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Gaschwitzer Straße 6 - L-KONZEPT Leipzig GmbH

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aubeschreibung<br />

34<br />

A Allgemeine Angaben<br />

Die Bauausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln<br />

der Technik und unterliegt in allen Bauteilen den gültigen<br />

technischen Bedingungen der Verdingungsordnung für<br />

Bauleistungen (VOB/C), den geltenden Schallschutzbestimmungen<br />

und der Wärmeschutzverordnung<br />

neuester Fassung, jeweils mit Einschränkungen für<br />

Bestandsbauten und sofern in dieser Baubeschreibung<br />

nichts anderes geregelt ist.<br />

Für den besonderen Einzelfall, in dem die Einhaltung der<br />

anerkannten Regeln der Technik auf Grund der<br />

besonderen Spezifik des historischen Gebäudes mit<br />

vertretbarem Aufwand nicht möglich oder sinnvoll sein<br />

sollte, wird versucht, mit anderen Maßnahmen dem<br />

Zweck der Regelung möglichst nahe zu kommen.<br />

Neben der Sanierung des historischen Bestandes ist<br />

vorgesehen, moderne, zeitgemäße Wohnungen gemäß<br />

der vorliegenden Planung in hoher Qualität einzubauen.<br />

0 Angaben zu Gebäudetyp<br />

Das Projekt sieht die umfassende Sanierung eines<br />

gründerzeitlichen Gebäudes in guter Wohnlage in <strong>Leipzig</strong><br />

– Connewitz vor. Es ist Teil einer nahezu vollständig<br />

erhaltenen bürgerlichen Blockrandbebauung, die Ende<br />

des 19. Jahrhunderts entstanden ist.<br />

1 Flächenberechnung<br />

Die Wohnflächen werden vom beauftragten Architekten<br />

auf Grundlage der „Verordnung über wohnungswirtschaftliche<br />

Berechnungen“ (II. Berechnungsverordnung)<br />

ermittelt.<br />

2 Gutachten und Berechnungen<br />

Im vorhandenen Altbau werden umfangreiche<br />

Bestandsuntersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse<br />

direkt in die Ausführungs- und Detailplanung sowie<br />

die Bauausführung einfließen. Dabei wird angestrebt, die<br />

Anforderungen der zuständigen Ämter, wie auch der<br />

Statik und der sonstigen technischen Bedingungen<br />

miteinander möglichst weitgehend in Einklang zu bringen.<br />

Es wird eine detaillierte Bestandsaufnahme gefertigt, auf<br />

deren Basis die Verkaufs- und Genehmigungsplanung<br />

erstellt wird bzw. wurde.<br />

Der Verkäufer beauftragt einen erfahrenen Tragwerksplaner<br />

mit der Anfertigung der statischen Berechnungen,<br />

die von einem zugelassenen Prüfstatiker geprüft werden.<br />

Der beauftragte Fachingenieur erstellt parallel die<br />

erforderlichen Nachweise zum Schallschutz und zum<br />

vorbeugenden baulichen Brandschutz der Bauteile.<br />

Ein Gebäudeenergieberater / Fachingenieur erstellt im<br />

Auftrag des Bauträgers einen Energieberatungsbericht,<br />

in dem die zur Einhaltung der aktuellen Vorschriften<br />

erforderlichen baulichen Maßnahmen zum Wärmeschutz<br />

und zur Erreichung einer wirtschaftlichen Gesamtenergiebilanz<br />

des Gebäudes benannt werden.<br />

Der Bauträger wird diese Vorschläge auf wirtschaftliche<br />

Umsetzbarkeit prüfen und diese unter Berücksichtigung<br />

der baulichen Gegebenheiten des Bestandes so<br />

umsetzen, dass hinsichtlich der energetisch relevanten<br />

Sachverhalte eine optimale Gesamtbilanz erreicht wird.<br />

Weiterhin wird ein anerkannter Sachverständiger für<br />

Holz- und Bautenschutz mit der Beurteilung aller Bauteile<br />

des vorhandenen Gebäudes hinsichtlich Nässe,<br />

biotischer Schäden, Pilze und Insekten beauftragt. Der<br />

vorhandene Hausschwamm in den Geschossdecken,<br />

dem Dachgebälk und dem Mauerwerk wird unter<br />

Anleitung von erfahrenen Sachverständigen saniert.<br />

Befallene Holzteile werden entfernt, das betroffene<br />

Mauerwerk wird mittels Abflammen und Injektage sachund<br />

fachgerecht saniert.<br />

Die Baumaßnahme wird durch ein ordentlich<br />

anerkanntes, unabhängiges Sachverständigenunternehmen<br />

(TÜV) im Sinne eines baubegleitenden<br />

Qualitätscontrollings überwacht und zertifiziert.<br />

Der zuständige Gutachter führt angemeldete und unangemeldete<br />

Baustellenbegehungen durch, protokolliert<br />

den Bauzustand, erstellt Bautenstandsberichte zur<br />

Feststellung der Fälligkeit der Kaufpreisraten gem. MaBV<br />

und stellt die Abnahmefähigkeit jeder einzelnen<br />

Wohnung und des Gemeinschaftseigentums fest.

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