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MITTEILUNGS - Kolpingwerk Südtirol

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INTERNATIONAL<br />

Ökologische Leitlinien – Teil 2<br />

Bei der letzten Generalratstagung<br />

des Internationalen <strong>Kolpingwerk</strong>es<br />

im Mai 2010 in Bukoba/Tanzania<br />

wurden einstimmig die ökologischen<br />

Leitlinien verabschiedet. Im<br />

Mitteilungsblatt Nr. 1/2011 wurde<br />

anhand einer PP-Präsentation als<br />

Zusammenfassung des Kolping-<br />

Diözesanverbandes Augsburg der 1.<br />

Teil der Ökologischen Leitlinien veröffentlicht,<br />

hier anschließend nun<br />

der 2. Teil.<br />

Wer sich in die Thematik vertiefen<br />

möchte: www.mein-fussabdruck.at<br />

Immer nach dem Motto: WIR entscheiden,<br />

wir haben nur EINE Zukunft !!<br />

Ein neuer Lebensstil<br />

3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />

Gefordert ist daher ein neuer Lebensstil,<br />

der durch den Geist der Solidarität mit der<br />

gesamten Menschheit (globale Gerechtigkeit)<br />

geprägt ist und<br />

den zukünftigen Generationen ebenfalls<br />

angemessene Lebensmöglichkeiten einräumt<br />

(intergenerationelle Gerechtigkeit)<br />

Ein ökologisches Bewusstsein<br />

Das eigene Handeln ist eingebettet in die<br />

Lebensgrundlagen der Gesamtschöpfung<br />

Jeder einzelne Mensch muss sich um eine<br />

Erkenntnis der ökologischen Zusammen-hänge<br />

bemühen (Retinität) und daraus ein bewusstes<br />

ökologisches Handeln ableiten<br />

Umweltbewusstsein auch in der Freizeit<br />

3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />

Freizeitindustrie trägt in immer stärkerem<br />

Maße zur Umweltzerstörung bei<br />

Auch bei der Gestaltung der Freizeit ist ein<br />

Umdenken erforderlich<br />

Der Mensch sollte seine Freizeit wieder mehr<br />

sozial, kulturell, kreativ verbringen<br />

Nutzung regionaler Angebote trägt zur<br />

Verringerung von Umweltbelastungen bei<br />

Anstöße zum Handeln<br />

Impulse aus dem Schöpfungsauftrag:<br />

Der Mensch als Gottes Ebenbild ist seinem<br />

Schöpfer gegenüber für die ihm anvertrauten<br />

Mitgeschöpfe verantwortlich<br />

Das Eigeninteresse des Menschen:<br />

Die Bewahrung der Schöpfung liegt im<br />

ureigensten Überlebensinteresse des<br />

Menschen, auch künftiger Generationen:<br />

Beachtung des Prinzips der Nachhaltigkeit<br />

3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />

3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />

Rainer Sturm_pixelio.de<br />

Ein neues Arbeitsverständnis<br />

Ökologisch bewusstes Handeln ist auch in der<br />

Arbeitswelt gefordert, d.h.<br />

Arbeitsprozesse sind so energiesparend wie<br />

möglich zu gestalten<br />

der sparsame Verbrauch von Ressourcen muss<br />

sichergestellt sein<br />

für Vermeidung von Ausschuss und Abfall<br />

ist jeder Produzierende mitverantwortlich<br />

Die besondere Stellung des Menschen<br />

Im Mittelpunkt steht der Mensch:<br />

Seine Sonderstellung verpflichtet ihn aber auch zu einer<br />

besonderen Verantwortung für die übrigen Geschöpfe<br />

Schutz des menschlichen Lebens in allen Lebensphasen hat<br />

Priorität -> Herleitung aus den Menschenrechten<br />

Sicherung der menschlichen Würde in der Fortpflanzungsmedizin<br />

-> Ablehnung künstlicher Befruchtung<br />

Gefahren der Gentechnologie erkennen -> der<br />

Personcharakter menschlichen Lebens verlangt unbedingten<br />

Schutz -> Embryonenschutz -> Bevorzugung der Forschung<br />

an adulten Stammzellen<br />

3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />

3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />

Ökologische Verträglichkeit der Wirtschaft<br />

Schutz der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren<br />

Unser primär an Wachstum orientiertes<br />

Wirtschaftssystem muss ökologische<br />

Zusammenhänge stärker berücksichtigen<br />

Wirtschaft und Technik stehen im Dienst an<br />

der Entfaltung des Menschen<br />

Die Gesetzgebung hat durch entsprechende<br />

Rahmenbedingungen eine stärker ökologisch<br />

ausgerichtete Marktwirtschaft zu<br />

gewährleisten<br />

Bedrohung der Lebenskreisläufe<br />

- Vielfalt des Geschaffenen ist Grundlage für ein Funktionieren der<br />

Lebenskreisläufe<br />

- Diese Artenvielfalt ist heute durch Umwelteingriffe akut bedroht<br />

Erhaltung der Artenvielfalt<br />

- durch besondere Schutzmaßnahmen des Menschen (Landschaftsschutz,<br />

ökologische Landwirtschaft, sanfter Tourismus)<br />

- Der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel ist ein Beitrag gegen<br />

weitere Versiegelung natürlicher Lebensräume sowie gegen die<br />

Zerschneidung artenreicher Landstriche<br />

3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />

3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />

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