediglich um<br />

eine Interessenbekundung, die Sie uns auch per<br />

e-mail zusenden können. Sollte im Laufe der Zeit<br />

Ihr Interesse an <strong>dem</strong> konkreten Lehrgang wegfallen,<br />

so wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie uns<br />

15


hiervon kurz formlos unterrichten würden. Alle<br />

Interessenten werden zu gegebener Zeit angeschrieben,<br />

wobei wir dann um eine verbindliche<br />

Anmeldung bitten werden.<br />

Sollten Sie sich für die Durchführung weiterer<br />

Fachanwaltslehrgänge durch den KAV interessieren,<br />

bitten wir ebenfalls um Ihre Mitteilung an die<br />

Geschäftsstelle des KAV auf <strong>dem</strong> beigefügten<br />

Anmelderevers. Die Geschäftsstelle steht Ihnen<br />

darüber hinaus für Rückfragen jederzeit gerne zur<br />

Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Hanni<br />

Schenke, Tel.: 0221 – 28 56 02 - 13.<br />

XVII. Der Arbeitsrechtsausschuß informiert<br />

1. Beginn der Berufungsfrist beim arbeitsgerichtlichen<br />

Urteilen<br />

<strong>Aus</strong> aktuellem Anlaß weist der Arbeitsrechtsausschuß<br />

des KAV nachdrücklich auf eine<br />

Rechtsprechungsänderung zu der Frage hin,<br />

wann bei verspätet abgesetzten arbeitsgerichtlichen<br />

Urteilen die Frist für die Einlegung der Berufung<br />

zu laufen beginnt.<br />

Nach früherer Rechtsprechung galt bei verspätet<br />

abgesetzten arbeitsgerichtlichen Urteilen für die<br />

Berufungseinlegung eine Frist von 17 Monaten<br />

ab Urteilsverkündung. Diese Frist ergab sich aus<br />

der nach § 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG und § 516 ZPO<br />

