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Bewegung vor der Haustür – - Badischer Sportbund Nord eV

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ARAG SPORTVERSICHERUNG<br />

20<br />

Schaden des Monats:<br />

Aufräumen mit Folgen<br />

SPORT in Baden<br />

Die ARAG Sportversicherung informiert<br />

Thomas R. hatte <strong>vor</strong> einem Jahr ein Traineramt<br />

in einem Ru<strong>der</strong>verein übernommen.<br />

Mit einer Gruppe talentierter Jugendlicher<br />

arbeitete <strong>der</strong> junge Sportlehrer nun im<br />

Winter zweimal wöchentlich an Ausdauer<br />

und Kraft. Läufe durch die Natur und Geräteübungen<br />

in <strong>der</strong> städtischen Turnhalle<br />

gehörten dabei zum Standardprogramm.<br />

Dort bat Thomas R. die Jugendlichen eines<br />

Tages nach dem Trainingsende, ihm<br />

noch beim Wegräumen <strong>der</strong> Geräte zu helfen.<br />

Dabei fiel dem Übungsleiter jedoch<br />

nicht auf, dass eine große Weichschaummatte<br />

direkt <strong>vor</strong> einer zu diesem Zeitpunkt<br />

nicht arbeitenden Nachtspeicherheizung<br />

abgestellt wurde. In <strong>der</strong> Nacht sprang die<br />

Heizung automatisch an und erhitzte die<br />

Matte so sehr, dass es zu einem Brand kam.<br />

Die Weichschaummatte und die Holzverkleidung<br />

<strong>der</strong> Turnhalle brannten ab. Das<br />

schnelle Eingreifen des Hausmeister und<br />

<strong>der</strong> Feuerwehr konnten ein Ausbreiten <strong>der</strong><br />

Flammen jedoch verhin<strong>der</strong>n, so dass nur<br />

geringer Sachschaden entstand.<br />

Auf Thomas R. kam später einiges Ungemach<br />

zu: Die Feuerversicherung <strong>der</strong> Stadt<br />

übernahm zwar zunächst die Regulierung<br />

des Schadens in Höhe von € 7.500, for<strong>der</strong>te<br />

aber anschließend in voller Höhe Regress<br />

vom Schadenverursacher. Auch die Stadt<br />

wollte den ihr entstandenen Mietausfall<br />

(€ 1.500) für die Halle von ihm ersetzt bekommen.<br />

Glücklicherweise war <strong>der</strong> 37-jährige Familienvater<br />

als Übungsleiter eines Vereins<br />

über den Sportversicherungsvertrag, <strong>der</strong><br />

zwischen den Landessportbünden bzw. den<br />

Landessportverbänden und <strong>der</strong> ARAG abgeschlossen<br />

wurde, gut versichert. Der Verein<br />

meldete dem Versicherungsbüro die<br />

Regress- und Schadenersatzansprüche gegenüber<br />

Thomas R. Die obengenannten<br />

For<strong>der</strong>ungen wurden kurze Zeit später von<br />

<strong>der</strong> ARAG Sportversicherung übernommen.<br />

Für Thomas R. war das natürlich eine große<br />

Erleichterung.<br />

Die ARAG Sportversicherung weist an<br />

dieser Stelle darauf hin, dass Schäden an<br />

gemieteten, geliehenen o<strong>der</strong> gepachteten<br />

Dingen in <strong>der</strong> Regel nicht Gegenstand einer<br />

Haftpflichtversicherung sind. Der Sportversicherungsvertrag<br />

weicht jedoch davon<br />

ab, in dem insbeson<strong>der</strong>e die gesetzliche<br />

Haftpflicht aus Schäden an gemieteten<br />

Sportanlagen des Bundes, des Landes und<br />

<strong>der</strong> Kommunen mitversichert sind.<br />

Zusatzversicherungen: Veranstalter-Haftpflichtversicherung<br />

Viele Vereine bereiten in diesen Monaten<br />

schon das kommende Sommerfest <strong>vor</strong>.<br />

Dazu mieten sie gerne Festzelte an, die eine<br />

stimmungsvolle Atmosphäre verbreiten und<br />

zusätzlich zahlreiche Besucher anlocken.<br />

Im Vorfeld sollte <strong>der</strong> Organisator unbedingt<br />

prüfen, ob für die Veranstaltung eine<br />

ausreichende Haftpflichtversicherung besteht.<br />

Der Sportversicherungsvertrag, <strong>der</strong><br />

zwischen <strong>der</strong> ARAG Sportversicherung und<br />

dem Badischen <strong>Sportbund</strong> geschlossen wurde,<br />

gewährt bei satzungsgemäßen Veranstaltungen<br />

Versicherungsschutz. Die „Veranstalter-Haftpflichtversicherung“<br />

<strong>der</strong> Sportversicherung<br />

schließt dabei auch Schäden<br />

ein, die durch den Betrieb des Zeltes <strong>–</strong> in eigener<br />

Regie des Vereins <strong>–</strong> entstehen können.<br />

++VEREINS-SERVICE ++<br />

Fragen und Antworten zur Sportversicherung (Teil II)<br />

In <strong>der</strong> letzten Ausgabe und in den nächsten Ausgaben finden Sie Antworten auf<br />

insgesamt 70 Fragen zur Sportversicherung. Wir werden Ihnen Antwort auf die häufigst<br />

gestellten Fragen zur Sportversicherung aus den Themenbereichen Haftpflichtund<br />

