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Entwurf vom 19.09.2012 - Purkersdorf

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§ 1<br />

Inhalt<br />

Der 2. Nachtrag zur Grundsatzvereinbarung <strong>vom</strong> 8. Juli 1996 regelt ausschließlich die<br />

Errichtung, Finanzierung und Nutzung der Erweiterung (BT6) des BG/BRG <strong>Purkersdorf</strong> in<br />

3002 <strong>Purkersdorf</strong>, Herrengasse 4.<br />

§ 2<br />

Verfahren bei der Planung und Baudurchführung<br />

1) Die Erweiterung des BG/BRG <strong>Purkersdorf</strong> wurde <strong>vom</strong> Bund gemäß Beschluss <strong>vom</strong> 27.<br />

Oktober 2009 (Beilage) dem Grunde nach genehmigt.<br />

2) Die WIPUR errichtet als Bauherrin auf dem Grundstück Nr. 80/1 der KG 01906<br />

<strong>Purkersdorf</strong> die vertragsgegenständlichen Zu- und Umbauten im BG/BRG <strong>Purkersdorf</strong>. Die<br />

WIPUR hat als Baurechtsberechtigte und Bauherrin bei Vergabe der Leistungen die<br />

Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes zu beachten, sowie dafür Sorge zu tragen,<br />

dass alle Vergaben nach den anerkannten Regeln der Bautechnik erfolgen.<br />

3) Die Durchführung des Planungsverfahrens, sowie die Freigabe der einzelnen<br />

Planungsleistungen (Vorentwurfs- und <strong>Entwurf</strong>splanung, samt Baubeschreibung und<br />

Kostenschätzung, sowie Sonderprojekte) sind an die Zustimmung des Bundes gebunden.<br />

Dabei wird im Detail vereinbart:<br />

a) Eine weitgehend detaillierte Baubeschreibung, aus welcher die einzelnen<br />

Bauausführungsleistungen nach ihrem Umfang, ihren Verwendungsarten, nach ihrer Art bzw.<br />

Qualität eindeutig hervorgehen, sowie die Planungsergebnisse der einzelnen Installationen<br />

für Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Kanalisations-, Starkstrom- und Schwachstromanlagen,<br />

usw. müssen die Zustimmung des Bundes bzw. des Prüfingenieurs des Bundes haben.<br />

b) Es ist für die Erstellung eines verbindlichen Planungs- und Bauablaufplanes für alle<br />

Planungsstadien und Bauetappen zu sorgen, der einen Baubeginn Anfang Juli 2013 und<br />

eine Baufertigstellung (vor Einrichtung) Ende Juli 2014 anstrebt. Dieser Bauablaufplan wird<br />

in Entsprechung des tatsächlichen Baufortschrittes jeweils adaptiert und fortgeschrieben.<br />

c) Der Bund hat unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes die<br />

Vorentwurfs-, <strong>Entwurf</strong>s- und Einreichplanung für die Erweiterung (BT6) des BG/BRG<br />

<strong>Purkersdorf</strong> bei der Hübner ZT GesmbH in 1030 Wien, Strohgasse 18, in Auftrag gegeben.<br />

Die Einreichung bei der Baubehörde wird bereits von der WIPUR nach Freigabe der<br />

Einreichplanung durch den Bund durchgeführt. Die WIPUR ist somit ab diesem Zeitpunkt<br />

(Fertigstellung und Freigabe der Einreichplanung durch den Bund) als Auftraggeberin der<br />

Hübner ZT GesmbH für alle weiteren Planungs- und Ausführungsgewerke und für die<br />

gesamte Abwicklung des Bauvorhabens zuständig.<br />

d) Die Zustimmung des Bundes zur <strong>Entwurf</strong>splanung 2 <strong>vom</strong> 06.06.2012 (inklusive<br />

Baubeschreibung, Raum- und Funktionsprogramm, Materialien & Oberflächen) ist mit<br />

Schreiben des Landesschulrates für NÖ <strong>vom</strong> 09.07.2012 (Beilage) erfolgt. Die<br />

<strong>Entwurf</strong>splanung 2 <strong>vom</strong> 06.06.2012 ist somit die Grundlage für alle weiteren<br />

Planungsschritte.<br />

4) Für die Abwicklung, Abrechnung und Finanzierung wird vereinbart:<br />

a) Die WIPUR wird im Sinne der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes sämtliche<br />

erreichbaren Skonten in Anspruch nehmen und dem Projekt gutschreiben, gemäß Ö Norm<br />

Haft- und Deckungsrücklässe einbehalten und entsprechende Bankgarantien hereinnehmen.<br />

b) Der WIPUR obliegt die Übernahme und Prüfung der Preisangemessenheit und sie hat bei<br />

der Ermittlung der Billigstbieter verantwortlich mitzuwirken, sowie die<br />

Kostenminimierungsverpflichtung wahrzunehmen. Insbesondere verpflichtet sich die WIPUR<br />

darum besorgt zu sein, dass nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse bei den<br />

wesentlichen Gewerken, die gemäß § 3 dieses 2. Nachtrages zur Grundsatzvereinbarung<br />

definierten Kostenlimits nicht überschritten werden.<br />

20120925GR0358 Projekt Zubau BG/BRG <strong>Purkersdorf</strong> Seite 4/7

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