a. F. geltenden 5-Monats-Frist sowie der Jahresfrist<br />

des § 9 Abs. 5 S. 4 ArbGG. Mit der zum<br />

01.01.2002 in Kraft getretenen ZPO-Novelle wird<br />

entsprechend zu der Änderung in § 520 Abs. 2<br />

ZPO n. F. auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren<br />

nunmehr in § 66 Abs. 1 ArbGG ein einheitlicher<br />

Fristbeginn für die Berufungseinlegungs- und<br />

Berufungsbegründungsfrist normiert. Beide Fristen<br />

beginnen mit Zustellung des in vollständiger<br />

Form abgefaßten Urteils, spätestens mit<br />

Ablauf von 5 Monaten ab Urteilsverkündung.<br />

Der Gesetzgeber hat die zivilprozessuale<br />

5-Monats-Frist nunmehr ausdrücklich in § 66<br />

Abs. 1 S. 2 ArbGG aufgenommen. Eine weitere<br />

Anwendung von § 9 Abs. 5 ArbGG hätte daher<br />

zur Folge, daß die Berufungseinlegung noch 17<br />

Monate nach Verkündung der arbeitsgerichtlichen<br />

Entscheidung möglich wäre, die Frist zur<br />

Berufungsbegründung aber schon abgelaufen<br />

wäre, da insoweit § 9 Abs. 5 ArbGG keine Anwendung<br />

finden kann. Eine kürze Berufungsbegründungs-<br />

als Berufungseinlegungsfrist wäre<br />

aber offensichtlich sinnwidrig, so daß sich als<br />

Konsequenz für die Praxis ergibt, daß die 12-<br />

Monats-Frist des § 9 Abs. 5 ArbGG im Rahmen<br />

der Berufungsfrist bei arbeitsgerichtlichen Verfahren<br />

nicht mehr anzuwenden ist (in diesem Sinne<br />

schon BAG vom 04.06.2003 – 10 AZR 586/02).<br />

Das LAG Köln hat diese Rechtsprechungsänderung<br />

in einem Urteil vom 24.09.2003<br />

- 3 Sa 232/03 - nochmals ausdrücklich bestätigt<br />

und ausführlich begründet. Diese Entscheidung<br />

steht auf der Geschäftsstelle des KAV als Kopierexemplar<br />

zur Verfügung. Des weiteren steht<br />

das Urteil auf der Website des Landesarbeitsgerichts<br />

Köln unter www.lag-koeln.nrw.de unter<br />

<strong>dem</strong> Menüpunkt „Rechtssprechung zum download<br />

bereit“.<br />

Die Büroorganisation und Fristnotierung sind<br />

entsprechend umzustellen, da es leider häufiger<br />

vorkommt, daß verkündete arbeitsgerichtliche<br />

Urteile nach Ablauf von 5 Monaten nicht vollständig<br />

begründet zugestellt sind. Hier drohen also<br />

Haftpflichtfälle!<br />

2. Geplante Abschaffung der auswärtigen<br />

Arbeitsgerichtstage gestoppt<br />

Die vom Justizminister des Landes NRW bereits<br />

zum 01.03.2004 geplante weitgehende Abschaffung<br />

der Außenstellen der Arbeitsgerichte – geplant<br />

war unter anderem der Wegfall der Ge-<br />

16


ichtstage in Leverkusen (Arbeitsgericht Solingen)<br />

und in Gummersbach (Arbeitsgericht Siegburg)<br />

– konnte erfolgreich gestoppt werden.<br />

Der Justizminister des Landes NRW ließ in einer<br />

Presseerklärung zum 01.03.2004 mitteilen, daß<br />

die bisherigen auswärtigen Gerichtstage der Arbeitsgerichte<br />

in vollem Umfang zumindest bis<br />

zum 30.09.2009 erhalten bleiben. Die für den<br />

Bereich des KAV relevanten auswärtigen Gerichtstage<br />

in Leverkusen und in Gummersbach<br />

bleiben damit ebenfalls erhalten.<br />

Die Abschaffungspläne des Justizministers hatten<br />

zu nachhaltigen Protesten geführt, unter anderem<br />

der in Leverkusen und Gummersbach<br />

betroffenen Anwaltschaft, die vom KAV nachhaltig<br />

unterstützt wurden.<br />

3. Keine Abschaffung der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />

Gegen die z. Zt. diskutierte Abschaffung der Arbeitsgerichtsbarkeit<br />

als eigenständigen Gerichtszweig<br />

hat sich der DAV mit einer Stellungnahme<br />

seines Arbeitsrechtsausschusses entschieden<br />

ausgesprochen.<br />

Überlegt wird die Eingliederung der Arbeitsgerichte<br />

in die allgemeine Ziviljustiz. Ein solcher<br />

Schritt würde weder den Besonderheiten des<br />

Arbeitsrechts noch <strong>dem</strong> Bedürfnis nach <strong>dem</strong><br />

dauerhaften Einsatz und der Gewinnung besonders<br />

qualifizierter und erfahrener Richterpersönlichkeiten<br />

für diese Materie gerecht werden. Die<br />

bislang erreichte und weiter fortzuentwickelnde<br />

Professionalität arbeitsrechtlicher Tätigkeit sollte<br />

auch im Interesse des Wirtschaftsstandortes<br />

Deutschland nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt<br />

werden. Die existentielle Bedeutung des Arbeitsrechts<br />

für die Lebensverhältnisse vieler Menschen<br />

sowie die Komplexität des Arbeitsrechts<br />

erfordere daher eine eigene Gerichtsbarkeit und<br />

eine Richterschaft, die den besonderen Anforderungen<br />

– spezifische Rechtskenntnisse und ein<br />

ausgeprägtes Empfinden für soziale Entwicklungen<br />

– gerecht werde, was bei <strong>dem</strong> jetzigen System<br />

einer gegliederten Fachgerichtsbarkeit gewährleistet<br />

sei. Es gebe daher keine überzeugenden<br />

Gründe dafür, von diesem bewährten<br />

System abzurücken und die Arbeitsgerichte –<br />

entgegen <strong>dem</strong> sonstigen Trend zu „schlanken,<br />

organisierbaren Einheiten“ – in der allgemeinen<br />

Zivilgerichtsbarkeit aufgehen zu lassen.<br />

Der Arbeitsrechtsausschuß des KAV schließt sich<br />

der Stellungnahme des DAV nachdrücklich an<br />

und wird die Thematik selbst unterstützend aktuell<br />

begleiten.<br />

XVIII. Der <strong>Aus</strong>schuß Insolvenzrecht informiert<br />

Der <strong>Aus</strong>schuß Insolvenzrecht weist auf ein Urteil<br />

des Bundesgerichtshofes vom 15.01.2004 – IX ZB<br />

96/03 und IX ZB 46/03 zur Mindestvergütung des<br />

Insolvenzverwalters hin.<br />

Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat<br />

hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die<br />

nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung<br />

(InsVV) bei masselosen Verfahren geltende<br />

regelmäßige Mindestvergütung den verfassungsrechtlichen<br />

Anforderungen gerecht wird. Gemäß<br />

§ 2 Abs. 2 InsVV soll die Vergütung des Insolvenzverwalters<br />

in der Regel mindestens € 500,00<br />

betragen. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV sieht für den<br />

