Eingliederungsbericht Landkreis Schleswig-Flensburg
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Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong><br />
Fachdienst Regionale Integration<br />
ein Großteil der Absolventen darüber den Sprung in den ersten Arbeitsmarkt realisieren. Dafür<br />
wurden ca. 6% des Budgets aufgewendet.<br />
Als drittes Instrumentarium zur Qualifizierung wurden die Maßnahmen zur Aktivierung und<br />
Qualifizierung nach § 16 SGB II i. V. m. § 46 SGB III genutzt. Dabei sind zwei wesentliche<br />
Stoßrichtungen zu unterscheiden. Zum einen kam den betrieblichen Trainingsmaßnahmen<br />
(Praktika) neben der Aufgabe der Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von<br />
Vermittlungshemmnissen die besondere Bedeutung zu, durch die sogenannten „Klebeeffekte“<br />
direkte Integrationen in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Insgesamt knapp 300 Klienten nutzten<br />
das Angebot einer Maßnahme beim Arbeitgeber. Zum anderen konnten durch ausgeschriebene<br />
Maßnahmen nach § 46 SGB III oder drittfinanzierte Maßnahmen (ESF- oder<br />
Bundesprogramme) genau auf die Bedürfnisse der Klienten abgestimmte<br />
Qualifizierungsangebote im Gruppenrahmen angeboten werden. Insgesamt konnten auf diese<br />
Weise durch den Kreis <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong> etwa 250 Teilnehmerplätze bereitgestellt werden,<br />
die je nach Laufzeit auch mehrfach belegt wurden. In der Summe der beiden Ausrichtungen<br />
konnten mit einem Budgeteinsatz von gut 400.000 €, also 5% des Eingliederungstitels, etwa<br />
600 Menschen qualifiziert werden. Der Kooperation mit Maßnahmeträgern im Zuge der<br />
Teilnahme an Bundesprogrammen oder bei Förderungen kreativer Projektansätze durch ESF-<br />
Mittel kam und kommt eine verstärkte Bedeutung zu. So war und ist der Kreis auch beteiligt am<br />
Programm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Perspektive 50plus –<br />
Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen“ zur Verbesserung der Beschäftigungschancen<br />
älterer Langzeitarbeitsloser.<br />
Neben den genannten vermittlungsunterstützenden Leistungen auf der Basis von<br />
qualifizierenden Gruppen- und Einzelmaßnahmen wurde zur Beseitigung von<br />
Integrationshemmnissen intensiv auf die flexible, bedarfsgerechte und unbürokratische<br />
Förderung durch das Vermittlungsbudget (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III) zurückgegriffen.<br />
Die Fallgestaltungen reichten in der Anwendung von den Standardprodukten wie Bewerbungs-,<br />
Reise- und Umzugskosten über die Kostenübernahme einer Klavierstimmung bis hin zur<br />
Bezuschussung einer PKW-Anschaffung. Weit über 3.000 gewährte Leistungen beanspruchten<br />
dabei etwa 4,5% des Eingliederungsbudgets.<br />
Die Förderinstrumente zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit haben einen hohen Stellenwert im<br />
Maßnahme-Mix des Kreises <strong>Schleswig</strong>-<strong>Flensburg</strong>. Neben den Vermittlungshemmnissen<br />
(Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit im Vergleich zu anderen Bewerbern) sind die<br />
bestehenden Minderleistungen des Arbeitnehmers eine Voraussetzung für die Förderung des<br />
Arbeitgebers. Die Beurteilung der Minderleistungen ergibt sich aus der Darstellung einer<br />
Differenz der beruflichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Stärken des Klienten im<br />
Verhältnis zu den konkreten stellenbezogenen Anforderungen des neuen Arbeitsplatzes. Im<br />
Jahr 2011 konnten über die Gewährung von Eingliederungszuschüssen nach § 16 SGB II i.<br />
V. m. §§ 217 ff. SGB III somit 210 Menschen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden.<br />
Die folgende Darstellung zeigt die Verteilung des Gesamtbudgets auf die wesentlichen<br />
Förderinstrumentarien. Deutlich ist dabei die Fokussierung auf die öffentlich geförderte<br />
Beschäftigung nach §16d SGB II mit hohem Qualifizierungsanteil zu entnehmen, die nahezu<br />
50% des Eingliederungsbudgets im Jahr 2011 verbrauchte.<br />
<strong>Eingliederungsbericht</strong> 2011 - 13 -