MITTEILUNGS - Kolpingwerk Südtirol
MITTEILUNGS - Kolpingwerk Südtirol
MITTEILUNGS - Kolpingwerk Südtirol
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INTERNATIONAL<br />
Ökologische Leitlinien – Teil 2<br />
Bei der letzten Generalratstagung<br />
des Internationalen <strong>Kolpingwerk</strong>es<br />
im Mai 2010 in Bukoba/Tanzania<br />
wurden einstimmig die ökologischen<br />
Leitlinien verabschiedet. Im<br />
Mitteilungsblatt Nr. 1/2011 wurde<br />
anhand einer PP-Präsentation als<br />
Zusammenfassung des Kolping-<br />
Diözesanverbandes Augsburg der 1.<br />
Teil der Ökologischen Leitlinien veröffentlicht,<br />
hier anschließend nun<br />
der 2. Teil.<br />
Wer sich in die Thematik vertiefen<br />
möchte: www.mein-fussabdruck.at<br />
Immer nach dem Motto: WIR entscheiden,<br />
wir haben nur EINE Zukunft !!<br />
Ein neuer Lebensstil<br />
3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />
Gefordert ist daher ein neuer Lebensstil,<br />
der durch den Geist der Solidarität mit der<br />
gesamten Menschheit (globale Gerechtigkeit)<br />
geprägt ist und<br />
den zukünftigen Generationen ebenfalls<br />
angemessene Lebensmöglichkeiten einräumt<br />
(intergenerationelle Gerechtigkeit)<br />
Ein ökologisches Bewusstsein<br />
Das eigene Handeln ist eingebettet in die<br />
Lebensgrundlagen der Gesamtschöpfung<br />
Jeder einzelne Mensch muss sich um eine<br />
Erkenntnis der ökologischen Zusammen-hänge<br />
bemühen (Retinität) und daraus ein bewusstes<br />
ökologisches Handeln ableiten<br />
Umweltbewusstsein auch in der Freizeit<br />
3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />
Freizeitindustrie trägt in immer stärkerem<br />
Maße zur Umweltzerstörung bei<br />
Auch bei der Gestaltung der Freizeit ist ein<br />
Umdenken erforderlich<br />
Der Mensch sollte seine Freizeit wieder mehr<br />
sozial, kulturell, kreativ verbringen<br />
Nutzung regionaler Angebote trägt zur<br />
Verringerung von Umweltbelastungen bei<br />
Anstöße zum Handeln<br />
Impulse aus dem Schöpfungsauftrag:<br />
Der Mensch als Gottes Ebenbild ist seinem<br />
Schöpfer gegenüber für die ihm anvertrauten<br />
Mitgeschöpfe verantwortlich<br />
Das Eigeninteresse des Menschen:<br />
Die Bewahrung der Schöpfung liegt im<br />
ureigensten Überlebensinteresse des<br />
Menschen, auch künftiger Generationen:<br />
Beachtung des Prinzips der Nachhaltigkeit<br />
3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />
3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />
Rainer Sturm_pixelio.de<br />
Ein neues Arbeitsverständnis<br />
Ökologisch bewusstes Handeln ist auch in der<br />
Arbeitswelt gefordert, d.h.<br />
Arbeitsprozesse sind so energiesparend wie<br />
möglich zu gestalten<br />
der sparsame Verbrauch von Ressourcen muss<br />
sichergestellt sein<br />
für Vermeidung von Ausschuss und Abfall<br />
ist jeder Produzierende mitverantwortlich<br />
Die besondere Stellung des Menschen<br />
Im Mittelpunkt steht der Mensch:<br />
Seine Sonderstellung verpflichtet ihn aber auch zu einer<br />
besonderen Verantwortung für die übrigen Geschöpfe<br />
Schutz des menschlichen Lebens in allen Lebensphasen hat<br />
Priorität -> Herleitung aus den Menschenrechten<br />
Sicherung der menschlichen Würde in der Fortpflanzungsmedizin<br />
-> Ablehnung künstlicher Befruchtung<br />
Gefahren der Gentechnologie erkennen -> der<br />
Personcharakter menschlichen Lebens verlangt unbedingten<br />
Schutz -> Embryonenschutz -> Bevorzugung der Forschung<br />
an adulten Stammzellen<br />
3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />
3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />
Ökologische Verträglichkeit der Wirtschaft<br />
Schutz der Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren<br />
Unser primär an Wachstum orientiertes<br />
Wirtschaftssystem muss ökologische<br />
Zusammenhänge stärker berücksichtigen<br />
Wirtschaft und Technik stehen im Dienst an<br />
der Entfaltung des Menschen<br />
Die Gesetzgebung hat durch entsprechende<br />
Rahmenbedingungen eine stärker ökologisch<br />
ausgerichtete Marktwirtschaft zu<br />
gewährleisten<br />
Bedrohung der Lebenskreisläufe<br />
- Vielfalt des Geschaffenen ist Grundlage für ein Funktionieren der<br />
Lebenskreisläufe<br />
- Diese Artenvielfalt ist heute durch Umwelteingriffe akut bedroht<br />
Erhaltung der Artenvielfalt<br />
- durch besondere Schutzmaßnahmen des Menschen (Landschaftsschutz,<br />
ökologische Landwirtschaft, sanfter Tourismus)<br />
- Der Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel ist ein Beitrag gegen<br />
weitere Versiegelung natürlicher Lebensräume sowie gegen die<br />
Zerschneidung artenreicher Landstriche<br />
3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />
3609-KBG-A-1-21/09/2010<br />
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