Treuhänder eine Mindestvergütung von € 250,00<br />

vor. In den zugrunde liegenden Verfahren haben<br />

Insolvenzverwalter und Treuhänder geltend gemacht,<br />

daß die Vergütung angesichts des entstandenen<br />

Bearbeitungsaufwandes bei weitem<br />

nicht kostendeckend sei. Bei den Gerichten der<br />

Vorinstanzen hatten sie damit keinen Erfolg. Auch<br />

die Rechtsbeschwerden blieben erfolglos. Der IX.<br />

17


Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat aber entschieden,<br />

daß die Regelungen der Mindestvergütung<br />

für Insolvenzverwalter und Treuhänder in<br />

masselosen Verfahren seit 1. Januar 2004 verfassungswidrig<br />

sind und vom Bundesministerium der<br />

Justiz durch Änderung der Vergütungsverordnung<br />

neu festgesetzt werden müssen. Geschieht dies<br />

nicht bis 1. Oktober 2004, werden die Gerichte die<br />

angemessene Mindestvergütung festlegen. Insolvenzverwaltern<br />

und Treuhändern muß künftig für<br />

ihre Tätigkeit auch in masselosen Verfahren<br />

eine auskömmliche Vergütung zuerkannt werden.<br />

Seit 1. Dezember 2001 können natürlichen Personen,<br />

die mit <strong>dem</strong> Ziel einer Restschuldbefreiung<br />

ein Insolvenzverfahren beantragen, die Kosten<br />

hierfür gestundet werden. Dies hat zu einer starken<br />

Zunahme der Verfahren geführt. Dadurch<br />

werden die Insolvenzverwalter und Treuhänder<br />

stark belastet, die in masselosen Verfahren keine<br />

kostendeckende Vergütung erhalten. Die bisherige<br />

Regelung war lediglich im Hinblick auf den<br />

Prognose- und Anpassungsspielraum des Verordnungsgebers<br />

noch bis Ende des Jahres 2003<br />

hinnehmbar.<br />

Beschlüsse vom 15.01.2004 – IX ZB 96/03 und IX<br />

ZB 46/03. Karlsruhe, den 25.02.2004<br />

XIX. Der <strong>Aus</strong>schuß Syndikusanwälte informiert<br />

Der <strong>Aus</strong>schuß Syndikusanwälte plant zwei Veranstaltungen<br />

zum Themenkreis der Haftung von<br />

Unternehmensleitungen, der rechtlichen Bedeutung<br />

von Corporate Governance für Unternehmen<br />

und der Absicherung von Haftungsrisiken durch<br />

D&O-Versicherungen. In der Öffentlichkeit und in<br />

Unternehmen wird diesem Themenkreis seit Beginn<br />

des sogenannten Mannesmann-Prozesses<br />

vermehrt Bedeutung beigemessen. Verschiedene<br />

juristische Publikationen vermitteln eher Meinungsvielfalt<br />

als Klarheit.<br />

Bevor der <strong>Aus</strong>schuß die Detailplanung vornimmt,<br />

bitten wir nicht nur die Syndikuskollegen, sondern<br />

auch die übrigen Rechtsanwaltskollegen zu signalisieren,<br />

zu welchen Schwerpunkten und in welcher<br />

Fülle ein Interesse an diesem Thema besteht.<br />

Auf der Basis der Resonanz würde die erste<br />

der beiden angedachten Veranstaltungen voraussichtlich<br />

für Juni 2004 geplant werden. Rückmeldungen<br />

schicken Sie bitte an den Sprecher des<br />

<strong>Aus</strong>schusses, Herrn Rechtsanwalt Dr. Christoph<br />

Hack, hack@de.tuv.com.<br />

XX. Der <strong>Aus</strong>schuß Junge Anwälte informiert<br />

1. Stammtisch<br />

Der <strong>Aus</strong>schuß Junge Anwälte lädt wieder herzlich<br />

ein zum<br />

Stammtisch junger Rechtsanwältinnen und<br />

Rechtsanwälte,<br />

der immer am ersten Mittwoch im Monat stattfindet,<br />

im April am<br />

Mittwoch, <strong>dem</strong> 07. April 2004, 20.00 Uhr,<br />

in der Gaststätte Paulaner „Im Roten Ochsen“,<br />

Thurnmarkt 7, Rheinuferstraße, 50676 Köln.<br />

Ein Tisch ist reserviert. Parkmöglichkeiten bestehen<br />

u.a. in der Parkgarage des Hotels Maritim<br />

oder in der Tiefgarage unter <strong>dem</strong> Heumarkt.<br />

Als besonderer Gast wird auf Einladung des <strong>Aus</strong>schusses<br />

anwesend sein Herr RA Christian Weil,<br />

Partner der Patent- und Rechtsanwaltskanzlei<br />

Hübsch und Weil. Er ist schwerpunktmäßig auf<br />

den Gebieten Patent-, Marken- und Urheberrecht<br />

tätig und wird für alle Fragen rund um das Berufsrecht<br />

gerne zur Verfügung stehen.<br />

18


Der dann folgende Stammtisch findet statt am<br />

Mittwoch, <strong>dem</strong> 05. Mai 2004,<br />

um 20.00 Uhr,<br />

in der Gaststätte Paulaner „Im Roten Ochsen“,<br />

Thurnmarkt 7, Rheinuferstraße, 50676 Köln.<br />

Als besonderer Gast wird auf Einladung des <strong>Aus</strong>schusses<br />

anwesend sein Herr RA Axel Thoenneßen,<br />

Düsseldorf. Er wird über seine Mitgliedschaft<br />

in der Vertreterversammlung des Versorgungswerkes<br />

NRW berichten.<br />

2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />

Die Hotline, die der <strong>Aus</strong>schuß Junge Anwälte<br />

eingerichtet hat, damit sich junge Kolleginnen und<br />

Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf<br />

und die Probleme in den ersten Berufsjahren<br />

betreffen, unmittelbar an die Mitglieder des<br />

<strong>Aus</strong>schusses wenden können, wird ab <strong>dem</strong> Erscheinen<br />

