2 Grundlagen der Flächennutzungsplanung 2.1 Vorstellung des ...
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Kompensationsflächenpotenzial<br />
Entwicklungsziele<br />
und Handlungsempfehlungen<br />
38<br />
Zur weiteren Entwicklung <strong>des</strong> Schienenverkehrs sind geplant:<br />
LANDPLAN GMBH<br />
FNP Blankenfelde-Mahlow<br />
Stand: März 2011<br />
1. <strong>der</strong> Ausbau <strong>des</strong> Berliner Außenrings vom Glasower Damm in Richtung <strong>des</strong><br />
neuen Flughafens einschließlich einer neuen Gleisverbindung zwischen dem<br />
Außenring und <strong>der</strong> Dresdener Bahn – die Gleisschleife ist in den FNP nachrichtlich<br />
zu übernehmen,<br />
2. <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> Dresdener Bahn innerhalb <strong>des</strong> gesamten Gemeindegebiets.<br />
Das Gemeinsame Strukturkonzept FU-BBI berücksichtigt die gesetzlich vorgeschriebene<br />
Notwendigkeit <strong>der</strong> Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft<br />
durch Ausgleich und Ersatz. Ausgleichsflächenpotenziale werden auch in<br />
<strong>der</strong> Gemeinde Blankenfelde-Mahlow benannt. Allerdings sind diese meist noch<br />
nicht gesichert. Dazu gehören Maßnahmen in Vorbereitung:<br />
• Arrondierung <strong>des</strong> FFH-Gebiets Brunnluch, welches in die Gemarkung Groß<br />
Kienitz hineinreicht,<br />
• Rückbau und Renaturierung <strong>des</strong> ehemaligen Kasernengelän<strong>des</strong> Blankenfelde,<br />
• Verbesserung <strong>des</strong> Landschaftswasserhaushaltes im Nie<strong>der</strong>ungsgebiet südlich<br />
von Die<strong>der</strong>sdorf (westliche Teile <strong>der</strong> Gemarkungen Blankenfelde und Jühnsdorf),<br />
• Aufwertung <strong>des</strong> Biotopverbunds im ehemaligen Grenzstreifen nördlich <strong>der</strong><br />
Siedlung Waldblick,<br />
• Entwicklung <strong>des</strong> Feuchtraumverbunds Glasowbach bis Zülowgrabennie<strong>der</strong>ung<br />
als Fischotterlebensräume,<br />
• Überwindung von Barrieren und Anlage von Fischotterdurchlässen (punktuell<br />
an Verkehrswegen, wie Dresdener Bahn, A 10 und B 96).<br />
Einzelne gesicherte Kompensationsflächen für den Flughafenneubau sind an <strong>der</strong><br />
nördlichen Gemarkungsgrenze von Groß Kienitz ausgewiesen.<br />
Im Gemeinsamen Strukturkonzept werden Entwicklungsziele für jede Gemeinde<br />
im Flughafenumfeld formuliert und Handlungsempfehlungen zur Realisierung <strong>der</strong><br />
Ziele gegeben. Für Blankenfelde-Mahlow wurde abgestimmt:<br />
Leitsatz: Stadtnahes Wohnen und Arbeiten im Grünen!<br />
Entwicklung <strong>des</strong> Wohnstandorts außerhalb <strong>der</strong> Siedlungsbeschränkung und Erweiterung<br />
<strong>des</strong> Gewerbestandorts im Osten und Südosten.<br />
2.4 Planungen <strong>der</strong> Gemeinde mit Wirkungen auf den FNP<br />
2.4.1 Bisheriger Stand <strong>der</strong> <strong>Flächennutzungsplanung</strong><br />
Jühnsdorf –<br />
FNP genehmigt<br />
In den vergangenen an<strong>der</strong>thalb Jahrzehnten wurde in den Ortsteilen <strong>der</strong> heutigen<br />
Gemeinde Blankenfelde-Mahlow ein sehr unterschiedlicher Stand <strong>der</strong> <strong>Flächennutzungsplanung</strong><br />
erreicht:<br />
Der Ortsteil Jühnsdorf verfügt über einen genehmigten FNP für das ehemalige<br />
Gemeindegebiet. Die Genehmigung wurde 2003 erteilt und im gleichen Jahr die<br />
Rechtskraft erreicht. Wesentliche Inhalte <strong>des</strong> FNP Jühnsdorf sind:<br />
• die Darstellung <strong>des</strong> größten Teils <strong>der</strong> Ortslage rings um den Anger einschließlich<br />
<strong>des</strong> Areals <strong>der</strong> alten Schäferei und <strong>der</strong> Stallanlage am westlichen Dorfrand<br />
als gemischte Baufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO; es handelt sich dabei<br />
fast ausschließlich um Bestandsdarstellungen,<br />
• weiterhin die Darstellung eines schmalen Streifens einer gemischten Baufläche<br />
am Feldweg abzweigend vom Lankenweg östlich <strong>des</strong> Dorfes; dort ist noch keine<br />
Bebauung vorhanden,<br />
• die Darstellung von zwei Wohnbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO,<br />
eine Wohnbaufläche im Bestand am Glasower Weg, eine neue Wohnbaufläche<br />
am südlichen Ortsausgang; diese ist identisch mit dem genehmigten V/E-<br />
Plan J 1 (siehe Punkt 2.4.2),