Entwurf vom 19.09.2012 - Purkersdorf
Entwurf vom 19.09.2012 - Purkersdorf
Entwurf vom 19.09.2012 - Purkersdorf
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Der Baubeginn wurde mit Anfang Juli 2013 festgelegt, die Fertigstellung vor<br />
Einrichtung mit Ende Juli 2014 definiert – somit wäre eine Benutzbarkeit des<br />
Zubaus ab dem Schuljahr 2014/15 möglich.<br />
Bis dato gibt es allerdings – noch - keine Rückmeldung <strong>vom</strong> NÖ Landesschulrat<br />
bzw. BMUKK betreffend des Vertragsentwurfes. Es darf aber davon ausgegangen<br />
werden, dass es bei den wesentlichen Vertragspunkten zu keinen Änderungen<br />
mehr kommen wird.<br />
Finanzierung<br />
Die WIPUR GmbH hat über die Sommermonate 2012 auch bereits die<br />
Finanzierungsausschreibung des Projektes „Zubau BG/BRG <strong>Purkersdorf</strong>“<br />
durchgeführt.<br />
Billigstbieter ist die Hypo NÖ Gruppe Bank AG mit einem Aufschlag von 0,95%<br />
auf den 6-M-EURIBOR und als Sicherheit einer Haftung gem. § 1357 ABGB durch<br />
die Republik Österreich.<br />
Dieses Ergebnis der Finanzierungsausschreibung wurde auch bereits dem<br />
Landesschulrat für NÖ bzw. dem BMUKK mitgeteilt.<br />
Auch zu diesem Punkt, der ja einen wesentlichen Punkt des Vertragsinhaltes des<br />
2. Nachtrages zur Grundsatzvereinbarung <strong>vom</strong> 08. Juli 1996 darstellt, gibt es bis<br />
dato keine Rückmeldung <strong>vom</strong> Landesschulrat für NÖ bzw. <strong>vom</strong> BMUKK.<br />
Eigentlich war geplant, dass der 2. Nachtrag zur Grundsatzvereinbarung <strong>vom</strong> 08.<br />
Juli 1996 für diese Gemeinderatssitzung Beschluss reif vorliegt. Aufgrund des<br />
Procederes im Landesschulrat für NÖ bzw. im BMUKK ist dies nicht möglich. Um<br />
das Projekt aber nicht weiter einer Verzögerung auszusetzen, macht es Sinn, ein<br />
Gremium bestehend aus Bürgermeister und den Fraktionsobleuten aller im<br />
Gemeinderat vertretenen Parteien zu ermächtigen, den endgültigen 2. Nachtrag<br />
zur Grundsatzvereinbarung <strong>vom</strong> 08. Juli 1996 seitens der Stadtgemeinde<br />
<strong>Purkersdorf</strong> endzuverhandeln und zu unterfertigen.<br />
Beilagen zu diesem Tagesordnungspunkt:<br />
• 2. Nachtrag zur Grundsatzvereinbarung <strong>vom</strong> 08. Juli 1996 – <strong>Entwurf</strong><br />
Prochaska 22.08.2012<br />
ANTRAG<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Purkersdorf</strong> nimmt den Bericht zur Kenntnis<br />
und stimmt der vorliegenden <strong>Entwurf</strong>sfassung des 2. Nachtrages zur<br />
Grundsatzvereinbarung <strong>vom</strong> 08. Juli 1996 zu und erteilt einem Gremium<br />
bestehend aus dem Bürgermeister und den FraktionssprecherInnen der im<br />
Gemeinderat vertretenen Parteien und Gruppen die Ermächtigung, den 2.<br />
Nachtrag zur Grundsatzvereinbarung <strong>vom</strong> 08. Juli 1996 endzuverhandeln und zu<br />
unterfertigen.<br />
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde <strong>Purkersdorf</strong> erteilt seine Zustimmung für<br />
eine Darlehensaufnahme in Höhe von € 4.000.000,-- durch die WIPUR GmbH zur<br />
Finanzierung des Projekte Zubau BG/BRG <strong>Purkersdorf</strong>. Die Sicherheit für dieses<br />
Darlehen hat zu 100% die Republik Österreich zu erbringen.<br />
Zu diesem Antrag sprachen:<br />
Schlögl, Oppitz, Liehr<br />
Abstimmungsergebnis: einstimmig<br />
20120925GR0358 Projekt Zubau BG/BRG <strong>Purkersdorf</strong> Seite 2/7