dieser Mitteilungen bedient von Frau<br />

Kollegin<br />

Ingrun Hübsch, Tel.: 0221 / 283 63 87.<br />

XXI. Bundeseinheitlicher / europäischer Anwaltsausweis<br />

Seit kurzem ist nunmehr bei der RAK Köln ein<br />

bundeseinheitlicher Anwaltsausweis erhältlich.<br />

Den <strong>Aus</strong>weis zeichnen zahlreiche Sicherheitsmerkmale<br />

aus, die eine hohe Fälschungssicherheit<br />

garantieren. Hinzu kommt die Anpassungsfähigkeit<br />

an zukünftige Sicherheitsanforderungen im<br />

öffentlichen<br />

Bereich, ebenso wie an den sich<br />

entwickelnden elektronischen Rechtsverkehr. Für<br />

weitere Informationen wenden Sie sich bitte an<br />

die RAK Köln: Riehler Str. 30, 50667 Köln, Tel.:<br />

0221 / 97 30 100.<br />

Die kostenlos erstellten <strong>Aus</strong>weise der RAK Köln<br />

behalten weiterhin ihre Gültigkeit.<br />

XXII. Anschriften sowie Telefon- und Faxanschlüsse<br />

der Polizeiinspektionen, deren Nebenwachen,<br />

Kriminal- und Verkehrskommissariate<br />

Am Ende dieser Mitteilungen finden Sie beigefügt<br />

eine aktuelle Fassung der Anschriften, Telefon-<br />

und Faxanschlüssen der Polizeiinspektionen,<br />

Nebenwachen, Kriminal- und Verkehrskommissariate,<br />

Stand 17.02.2004.<br />

XXIII. Gruppenversicherungsvertrag mit der<br />

DKV<br />

Die DKV informierte uns über Beitragsänderungen<br />

im Krankenhaustagegeldtarif KMA sowie innerhalb<br />

der Kurkostentarife G25 und KUR zum 01.<br />

April 2004.<br />

Nach Darstellung der DKV habe sich bei den o-<br />

ben genannten Tarifen gezeigt, daß sich die Leistungsausgaben<br />

innerhalb günstiger als erwartet<br />

entwickelt haben. Nur in wenigen Fällen seien<br />

aufgrund der <strong>Aus</strong>gabenentwicklung Beitragserhöhungen<br />

unumgänglich geworden, die durch den<br />

Einsatz besonderer Finanzmittel in der Höhe allerdings<br />

begrenzt werden konnten. Ein unabhängiger<br />

Treuhänder habe die Beitragsänderung<br />

geprüft und zugestimmt, so daß die Beiträge zum<br />

01.04.2004 wirksam werden.<br />

Weitere Informationen liegen in der Geschäftsstelle<br />

des KAV aus. Des weiteren werden die Betroffenen<br />

jeweils gesondert durch die DKV angeschrieben.<br />

XXIV. Ringvorlesung<br />

„Einführung in den Anwaltsberuf“<br />

1. Im Sommersemester 2004 werden im Rahmen<br />

der von Frau Professor Dr. Barbara Grunewald<br />

und Herrn Professor Dr. Martin Henssler, Direktoren<br />

des Instituts für Anwaltsrecht an der Univer-<br />

19


sität zu Köln, angebotenen Ringvorlesung „Einführung<br />

in den Anwaltsberuf“ Referenten zu den folgenden<br />

Themen vortragen:<br />

• 27.04.2004: RA Horst Leis, Soldan GmbH,<br />

Essen: „Die moderne Anwaltskanzlei: Quo<br />

vadis advocate ?"<br />

• 11.05.2004: Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Ulmer,<br />

Ruprecht-Karls Universität Heidelberg: "Die<br />

Haftung in der Sozietät"<br />

• 08.06.2004: RAin Dr. Malaika Ahlers LL.M.,<br />

Geschäftsführerin des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s,<br />

