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Eingliederungsbericht Landkreis Schleswig-Flensburg

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Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />

Fachdienst Regionale Integration<br />

ein Großteil der Absolventen darüber den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt realisieren. Dafür<br />

wurden ca. 6% des Budgets aufgewendet.<br />

Als drittes Instrumentarium zur Qualifizierung wurden die Maßnahmen zur Aktivierung und<br />

Qualifizierung nach § 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III genutzt. Dabei sind zwei wesentliche<br />

Stoßrichtungen zu unterscheiden. Zum einen kam den betrieblichen Trainingsmaßnahmen<br />

(Praktika) neben der Aufgabe der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von<br />

Vermittlungshemmnissen die besondere Bedeutung zu, durch die sogenannten „Klebeeffekte“<br />

direkte Integrationen in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Insgesamt knapp 300 Klienten nutzten<br />

das Angebot einer Maßnahme beim Arbeitgeber. Zum anderen konnten durch ausgeschriebene<br />

Maßnahmen nach § 46 SGB III oder drittfinanzierte Maßnahmen (ESF- oder<br />

Bundesprogramme) genau auf die Bedürfnisse der Klienten abgestimmte<br />

Qualifizierungsangebote im Gruppenrahmen angeboten werden. Insgesamt konnten auf diese<br />

Weise durch den Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> etwa 250 Teilnehmerplätze bereitgestellt werden,<br />

die je nach Laufzeit auch mehrfach belegt wurden. In der Summe der beiden Ausrichtungen<br />

konnten mit einem Budgeteinsatz von gut 400.000 €, also 5% des Eingliederungstitels, etwa<br />

600 Menschen qualifiziert werden. Der Kooperation mit Maßnahmeträgern im Zuge der<br />

Teilnahme an Bundesprogrammen oder bei Förderungen kreativer Projektansätze durch ESF-<br />

Mittel kam und kommt eine verstärkte Bedeutung zu. So war und ist der Kreis auch beteiligt am<br />

Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Perspektive 50plus –<br />

Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ zur Verbesserung der Beschäftigungschancen<br />

älterer Langzeitarbeitsloser.<br />

Neben den genannten vermittlungsunterstützenden Leistungen auf der Basis von<br />

qualifizierenden Gruppen- und Einzelmaßnahmen wurde zur Beseitigung von<br />

Integrationshemmnissen intensiv auf die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische<br />

Förderung durch das Vermittlungsbudget (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) zurückgegriffen.<br />

Die Fallgestaltungen reichten in der Anwendung von den Standardprodukten wie Bewerbungs-,<br />

Reise- und Umzugskosten über die Kostenübernahme einer Klavierstimmung bis hin zur<br />

Bezuschussung einer PKW-Anschaffung. Weit über 3.000 gewährte Leistungen beanspruchten<br />

dabei etwa 4,5% des Eingliederungsbudgets.<br />

Die Förderinstrumente zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit haben einen hohen Stellenwert im<br />

Maßnahme-Mix des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong>. Neben den Vermittlungshemmnissen<br />

(Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Bewerbern) sind die<br />

bestehenden Minderleistungen des Arbeitnehmers eine Voraussetzung für die Förderung des<br />

Arbeitgebers. Die Beurteilung der Minderleistungen ergibt sich aus der Darstellung einer<br />

Differenz der beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Stärken des Klienten im<br />

Verhältnis zu den konkreten stellenbezogenen Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes. Im<br />

Jahr 2011 konnten über die Gewährung von Eingliederungszuschüssen nach § 16 SGB II i.<br />

V. m. §§ 217 ff. SGB III somit 210 Menschen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.<br />

Die folgende Darstellung zeigt die Verteilung des Gesamtbudgets auf die wesentlichen<br />

Förderinstrumentarien. Deutlich ist dabei die Fokussierung auf die öffentlich geförderte<br />

Beschäftigung nach §16d SGB II mit hohem Qualifizierungsanteil zu entnehmen, die nahezu<br />

50% des Eingliederungsbudgets im Jahr 2011 verbrauchte.<br />

<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 13 -

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