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Geschäftsbericht (pdf, 1.2Mb) - Psychiatrie Baselland PBL

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sowohl für den Einzelnen wie für die Gesellschaft hat, leuchtet es ein, dass diese Gutachten sorgfältig<br />

und fachlich einwandfrei gemacht sein sollten. Realität ist aber, dass im Kanton Basel-<br />

Landschaft die Kapazitäten hiefür bei weitem nicht ausreichen. Im März 2001 waren bei der<br />

Sozialversicherungsanstalt BL insgesamt 241 Gutachteraufträge offen, davon in 87 Fällen polydisziplinäre<br />

Gutachten mit einem psychiatrischen Teil. Bei diesen kam es seit 1997 zu einer<br />

Verdoppelung. Die Wartefristen für solche Gutachten betragen etwa ein Jahr. Dies ist im Hinblick<br />

auf eine mögliche berufliche Wiedereingliederung fatal; die daraus resultierenden Kosten werden<br />

für die Gesellschaft zunehmend untragbar. Auch die Beschwerden gegen Entscheide der<br />

Invalidenversicherung (IV) haben zugenommen und führen oft zu jahrelangen Verfahren mit entsprechend<br />

negativen Folgen bezüglich einer Rehabilitation. Im Jahr 2000 gab es 126 Beschwerden<br />

gegen Entscheide der IV – mit 79 Verfahren vor dem Kantonalen Versicherungsgericht und 21<br />

Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht. Gutachterinnen und Gutachtern bleibt<br />

in dieser Situation oft nur noch die Rolle als «Konkursverwalter unseres Systems». Die EPD sind<br />

Ende 2003 erstmals in der Situation, dass sie Gutachteraufträge, die weiterhin in steigender Zahl<br />

eintreffen und die eigentlich zu ihrem Leistungsauftrag gehören, aus Kapazitätsgründen ablehnen<br />

müssen.<br />

Die Kantonale Psychiatrische Klinik (KPK) hospitalisiert nicht-hafterstehungsfähige Häftlinge, ist aber<br />

nicht für hohe Sicherheitsanforderungen eingerichtet. In diesen etwa fünf Fällen pro Jahr, die<br />

sowohl bezüglich Behandlung als auch Sicherheit hohe Anforderungen stellen, müssen – oft mit<br />

grosser Mühe – ausserkantonale Plätze gesucht werden, die aber nirgends garantiert sind. In der<br />

Regel springt die PUK Basel ein. Diese Situation ist für alle Beteiligten, Untersuchungsbehörden,<br />

Polizei, Gefängnisse, EPD, KPK etc. mit grossen Risiken verbunden und somit sehr belastend. Sie<br />

sollte dringend geregelt werden.<br />

Damit sind die brennendsten Probleme angesprochen: Das Gutachterwesen und die Unterbringung<br />

von psychisch gestörten Rechtsbrechern mit hohen Sicherheitsanforderungen. Die im Rahmen<br />

der Folgeplanung II vorgeschlagenen Lösungen, nämlich die Bildung einer forensischen<br />

Fachstelle an den EPD mit klaren Strukturen und mit einem Versorgungsauftrag für eine in den<br />

allgemeinpsychiatrischen Dienst eingebundene forensische Grundversorgung und einem klaren<br />

Versorgungsauftrag sind moderat und realistisch. Sie ermöglichen der KPK eine angepasste<br />

Behandlung von psychisch gestörten Rechtsbrechern mit entsprechender Regelung mit der PUK<br />

Basel für alle jene Fälle, welche die kantonalen Möglichkeiten übersteigen.<br />

Um für die anstehenden Probleme Lösungsgrundsätze zu finden, möchte die Volkswirtschafts- und<br />

Sanitätsdirektion nun eine Planungsgruppe einsetzen. Auf deren Resultate dürfen wir gespannt<br />

sein…<br />

Dr. Jörg Wanner, Stv. Chefarzt EPD

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