Berlin: "Die Tätigkeit als Verbandsjurist"<br />

• 25.06.2004: RA Cord Brügmann, Geschäftsführer<br />

des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s, Berlin:<br />

"Die DAV-Anwaltausbildung"<br />

• 06.07.2004: RA/FAStR Dr. Marko Brambach,<br />

Syndicus der Gerling-Konzern Versicherungs-Beteiligungs-AG,<br />

Köln: "Die Tätigkeit<br />

als Rechtsanwalt in der Versicherungswirtschaft"<br />

Die Vorträge des Symposions greifen einige der<br />

Themen auf, denen Herr Kollege Dr. h.c. Koch,<br />

langjähriger Vorsitzender des Kölner <strong>Anwaltverein</strong>s,<br />

Präsident des Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s und<br />

Vorstand der Hans Soldan Stiftung, in seiner wissenschaftlichen<br />

und berufspolitischen Tätigkeit<br />

besonderes Augenmerk geschenkt hat.<br />

Programm des Symposions:<br />

♦<br />

♦<br />

♦<br />

RA Hartmut Kilger, Präsident des DAV: Einführung<br />

Prof. Dr. Barbara Grunewald: "Anwaltliche<br />

Unabhängigkeit"<br />

Prof. Dr. Martin Henssler: "Anwalt und Europa"<br />

♦ Prof. Dr. Christoph Hommerich: "Die<br />

Rechtsanwaltschaft unter Modernisierungszwang"<br />

♦<br />

Prof. Dr. Hanns Prütting: "Die Reform des<br />

Rechtsberatungsgesetzes"<br />

Die Veranstaltungen finden jeweils von<br />

17.00 – 19.00 Uhr in der<br />

Universität zu Köln, Hauptgebäude,<br />

Neuer Senatssaal,<br />

Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln,<br />

statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung<br />

nicht erforderlich.<br />

Das Symposion findet statt am:<br />

Dienstag, <strong>dem</strong> 15. Juni 2004, 15.00 - 18.30 Uhr,<br />

Hörsaal II, Universität zu Köln, Hauptgebäude,<br />

Albertus-Magnus-Platz, 50923 Köln.<br />

Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung<br />

nicht erforderlich.<br />

Nähere Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen:<br />

www.anwaltsrecht.org (Veranstaltungen)<br />

oder unter Tel. 0221 – 470 5711.<br />

2. Symposion zu Ehren von Herrn<br />

Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch<br />

Herr Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch, von der<br />

Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität<br />

zu Köln für seine Verdienste um das Anwaltsrecht<br />

1998 mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet,<br />

wird aus Anlaß seines 70. Geburtstages am<br />

15. Juni 2004 in der Universität zu Köln mit einem<br />

Symposion geehrt.<br />

XXV. Frankfurt beliebtester Standort für Anwaltskanzleien<br />

Nach jetzt veröffentlichten Zahlen einer <strong>Aus</strong>wertung<br />

der BRAK zum Stichtag 01. Januar 2003<br />

sind die großen Wirtschaftsmetropolen und Ballungszentren<br />

in den alten Bundesländern die beliebtesten<br />

Standorte für Rechtsanwaltskanzleien.<br />

An erster Stelle der Beliebtheitsskala rangiert<br />

Frankfurt/Main (104 Einwohner je Anwalt), danach<br />

Düsseldorf (127), München (131), Köln (216),<br />

Stuttgart (251), Hamburg (260), Hannover (292),<br />

Nürnberg (402), Bremen (449), Essen (450) und<br />

Dortmund (617). In den neuen Bundesländern<br />

sind bei Anwälten jedenfalls im Hinblick auf die<br />

20


Anwaltsdichte am beliebtesten Potsdam (255),<br />

Leipzig (393) und Dresden (424). Berlin verzeichnet<br />

eine Anwaltsdichte von 366 Einwohner pro<br />

zugelassenem Anwalt www.brak.de/seiten/08_02.<br />

php.<br />

Wir haben diese Meldung, die unverkennbar mit<br />

<strong>dem</strong> Unterton des Erfreulichen gehalten ist, wegen<br />

ihres Informationsgehaltes unverändert übernommen.<br />

Nicht zu verkennen ist dabei die zunehmende<br />

Zulassungsdichte, vor allem hier in<br />

Köln. In unserem LG-Sprengel waren zum 01.<br />

Januar 2004 5.930 Rechtsanwälte zugelassen.<br />

Wiederum, und dies in Folge von nunmehr 6 Jahren,<br />

wurden in 2003 mehr als 500 Rechtsanwälte<br />

hier neu zugelassen. Eine weitere Bedrohung<br />

unseres Berufsstandes folgt aus der geplanten<br />

Reform des Rechtsberatungsgesetzes, wenn dort,<br />

wie vorgesehen, außergerichtliche Rechtsberatung<br />

allerhand Personen und Gruppierungen eröffnet<br />

werden soll.<br />

XXVI. Neues aus der Rechtsprechung<br />

Herr Kollege Jürgen Kikol macht uns auf ein Urteil<br />

des BFH vom 17.12.2003 aufmerksam. Herr Kollege<br />

Kikol ist in diesem Verfahren als Kläger und<br />

Revisionskläger aufgetreten. Es betrifft die Änderung<br />

der bisherigen BfA-Rechtsprechung zur<br />

Fristberechnung.<br />

Einige Senate des BFH hatten bisher die Ansicht<br />

vertreten, daß bei donnerstags zur Post aufgegebenen<br />