Unfallversicherung, Reise- sowie Kfz-Zusatzversicherung, Vertrauensschaden-<br />

Versicherung und Allgemeines geben.<br />

Wie sind Nichtmitglie<strong>der</strong> versichert?<br />

Die persönliche Absicherung <strong>der</strong> Nichtmitglie<strong>der</strong><br />

selbst ist über die Sportversicherung<br />

nicht versichert. Wenn Vereine<br />

darauf Wert legen, dass Nichtmitglie<strong>der</strong><br />

versichert sind, können sie eine günstige<br />

Pauschalversicherung über das Versicherungsbüro<br />

abschließen. In einigen Sportversicherungsverträgen<br />

gibt es Son<strong>der</strong>regelungen<br />

für bestimmte Programme<br />

(z.B. Sportabzeichen). Schauen Sie in Ihr<br />

Merkblatt zur Sportversicherung o<strong>der</strong><br />

fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsbüro<br />

nach.<br />

Wenn etwas passiert, spricht man von<br />

einem „Unfall“. Manchmal ist für den Schaden<br />

die Unfallversicherung, manchmal aber<br />

die Haftpflichtversicherung zuständig. Was<br />

ist <strong>der</strong> Unterschied?<br />

Der Begriff ‚Unfall’ ist in <strong>der</strong> Sportversicherung<br />

belegt und bedeutet, dass eine<br />

Person einen Körperschaden erlitten hat<br />

und Leistungen für diesen eigenen Körperschaden<br />

aus <strong>der</strong> Sportunfallversicherung<br />

beanspruchen kann. In <strong>der</strong> Haftpflichtversicherung<br />

gibt es diesen Begriff<br />

nicht. Hier ist ein Schadenfall eingetre-<br />

So zum Beispiel dann, wenn jemand beim<br />

Auf- und Abbau zu Schaden kommt o<strong>der</strong> das<br />

Zelt während <strong>der</strong> Veranstaltung zusammenfällt<br />

und dabei Gäste verletzt werden. In solchen<br />

Fällen werden berechtigte Ansprüche<br />

schnell durch die Haftpflichtversicherung<br />

geregelt, unberechtigte Ansprüche jedoch<br />

ebenso schnell abgewehrt. Bitte beachten<br />

Sie, dass Schäden am gemieteten Zelt nur<br />

dann erfasst werden, wenn dies beson<strong>der</strong>s<br />

vereinbart wurde. Dies gilt es zu prüfen.<br />

Die ARAG Sportversicherung hat für diesen<br />

Veranstaltungsbereich beson<strong>der</strong>e Angebote<br />

als Ergänzung zur Sportversicherung<br />

erarbeitet. Sie können beim Versicherungsbüro<br />

beim BSB, Telefon (0721) 20719 o<strong>der</strong><br />

unter www.ARAG-Sport.de erfragt werden.<br />

ten, wenn jemand einer an<strong>der</strong>en Person<br />

(o<strong>der</strong> auch Organisation) einen Schaden<br />

zugefügt hat und daraufhin für den Ersatz<br />

dieses Schadens in Anspruch genommen<br />

(haftbar gemacht) wird.<br />

Besteht Versicherungsschutz, wenn Besucher<br />

einer Veranstaltung zu Schaden kommen?<br />

Wenn ein Besucher den Veranstalter<br />

für einen Schaden in die Pflicht nimmt,<br />

hat <strong>der</strong> Veranstalter Haftpflichtversicherungsschutz<br />

über die Sportversicherung<br />

(immer <strong>vor</strong>ausgesetzt, die Veranstaltung<br />

ist versichert). Ist <strong>der</strong> Besucher ein Mitglied<br />

eines Vereins im LSB-Bereich gewesen,<br />

so besteht zusätzlich Versicherungsschutz<br />

über die Sport-Unfallversicherung.<br />

Kann die Kfz-Zusatzversicherung nur<br />

zum Jahresbeginn o<strong>der</strong> auch im laufenden<br />

Jahr abgeschlossen werden?<br />

Die Kfz-Zusatzversicherung kann zu<br />

jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden.<br />

Sie gilt ab Versicherungsbeginn für ein<br />

Jahr und verlängert sich anschließend<br />

jährlich, wenn sie nicht 3 Monate <strong>vor</strong><br />

Ablauf gekündigt wird.<br />

Aktuelle Fragen zur Sportversicherung beantwortet darüber hinaus das Versicherungsbüro<br />

beim Badischen <strong>Sportbund</strong>, Telefon (0721) 20719.<br />

KARLSRUHE // JUNI 2005 // JAHRGANG 59 // NR. 6

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