08.04.2014 Aufrufe

Nur mit Wasser … - Schaffler Verlag

Nur mit Wasser … - Schaffler Verlag

Nur mit Wasser … - Schaffler Verlag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

PolitiK<br />

<strong>Nur</strong> <strong>mit</strong> <strong>Wasser</strong> …<br />

Qualitätssicherungsverordnung für niedergelassene<br />

Ärzte und Gruppenpraxen novelliert<br />

Die der Tätigkeit der ÖQuMed (Österreichische Gesellschaft für<br />

Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH)<br />

zugrunde liegende Qualitätssicherungsverordnung ist in den letzten<br />

Jahren immer wieder im Brennpunkt der Kritik gestanden. Zu lasch<br />

und unverbindlich seien die darin geforderten Qualitätskriterien für die<br />

Tätigkeit niedergelassener Ärzte, Ergebniskriterien fehlten praktisch<br />

zur Gänze und nicht zuletzt wurde die Selbstkontrolle der Ärzte durch<br />

die kammereigene Tochterfirma ÖQuMed von vielen wiederholt als<br />

untragbar bezeichnet.<br />

Roland <strong>Schaffler</strong><br />

Freude über Durchsetzung<br />

Darum freut sich ein Ärztekammerpräsident im<br />

Jänner 2013, dass die Ärztekammer im Rahmen<br />

der angesagten „Reform“ „einiges durchgesetzt“<br />

habe. So z. b. die „Qualitätssicherung und Ausbildungskompetenz“,<br />

will sagen, dass entgegen<br />

den ursprünglichen Plänen der Politik, die Selbstkontrolle<br />

der Ärztekammer im niedergelassenen<br />

bereich <strong>mit</strong>tels ÖQuMed auch nach beschlussfassung<br />

des neuen gesundheitsreformgesetzes<br />

aufrecht bleiben wird: Qualitätssicherung als<br />

Spielgeld in den zähen Verhandlungen und als<br />

„Zuckerl“ für die ohnehin kompetenzberaubte<br />

Österreichische Ärztekammer.<br />

Wenig sinnvolle Anforderungen<br />

Diese „Qualitätssicherungsverordnung“ enthält<br />

für die Gewährleistung einer guten Patientenbehandlung<br />

bisher so wenig sinnvolle Anforderungen<br />

wie (eine willkürliche Auswahl):<br />

IQM Moderatoren-Training<br />

Ergebnisorientierte Moderation: Mit der Gruppe zur Lösung<br />

Themenüberblick<br />

Ein Problem ist halb gelöst,<br />

wenn es klar formuliert ist<br />

Gut gefragt ist halb gewonnen<br />

Der Moderator –<br />

Rolle und Einstellung<br />

Stimme – Sprache – Gestik<br />

Das Wesen der Gruppe<br />

Der Weg zur Lösung<br />

in drei Stufen<br />

Das Ergebnis: Transfer ins<br />

wirkliche Leben<br />

Termine & Ort<br />

Modul 1: 28. bis 30. Oktober 2013<br />

Modul 2: 11. bis 13. November 2013<br />

Seminarhotel Grafengut<br />

Nussdorf am Attersee<br />

+43(0)7666/8414<br />

www.grafengut.com<br />

Teilnehmerzahl<br />

Mindestteilnehmerzahl: sechs<br />

Personen, maximal zwölf Personen<br />

Kosten<br />

Seminarbeitrag: a 1.950,−<br />

Preis exkl. USt., inkl. Seminarunterlagen<br />

Hotelpreis: a 343,–<br />

Nächtigung/Frühstück, Mittag-/<br />

Abendessen, Kaffeepausen<br />

Information & Anmeldung<br />

Per Mail an Angelika Sitzwohl unter<br />

sitzwohl@schaffler-verlag.com<br />

Per Telefon unter +43(0)316/820565-55<br />

Anmeldungen bis 6. Mai 2013<br />

Foto: Mikegr, Wikimedia Commons


PolitiK<br />

■ § 4. (4) Der Ansprechperson oder der Telefonver<strong>mit</strong>tlung<br />