Sendungen die Zustellung am dritten Tag,<br />

also an einem Sonntag, erfolgt sei. Der Anwalt,<br />

der am Montagmorgen seine Post im Postfach<br />

vorfindet, kann natürlich nicht mehr unterscheiden,<br />

welche Briefe am Samstag noch eingelegt<br />

und welche am Montagmorgen eingelegt wurden.<br />

Es kommt hinzu, daß gerade in der Gewißheit,<br />

daß viele Postfächer am Samstag nicht geleert<br />

werden, Post dort liegen bleibt und tatsächlich<br />

erst am Montagfrüh einsortiert wird.<br />

Der 1. Senat des BFH hatte entschieden, daß in<br />

solchen Fällen, wo der dritte Tag nach Aufgabe<br />

zur Post auf einen Sonntag fällt, die Bekanntgabe<br />

der Entscheidung erst am folgenden Montag erfolgt<br />

ist. Inzwischen vertreten alle Senate des<br />

BFH einheitlich diese Rechtsansicht.<br />

Das Urteil mit <strong>dem</strong> AZ BFH I R 4/03 vom<br />

17.12.2003 erhalten Sie als Kopierexemplar auf<br />

der Geschäftsstelle des KAV.<br />

XXVII. Datenbank der „Deutschen Niederlassungen<br />

in Großbritannien“<br />

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer<br />

hat die stark erweiterte Neuauflage der<br />

Datenbank „Deutsche Niederlassungen in Großbritannien“<br />

veröffentlicht. Diese umfassende Datenbank<br />

beinhaltet mehr als 3.000 Tochter- und<br />

Muttergesellschaften, von denen mehr als 1.600<br />

deutsche Niederlassungen in Großbritannien sind.<br />

Die Datenbank umfaßt limited (ltd) und public<br />

limited (plc) Firmen sowie auch Partnerschaften,<br />

Zweigniederlassungen und Joint Ventures.<br />

Die Datenbank ist auf CD-ROM erhältlich und<br />

bietet <strong>dem</strong> Benutzer die Möglichkeit, spezifische<br />

Abfragen und Recherchen durchzuführen. Erhältlich<br />

ist die Datenbank bei der Deutsch-Britischen<br />

Industrie- und Handelskammer zu einem Preis<br />

von € 800,00 (plus 17,5 % MwSt). Der Preis beinhaltet<br />

den Versand per Einschreiben. Mitglieder<br />

der Deutsch-Britischen Handelskammer können<br />

einen Rabatt von 15 % in Anspruch nehmen. Für<br />

weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:<br />

Jana Toon, Tel.: 0044 20 79 76 41 88 oder e-mail:<br />

subsidiaries@ahk-london.co.uk.<br />

21


XXVIII. Publikation zum deutschen Arbeitsrecht<br />

in englischer Sprache<br />

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer<br />

hat die Publikation „Employing Staff in<br />

Germany. Outline of German Labour Law and<br />

Bilingual Sample Contact” veröffentlicht. Diese<br />

Publikation in englischer Sprache soll ausländischen<br />

Firmen, die in Deutschland Mitarbeiter beschäftigen<br />

wollen, einen Überblick über das deutsche<br />

Arbeitsrecht verschaffen. Gleichzeitig hilft sie<br />

deutschen Beratern der ausländischen Unternehmen<br />

sowie deutschen Unternehmen, die britische<br />

Muttersprachler beschäftigen.<br />

Die Publikation umfaßt 53 Seiten im DIN A4-<br />

Format und kostet € 100,00. Sie ist zu beziehen<br />

über die Rechtsabteilung der Deutsch-Britischen<br />

Kammer (Tel.: 0044 20 79 76 41 43 oder e-mail:<br />

legal@ ahk-london.co.uk).<br />

Notar Dr. Jörg Mayer, Pottenstein. Der Band<br />

trägt die ISBN-Nr. 3-8240-0606-5, umfaßt 1.704<br />

Seiten und ist für € 178,00 erhältlich.<br />

Soviel Lehre wie nötig und soviel Praxis wie nur<br />

möglich: Konsequent verbinden die Herausgeber<br />

und Autoren wissenschaftliche Solidität mit praktischem<br />

Nutzen. Wert gelegt wird auf Gestaltungshinweise,<br />

Beispielsformulierungen und Berechnungen,<br />

Fundstellen aus der Rechtspraxis sowie<br />

praktische Hinweise zur Prozeßführung. Die neueste<br />

Rechtsprechung und Gesetzgebung ist im<br />

Werk berücksichtigt, insbesondere: Das Lebenspartnerschaftsgesetz<br />

und das OLG-Vertretungsänderungsgesetz.<br />

Die Kommentierungen an den erforderlichen Stellen<br />

sind mit <strong>Aus</strong>führungen zu wichtigen steuerrechtlichen<br />

Gesichtspunkten ergänzt.<br />

XIX. Neues aus <strong>dem</strong> Deutschen AnwaltVerlag<br />

Wie bereits in den Mitteilungen 1/2004 dargestellt,<br />

ist im Deutschen AnwaltVerlag in der Neuerscheinung<br />

begriffen der Anwaltkommentar BGB,<br />

bestehend auf 5 Bänden. Das Gesamtwerk wird<br />

vollständig Ende 2004 vorliegen. Herausgegeben<br />

wird der Anwaltkommentar BGB des DAV von<br />

Frau Professor Dr. Barbara Dauner-Lieb, Köln,<br />

Herrn RA Dr. Thomas Heidel, Bonn, und Herrn<br />

Professor Dr. Gerhard Ring, Freiberg. Der Sonderpreis<br />

für DAV-Mitglieder beträgt € 748,00. Die<br />

entsprechende ISBN-Nr. lautet 3-8240-0631-6.<br />

