24.03.2014 Aufrufe

Hygiene Schwein

Hygiene Schwein

Hygiene Schwein

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

17.01.2013<br />

Auflagen und Bestimmungen zur <strong>Schwein</strong>ehaltungsverordnung<br />

“Tierschutz”/EG-Richtlinie 91/630 “Mindestanforderungen für den Schutz<br />

von <strong>Schwein</strong>en<br />

• Verbot des routinemäßigen Stutzens der Schwänze und des Abkneifens der<br />

Zähne<br />

• Verbot des Kastrierens von Ferkeln ohne Betäubung im Alter über 4 Wochen<br />

• Anbindeverbot für Sauen (ab 1996 in Neubauten)<br />

• Mindestgröße einer Eberbucht von 6 qm<br />

• Spaltenweite und Balkenbreite bei Betonspaltenböden<br />

• Verbot der Neueinrichtung vollperforierter Böden für Zuchtschwein<br />

• „Freilauf“-Gebot für insgesamt 4 Wochen für Sauen nach dem Absetzen der<br />

Ferkel<br />

• Gebot des täglichen „Freilaufs“ für Sauen bei Kastenstandhaltung<br />

• Mindesttemperatur für Saugferkel<br />

• Zweimalige Tierkontrolle täglich<br />

• Strafbestimmungen<br />

Narkosewagen für<br />

Ferkelkastration<br />

60

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!