hat bekannt zu sein, nach welchen<br />

organisatorischen Kriterien Hausbesuche<br />

durchgeführt werden.<br />

■ § 7. (3) In Behandlungsräumen darf es<br />

keine Pflanzen geben.<br />

■ § 18. (1) Befunde sind systematisch zu verwalten.<br />

■ § 23. (2) Beim Auftreten unerwünschter<br />

Ereignisse ist jedenfalls eine Ursachenfindung<br />

anzustreben.<br />

Interessierte Leser finden den Volltext auf der Website<br />

der Ärztekammer: www.aerztekammer.at unter<br />

„Kundmachungen“.<br />

Hoffnungsvolle Novellierung …<br />

Die Ärztekammer hat die am 14. 12. 2012 von der<br />

Vollversammlung beschlossene 1. Novelle zur Qualitätssicherungsverordnung<br />

2012 inzwischen auf ihrer<br />

Homepage veröffentlicht. Zu bemerken ist, dass<br />

nach § 118c des Ärztegesetzes vorgeschrieben ist:<br />

1) Die Österreichische Ärztekammer hat nach<br />

Befassung des Wissenschaftlichen Beirats<br />

und auf Grundlage seiner Empfehlung sowie<br />

nach Befassung der Bundeskurie der niedergelassenen<br />

Ärzte durch Verordnung […] die zu<br />

evaluierenden Kriterien, […] zu regeln.<br />

2) Die Österreichische Ärztekammer hat im Fall<br />

der Absicht, bei der Ausgestaltung der Verordnung<br />

von der Empfehlung des Wissenschaftlichen<br />

Beirats abzuweichen, diesen Umstand<br />

dem Wissenschaftlichen Beirat und dem<br />

Bundesminister für Gesundheit unverzüglich<br />

schriftlich <strong>mit</strong>zuteilen und umfassend zu<br />

begründen. Der Bundesminister für Gesundheit<br />

hat erforderlichenfalls geeignete Maßnahmen<br />

gemäß § 195g Abs. 2, insbesondere eine<br />

nochmalige Befassung und Einholung einer<br />

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats,<br />

zu veranlassen.<br />

Die Ärztekammer kann es also nicht allein gewesen<br />

sein: Wissenschaftlicher Beirat und Gesundheitsminister<br />

mussten informiert und einverstanden<br />

gewesen sein <strong>mit</strong> der jüngsten Novellierung der<br />

Qualitätssicherungsverordnung, die nur aus einem<br />

einzigen Punkt zur Verbesserung der Qualitätssicherung<br />

im niedergelassenen bereich besteht:<br />

… peinlich<br />

In § 5 Abs. 3 dieser Verordnung wurde bislang für<br />

die Räumlichkeiten einer Ordination oder Gruppenpraxis<br />

österreichischer Ärzte vorgeschrieben: „Eine<br />

Toilette sowie eine Handwaschmöglichkeit <strong>mit</strong><br />

warmem <strong>Wasser</strong>, Seife und Einweghandtüchern<br />

haben für die Benutzung durch die Patienten (Patientinnen)<br />

vorhanden zu sein.“ Die Änderung in der<br />

aktuellen Novellierung: „In § 5 Abs. 3 wird das Wort<br />

,warmem‘ gestrichen. Der Präsident.“ ■<br />

Mit fundiertem<br />

Expertenwissen<br />

und ausgereiften Produktsortimenten<br />

hilft<br />

HARTMANN seinen Kunden<br />

bei den gestiegenen Ansprüchen an die Hygiene<br />

in der Pflege.<br />

Wundmanagement | Infektionsmanagement | Inkontinenzmanagement<br />

Wenn es um professionelle Systemlösungen geht, sind wir Ihr Partner. Sprechen Sie <strong>mit</strong><br />

uns: +43 (0)2236 64630-0.<br />

www.at.hartmann.info<br />

hilft heilen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!