Neu erschienen ist der 5. Band des Anwaltskommentars<br />

BGB mit <strong>dem</strong> 5. Buch des BGB –<br />

Erbrecht. Herausgegeben wird dieser Band durch<br />

Herrn Vors. Richter am Landgericht Dr. Ludwig<br />

Kroiß, Traunstein, Herrn Professor Dr.<br />

Christoph Ann, LL.M., München, und Herrn<br />

XXX. Neues von Kölner Autoren<br />

1. Neu erschienen im Verlag Ossietzky, Hannover,<br />

ist das Werk Rechts-Sprüche, Texte zum<br />

Thema Justiz, von Herrn Wolfgang Bittner,<br />

Köln. Das Werk umfaßt 166 Seiten und ist unter<br />

der ISBN-Nr. 3-9808137-8-9 für € 11,00 erhältlich.<br />

Herr Wolfgang Bittner spießt auf, <strong>dem</strong>askiert und<br />

karikiert, oder er zitiert gängige juristische Formeln,<br />

um ihren folgenschweren Widersinn herauszustellen.<br />

In seinem Nachwort schreibt er:<br />

„Solange bei uns Bürgerrechte ohne Not eingeschränkt<br />

werden, an den Gerichten Parteilichkeit,<br />

grobe Ungerechtigkeiten, Kleinlichkeit und groteske<br />

Unverhältnismäßigkeit vorkommen, solange<br />

rechte Gewalttäter lediglich zu Bewährungsstrafen<br />

verurteilt werden, solange Verbündete wie die<br />

USA Todesurteile vollstrecken (die sich nicht selten<br />

nachträglich als Fehlurteile erweisen) oder im<br />

Strafvollzug mittelalterliche Verhältnisse herrschen,<br />

heißt es weiter wachsam zu sein.“<br />

22


Herr Wolfgang Bittner lebt als freier Schriftsteller<br />

in Köln. Er promovierte 1972 zum Dr. jur. und ging<br />

bis 1974 verschiedenen Berufstätigkeiten nach,<br />

u.a. als Verwaltungsbeamter und Rechtsanwalt.<br />

<strong>Aus</strong> seiner Feder liegen bisher über 40 Bücher für<br />

Erwachsene, Jugendliche und Kinder vor. Weitere<br />

Informationen erhalten Sie unter<br />

www.wolfgangbittner.de.<br />

2. Aufmerksam machen möchten wir Sie auf einen<br />

sehr lesenswerten Artikel des Herrn Kollegen<br />

Dr. Klaus Himmelreich in der Zeitschrift<br />

Deutsches Autorecht vom Januar 2004, Seite 8-<br />

17.<br />

Der Artikel befaßt sich mit der Nachschulung, <strong>dem</strong><br />

Aufbauseminar, Wieder-Eignungs-Kurs und der<br />

Verkehrs-Therapie zur Abkürzung der strafrechtlichen<br />

Fahrerlaubnis-Sperre bei einem Trunkenheitsdelikt<br />

im Blickpunkt der neueren Rechtsprechung.<br />

Es handelt sich um einen Beitrag zum<br />

Arbeitskreis IV des 42. Deutschen Verkehrsgerichtstages<br />

2004.<br />

3. In der 20. Jahresausgabe ist erschienen das<br />

Juristen-Jahrbuch 2004 – Adressen, Termine<br />

und Tabellen für die Berufspraxis von unserer<br />

Kölner Kollegin Hannelore Krüger-Knief. Das<br />

Werk ist erschienen im Richard Boorberg Verlag,<br />

umfaßt 960 Seiten und ist unter der ISBN-Nr. 3-<br />

415-03269-8 für € 19,80 erhältlich.<br />

Das Juristenjahrbuch vereinigt alle Informationen,<br />

die der praktisch tätige Jurist in allen Lebenslagen<br />

zur Hand haben muß: Adressen, Termine, Verzugs-,<br />

Verjährungs-, Anfechtungs-, Widerrufs- und<br />

Kündigungsfristen sowie VOB-Fristen und aktienrechtliche<br />

Fristen, Kosten- und Gebührentabellen,<br />

Übersichten zu Steuer-, Arbeits-, Miet- und Reiserecht,<br />

Bußgeld- und Punktekatalog, Europarecht,<br />

Registerzeichen, Unterhalts- und Versorgungsleistungstabellen.<br />

Abgerundet wird das<br />

Kompendium durch Tabellen zur allgemeinen<br />

Konjunkturlage sowie durch Zins- und Tilgungstabellen<br />

und die Allgemeinen Sterbetafeln.<br />

4. In der 4. aktualisierten und erweiterten Auflage<br />

ist erschienen das Werk unseres Kölner Kollegen<br />

Heinz-Peter Verspay sowie des Dipl.-Wirtsch.-<br />

Ing. Andreas Sattler: Die kleine AG – Eine<br />

Rechtsform für das mittelständische Unternehmen.<br />

Das Werk umfaßt 275 Seiten und ist im<br />

expert verlag unter der ISBN-Nr. 3-8169-2241-4<br />

erhältlich.<br />

Die Zahl der Aktiengesellschaft hat sich in den<br />

letzten Jahren auf mehr als 15.000 vervielfacht,<br />

nach<strong>dem</strong> insbesondere mittelständische Unternehmen<br />

diese Rechtsform für sich entdeckt haben.<br />

Damit einhergegangen ist eine deutliche<br />

Steigerung des Bedarfs an Information und Beratung<br />

auf <strong>dem</strong> Gebiet des Aktienrechts. Das Buch<br />

zielt auf Unternehmer und ihre ständigen Berater,<br />

die nicht über Vorkenntnisse auf diesem Gebiet<br />

verfügen und dennoch präzise Antworten auf die<br />

in der Praxis auftretenden Fragen bei der Gründung<br />

und Führung einer Aktiengesellschaft wünschen.<br />

Seit <strong>dem</strong> Erscheinen der letzten Auflage im Jahre<br />

2001 haben Gesetzgebung und Rechtsprechung<br />

