Nur mit Wasser … - Schaffler Verlag
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PolitiK<br />
<strong>Nur</strong> <strong>mit</strong> <strong>Wasser</strong> …<br />
Qualitätssicherungsverordnung für niedergelassene<br />
Ärzte und Gruppenpraxen novelliert<br />
Die der Tätigkeit der ÖQuMed (Österreichische Gesellschaft für<br />
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH)<br />
zugrunde liegende Qualitätssicherungsverordnung ist in den letzten<br />
Jahren immer wieder im Brennpunkt der Kritik gestanden. Zu lasch<br />
und unverbindlich seien die darin geforderten Qualitätskriterien für die<br />
Tätigkeit niedergelassener Ärzte, Ergebniskriterien fehlten praktisch<br />
zur Gänze und nicht zuletzt wurde die Selbstkontrolle der Ärzte durch<br />
die kammereigene Tochterfirma ÖQuMed von vielen wiederholt als<br />
untragbar bezeichnet.<br />
Roland <strong>Schaffler</strong><br />
Freude über Durchsetzung<br />
Darum freut sich ein Ärztekammerpräsident im<br />
Jänner 2013, dass die Ärztekammer im Rahmen<br />
der angesagten „Reform“ „einiges durchgesetzt“<br />
habe. So z. b. die „Qualitätssicherung und Ausbildungskompetenz“,<br />
will sagen, dass entgegen<br />
den ursprünglichen Plänen der Politik, die Selbstkontrolle<br />
der Ärztekammer im niedergelassenen<br />
bereich <strong>mit</strong>tels ÖQuMed auch nach beschlussfassung<br />
des neuen gesundheitsreformgesetzes<br />
aufrecht bleiben wird: Qualitätssicherung als<br />
Spielgeld in den zähen Verhandlungen und als<br />
„Zuckerl“ für die ohnehin kompetenzberaubte<br />
Österreichische Ärztekammer.<br />
Wenig sinnvolle Anforderungen<br />
Diese „Qualitätssicherungsverordnung“ enthält<br />
für die Gewährleistung einer guten Patientenbehandlung<br />
bisher so wenig sinnvolle Anforderungen<br />
wie (eine willkürliche Auswahl):<br />
IQM Moderatoren-Training<br />
Ergebnisorientierte Moderation: Mit der Gruppe zur Lösung<br />
Themenüberblick<br />
Ein Problem ist halb gelöst,<br />
wenn es klar formuliert ist<br />
Gut gefragt ist halb gewonnen<br />
Der Moderator –<br />
Rolle und Einstellung<br />
Stimme – Sprache – Gestik<br />
Das Wesen der Gruppe<br />
Der Weg zur Lösung<br />
in drei Stufen<br />
Das Ergebnis: Transfer ins<br />
wirkliche Leben<br />
Termine & Ort<br />
Modul 1: 28. bis 30. Oktober 2013<br />
Modul 2: 11. bis 13. November 2013<br />
Seminarhotel Grafengut<br />
Nussdorf am Attersee<br />
+43(0)7666/8414<br />
www.grafengut.com<br />
Teilnehmerzahl<br />
Mindestteilnehmerzahl: sechs<br />
Personen, maximal zwölf Personen<br />
Kosten<br />
Seminarbeitrag: a 1.950,−<br />
Preis exkl. USt., inkl. Seminarunterlagen<br />
Hotelpreis: a 343,–<br />
Nächtigung/Frühstück, Mittag-/<br />
Abendessen, Kaffeepausen<br />
Information & Anmeldung<br />
Per Mail an Angelika Sitzwohl unter<br />
sitzwohl@schaffler-verlag.com<br />
Per Telefon unter +43(0)316/820565-55<br />
Anmeldungen bis 6. Mai 2013<br />
Foto: Mikegr, Wikimedia Commons
PolitiK<br />
■ § 4. (4) Der Ansprechperson oder der Telefonver<strong>mit</strong>tlung<br />
hat bekannt zu sein, nach welchen<br />
organisatorischen Kriterien Hausbesuche<br />
durchgeführt werden.<br />
■ § 7. (3) In Behandlungsräumen darf es<br />
keine Pflanzen geben.<br />
■ § 18. (1) Befunde sind systematisch zu verwalten.<br />
■ § 23. (2) Beim Auftreten unerwünschter<br />
Ereignisse ist jedenfalls eine Ursachenfindung<br />
anzustreben.<br />
Interessierte Leser finden den Volltext auf der Website<br />
der Ärztekammer: www.aerztekammer.at unter<br />
„Kundmachungen“.<br />
Hoffnungsvolle Novellierung …<br />
Die Ärztekammer hat die am 14. 12. 2012 von der<br />
Vollversammlung beschlossene 1. Novelle zur Qualitätssicherungsverordnung<br />
2012 inzwischen auf ihrer<br />
Homepage veröffentlicht. Zu bemerken ist, dass<br />
nach § 118c des Ärztegesetzes vorgeschrieben ist:<br />
1) Die Österreichische Ärztekammer hat nach<br />
Befassung des Wissenschaftlichen Beirats<br />
und auf Grundlage seiner Empfehlung sowie<br />
nach Befassung der Bundeskurie der niedergelassenen<br />
Ärzte durch Verordnung […] die zu<br />
evaluierenden Kriterien, […] zu regeln.<br />
2) Die Österreichische Ärztekammer hat im Fall<br />
der Absicht, bei der Ausgestaltung der Verordnung<br />
von der Empfehlung des Wissenschaftlichen<br />
Beirats abzuweichen, diesen Umstand<br />
dem Wissenschaftlichen Beirat und dem<br />
Bundesminister für Gesundheit unverzüglich<br />
schriftlich <strong>mit</strong>zuteilen und umfassend zu<br />
begründen. Der Bundesminister für Gesundheit<br />
hat erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen<br />
gemäß § 195g Abs. 2, insbesondere eine<br />
nochmalige Befassung und Einholung einer<br />
Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats,<br />
zu veranlassen.<br />
Die Ärztekammer kann es also nicht allein gewesen<br />
sein: Wissenschaftlicher Beirat und Gesundheitsminister<br />
mussten informiert und einverstanden<br />
gewesen sein <strong>mit</strong> der jüngsten Novellierung der<br />
Qualitätssicherungsverordnung, die nur aus einem<br />
einzigen Punkt zur Verbesserung der Qualitätssicherung<br />
im niedergelassenen bereich besteht:<br />
… peinlich<br />
In § 5 Abs. 3 dieser Verordnung wurde bislang für<br />
die Räumlichkeiten einer Ordination oder Gruppenpraxis<br />
österreichischer Ärzte vorgeschrieben: „Eine<br />
Toilette sowie eine Handwaschmöglichkeit <strong>mit</strong><br />
warmem <strong>Wasser</strong>, Seife und Einweghandtüchern<br />
haben für die Benutzung durch die Patienten (Patientinnen)<br />
vorhanden zu sein.“ Die Änderung in der<br />
aktuellen Novellierung: „In § 5 Abs. 3 wird das Wort<br />
,warmem‘ gestrichen. Der Präsident.“ ■<br />
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