zahlreiche Neuerungen hervorgebracht, die für die<br />

4. Auflage eine erneute eingehende Überarbeitung<br />

erforderlich macht. Das Werk ist erweitert<br />

worden um die Kapitel Mitarbeiterbeteiligung und<br />

verbundene Unternehmen (Konzern). Neu ist<br />

auch ein Katalog der aktienrechtlich zulässigen<br />

individuellen Möglichkeiten der Satzungsgestaltung.<br />

Zur Abrundung finden sich im Anhang einige<br />

Vertragsmuster.<br />

5. In der 2. Auflage 2003 ist erschienen im ZAP-<br />

Verlag das Werk Rechtshandbuch Betriebliche<br />

Altersversorgung von unserem Kölner Kollegen<br />

23


Dr. Uwe Langohr-Plato. Es umfaßt 648 Seiten,<br />

enthält eine CD-ROM und ist für € 97,00 unter der<br />

ISBN-Nr. 3-89655-084-5 erhältlich.<br />

Am 11. Mai ist das Altersvermögensgesetz<br />

(AVmG) im Bundesrat verabschiedet worden. Vor<br />

<strong>dem</strong> Hintergrund vielfältiger Neuregelungen und<br />

Änderungen wird vereinzelt schon von einer Renaissance<br />

der betrieblichen Altersversorgung<br />

gesprochen.<br />

Unternehmen und Berater sehen sich aufgrund<br />

dessen einer Fülle von Fragen gegenüber, auf die<br />

entsprechende Antworten gefunden werden müssen.<br />

All diese Fragen greift die 2. Auflage des an<br />

praktischen Problemen orientierte Rechtshandbuch<br />

Betriebliche Altersversorgung auf. Daneben<br />

werden die vielfältigen und zum Teil ebenfalls<br />

umfangreich geänderten steuer- und sozialversicherungsrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen der<br />

betrieblichen Altersversorgung dargestellt und<br />

eingehend erläutert.<br />

Das bereits in der Vorauflage enthaltene Rechtsprechungslexikon<br />

wurde ergänzt und auf den<br />

aktuellen Stand fortgeschrieben. Das Werk enthält<br />

eine Fülle an Checklisten und Mustern, die von<br />

der beiliegenden CD-ROM schnell und unkompliziert<br />

in die eigene Textverarbeitung übernommen<br />

werden können.<br />

6. Erstmals erschienen im Verlag Dr. Otto<br />

Schmidt ist das Werk Verfahrensrügen im<br />

Strafprozeß unseres Kölner Kollegen Reinhard<br />

Birkenstock. Das insgesamt 4.904 Seiten umfassende<br />

Werk ist in 2 Bänden erschienen und unter<br />

der ISBN-Nr. 3-504-16561-8 für € 178,00 erhältlich.<br />

Angekündigt mit der Kampfansage „So zeigt man<br />

<strong>dem</strong> Gericht die rote Karte“ scheint sich die zweibändige<br />

Sammlung von revisionsrechtlichen Entscheidungen<br />

des BGH und des BverfG in erster<br />

Linie an (konfliktbereite) Strafverteidiger zu wenden,<br />

die ein mit großem Zeitaufwand und erheblichen<br />

Steuermitteln gefälltes Strafurteil zu Fall<br />

bringen möchten.<br />

Tatsächlich hat der versierte Kölner Strafverteidiger<br />

Reinhard Birkenstock ein umfassendes Nachschlagewerk<br />

vorgelegt, das allen mit revisionsrechtlichen,<br />

aber auch mit sonstigen strafverfahrensrechtlichen<br />

Fragen befaßten Juristen bei ihrer<br />

Arbeit hilfreich sein kann.<br />

Das ausführliche <strong>Inhalt</strong>sverzeichnis im ersten<br />

Band gibt durch die Kurzbeschreibung des jeweiligen<br />

Entscheidungsgegenstandes einen ausgezeichneten<br />

Überblick über die zu der jeweiligen<br />

Verfahrensvorschrift der StPO wie auch der anderen<br />

relevanten Gesetze vorhandene Rechtsprechung.<br />

Dies ermöglicht ohne umständliche Suche<br />

in Kommentaren die zur richtigen Gesetzesanwendung<br />

benötigte Information. Die Rechtsprechungssammlung<br />

sollte deshalb vor allem den<br />

erstinstanzlich tätigen Strafrichtern zur Verfügung<br />

stehen, die sich vor und in der Hauptverhandlung<br />

rasch über die einschlägige BGH-Rechtsprechung<br />

vergewissern müssen. Auch im Berufungs- und<br />

Beschwerdeverfahren sind viele der abgedruckten<br />

Entscheidungen von Interesse wie etwa diejenigen<br />

zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.<br />

Schließlich kann die Rechtsprechungssammlung<br />

<strong>dem</strong> künftigen Juristen das für die <strong>Aus</strong>bildung<br />

erforderliche Problembewußtsein vermitteln.<br />

24


XXXI. Vorschau Termine 2004<br />

Bitte merken Sie sich folgende Termine des Jahres<br />

2004 bereits vor:<br />

12. Mai 2004 Frühjahrsempfang im<br />

Arbeitsgericht<br />

16. Juli 2004 Sommerempfang des<br />

KAV in der Geschäftsstelle<br />

30. September 2004 Organfest im<br />

Foyer des Landgericht Köln<br />

05. November 2004 Juristenball im<br />

Oberlandesgericht Köln<br />

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen<br />

RA Dr. Rainer Klocke<br />

1. Vorsitzender<br />

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